PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 29. April 2016 Danke, war mein erster Gedanke dazu also eh der richtige. Sie hat den ÖAMTC kontaktiert und der hat dazu geraten eine Einigung zu finden, da der Käufer zwar keine Gewährleistung gehabt hätte, aber den Kaufvertrag anfechten (irgendwas mit 49% weniger wert als er bezahlt hat). Wenn der Wert des Autos durch den Mangel um mehr als die Hälfte geringer ist,hat der Käufer die Möglichkeit den Vertrag wegen laesio enormis anzufechten. Und da der Defekt ja bekannt war, gilt er wahrscheinlich als bereits vor dem Kauf vorhanden. In dem Fall würd ich auch eine Einigung empfehlen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Beitrag melden Geschrieben 29. April 2016 In dem Fall würd ich auch eine Einigung empfehlen.Wurde im Endeffekt eh gemacht, wäre nett, wenn du deine Meinung zu meinem Absatz unten auch noch abgeben könntest. Wenn der Wert des Autos durch den Mangel um mehr als die Hälfte geringer ist,hat der Käufer die Möglichkeit den Vertrag wegen laesio enormis anzufechten. Und da der Defekt ja bekannt war, gilt er wahrscheinlich als bereits vor dem Kauf vorhanden.Naja, dass etwas gemacht werden muss, war bekannt. Das hat meine Freundin auch offen so kommuniziert. Aber sie hat sich halt auf die Aussagen von ÖAMTC, einer VW-Werkstätte und einem "Pfuscher" verlassen, dass das eben sehr wahrscheinlich mit 400€ zu erledigen sei. Dass es dann doch mehr wurde, konnte sie ja nicht wissen. Bzw. waren 40% von den anfallenden Kosten bereits beim endgültigen Preis (2000€) abgezogen. Würde mich interessieren, wie weit ich da haftbar bin, wenn gewisse Fehler halt schlicht und ergreifend nicht abschätzbar für mich als Laie sind. Auf dem Ausdruck vom Fehlercode standen sogar die NOX-Sensoren drauf, also hätte er ja selber die Angaben hinterfragen können, oder nicht? Zusätzlich hat er dann erzählt, dass nicht wie von meiner Freundin weitergegeben, zuerst die hintere Sonde ausgetauscht wurde, sondern seine Werkstatt einfach halt mal nur die vordere gemacht hat und dann sich geweigert hat "elektronische Teile" zurückzunehmen, als er denen gesagt hat, dass er das nicht wollte. Lt. ÖAMTC-Mechaniker war "sehr wahrscheinlich" nur die hintere defekt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 29. April 2016 Naja, dass etwas gemacht werden muss, war bekannt. Das hat meine Freundin auch offen so kommuniziert. Aber sie hat sich halt auf die Aussagen von ÖAMTC, einer VW-Werkstätte und einem "Pfuscher" verlassen, dass das eben sehr wahrscheinlich mit 400 zu erledigen sei. Dass es dann doch mehr wurde, konnte sie ja nicht wissen. Bzw. waren 40% von den anfallenden Kosten bereits beim endgültigen Preis (2000) abgezogen. Würde mich interessieren, wie weit ich da haftbar bin, wenn gewisse Fehler halt schlicht und ergreifend nicht abschätzbar für mich als Laie sind. Auf dem Ausdruck vom Fehlercode standen sogar die NOX-Sensoren drauf, also hätte er ja selber die Angaben hinterfragen können, oder nicht? Zusätzlich hat er dann erzählt, dass nicht wie von meiner Freundin weitergegeben, zuerst die hintere Sonde ausgetauscht wurde, sondern seine Werkstatt einfach halt mal nur die vordere gemacht hat und dann sich geweigert hat "elektronische Teile" zurückzunehmen, als er denen gesagt hat, dass er das nicht wollte. Lt. ÖAMTC-Mechaniker war "sehr wahrscheinlich" nur die hintere defekt. So wie ich das sehe sind sowohl der Käufer als auch deine Freundin technischem Unverständnissen zum Opfer gefallen. Dass seine Werkstatt etwas tauscht, was nicht verlangt wurde ist nicht das Problem deiner Freundin, sondern ist ein Streitfall zwischen Werkstatt und dem Käufer. Diese Mehrkosten kann er euch nicht anlasten. Wenn das Auto um 2000,- verkauft wurde und das Auto mit Mangel weniger als 1000,- wert gewesen wäre, ist der Vertrag anfechtbar. Inwieweit man die zu erwartenden Reparaturkosten als Wertminderung sehen kann, kann ich mit meinem (beschränkten) Rechtswissen nicht sagen. Vielleicht gibts aber einen Jus-Studenten, der sich da besser auskennt und Auskunft geben könnte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Silva My rule is never to look at anything on the Internet. Beitrag melden Geschrieben 29. April 2016 So wie ich das sehe sind sowohl der Käufer als auch deine Freundin technischem Unverständnissen zum Opfer gefallen.Absolut, meine Freundin hat sich halt komplett auf die Aussagen von ÖAMTC und Co. verlassen, die eben von Reperaturkosten von 400€ ausgingen. Den Betrag hat sie ja von ihrem ersten Preis abgezogen. Dass seine Werkstatt etwas tauscht, was nicht verlangt wurde ist nicht das Problem deiner Freundin, sondern ist ein Streitfall zwischen Werkstatt und dem Käufer. Diese Mehrkosten kann er euch nicht anlasten.Die behaupten natürlich, dass der sowieso auch defekt war, weil es am Fehlerbericht auch darauf gestanden ist. Aber auf das angesprochen hat mir der ÖAMTC-Mechaniker halt gesagt, dass es wahrscheinlich "nur" der andere ist. Die haben dann halt andersrum angefangen und sich geweigert das zurückzunehmen. Fürn Käufer ärgerlich, weil er entweder mit der Werkstatt streiten hätte können oder eben mit meiner Freundin. Und die kann halt schwer beweisen, dass das ausgetauschte Teil nicht defekt war und nur das austauschen vom anderen genügt hätte. Ansonsten danke für deine Zeit, es hat sich Gott sei Dank dann alles klären lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stendek Tribünenzierde Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Guten Morgen! Ich wurde gestern von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen, dass ich während der Fahrt telefoniert haben soll. Was soweit auch stimmt, da ich wirklich telefoniert habe ABER mit einer Freisprecheinrichtung. Es ist so gewesen, dass einer der beiden Polizisten wohl etwas weiter vorne postiert war und der 2. Beamte dann via Funk verständigt wurde. Ich habe habe den netten Herrn darauf hingewiesen, dass ich eine Freisprecheinrichtung habe und die Anrufe sowieso auf diese weitergeleitet werden. Er war sich dann nicht mehr so sicher was sein Kollege gesehen hat und hat nochmals nachgefragt ob mich wirklich gesehen hat. Nachdem der Kollege das bejaht hatte, hat der Beamte auf stur geschalten und hat gemeint, dass die Freisprecheinrichtung egal ist und ich dann halt nur am Handy rumgespielt habe. Was auch völliger Blödsinn ist. Das Handy lag mit einer Tageszeitung und ner Packung Zigaretten am Beifahrersitz. Das reicht anscheinend schon aus für ne Anzeige. Meine Frage ist nun, ob es Sinn hat Einspruch zu erheben bzw. wie ich am besten vorgehen kann. Da mich die Sache ziemlich wurmt, wenn ich nämlich wirklich telefoniert hätte, dann hätte ich bezahlt, mich geärgert und gut wärs gewesen. Aber unter den geschilderten Umständen will ichd as nicht auf mir sitzen lassen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Guten Morgen! Ich wurde gestern von der Polizei angehalten und mir wurde vorgeworfen, dass ich während der Fahrt telefoniert haben soll. Was soweit auch stimmt, da ich wirklich telefoniert habe ABER mit einer Freisprecheinrichtung. Es ist so gewesen, dass einer der beiden Polizisten wohl etwas weiter vorne postiert war und der 2. Beamte dann via Funk verständigt wurde. Ich habe habe den netten Herrn darauf hingewiesen, dass ich eine Freisprecheinrichtung habe und die Anrufe sowieso auf diese weitergeleitet werden. Er war sich dann nicht mehr so sicher was sein Kollege gesehen hat und hat nochmals nachgefragt ob mich wirklich gesehen hat. Nachdem der Kollege das bejaht hatte, hat der Beamte auf stur geschalten und hat gemeint, dass die Freisprecheinrichtung egal ist und ich dann halt nur am Handy rumgespielt habe. Was auch völliger Blödsinn ist. Das Handy lag mit einer Tageszeitung und ner Packung Zigaretten am Beifahrersitz. Das reicht anscheinend schon aus für ne Anzeige. Meine Frage ist nun, ob es Sinn hat Einspruch zu erheben bzw. wie ich am besten vorgehen kann. Da mich die Sache ziemlich wurmt, wenn ich nämlich wirklich telefoniert hätte, dann hätte ich bezahlt, mich geärgert und gut wärs gewesen. Aber unter den geschilderten Umständen will ichd as nicht auf mir sitzen lassen. kann dir dazu nichts sagen. aber wie um alles in der welt schafft man es, in 10 jahren gerade 3 posts zu machen? erinnert an den witz: franzi, 10 jahre, sitzt mit seinen eltern beim frühstück. noch nie hat franzi auch nur ein wort gesprochen. plötzlich fragt er: wo ist die marmelade? die eltern fallen sich um den hals, er kann ja sprechen? sie fragen ihn, warum er bisher noch nie was gesagt hat. - bisher hat ja alles gepasst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rlh33 Postaholic Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 (bearbeitet) Edit: sollte genauer lesen bearbeitet 4. Mai 2016 von weteef 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Am leichtesten und effektivsten wäre es gewesen die €50.- gleich zu zahlen. Jetzt bekomst du eine Anzeige die vermutlich ein bisschen höher sein wird, du musst einen Einspruch schreiben, die Beamten werden vermutlich darauf beharren dass du telefoniert hast, etc.; Kannst das ganze bis zum Verwaltungsgerichtshof durchjudizieren, die Frage ist jedoch ob das "dafürsteht", auch wenn du glaubst im Recht zu sein... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Christo I've seen better days Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 (bearbeitet) Ich habe in einem Onlineshop ein Ersatzdisplay für ein Smartphone bestellt. Natürlich darauf geachtet, ja das richtige auszuwählen. Zu der Modellbezeichnung die zu meinem Gerät passt gabs auch nur einen einzigen Artikel. (Samsung Galaxy S4 Value Edition GT-I9515) Gut, Display ist gekommen, ich hab es eingebaut und es blieb dunkel. Ich damit ins nächste Handygeschäft, Techniker sieht sich das an und meint dann dass das Display zwar richtig eingebaut ist, aber mit dem Gerät nicht kompatibel ist. Ich: langes Gesicht. einen Wertabschlag in eher geringer Höhe würde ich auch akzeptieren, weil ich Folien am Display entfernt habe und das mitgelieferte Werkzeug nun benützt aussieht. Obwohl letzterer Punkt sollte eigentlich nicht relevant sein, denn das Werkzeug scheint nirgendwo auf. Was mach ich jetzt: Widerufsformular schicken, oder zuerst Kontakt mit dem Onlineshop aufnehmen und fragen ob ein Tausch möglich ist? Welche ist die bessere Vorgehensweise, oder hab ich hier gar keine Chance auf Rückgabe oder Umtausch, da ich das Ding schon verbaut habe/hatte? Edith; zu solchen Fällen find ich in dem Onlineshop auch keine Infos. bearbeitet 4. Mai 2016 von Christo 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stendek Tribünenzierde Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Danke für die Antworten! Hab mir fast sowas gedacht. Wobei Organstrafe in dem Sinn hat er mir jetzt eigentlich garnicht angeboten. Machte mir den Vorwurf - ich habe diesen verneint. Die Möglichkeit Vorort zu zahlen hat er mir jetzt eigentlich gegeben. Vielleicht hätte er es gemacht, wenn ich sofort gesagt hätte: "Ja passt. Ich geb alles zu!" Aber wer macht das schon, wenn man ganz klar weis, dass es nicht so war! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rlh33 Postaholic Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Mein beitrag war blödsinn, hab mich verlesen, du wurdest ja eh angehalten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Am leichtesten und effektivsten wäre es gewesen die 50.- gleich zu zahlen. Jetzt bekomst du eine Anzeige die vermutlich ein bisschen höher sein wird, du musst einen Einspruch schreiben, die Beamten werden vermutlich darauf beharren dass du telefoniert hast, etc.; Kannst das ganze bis zum Verwaltungsgerichtshof durchjudizieren, die Frage ist jedoch ob das "dafürsteht", auch wenn du glaubst im Recht zu sein... Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht. Hab ich auch nicht behauptet, ist nur die Frage ob einem der Aufwand das Ganze wert ist.... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
stendek Tribünenzierde Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Aussichtlos ist sowas eigentlich nicht. Wie sieht es hier mit der Beweislast aus? Ich kann jetzt von mir aus Fotos der Freisprecheinrichtung machen, ne Bedienungsanleitung der Freisprecheinrichtung beilegen und den Sachverhalt aus meiner Sicht schildern. Aber unterm Strich steht dann halt Aussage gegen Aussage oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
FAK-masteR AAAAlte Zeiten Beitrag melden Geschrieben 4. Mai 2016 Hab ich auch nicht behauptet, ist nur die Frage ob einem der Aufwand das Ganze wert ist....ich habe es vor ein paar monaten einfach der versicherung weitergegeben und es hat easy gepasst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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