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WorkingPoor schrieb am 29.3.2019 um 20:06 :

 

Was ja ich, unabhängig von der Sache mit dem Inkassobüro, nicht verstehe ist, dass dein Bekannter sich niemals Gedanken über den Verbleib des Kredites gemacht hat?
Ich mein 3.400€ sind jetzt auch nicht gerade so eine Summe die man ebenso mal aus Versehen überzieht. Zumindest wäre es das für mich nicht.
Und wenn dann Ewigkeiten nix kommt, ist sich eins zu lachen und zu denken "Die depperte Bank wirds schon vergessen haben" sicher nicht unbedingt die beste Option. Je nachdem kann einem da glaub ich gleich einmal eine kriminelle Energie angehaftet werden.

bearbeitet von ooeveilchen

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 10 Stunden:

Und wenn dann Ewigkeiten nix kommt, ist sich eins zu lachen und zu denken "Die depperte Bank wirds schon vergessen haben" sicher nicht unbedingt die beste Option.

Das dachte ich mir auch. Da gehen 99 % der Schuld an ihn. Ich sehe aber auch die andere Seite. Elf Jahre warten und erst dann eine Mahnung raushauen kann es halt auch nicht sein. Aber offenbar deckt das Gesetz bei Bankschulden alles. Die verjähren als einzige nicht, was ich so rausfinden konnte. Aber wehe eine Bank geht pleite, dann dürfen wir alle das bezahlen.

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WorkingPoor schrieb vor 5 Stunden:

Das dachte ich mir auch. Da gehen 99 % der Schuld an ihn. Ich sehe aber auch die andere Seite. Elf Jahre warten und erst dann eine Mahnung raushauen kann es halt auch nicht sein. Aber offenbar deckt das Gesetz bei Bankschulden alles. Die verjähren als einzige nicht, was ich so rausfinden konnte. Aber wehe eine Bank geht pleite, dann dürfen wir alle das bezahlen.

Dass das Zuwarten, sofern er niemals kontaktiert wurde, auch eine Sauerei ist steht ja eh auch außer Frage.

Wie geht dein Bekannter jetzt vor wenn man fragen darf?

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
ooeveilchen schrieb vor 22 Minuten:

Dass das Zuwarten, sofern er niemals kontaktiert wurde, auch eine Sauerei ist steht ja eh auch außer Frage.

Wie geht dein Bekannter jetzt vor wenn man fragen darf?

Rechtsschutz beauftragen und die Möglichkeiten ausloten und vor allem diese elf Jahre abklären. Viel zu holen gibt es bei dem nicht. Krankheitsbedingt mit 60 in Pension, Mindestpensionist mit Ausgleichszulage (Zuschuss zur Miete in der Gemeindewohnung), pfändbar ein alter Plasmafernseher und ein Laptop von 2009. Kein Auto, kein Fahrrad, nur eine Jahrekarte der Wiener Linien. Ob wirklich nie von denen kontaktiert, muss ich ihm halt mal glauben. Mir ging es eh nur darum ob das hier wer weiß, dass sich ein Inkassobüro dann wirklich rechtlich gedeckt über eine Dekade Zeit lassen kann und in der Zeit 16,5 % Zinsen p.a. verrechnen darf. Immer davon ausgehend, dass das vor einer Woche erhaltene Schreiben wirklich das Erste war.

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ASB-Legende
WorkingPoor schrieb vor 8 Minuten:

Rechtsschutz beauftragen und die Möglichkeiten ausloten und vor allem diese elf Jahre abklären. Viel zu holen gibt es bei dem nicht. Krankheitsbedingt mit 60 in Pension, Mindestpensionist mit Ausgleichszulage (Zuschuss zur Miete in der Gemeindewohnung), pfändbar ein alter Plasmafernseher und ein Laptop von 2009. Kein Auto, kein Fahrrad, nur eine Jahrekarte der Wiener Linien. Ob wirklich nie von denen kontaktiert, muss ich ihm halt mal glauben. Mir ging es eh nur darum ob das hier wer weiß, dass sich ein Inkassobüro dann wirklich rechtlich gedeckt über eine Dekade Zeit lassen kann und in der Zeit 16,5 % Zinsen p.a. verrechnen darf. Immer davon ausgehend, dass das vor einer Woche erhaltene Schreiben wirklich das Erste war.

Natürlich nicht. Die normaler Verjährung der Forderung tritt nach 3 Jahren ein. Da wird es aber wohl ein VU geben und dann kann die Forderung theoretisch auch nach 17 Jahren betrieben werden. Das sind die typischen Leute, die in die Beratung kommen und den rechtlich wichtigen Teil weglassen bzw. sich oft gar nicht mehr an "Gerichtsschreiben" erinnern können, weil sie nicht bei der Verhandlung waren.

Da braucht man genau gar keine RS-Versicherung. Ein 2-Zeiler ans Inkassobüro, dass die Forderung wegen Verjährung bestritten wird, reicht. Danach wird das Inkassobüro eh Unterlagen zuschicken, aus denen hervorgeht, dass die Forderung eben nicht verjährt ist oder sonst die Forderung einfach ausbuchen.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
DonFetzo schrieb vor 1 Minute:

Natürlich nicht. Die normaler Verjährung der Forderung tritt nach 3 Jahren ein. Da wird es aber wohl ein VU geben und dann kann die Forderung theoretisch auch nach 17 Jahren betrieben werden. Das sind die typischen Leute, die in die Beratung kommen und den rechtlich wichtigen Teil weglassen bzw. sich oft gar nicht mehr an "Gerichtsschreiben" erinnern können, weil sie nicht bei der Verhandlung waren.

Da braucht man genau gar keine RS-Versicherung. Ein 2-Zeiler ans Inkassobüro, dass die Forderung wegen Verjährung bestritten wird, reicht. Danach wird das Inkassobüro eh Unterlagen zuschicken, aus denen hervorgeht, dass die Forderung eben nicht verjährt ist oder sonst die Forderung einfach ausbuchen.

Ich werde es so weiterleiten. Danke!

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Junior Vizepräsident

Verbot.jpgBezieht sich das Hundeverbot nur auf die Wiese oder die ganze Parkanlage? Bei den anderen Wiesen im Park ist es genauso. Die Schilder sind zur Grünfläche gerichtet und immer alleine angebracht.. Dementsprechend wird man mit einem angeleinten Hund den bepflasterten Weg benützen können oder ist automatisch das ganz Areal mit dem Verbot gekennzeichnet? 

bearbeitet von Devil Jin

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I've seen better days
Devil Jin schrieb vor 1 Minute:

Bezieht sich das Hundeverbot nur auf die Wiese oder die ganze Parkanlage? Bei den anderen Wiesen im Park ist es genauso. Die Schilder sind zur Grünfläche gerichtet und immer alleine angebracht.. Dementsprechend wird man mit einem angeleinten Hund den bepflasterten Weg benützen können? 

Der Hausverstand würde ja sagen, dass ich ab dem Schild mit meinem Hund nicht weitergehe. Sprich, bei deinem Bild, nähere mich dem Spielplatz gar nicht weiter an. Eigentlich geradezu absurd die Idee mit (m)einem Hund am dem Schild vorbei weiter zu gehen.  Wobei ich mich auch frage, welchen Schaden das Hundeverbot Schild auf deinem Bild hat? So derbe verwackelt? 

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Junior Vizepräsident
Christo schrieb vor 7 Minuten:

Wobei ich mich auch frage, welchen Schaden das Hundeverbot Schild auf deinem Bild hat? So derbe verwackelt? 

Das liegt an Google Street View. Alle Schilder sind völlig intakt und klar ersichtlich. ;) 

Wenn ich auf den Familienhund aufpasse und dort vorbeigehe, dann sehe ich regelmäßig Personen mit ihren Hunden, die durch die Parkanlage wandern. Zum Glück fast immer mit Leine, da oft gebellt wird. Ich versteh's auch nicht. Die Schilder wurden übrigens deswegen aufgestellt, als es noch nicht üblich war die großen Hinterlassenschaften der Hunde wegzuräumen und die Wiesen für Kinder zu einem Minenfeld wurden.

bearbeitet von Devil Jin

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  • 2 weeks later...

Das ASB sollte nicht betroffen sein oder? 

https://orf.at/stories/3118264/

Zitat

Registrierungspflicht für Forenposter soll ab 2020 gelten

Die Regierung will heute die Registrierungspflicht für Nutzer und Nutzerinnen von Onlineforen auf den Weg bringen. Zeitungen und auch Plattformen wie Facebook sollen verpflichtet werden, Namen und Adressen ihrer Nutzer zu speichern. Postings können damit zwar weiterhin unter Pseudonym verfasst werden, die Behörden sollen bei Bedarf aber auf die Identität der Nutzer zugreifen können.

Die Regierung propagiert die schon länger bekannten Pläne als „digitales Vermummungsverbot“ und als Maßnahme gegen Hasspostings im Netz. Experten haben allerdings schon im Vorjahr darauf hingewiesen, dass eine ähnliche Regelung in Südkorea gescheitert sei, und zwar u. a. deshalb, weil Hacker in die Server von Onlinemedien eingedrungen seien und so die Daten von Millionen Südkoreanern gestohlen hätten.

Unzensuriert.at nicht betroffen

Wie Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) heute im Ö1-Morgenjournal sagte, soll das Gesetz ab 2020 für alle Onlineplattformen gelten, die entweder 100.000 User oder 500.000 Euro Jahresumsatz haben oder die über 50.000 Euro Presseförderung beziehen.

Damit würde es – ein Beschluss im Herbst vorausgesetzt – also für die österreichischen Tageszeitungen gelten und auch für Plattformen wie Facebook und Twitter. Nicht betroffen wären kleinere Medien, darunter auch FPÖ-nahe wie Unzensuriert.at. Man wolle Start-up-Gründungen nicht behindern, so Blümel.

Ein Entwurf für das „Gesetz für Sorgfalt und Verantwortung im Netz“ soll heute in Begutachtung gehen. Die Registrierung der User kann den Plänen zufolge etwa durch eine Identifizierung via Handynummer geschehen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Experte sieht Verfassungsprobleme

Der IT-Rechtsexperte Lukas Feiler von der Kanzlei Baker McKenzie verwies im „Standard“ allerdings auf mögliche Verfassungsprobleme. Der Plan verstößt aus seiner Sicht „sowohl gegen EU-Recht als auch gegen österreichische Grundrechte“. Das deshalb, weil die E-Commerce-Richtlinien der EU vorsehen, dass Dienstanbieter im Netz lediglich dem Recht des Herkunftslandes unterliegen.

Österreich dürfte ausländischen Anbietern keine strengeren Vorgaben machen als das jeweilige Heimatland. Sollten heimische Anbieter strenger behandelt werden als ausländische, würde das wiederum den Gleichheitsgrundsatz der österreichischen Verfassung verletzten, so Feiler.

 

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  • 3 weeks later...
Postinho

eine frage an die dsgvo-experten: ich habe ende jänner ein auskunftsbegehren bei der post gestellt, nachdem ja geleakt ist was die so treiben. anfang feb dann die standard-mail, dass sie so arm sind weil es jetzt so viele anträge auf beauskunftung gibt und sie deshalb den gesetzlichen rahmen von 3 monaten ausnutzen. bis dato nix bekommen, letzte woche noch mal nachgefragt, mein email wurde natürlich ignoriert.

gefallen lassen will ich mir das natürlich nicht - macht's sinn das bei der ak zu melden bzw. was ist vernünftig als nächstes zu tun? nachdem das thema daten/analytics mein täglich brot ist bin ich da sehr empfindlich und versuche div. organisationen so wenig wie irgendwie möglich zu füttern.

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Postaholic
Pimmi schrieb vor 5 Minuten:

eine frage an die dsgvo-experten: ich habe ende jänner ein auskunftsbegehren bei der post gestellt, nachdem ja geleakt ist was die so treiben. anfang feb dann die standard-mail, dass sie so arm sind weil es jetzt so viele anträge auf beauskunftung gibt und sie deshalb den gesetzlichen rahmen von 3 monaten ausnutzen. bis dato nix bekommen, letzte woche noch mal nachgefragt, mein email wurde natürlich ignoriert.

gefallen lassen will ich mir das natürlich nicht - macht's sinn das bei der ak zu melden bzw. was ist vernünftig als nächstes zu tun? nachdem das thema daten/analytics mein täglich brot ist bin ich da sehr empfindlich und versuche div. organisationen so wenig wie irgendwie möglich zu füttern.

Richtig wäre eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Hier wäre eine mögliche Vorlage des Beschwerdeschreibens: Vorlage

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Postinho
void schrieb vor 28 Minuten:

Richtig wäre eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Hier wäre eine mögliche Vorlage des Beschwerdeschreibens: Vorlage

super, vielen dank  :super:. ich werde noch die nächsten tage abwarten und wenn dann noch immer nix da ist werde ich mich dort melden.

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Wien nur du allein!

Habe ich meine Zahlungsverpflichtung (egal wofür) erfüllt, wenn ich ein SEPA-Mandat ausgestellt habe und mein Gläubiger daher berechtigt ist, den Betrag einzuziehen. Oder kann er auf eine Überweisung bestehen? (zB aus technischen Gründen)

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ASB-Legende

Folgendes Problem/Frage

Ich bin in Vertragschinesisch nicht so gut, könnte mir das jemand übersetzen?

Insbesondere der erste Satz bei Lastenfreiheiten interessiert mich, auch der 2. Absatz ist irgendwie nicht ganz verständlich fur mich

Handelt sich um den Kauf eines Mobilheims

DaaankeIMG_20190507_205230.jpg

bearbeitet von svecee

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