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DIE Firma für Ihr Posting!
sdfsdf schrieb vor 7 Minuten:

Ich dachte, dass die Behörden gerade die medizinischen Gutachten nun nicht mehr verlangen dürfen. Zumindest behauptet dass einer der Anwälte die diesen Fall vors OGH gebracht haben.

Was soll eine Behörde sonst prüfen, wenn keine Gutachten verlangt werden dürfen? Soll der Beamte am Schalter dann ein Gespräch mit dem Antragsteller führen und das beurteilen? :ratlos:

Edit: Kurze Google-Suche bestätigt, was du sagst. Medizinische Dokumente dürfen nicht mehr verlangt werden. In der Praxis wird es aber weiterhin so bleiben, dass du ohne offizielle Bestätigungen beim Amt brausen gehen kannst.

bearbeitet von PostingGmbH

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Devil Jin schrieb am 18.7.2018 um 09:31 :

Apropos Website: ich wurde von einer "Bürgerinitiative" beauftragt eine Website zu erstellen, die im Endeffekt nur aus einer Seite besteht und eine Forderung, welche nur für ein paar hundert Personen interessant ist, beinhaltet. Also nix kommerzielles, keine Werbung oder sonst was. Was für ein Impressum wird da benötigt? 

 

Neocon schrieb am 18.7.2018 um 09:59 :

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/172/Seite.1720902.html

Ist dennoch eine "kleine Website" und somit offenlegungspflichtig.

  • Name oder Firma der Medieninhaberin/des Medieninhabers,
  • Unternehmensgegenstand,
  • Wohnort oder Sitz (Niederlassung) der Medieninhaberin/des Medieninhabers

Also z.B.:

Medieninhaber: Sebastian Kurz, Ballhausplatz 2, 1010 Wien

Und ganz wichtig, die Datenschutzerklärung. Die muss seit DSGVO immer. Selbst dann, wenn man eine leere Seite komplett ohne Inhalt online stellt.

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  • 3 weeks later...
ASB-Legende

Wie ist das mit Sondergenehmigungen Seitens der Behörden? Kann ein Magistrat, bzw. eine BH eine Sondergenehmigung einfach erteilen oder müssen bestimmte Auflagen und Regeln befolgt werden?

 

Konkretes Beispiel:

Bei uns gab es gestern eine open-air techno party mitten in einem Wohngebiet. Eine freie Fläche (ca so groß wie zwei Fußballplätze, rundherum in einem Umkreis von ca. 5 Kilometer dicht besiedeltes Wohngebiet mit Einfamilienhäuser, Reihenhäuser etc.  Wenn das bis 10 Uhr dauert, ist das zwar mühsam, aber insofern kein Problem, als das es den Regeln entspricht und wir uns darauf einstellen können. Wenn es allerdings eine Sondergenehmigung gibt und es bis Mitternacht wummwumm macht, die Kinder weinen, weil sie nicht schlafen können, dann hört es sich auf.

 

Deswegen eben die Frage: Gibt es bestimmte Regeln, können die einfach so nach Gutdünken Sondergenehmigungen erteilen oder kann man da im Vorhinein Einspruch erheben (wie bei jedem anderen Schas)?

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ASB-Halbgott

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

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get the fuck in!
Richie_106 schrieb vor 17 Minuten:

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Das ist auch ganz klar ein Thema, zu dem man sich von Fremden in Fußballforen beraten lassen sollte. :davinci:

Ansonsten mal die offensichtlichsten Quellen dazu anschauen, z.B.:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100400.html

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ASB-Halbgott
Maulinho schrieb vor 1 Minute:

Das ist auch ganz klar ein Thema, zu dem man sich von Fremden in Fußballforen beraten lassen sollte. :davinci:

Ansonsten mal die offensichtlichsten Quellen dazu anschauen, z.B.:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/10/Seite.100400.html

Könnt ja sein, dass jemand nen ähnlichen Fall hatte und da was dazu weiß ;)

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ASB-Gott
Richie_106 schrieb vor 2 Stunden:

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

Um kurz darauf einzugehen: Wenn die Mutter keine Scheidung will, kann es auch zu keiner Scheidung kommen. Das Recht auf Scheidung wegen Verschuldens steht stünde nur der Mutter zu, wobei sie durch ihr Verhalten zu verstehen gegeben hat, dass sie dem Vater verziehen hat bzw. das Verhalten nicht als ehestörend empfand. Dementsprechend entfällt auch ihr Recht auf Scheidung wegen Verschuldens. Sonderscheidungstatbestände sind nach Preisgabe deiner Informationen ebenso nicht gegeben. Auch wird die häusliche Gemeinschaft nicht bereits 3 bzw. sechs Jahre aufgehoben worden sein, wobei in diesem Fall wohl sogar 6 nötig wären, um eine Scheidung herbeiführen zu können.
Eine einvernehmliche Scheidung könnte man natürlich anstreben, allerdings auch erst dann,  wenn die eheliche Lebensgemeinschaft bereits ein halbes Jahr aufgehoben ist. Eine weitere Voraussetzung wäre dabei, dass man  über die unterhaltsrechtlichen Beziehungen Einvernehmen herstellt. In diesem Zusammenhang wäre also das Problem mit den Erhaltungskosten zu erläutern. 
Eine unmittelbare Scheidung steht also offenbar nicht bevor. Nicht unwichtig für die Mutter wäre weiters, dass wenn der Vater nun die Aufhebung des gemeinsamen Haushalts forciert bzw. auch vollzieht, die Mutter weiterhin Unterhaltsleistungen begehren kann. 

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Richie_106 schrieb vor 9 Stunden:

Leute, ich hab hier ein ganz wichtiges Thema zu dem ich dringend Informationen bräuchte.

Die Eltern "eines Freundes" lassen sich scheiden bzw. der Vater hat die Mutter betrogen. Sie würde ihn zurücknehmen aber er will die Scheidung. Ihn trifft an der Situation die komplette schuld. Nun möchte er seinen Teil des Hauses zum Teil dem Bruder meines Freundes und auch der Mutter überschreiben. Die Mutter befürchtet jetzt sich den Unterhalt des Hauses nicht leisten zu können, weil sie zu wenig Pension bezieht. Ist der Vater dazu verpflichtet Unterhalt zu leisten? Und wie sieht es damit aus, wenn der Bruder beim Haus mit Hauptwohnsitz gemeldet ist?

Versteht mich jetzt nicht falsch, aber ich will, dass dem Typen nix erspart bleibt. Der soll so viel leiden wie er ev. gesetzlich müsste!

Sie soll euros in einen guten anwalt invstieren!

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