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PjotrTG schrieb vor 7 Minuten:

Machst du die Besitzstörungsklage selbst oder bist du nur neugierig?

Ich hatte eine Anfrage von Eigentümern, die aber nicht zu mir gehört, zu einem datenschutzrechtlichen Thema und das war ein Nebenaspekt. Wollte nur für mich wissen, ob man selbst kostenlos Auskunft über den Zulassungsbesitzer einholen kann, sofern man halt ein Interesse nachweisen kann. 

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Martinovic schrieb vor 1 Minute:

Ich habe am 29.10.19 eine mündliche Jobzusage bekommen und Heute per Mail eine Absage. Ist das rechtlich zulässig?

Mümdlich ist schwer zu beweisen.

Erste Monat ist doch immer auch probemonat . Da könnens dich auch antanzen lassen und dann Sorry sagen und heimschicken. Bin kein Anwalt aber seh da wenig Chancen 

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Rainman80 schrieb vor 11 Minuten:

Mümdlich ist schwer zu beweisen.

Erste Monat ist doch immer auch probemonat . Da könnens dich auch antanzen lassen und dann Sorry sagen und heimschicken. Bin kein Anwalt aber seh da wenig Chancen 

Ja ich hätte noch ein Probemonat gehabt. Natürlich ist es mündlich schwer zu beweisen und da ich eh noch ein Gerichtsverfahren gegen meinen letzten Arbeitgeber laufen habe, habe ich keine Lust auf noch ein Verfahren. Schade denn die Bezahlung wäre top gewesen plus Dienstwohnung in guter Lage.

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jung, dynamisch, erfolglos
Martinovic schrieb vor 1 Stunde:

 und da ich eh noch ein Gerichtsverfahren gegen meinen letzten Arbeitgeber laufen habe, habe ich keine Lust auf noch ein Verfahren. 

Jetzt lass dir nicht alles aus der Nase ziehen.... Was war?

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Martinovic schrieb vor 2 Stunden:

Ja ich hätte noch ein Probemonat gehabt. Natürlich ist es mündlich schwer zu beweisen und da ich eh noch ein Gerichtsverfahren gegen meinen letzten Arbeitgeber laufen habe

Geht's um die sexuelle Belästigung? 

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Martinovic schrieb vor 2 Stunden:

Ich habe am 29.10.19 eine mündliche Jobzusage bekommen und Heute per Mail eine Absage. Ist das rechtlich zulässig?

ich würd mal klären, was sache ist.

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_Wurzelsepp_ schrieb vor 7 Stunden:

Geht's um die sexuelle Belästigung? 

Nein die ist kein Thema. Es geht um eine Kündigung nach einem Burn Out während dem Krankenstand.

raumplaner schrieb vor 7 Stunden:

ich würd mal klären, was sache ist.

Ich habe eh schon ein paar Mails geschrieben. Der andere hat bessere Testergebnisse.

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DonFetzo schrieb am 25.10.2019 um 19:19 :

Hatte einen VU. Schuld war der Unfallgegner. Schaden am KFZ wurde Auf deren Kosten behoben. Die Kosten für das 10tägige Leihauto (200 Euro) wollen sie jedoch nicht übernehmen, sondern verweisen auf meine eigene Versicherung. Dort ist der Erhalt eines Leihwagens aber nicht mitversichert. Bekomme ich die Kosten nur gerichtlich oder nicht einmal dann? Unkostenpauschale kann ich noch geltend machen, aber die liegt nur irgendwo bei 70 Euro.

https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/leihwagen-nach-unfall-geltendmachung-der-kosten-25515008

 

Falls es wen interessiert, anbei eine Information des ÖAMTC zu dem Thema. Für Ersatzwagen bekommt man also echt nix. 

 

Dafür habe ich im Zuge der Recherche festgestellt, dass der Kindersitz nacj einem Unfall eigentlich zu tauschen ist. Mal sehen, was die gegnerische Versicherung dazu sagt.

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die reparatur meiner badewannenarmatur war nicht von ewiger dauer. jetzt ist wieder die option die armatur komplett zu tauschen im rennen. 

im mietvertrag (genossenschaft) steht klar drinnen, dass ich für die erhaltung der sanitäranlagen verantwortlich bin. 

auf der webseite der mietervereinigung steht folgendes: 

3) Wessen Aufgabe ist es eine kaputte Badezimmerarmatur zu reparieren?

In der Regel wird bei privaten Mietwohnungen keine Verpflichtung des Vermieters zum Austausch einer defekten Armatur bestehen. Bei Neubau-Mietverträgen ist es jedoch notwendig, vorher den Mietvertrag zu überprüfen. Bei Genossenschaftswohnungen wird zwischen Bagatell- und sonstigen Reparaturen unterschieden. Alle Reparaturen, die man einfach und ohne Zuhilfenahme eines Professionisten vornehmen kann, sind von den Mietern selbst, alle anderen von der Genossenschaft durchführen zu lassen.

wie seht ihr das? überreguliert da etwas meinen mietvertrag? professionisten finde ich schon angebracht, denn wenn man das nicht richtig macht, dann rinnt logischerweise wasser in die wand.

herzlichen dank für den support!

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Im ASB-Olymp

ich lese: du brauchst keinen Installateur rufen, um den filter am Wasserhahn auszutauschen. Nimmst die ganze Armatur runter, sollte das ein Profi machen, Ich hatte selber mal das Problem, dass in der wohnung darüber einer selber einen Durchlauferhitzer (falsch rum) angeschlossen und damit das ganze Haus geflutet hat. Wurde teuer für die Hausgemeinschaft, weil's eben nicht schriftlich niedergelegt war. Oh, die Idee, dass Leute irgendwas, was sie machen, auch können.


Andere Frage: wieder Vereinsrecht. Um eine Veranstaltungsbilanz (oder allenfalls Jahresbilanz) einzusehen, muss ich als einfaches Mitglied den Rechnungsüprüfer ansprechen?  Und wie lange habe ich nach Übersendung des Protokolles (Vorstand bestätigt inhaltliche Richtigkeit, was mEn nicht stimmt) Zeit dafür?

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V.I.P.
zerenato schrieb vor 9 Stunden:

Andere Frage: wieder Vereinsrecht. Um eine Veranstaltungsbilanz (oder allenfalls Jahresbilanz) einzusehen, muss ich als einfaches Mitglied den Rechnungsüprüfer ansprechen?  Und wie lange habe ich nach Übersendung des Protokolles (Vorstand bestätigt inhaltliche Richtigkeit, was mEn nicht stimmt) Zeit dafür?

du musst eigentlich den vorstand bzw kassier ansprechen. der rechnungsprüfer ist ja nur kontrollorgan des kassiers. der rechnungsprüfer schaut ja nur nach, dass die rechnungen ordentlich verbucht worden sind und die zahlen stimmen /dass auch 20 Euro gezahlt wurden, wenn man 20 Euro auf der rechung steht). der kassier macht an und für sich eine veranstaltungsbilanz (da ja bei ihm alle geldflüße zusammenfließen/weggehen).

was meinst du mit zeit nach übersendung des protokolls? das zu beeinspruchen? => da bin ich überfragt.

bearbeitet von AlexR

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Im ASB-Olymp
AlexR schrieb vor 15 Stunden:

du musst eigentlich den vorstand bzw kassier ansprechen. der rechnungsprüfer ist ja nur kontrollorgan des kassiers. der rechnungsprüfer schaut ja nur nach, dass die rechnungen ordentlich verbucht worden sind und die zahlen stimmen /dass auch 20 Euro gezahlt wurden, wenn man 20 Euro auf der rechung steht). der kassier macht an und für sich eine veranstaltungsbilanz (da ja bei ihm alle geldflüße zusammenfließen/weggehen).

was meinst du mit zeit nach übersendung des protokolls? das zu beeinspruchen? => da bin ich überfragt.

Wir vermuten, dass der Vorstand im Rahmen zweier Veranstaltungen "eine linke gedreht" (sprich Geld eingesteckt und ein Minus angegeben hat) und versucht hat, das Thema in der Sitzung abzubiegen. Nun habe ich das Protokoll erhalten, dass der Vorstand unterzeichnete, in dem steht, dass die Bilanzen der Veranstaltungen erklärt wurden und "leider ein Minus angefallen ist". Das ganze ist vom Vorstand "für die Richtigkeit des Protokolles" unterzeichnet. 
A) Wurden die Bilanzen der Veranstaltungen eben nicht geklärt
und B) ist somit das Protokoll unrichtig.
Das möchte ich den Verein wissen lassen. Jetzt kann ich mir vorstellen, dass es einen Passus gibt, der besagt "mit unterschrift durch Vorstand ist alles erledigt" oder "nach versand/erhalt des Protokolls sind xx Tage Einspruchsfrist." oder ganz was anderes.
Ich hoffe, ich war jetzt klarer..

bearbeitet von zerenato

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zerenato schrieb am 11.11.2019 um 13:00 :

ich lese: du brauchst keinen Installateur rufen, um den filter am Wasserhahn auszutauschen. Nimmst die ganze Armatur runter, sollte das ein Profi machen, Ich hatte selber mal das Problem, dass in der wohnung darüber einer selber einen Durchlauferhitzer (falsch rum) angeschlossen und damit das ganze Haus geflutet hat. Wurde teuer für die Hausgemeinschaft, weil's eben nicht schriftlich niedergelegt war. Oh, die Idee, dass Leute irgendwas, was sie machen, auch können.

das ist eben genau der punkt, es ist zwar vielleicht nicht besonderes schwierig die armatur zu tauschen (im idealfall passen sogar die anschlüsse der neuen armatur direkt), aber das verbleibende restrisiko ist halt ordentlich hoch.

aber meine ganze hoffnung basiert aktuell halt nur auf einem text der mietervereinigung, welcher nicht weiter begründet ist. der mietvertrag selbst ist ja recht klar gehalten diesbezüglich. hab vorgestern an die AK geschrieben, mal schauen, was die antworten. die mietervereinigung berät ja nur mitglieder.

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