unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 1. März 2016 Ja, die Untervermietung ist einer der wenigen Punkte, die wir vertraglich geregelt haben. Wie soll ich mir das vorstellen? Seine Eltern verbürgen sich dann quasi mir gegenüber, falls er nicht mehr zahlen würde und die Vermieterin auf mich zurück greift? Ja, so würde das ausschauen. Würde aber keine Bürgschaft machen, da dabei die Eltern auch sämtliche Einreden von deinem Freund haben. Sprich wenn dieser aus irgendeinem rechtserheblichen Grund die Zahlung verweigert (Baulärm, Schimmel oder was weiß ich), können sich die Eltern dir gegenüber auch darauf berufen und du wirst vom Vermieter herangezogen werden. Dann kannst vor Gericht streiten gehen. Bei einer Garantie haben sie dir gegenüber keine Einreden und müssen bei Aufforderung von dir jedenfalls zahlen (egal ob die Zahlung zurecht verweigert wird). Tun sie das nicht, musst du zwar auch vor Gericht, aber der Exekutionstitel wird dir schnell gegeben, da nur geschaut wird ob die Vorraussetzungen für die Garantie (Aufforderung zur Zahlung) gegeben sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) paket wird vom zustelldienst bei irgendeiner anderen partei im haus zugestellt und an der sendungsbestätigung vermerkt. inhalt des pakets wurde beschädigt. ich gehe einmal davon aus, dass eine unternehmensversicherung für paketdienste verpflichtend ist? wie auch immer, wenn der paketdienst den schaden nicht automatisch auf die versicherung abwälzt, wo liegt die beweislast? verkäufer,zustelldienst, paket-annehmer oder käufer? bzw. die haftung? bearbeitet 1. März 2016 von Wux 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Genau das ist das Problem. Die Vermieterin hat die Wohnung inzwischen an ihren Sohn überschrieben. Von ihr haben wir noch einen günstigen Mietzins bekommen, er will aber nen Haufen Kohle und ist noch dazu Jus-Student Also ja, er is ein Arschloch Hast du einen unbefristeten Vertrag? Altbau? Gibt genug Möglichkeiten als Mieter, gerade einen Privatvermieter zu pflanzen, sodass der schon einen Grund hätte, mit dir den Deal zu machen. Ein Untervermietverbot kann auch nur eingeschränkt vereinbart werden btw 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. März 2016 Hast du einen unbefristeten Vertrag? Altbau? Gibt genug Möglichkeiten als Mieter, gerade einen Privatvermieter zu pflanzen, sodass der schon einen Grund hätte, mit dir den Deal zu machen. Ein Untervermietverbot kann auch nur eingeschränkt vereinbart werden btw Kein Altbau Vertrag läuft noch bis Mitte nächstes Jahr Der Sohn der Vermieterin (mittlerweile ist er Eigentümer der Wohnung) ist Jus-Student und kennt die rechtlichen Kniffe und mögliche Pflanzereien sicher selber... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 1. März 2016 nur so ganz allgemein: nur weil einer jus studiert, heißt das noch lange nicht, dass der alle "kniffe" kennt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan ASB-Gott Geschrieben 1. März 2016 Kein Altbau Vertrag läuft noch bis Mitte nächstes Jahr Der Sohn der Vermieterin (mittlerweile ist er Eigentümer der Wohnung) ist Jus-Student und kennt die rechtlichen Kniffe und mögliche Pflanzereien sicher selber... Fakt ist aber, dass ihr das so unterschrieben habt. Das steht so im Vertrag und wird dieser gekündigt so steht ein neuer an...Das der Bua nimmer das liebe alte Hascherl ist, dass mit dem Mietzins gnädig ist, nun ja leider... Ich schreib das jz deshalb weil mir der Vermieter hier in ein zu böses Licht gestellt wird... Wenn er nichts krummes macht kannst ja glücklich sein... Gibt genug Vermieter die alles dafür tun Mieter mit zu geringen Mietzins loszuwerden... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wurschtbrot Europaklassespieler Geschrieben 2. März 2016 Ich versuch's mal: ist hier irgendwer herinnen, der mir einen Juristen sagen kann, der sich auf Erbrecht/Verlassenschaften spezialisiert hat (speziell wegen Erbschaftssteuer neu 2016)? Konkreter Anlassfall: mein Vater ist kürzlich überraschend gestorben und nun stehen meine Schwester und ich vor einer Erbschaft eines Grundstücks und eines Hauses, in dem aber auch mein Onkel wohnt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Geschrieben 2. März 2016 paket wird vom zustelldienst bei irgendeiner anderen partei im haus zugestellt und an der sendungsbestätigung vermerkt. inhalt des pakets wurde beschädigt. ich gehe einmal davon aus, dass eine unternehmensversicherung für paketdienste verpflichtend ist? wie auch immer, wenn der paketdienst den schaden nicht automatisch auf die versicherung abwälzt, wo liegt die beweislast? verkäufer,zustelldienst, paket-annehmer oder käufer? bzw. die haftung? eine sehr entscheidende frage ist, ob die beschädigung des inhalts bereits von außen zu erahnen war. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 2. März 2016 eine sehr entscheidende frage ist, ob die beschädigung des inhalts bereits von außen zu erahnen war.nein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 2. März 2016 Ich versuch's mal: ist hier irgendwer herinnen, der mir einen Juristen sagen kann, der sich auf Erbrecht/Verlassenschaften spezialisiert hat (speziell wegen Erbschaftssteuer neu 2016)? Konkreter Anlassfall: mein Vater ist kürzlich überraschend gestorben und nun stehen meine Schwester und ich vor einer Erbschaft eines Grundstücks und eines Hauses, in dem aber auch mein Onkel wohnt. Jeder kleine Rechtsanwalt. Kein Altbau Vertrag läuft noch bis Mitte nächstes Jahr Der Sohn der Vermieterin (mittlerweile ist er Eigentümer der Wohnung) ist Jus-Student und kennt die rechtlichen Kniffe und mögliche Pflanzereien sicher selber... Okay, das sieht schlecht aus. Sonst ziehst halt einfach aus und vertraust das eine Jahr. Geht eh nicht anders, klagen kannst deinen jetzigen Mitbewohner immer. Fakt ist aber, dass ihr das so unterschrieben habt. Das steht so im Vertrag und wird dieser gekündigt so steht ein neuer an...Das der Bua nimmer das liebe alte Hascherl ist, dass mit dem Mietzins gnädig ist, nun ja leider... Ich schreib das jz deshalb weil mir der Vermieter hier in ein zu böses Licht gestellt wird... Wenn er nichts krummes macht kannst ja glücklich sein... Gibt genug Vermieter die alles dafür tun Mieter mit zu geringen Mietzins loszuwerden... Du solltest mit deinem gefährlichen Viertelwissen nicht hier posten 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 2. März 2016 Okay, das sieht schlecht aus. Sonst ziehst halt einfach aus und vertraust das eine Jahr. Geht eh nicht anders, klagen kannst deinen jetzigen Mitbewohner immer. Hätte ein privater Vertrag zwischen meinem Mitbewohner und mir irgendeine rechtliche Verbindlichkeit? Also wenn er mir vertraglich zusichern würde, dass er alle Forderungen, die der Vermieter an mich stellt, bedingungslos bezahlt. Oder kann ich mit sowas im Streitfall nix anfangen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 2. März 2016 Hätte ein privater Vertrag zwischen meinem Mitbewohner und mir irgendeine rechtliche Verbindlichkeit? Also wenn er mir vertraglich zusichern würde, dass er alle Forderungen, die der Vermieter an mich stellt, bedingungslos bezahlt. Oder kann ich mit sowas im Streitfall nix anfangen? selbst wenn es geht, aber was machst, wenn der nicht zahlen kann? dann wirst die krot fressen und dich an die 100. stelle anreihen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 4. März 2016 Hätte ein privater Vertrag zwischen meinem Mitbewohner und mir irgendeine rechtliche Verbindlichkeit? Also wenn er mir vertraglich zusichern würde, dass er alle Forderungen, die der Vermieter an mich stellt, bedingungslos bezahlt. Oder kann ich mit sowas im Streitfall nix anfangen? Das ist schon möglich, solange der andere Geld hat. selbst wenn es geht, aber was machst, wenn der nicht zahlen kann? dann wirst die krot fressen und dich an die 100. stelle anreihen Tja, wenn er so denkt, wird er nicht ausziehen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 4. März 2016 Das ist schon möglich, solange der andere Geld hat. Tja, wenn er so denkt, wird er nicht ausziehen können. doch, seinen vertrag kündigen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 4. März 2016 doch, seinen vertrag kündigen Ich kann meinen Vertrag nicht kündigen... Eine Kündigung ist nur möglich, wenn alle Hauptmieter kündigen und genau das will mein Mitbewohner aber nicht, weil er Angst hat, der neue Vertrag wird teurer. Momentan hats den Anschein, als will er mich bis Vertragsablauf in der Wohnung halten, weils ihm billiger kommt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.