DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 31. Juli 2019 Im schlimmsten fall gehst damit vorn verwaltungsgerichtshof... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
herr_bert Im ASB-Olymp Geschrieben 31. Juli 2019 halbe südfront schrieb vor 1 Stunde: Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun. Wenn das Auto permanentes Tagfahrlicht hat, dann wäre das aber schon ein Argument, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 31. Juli 2019 halbe südfront schrieb vor 2 Stunden: Zahlen. Wenn du nicht zahlst wir aus der Anonymverfügung eine Anzeige mit Lenkererhebung, welche wesentlich teurer ist. Gegen die Anonymverfügung gibt es kein Rechtsmittel, die kannst du nur verfallen lassen. Lässt du es zur Anzeige kommen, dann kannst du Einspruch erheben. Du musst dann beweisen, dass du mit Licht gefahren bist, was ich für unmöglich halte (also, den Beweis zu erbringen, nicht, dass du mit Licht gefahren bist). Ich ließ es mal drauf ankommen (Einbiegen trotz Gebotszeichen - "Geradeaus, ausgenommen Anrainer und Fahrzeuge der Feuerwehr), hat statt 150 ÖS dann 480 ÖS gekostet. Wenn ein Beamter das wahrgenommen hat, dann kannst du weder mit einem dutzend Zeugen, noch mit sinnvollen Argumenten ("ich fahre immer mit Licht") etwas dagegen tun. So schaut die Sache aus. rapidwien21 schrieb vor 1 Stunde: Angegebene Nummer anrufen. Hilft am schnellsten. Hatte auch ein ähnliches Problem. Hier im ASB nachgefragt, alle waren der Meinung meine Schuld, muss ich zahlen. Ein Telefonat und 3 Mails mit der Sachbearbeiterin später hatte ich mir 75€ erspart. Probieren kann man es, und aus Kulanz kann schon mal was gehen. Aber rechtlich hat man wenig Chancen. herr_bert schrieb vor 19 Minuten: Wenn das Auto permanentes Tagfahrlicht hat, dann wäre das aber schon ein Argument, oder? Nein, kann ja auch kaputt gewesen sein. Im Endeffekt steht deine Aussage gegen die eines Beamten - und das geht zu 98% gegen dich aus. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 31. Juli 2019 Naja tagfahrlicht heißt halt ned, dass zb die rückleuchten auch eingeschalten sind!? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
-grünweiß- ASB-Legende Geschrieben 31. Juli 2019 Neocon schrieb vor 2 Minuten: Nein, kann ja auch kaputt gewesen sein. Im Endeffekt steht deine Aussage gegen die eines Beamten - und das geht zu 98% gegen dich aus. Nein, ist nicht kaputt. Habe ich schon kontrolliert. Der Schalter zum Licht ein/ausschalten wird nie angerührt. Außer, wenn es von der Werkstatt kommt, was in der Regel immer beim Pickerl/Reifenwechsel Ende Oktober ist, weil diese das Licht immer komplett abdrehen. Also sehr komisch. Die Sache stinkt jedenfalls gewaltig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Geschrieben 31. Juli 2019 Ja dann einfach auf d Anzeige warten u Einspruch erheben... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 31. Juli 2019 -grünweiß- schrieb vor 27 Minuten: Nein, ist nicht kaputt. Habe ich schon kontrolliert. Der Schalter zum Licht ein/ausschalten wird nie angerührt. Außer, wenn es von der Werkstatt kommt, was in der Regel immer beim Pickerl/Reifenwechsel Ende Oktober ist, weil diese das Licht immer komplett abdrehen. Also sehr komisch. Die Sache stinkt jedenfalls gewaltig. Ich glaub dir schon. Die Frage ist, ob das auch der Richter macht, wenn der Polizist sich sicher war, dass das Licht aus war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 31. Juli 2019 DerOnkel schrieb vor 2 Stunden: Naja tagfahrlicht heißt halt ned, dass zb die rückleuchten auch eingeschalten sind!? Selbst bei eingeschalteten Rückleuchten ist das Tagfahrlicht ohne Abblendlicht im Tunnel nicht erlaubt. Schließlich können manche/alle Lampen der Beleuchtung defekt sein oder unzureichend die Fahrbahn ausleuchten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Geschrieben 2. August 2019 Wie bereits gesagt, wenn es ein Kiberer so gesehen hat, hast keine Chance. Das ist eine sogenannte "dienstliche Wahrnehmung" und damit hat er Recht (siehe auch Rapidkessel: "Warum sollte ein Polizeibeamter lügen?"). Bei mir war es einmal so, dass ich Strafe zahlen musste, weil ich vor einem Schutzweg nicht angehalten hatte, obwohl sich eine Person "in klar wahrnehmbarer Absicht, den Schutzweg zu überqueren, diesem näherte." Da war natürlich jede Menge Interpretationsspielraum dabei (ab wie vielen Meter Entfernung muss man stehen bleiben, ab wann ist es klar ersichtlich usw) und es war überhaupt nicht zu beweisen und ich habe auch telefoniert. Fazit: ich musste zahlen oder Einspruch gegen Anzeige erheben. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 10. September 2019 Juristendeutsch - Deutsch: "Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu? Könnte man den Leuten dann auch so hinschreiben, erklärend, jemand aus der weiteren Familie ist verwirrt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 10. September 2019 cmburns schrieb vor 3 Minuten: Juristendeutsch - Deutsch: "Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu? Könnte man den Leuten dann auch so hinschreiben, erklärend, jemand aus der weiteren Familie ist verwirrt. Ist das nicht dass mit dem Erbe erst amal die Gläubiger des Toten ausbezahlt werden müssen? Hatte ich glaub ich mal bei einer mündlichen Zwischenprüfung in der HAK 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 10. September 2019 ooeveilchen schrieb vor 7 Minuten: Ist das nicht dass mit dem Erbe erst amal die Gläubiger des Toten ausbezahlt werden müssen? Hatte ich glaub ich mal bei einer mündlichen Zwischenprüfung in der HAK Eh, in dem Fall überwiegen die Passiva und es läuft auf ablehnen hinaus. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 10. September 2019 cmburns schrieb vor 12 Minuten: Juristendeutsch - Deutsch: "Überlassung an Zahlungs Statt" bei einem Erbfall heißt einfach, das Erbe bzw. die Schulden werden abgelehnt bzw. fällt dem Staat zu? Nein das bedeutet, dass der Nachlass überschuldet ist (und die Erben daher keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben bzw. werden). Die Gläubiger bekommen nun die restlichen Aktiva überlassen. Gläubiger kann z.B. derjenige sein, der das Begräbnis bezahlt hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 10. September 2019 Neocon schrieb vor 1 Minute: Nein das bedeutet, dass der Nachlass überschuldet ist (und die Erben daher keine unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben haben bzw. werden). Die Gläubiger bekommen nun die restlichen Aktiva überlassen. Gläubiger kann z.B. derjenige sein, der das Begräbnis bezahlt hat. So hab ichs eh ca. gemeint, danke, auf jeden Fall wird nicht angetreten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 10. September 2019 Wenn ich auf Willhaben ein Fitnessgerät um €750 verkaufe - muss ich da angeben das es sich um einen privatverkauf handelt, und somit kein garantieanspruch an mich besteht, oder ist das eh logisch? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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