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Im ASB-Olymp
halbe südfront schrieb vor 1 Stunde:

 

Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). 
Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun.

Wenn das Auto permanentes Tagfahrlicht hat, dann wäre das aber schon ein Argument, oder?

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Wien nur du allein!
halbe südfront schrieb vor 2 Stunden:

Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). 
Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun.

So schaut die Sache aus.

rapidwien21 schrieb vor 1 Stunde:

Angegebene Nummer anrufen. Hilft am schnellsten.

Hatte auch ein ähnliches Problem. Hier im ASB nachgefragt, alle waren der Meinung meine Schuld, muss ich zahlen.

Ein Telefonat und 3 Mails mit der Sachbearbeiterin später hatte ich mir 75€ erspart.

Probieren kann man es, und aus Kulanz kann schon mal was gehen. Aber rechtlich hat man wenig Chancen.

herr_bert schrieb vor 19 Minuten:

Wenn das Auto permanentes Tagfahrlicht hat, dann wäre das aber schon ein Argument, oder?

Nein, kann ja auch kaputt gewesen sein. Im Endeffekt steht deine Aussage gegen die eines Beamten - und das geht zu 98% gegen dich aus.

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ASB-Legende
Neocon schrieb vor 2 Minuten:

Nein, kann ja auch kaputt gewesen sein. Im Endeffekt steht deine Aussage gegen die eines Beamten - und das geht zu 98% gegen dich aus.

Nein, ist nicht kaputt. Habe ich schon kontrolliert.

Der Schalter zum Licht ein/ausschalten wird nie angerührt. Außer, wenn es von der Werkstatt kommt, was in der Regel immer beim Pickerl/Reifenwechsel Ende Oktober ist, weil diese das Licht immer komplett abdrehen.

Also sehr komisch. Die Sache stinkt jedenfalls gewaltig.

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Wien nur du allein!
-grünweiß- schrieb vor 27 Minuten:

Nein, ist nicht kaputt. Habe ich schon kontrolliert.

Der Schalter zum Licht ein/ausschalten wird nie angerührt. Außer, wenn es von der Werkstatt kommt, was in der Regel immer beim Pickerl/Reifenwechsel Ende Oktober ist, weil diese das Licht immer komplett abdrehen.

Also sehr komisch. Die Sache stinkt jedenfalls gewaltig.

Ich glaub dir schon. Die Frage ist, ob das auch der Richter macht, wenn der Polizist sich sicher war, dass das Licht aus war.

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Junior Vizepräsident
DerOnkel schrieb vor 2 Stunden:

Naja tagfahrlicht heißt halt ned, dass zb die rückleuchten auch eingeschalten sind!? 

Selbst bei eingeschalteten Rückleuchten ist das Tagfahrlicht ohne Abblendlicht  im Tunnel nicht erlaubt. Schließlich können manche/alle Lampen der Beleuchtung defekt sein oder unzureichend die Fahrbahn ausleuchten.

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ASB-Legende

Wie bereits gesagt, wenn es ein Kiberer so gesehen hat, hast keine Chance. Das ist eine sogenannte "dienstliche Wahrnehmung" und damit hat er Recht (siehe auch Rapidkessel: "Warum sollte ein Polizeibeamter lügen?"). Bei mir war es einmal so, dass ich Strafe zahlen musste, weil ich vor einem Schutzweg nicht angehalten hatte, obwohl sich eine Person "in klar wahrnehmbarer Absicht, den Schutzweg zu überqueren, diesem näherte." Da war natürlich jede Menge Interpretationsspielraum dabei (ab wie vielen Meter Entfernung muss man stehen bleiben, ab wann ist es klar ersichtlich usw) und es war überhaupt nicht zu beweisen und ich habe auch telefoniert. Fazit: ich musste zahlen oder Einspruch gegen Anzeige erheben.

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  • 1 month later...
Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Juristendeutsch - Deutsch:

"Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu?

Könnte man den Leuten dann auch so hinschreiben, erklärend, jemand aus der weiteren Familie ist verwirrt.:D

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cmburns schrieb vor 3 Minuten:

Juristendeutsch - Deutsch:

"Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu?

Könnte man den Leuten dann auch so hinschreiben, erklärend, jemand aus der weiteren Familie ist verwirrt.:D

Ist das nicht dass mit dem Erbe erst amal die Gläubiger des Toten ausbezahlt werden müssen? 

Hatte ich glaub ich mal bei einer mündlichen Zwischenprüfung in der HAK:laugh:

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
ooeveilchen schrieb vor 7 Minuten:

Ist das nicht dass mit dem Erbe erst amal die Gläubiger des Toten ausbezahlt werden müssen? 

Hatte ich glaub ich mal bei einer mündlichen Zwischenprüfung in der HAK:laugh:

Eh, in dem Fall überwiegen die Passiva und es läuft auf ablehnen hinaus.

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Wien nur du allein!
cmburns schrieb vor 12 Minuten:

Juristendeutsch - Deutsch:

"Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu?

Nein das bedeutet, dass der Nachlass überschuldet ist (und die Erben daher keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben bzw. werden). Die Gläubiger bekommen nun die restlichen Aktiva überlassen. Gläubiger kann z.B. derjenige sein, der das Begräbnis bezahlt hat.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Neocon schrieb vor 1 Minute:

Nein das bedeutet, dass der Nachlass überschuldet ist (und die Erben daher keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben bzw. werden). Die Gläubiger bekommen nun die restlichen Aktiva überlassen. Gläubiger kann z.B. derjenige sein, der das Begräbnis bezahlt hat.

So hab ichs eh ca. gemeint, danke, auf jeden Fall wird nicht angetreten.

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