mazunte Ω Geschrieben 30. September 2023 (bearbeitet) WorkingPoor schrieb am 4.9.2023 um 16:16 : @firewhoman Gib dem Wichser Zunder! Wenn der 08/15 User eine Musikdatei runterlädt, kommt eine Horde Anwälte anmarschiert. Der hat gleich ganze Texte gestohlen und sich damit bereichert. Nimm ihm alles, lass ihm nichts! Jetzt weiß ich endlich wer @firewhoman in Wahrheit ist. Wäre gespannt was da rauskommt bei dieser Geschichte; Bitte weiter berichten, Danke bearbeitet 30. September 2023 von mazunte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 1. Oktober 2023 Also soweit ich weiß gilt bei Magenta eine Einspruchsfrist von 3 Monaten. Wird eine Rechnung innerhalb dieser Frist nicht reklamiert, gilt diese als akzeptiert. Mir wäre nicht bekannt, dass solche Klauseln unzulässig sind. Vielleicht nochmal beim VKI nachfragen, aber ich denke aus rechtlicher Sicht hast du wenig Chancen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mr_Rotten Im ASB-Olymp Geschrieben 5. Oktober 2023 Mr_Rotten schrieb am 28.5.2022 um 22:38 : Und die Geschichte geht weiter: Gestern rufte der Hundebesitzer meine Freundin an und frage zuerst wie es ihr geht, worauf sie ihm eben sagte wie es ist. Danach frage meine Freundin ihn ob er jetzt die Impfpässe der Hunde beim Hausarzt abgegeben hat (laut Hausarzt hätte er das umgehend machen müssen), worauf er sowas erzählte wie: Nein das geht nicht weil bei den letzten Impfungen der Hunde, hatte er die Impfpässe nicht dabei und nachtragen hat er das nie lassen und außerdem sei jetzt auch noch die Tierärztin auf Urlaub und ein andere Tierarzt wird das nicht nachtragen können. Auf diese Aussagen hin sagte meine Freundin, dass ihr das schon alles etwas komisch vorkommen. Auf einmal verlor der Typ vollkommen die Fassung und schrie sie an : Mir kommt das alles komisch vor, meine braven Hunde haben noch nie jemanden etwas getan. Wenn du es auf die harte Tour willst, bekommst du es auch auf die harte Tour, leg dich doch ins Krankenhaus wegen deinem Bauchweh und wenn du verreckst ist es mir auch egal. meine Freundin sage darauf, dass ein Gespräch so keinen Sinn macht und hat aufgelegt. Danach schickte ihr der Typ ein Email worauf ein Schild (welches nigelnagelneu aussieht) auf dem Grundstück wo drauf steht. Durchgang auf eigene Gefahr, für Personenschäden wird nicht gehaftet. Meine Freundin rief nach den Aktionen die Polizei an und hat das auch gleich in den Akt aufnehmen lassen. Der Polizist meinte dann, ah der sagt mir was, die Hunde dürfen wohl nur noch mit Maulkorb raus. Sie werden ihm mal einen Besuch abstatten und schauen ob alles eingehalten wird. Alleine wegen der obigen Aktion möchte ich den Typen am liebsten juristisch zerstören. Werden daher wohl in Kürze mit einem Anwalt sprechen. Nach über einem Jahr, sieht es übrigens so aus, dass wir noch nicht Mal das Geld (50 €) für die Impfung erhalten haben. (Was mir wurscht ist, nur wäre es halt fair). Unsere (ich muss es leider so sagen, komplett unfähige) Anwältin, macht nur etwas wenn man ihr komplett hinterher läuft. Die Anwältin hat dem Hundebesitzer einen Brief geschrieben (welchen tatsächlich sogar ich besser hätte formulieren können), in welchem steht, dass seine Versicherung die Kosten der Impfung übernehmen soll. Aja und eine Nebeninfo am Rande. Unsere Tochter geht in die Kinderkrippe. Wir haben letztens erfahren, dass ihre Gruppe mit schätzungsweise 15 Kindern, genau auf dieses Grundstück gingen, da dort ein Teich mit Fischen ist. Glücklicherweise ist nichts passiert und wir haben natürlich die Krippenleitung gleich über den damaligen Vorfall informiert. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 9. November 2023 Ist es strafbar sich mit 1 Pass des Fürstentums Sealand auszuweisen, wenn er auf den eigenen Namen ausgestellt ist? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 9. November 2023 Iniesta schrieb vor 4 Stunden: Ist es strafbar sich mit 1 Pass des Fürstentums Sealand auszuweisen, wenn er auf den eigenen Namen ausgestellt ist? Du kannst auch versuchen dich mit dem Detektiv Ausweis aus der Micky Maus auszuweisen, akzeptiert werden wohl beide in etwa gleich Warum denkst du dass das strafbar ist? 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 9. November 2023 Iniesta schrieb vor 4 Stunden: Ist es strafbar sich mit 1 Pass des Fürstentums Sealand auszuweisen, wenn er auf den eigenen Namen ausgestellt ist? Du brauchst neben der Fälschung auch immer das Ziel, damit ein Recht zu begründen. Das ist bei einer normalen Kontrolle eher nicht der Fall. Strafbar wäre aber möglicherweise, wenn du bei einer Verkehrskontrolle einen Führerschein des Fürstentums herzeigst, obwohl du sonst keinen hast. Da versuchst du mit einer gefälschten Urkunde das Recht ein Fahrzeug zu lenken zu belegen. Eine davon losgelöste Frage ist, ob der Versuch überhaupt tauglich ist, jemand darüber zu täuschen. Bei einem Mickey Mouse Führerschein ist es offensichtlich, dass das ein Schmäh ist. Daher nicht strafbar. Führerschein dieses Fürstentums ist etwas schwieriger. Wenn der wirklich gut aussieht, könnte das schon ein tauglicher Versuch sein. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 9. November 2023 Neocon schrieb vor 1 Stunde: Du brauchst neben der Fälschung auch immer das Ziel, damit ein Recht zu begründen. Das ist bei einer normalen Kontrolle eher nicht der Fall. Strafbar wäre aber möglicherweise, wenn du bei einer Verkehrskontrolle einen Führerschein des Fürstentums herzeigst, obwohl du sonst keinen hast. Da versuchst du mit einer gefälschten Urkunde das Recht ein Fahrzeug zu lenken zu belegen. Eine davon losgelöste Frage ist, ob der Versuch überhaupt tauglich ist, jemand darüber zu täuschen. Bei einem Mickey Mouse Führerschein ist es offensichtlich, dass das ein Schmäh ist. Daher nicht strafbar. Führerschein dieses Fürstentums ist etwas schwieriger. Wenn der wirklich gut aussieht, könnte das schon ein tauglicher Versuch sein. Naja, da ist dann aber auch die Frage: Kann das eine Straftat sein, sich mit einem Dokument eines Staates auszuweisen, welcher schlicht nicht also solcher anerkannt wird? Das ist ja dann per se keine Fälschung? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 9. November 2023 reallumpi schrieb vor 29 Minuten: Naja, da ist dann aber auch die Frage: Kann das eine Straftat sein, sich mit einem Dokument eines Staates auszuweisen, welcher schlicht nicht also solcher anerkannt wird? Das ist ja dann per se keine Fälschung? Hat er ja eh geschrieben. Es kommt schlichtweg drauf an in welcher Absicht du das tust. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 9. November 2023 ooeveilchen schrieb vor 1 Minute: Hat er ja eh geschrieben. Es kommt schlichtweg drauf an in welcher Absicht du das tust. Nicht so ganz. Wenn ich keinen .at Führerschein hab, aber einen Schein eines Fantasiestaates, ist es dann eine Fälschung oder nur "fahren ohne Führerschein"? Die Urkunde ist ja deswegen noch lange nicht gefälscht, nur eben schlicht nicht gültig. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 9. November 2023 reallumpi schrieb vor 1 Minute: Nicht so ganz. Wenn ich keinen .at Führerschein hab, aber einen Schein eines Fantasiestaates, ist es dann eine Fälschung oder nur "fahren ohne Führerschein"? Die Urkunde ist ja deswegen noch lange nicht gefälscht, nur eben schlicht nicht gültig. Aber du wolltest damit ein Kontrollorgan täuschen indem du vorgibst in Besitz einer solchen Lenkberechtigung zu sein. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 9. November 2023 Das Verkehrsministerium gibt ziemlich genau vor - wenn man sich informieren will -, welche Führerscheine in AT anerkannt werden. Mit einem Phantasiedokument aus irgendeinem "Sealand" wird man sich da brausen gehen können. Straftat ist es keine, aber eine Verwaltungsübertretung, weil Fahren ohne gültige Lenkerberechtigung. Anders ist es, wenn man einen Schein fälscht, mit dem man fahren dürfte, z.B. einen österreichischen. Das ist Urkundenfälschung und sehr wohl eine Straftat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 9. November 2023 reallumpi schrieb vor 2 Stunden: Naja, da ist dann aber auch die Frage: Kann das eine Straftat sein, sich mit einem Dokument eines Staates auszuweisen, welcher schlicht nicht also solcher anerkannt wird? Das ist ja dann per se keine Fälschung? Urkundenfälschung ist nicht nur die Fälschung einer echten Urkunde sondern auch die Herstellung einer falschen Urkunde. Und da kommt es eben drauf an, wie die konkrete (falsche) Urkunde aussieht. Um ein Beispiel zu bringen: Gefälschte echte Urkunde: Fälschung eines Führerscheins der Republik Moldau Falsche Urkunde: Herstellung eines Führerscheins der Republik Moldawien (die gibt es nicht, daher eigentlich ein Fantasieland). Dennoch ebenfalls strafbar (weil wohl zur Täuschung geeignet) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
reallumpi ASB-Legende Geschrieben 9. November 2023 Neocon schrieb vor 42 Minuten: Urkundenfälschung ist nicht nur die Fälschung einer echten Urkunde sondern auch die Herstellung einer falschen Urkunde. Und da kommt es eben drauf an, wie die konkrete (falsche) Urkunde aussieht. Um ein Beispiel zu bringen: Gefälschte echte Urkunde: Fälschung eines Führerscheins der Republik Moldau Falsche Urkunde: Herstellung eines Führerscheins der Republik Moldawien (die gibt es nicht, daher eigentlich ein Fantasieland). Dennoch ebenfalls strafbar (weil wohl zur Täuschung geeignet) Ja, das ist mir schon klar, aber wie verhält sich das eben mit deklarierten Staaten die von Österreich eben nicht anerkannt sind? Ist das dann eine falsche Urkunde oder einfach ein ungültiges Dokument? Weil "Sealand", um bei dem Beispiel von vorher zu bleiben, existiert ja, wir aber eben von niemandem anerkannt: https://de.wikipedia.org/wiki/Sealand Oder, um ein aktuelles Beispiel zu nennen, was wäre mit Dokumenten aus Palästina? Das ich mir nicht einfach ein Land ausdenken kann, ok, soweit klar, aber im konkreten Beispiel ging es ja um ein (mehr oder weniger) existierendes Land/Hoheitsgebiet. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 9. November 2023 (bearbeitet) reallumpi schrieb vor 12 Minuten: Ja, das ist mir schon klar, aber wie verhält sich das eben mit deklarierten Staaten die von Österreich eben nicht anerkannt sind? Ist das dann eine falsche Urkunde oder einfach ein ungültiges Dokument? Weil "Sealand", um bei dem Beispiel von vorher zu bleiben, existiert ja, wir aber eben von niemandem anerkannt: https://de.wikipedia.org/wiki/Sealand Oder, um ein aktuelles Beispiel zu nennen, was wäre mit Dokumenten aus Palästina? Das ich mir nicht einfach ein Land ausdenken kann, ok, soweit klar, aber im konkreten Beispiel ging es ja um ein (mehr oder weniger) existierendes Land/Hoheitsgebiet. Primär hängts wohl in erster Linie einmal vom Ermessen des Polizisten ab der dich kontrolliert ob es nur Fahren ohne Fahrerlaubnis ist oder Urkundenfälschung. Mit etwas Bekanntem wie Palästina wirst du vielleicht noch eher durchkommen als mit irgendeinem Phantasieland irgendeiner Kommune. Alles weitere wirst wohl durch sämtliche Instanzen durchprozessieren können. In Deutschland beispielsweise werden die ganzen Reichsbürger konsequent wegen Urkundenfälschung angeklagt wenn sie mit ihren Phantasiedokumenten agieren. bearbeitet 9. November 2023 von ooeveilchen 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 9. November 2023 Neocon schrieb vor 5 Stunden: Du brauchst neben der Fälschung auch immer das Ziel, damit ein Recht zu begründen. Das ist bei einer normalen Kontrolle eher nicht der Fall. Strafbar wäre aber möglicherweise, wenn du bei einer Verkehrskontrolle einen Führerschein des Fürstentums herzeigst, obwohl du sonst keinen hast. Da versuchst du mit einer gefälschten Urkunde das Recht ein Fahrzeug zu lenken zu belegen. Eine davon losgelöste Frage ist, ob der Versuch überhaupt tauglich ist, jemand darüber zu täuschen. Bei einem Mickey Mouse Führerschein ist es offensichtlich, dass das ein Schmäh ist. Daher nicht strafbar. Führerschein dieses Fürstentums ist etwas schwieriger. Wenn der wirklich gut aussieht, könnte das schon ein tauglicher Versuch sein. Der Sealand-Pass wäre aber keine Fälschung, aber den Staat erkennt halt niemand offiziell an. firewhoman schrieb vor 3 Stunden: Das Verkehrsministerium gibt ziemlich genau vor - wenn man sich informieren will -, welche Führerscheine in AT anerkannt werden. Mit einem Phantasiedokument aus irgendeinem "Sealand" wird man sich da brausen gehen können. Straftat ist es keine, aber eine Verwaltungsübertretung, weil Fahren ohne gültige Lenkerberechtigung. Anders ist es, wenn man einen Schein fälscht, mit dem man fahren dürfte, z.B. einen österreichischen. Das ist Urkundenfälschung und sehr wohl eine Straftat. K.A. ob die Führerscheine ausstellen, ich hätt aber gern 1 Pass oder Personalausweis von dort. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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