Relii legende Geschrieben 3. September 2021 (bearbeitet) Violett1989 schrieb vor 8 Stunden: Danke für die Antworten. Ich finde, dass so etwas ruhig strikter geregelt gehört. Es wurde schon das Kilometergeld genannt, da kann man doch ruhig ansetzen, damit das klar ist, was etwas kostet. dann müsstest aber auch damit rechnen, dass sich einer für den austausch einer gummidichtung nicht in sein auto setzt und 2 km irgendwohin zuckelt, damit er dann 6,90 euro kassieren kommen kann. bearbeitet 3. September 2021 von Relii 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 3. September 2021 wienerfußballfan schrieb am 2.9.2021 um 06:17 : Ein halber Stundensatz ist wohl leider korrekt, bei allem weiteren wird er wohl den vollen Stundensatz nehmen leider. Rein persönlich finde ich das auch überzogen, da hast du vollkommen Recht. Im Endeffekt geht's Handwerkern wohl auch darum, wie groß der Auftrag ist. Bei "kleinen" Reparaturen holen es Sie sich eben über die Anfahrtspauschale rein. Als wir unsere Wohnung saniert haben, hätte sich kein Elektriker / Maler getraut für den Besichtigungstermin auch nur einen € zu verrechnen. Da haben die aber auch Aufträge für mehrere 1000€ gesehen... Oftmals brauchst aber halt auch Glück ganz ehrlich. Wir haben z.B zufällig einen Schlosser gefunden, der das Ganze halt geschickter aufzieht bzw. sich etablieren wollte am Markt. (Kontakt kann gerne vergeben werden, weiß nicht ob öffentliche Werbung hier gewünscht ist), jedenfalls war der relativ neu am Markt und hat 2 Leute die auf Abruf unterwegs sind in Wien. Am 24.12 (!) vormittags hat sich meine Mutter aus der Wohnung gesperrt (Schlüssel steckte innen, also keine Chance von außen zu sperren). Innerlich habe ich schon mit 200-400€ gerechnet, da Feiertagszuschlag, Anfahrtspauschale, Notdienstzuschlag whatever. Sagt der mir: du wir sind eh unterwegs, ich schick wen vorbei, kostet 70€ wenn nichts versperrt ist. Das gibt's dann halt auch. Ist ja auch unternehmerisches Risiko. Genauso wie für das Erstellen des Kostenvoranschlages üblicherweise nichts verrechnet werden darf, außer es ist wirklich eine gesonderte Leistung. Wenn er den Auftrag danach nicht bekommt. darf er dann für die " verlorene Liebesmüh" dann trotzdem nichts verrechnen. Bei der Anfrage ging es aber darum, dass halt Kosten für eine Leistung verrechnet wurden, die auch erbracht wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Lichtgestalt what's the chapel of mine Geschrieben 8. September 2021 folgende frage ist aufgetaucht: wir haben einen rahmenvertrag mit a1 für dienstliche mobiltelefonie, die ein bestimmtes set an geräten umfasst, die alle zu einem fixpreis für den dienstgeber zu erwerben sind. wenn jetzt jemand ein besseres modell haben will, kann er das von unserer seite aus bekommen, muss aber die differenz als kostenbeitrag dazuzahlen. ansonsten müsste er halt eines der standardhandys nehmen. entsteht durch diesen kostenbeitrag ein anspruch des mitarbeiters bei beendigung des dienstverhältnisses? sei es auf behalten des geräts oder (anteilige) rückerstattung des kostenbeitrags? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
admirana111 Postaholic Geschrieben 8. September 2021 Lichtgestalt schrieb vor 15 Minuten: folgende frage ist aufgetaucht: wir haben einen rahmenvertrag mit a1 für dienstliche mobiltelefonie, die ein bestimmtes set an geräten umfasst, die alle zu einem fixpreis für den dienstgeber zu erwerben sind. wenn jetzt jemand ein besseres modell haben will, kann er das von unserer seite aus bekommen, muss aber die differenz als kostenbeitrag dazuzahlen. ansonsten müsste er halt eines der standardhandys nehmen. entsteht durch diesen kostenbeitrag ein anspruch des mitarbeiters bei beendigung des dienstverhältnisses? sei es auf behalten des geräts oder (anteilige) rückerstattung des kostenbeitrags? Kurz: Bei uns hat man wollte man nicht in das Juristische eintauchen (man hat wichtigeres zu tun) und deswegen hat man sich für den einfachen Weg entschieden > Mitarbeiterin darf Handy gegen Bezahlung mitnehmen. Wir hatten das auch bei uns. Größeres Unternehmen. Wir sind so verblieben, dass Handy neu aufgesetzt wird und sie es sich behalten kann. Die haben das so entschieden, dass kein Unmut rauskommt. Verbieten ja, aber wenn es die Miatarbeiterin will und selbst draufzahlt, warum verbieten? Natürlich muss auch softwaremäßig alles passen. Zurückgeben, ja und wie dann weiter? Was zahlt man ihm zurück? Was passiert mit dem Handy? Wer bekommt "das bessere"? Wir haben danach den Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber geändert, weil bei uns Fotos und Videos von wichtiger Bedeutung sind, was automatisch in Richtung bessere Handys geht und Fotos/Videos beanspruchen natürlich auch das Datenvolumen, wenn sie danach auf den Server geladen werden. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Icerain Superstar Geschrieben 8. September 2021 Folgende Situation: Straße mit Parkplätze zum seitlich parken. Durch Garageneinfahrten sind diese Parkplätze natürlich immer wieder unterbrochen und werden auch mit weißen Bodenmarkierungen angezeigt. Diese sind jedoch mal sehr knapp und mal sehr großzügig zur Garageneinfahrt eingezeichnet. Wie genau sind diese Bodenmarkierungen nach Gesetz einzuhalten? Muss das ganze Auto hinter der Linie sein? Muss nur der Reifen hinter der Linie sein und wenn dann die Motorhaube bissl drüber schaut ist wurscht? Oder ist die Linie nur ein "Vorschlag" und solange die ganze Einfahrt(= "Schräge am Gehsteig") frei bleibt ist alles in Ordnung? Danke im Voraus! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
firewhoman Sekt für die Nutten - Champagner für uns! Geschrieben 8. September 2021 Ich würde sagen, das ganze Auto. Analog zu einer Sperrlinie, da ist auch das nur Überragen verboten. Eine durchgezogene weiße Linie darf nicht überfahren oder überragt werden, und aus. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 8. September 2021 Icerain schrieb vor 3 Stunden: Folgende Situation: Straße mit Parkplätze zum seitlich parken. Durch Garageneinfahrten sind diese Parkplätze natürlich immer wieder unterbrochen und werden auch mit weißen Bodenmarkierungen angezeigt. Diese sind jedoch mal sehr knapp und mal sehr großzügig zur Garageneinfahrt eingezeichnet. Wie genau sind diese Bodenmarkierungen nach Gesetz einzuhalten? Muss das ganze Auto hinter der Linie sein? Muss nur der Reifen hinter der Linie sein und wenn dann die Motorhaube bissl drüber schaut ist wurscht? Oder ist die Linie nur ein "Vorschlag" und solange die ganze Einfahrt(= "Schräge am Gehsteig") frei bleibt ist alles in Ordnung? Danke im Voraus! Die Theorie hat @firewhoman schon erklärt, aber in der Praxis sieht es anders aus. Wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer blockiert bzw. eingeschränkt wird, dann wird es i. d. R. toleriert, sofern das Heck oder die Front über die Markierung ragt und die Reifen drinnen stehen. Zumindest in Wien. Jetzt kommt jedoch der Umstand hinzu, dass es sich hierbei um Ein-/Ausfahrten handelt. Sollte der abgesenkte Randstein nicht zugeparkt werden und die Ein-/Ausfahrt ist (mit 1-2 maligen rangieren) möglich, wird zu 90% nicht eingeschritten. Natürlich kann eine Anzeige erfolgen, jedoch ist eine erfolgreiche Klage eher unwahrscheinlich, schließlich wird ja niemand direkt behindert. Die Parkraumüberwachung würde in so einem Fall die Beantragung einer gelben Sperrlinie empfehlen, weil da rigoros und sofort gestraft werden kann. PS: Bei Halte-/Parkverbotsschildern sieht die Sache natürlich anders aus. PPS: Ich finde es ein Unding so zu parken und wird leider viel zu oft praktiziert. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Oachkatzlschwoaf All hail groundhog supremacy! Geschrieben 23. September 2021 Jetzt hat es mich auch mal in diesen Thread verschlagen und bräuchte bitte eure Hilfe bzw Expertise Kennt sich jemand mit Verträgen/Abos bzw mit automatischen Verlängerungen aus? Freundin hat letztes Jahr zum Schulbeginn bei einem deutschen Anbieter für online-Unterrichtsmaterialien ein reduziertes Abo abgeschlossen (9€ statt 17,90€, da quasi "Referendariatin"), das nach dem ersten Jahr automatisch auf den normalen Preis angehoben werden sollte. In ihrem online Account wollte sie das Abo kündigen, fand aber nie keinen "kündigen"-Button und wusste eig. auch nicht, wann die Kündigungsfrist war, weil sie die erste Email wohl auf versehen gelöscht hatte und auf der HP des Unternehmens steht: Soweit so gut. Sollte sie also innerhalb der Kündigungsfrist sein, sollte der Button erscheinen. Als das aber nicht der Fall war (oder sie den Button evtl. doch übersehen hat), hat sie dem Unternehmen am 18.09. eine Email geschrieben, in der sie festhielt, dass sie auf der HP nicht kündigen konnte und es deshalb auf diesem Wege erledigen wollte. Heute kam dann die Antwort, dass die Kündigungsfrist am 24.08. abgelaufen sei und der Vertrag deshalb automatisch für 1 weiteres Jahr, um eben diese 17€, verlängert wurde. tl,dr: Daher jetzt meine Frage(n): Ist es legal online-Abos ohne jeglichen Hinweis auf Kündigungsmöglichkeiten bzw die nahende Verlängerung still und heimlich zu verlängern? Ist es legal Veträge automatisch zu verlängern, wenn man im eigenen Account nicht mal die Kündigungsfrist einsehen kann? Wurde durch die höhere Zahlung quasi ein "neuer" Vertrag abgeschlossen, den man nun widerrufen könnte, oder sind das immer noch die selben Konditionen, nur halt nicht mehr rabattiert? Ich habe dazu zwar ein paar Quellen gefunden, aber ob man sich darauf stützen kann? Einmal aus Österreich: Zitat Allerdings enthalten viele befristete Verträge Klauseln, die zu einer automatischen Verlängerung des Vertrages führen, wenn man sich als Konsumentin/ Konsument nicht rechtzeitig dagegen ausspricht. In diesem Fall muss das Unternehmen einige Zeit vor Ablauf des Vertrages eine Mitteilung schicken, wonach sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn man nicht binnen einer bestimmten Frist widerspricht. Dies ist aber nur dann wirksam, wenn diese Vorgangsweise schon im ursprünglichen Vertrag vorgesehen ist und man nach Erhalt der Mitteilung eine angemessene Frist für den Widerspruch zur Verfügung hat. Werden diese Regeln nicht eingehalten, ist die „automatische" Vertragsverlängerung auch nicht wirksam ! https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Rund_um_den_Vertrag/Nach_dem_Kauf/Vertragsende.html# Das 2. Mal aus Deutschland Zitat Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/verbraucherschutz-bundestag-aenderungen-101.html Heißt das, dass der Kündigungsbutton jederzeit dort sein muss, oder nur innerhalb der Kündigungsfrist, die man nicht sieht? Wäre um eventuelle Einschätzungen sehr dankbar! Wenn der Vertrag nicht kündbar ist dann ist's halt so, aber allein schon wegen der frechen und offensichtlich wenig kundenorientierten Art würde es mich schon freuen, wenn ich denen eine nette Mail zurückschicken könnte 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RotesGraz! Postet viiiel zu viel Geschrieben 23. September 2021 Weiß jemand zufällig, ob es eine Verjährung bei einer Verkehrsstrafe aus Italien gibt? Ich hab einen Brief bekommen, weil ich im Juli 2020 in Italien in eine Gasse eingebogen bin in der man tagsüber anscheinend nicht reinfahren darf. Ich hab davon gehört dass die Zustellung innerhalb eines Jahres erfolgen muss und nachdem die Frist verstrichen ist bin ich mir nicht sicher ob die Strafe zu zahlen ist? Bei Öamtc kommt man leider nicht durch daher versuch ich es hier 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Devil Jin Junior Vizepräsident Geschrieben 23. September 2021 RotesGraz! schrieb vor 4 Minuten: Weiß jemand zufällig, ob es eine Verjährung bei einer Verkehrsstrafe aus Italien gibt? Ich hab einen Brief bekommen, weil ich im Juli 2020 in Italien in eine Gasse eingebogen bin in der man tagsüber anscheinend nicht reinfahren darf. Ich hab davon gehört dass die Zustellung innerhalb eines Jahres erfolgen muss und nachdem die Frist verstrichen ist bin ich mir nicht sicher ob die Strafe zu zahlen ist? Bei Öamtc kommt man leider nicht durch daher versuch ich es hier Es sind 360 Tage, aber: Zitat Verlängerung der 360-Tage-Frist wegen Corona-Pandemie Für die in der italienischen Straßenverkehrsordnung vorgesehenen Zustellungen und Zahlungen gilt die allgemeine Aussetzungsfrist gemäß Artikel 103 Absatz 1 der DL Nr. 18/2020, die in Italien aufgrund der Corona-Pandemie erlassen wurde. Vom 23. Februar bis 15. Mai 2020 werden u.a. die Fristen für die Zustellungen von Bescheiden wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ausgesetzt. Das gilt auch für Verstöße, die vor dem 23. Februar 2020 festgestellt, aber noch nicht zugestellt wurden. Die Frist kann sich damit erheblich (fast drei Monate) verlängern. Bußgeldverfahren in Italien | ADAC 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 29. Oktober 2021 Kann ich bei Dachziegeln, bei denen sich offensichtlich die Beschichtung löst, dem Hersteller einen Mangelfolgeschaden vorwerfen? Dach ist knapp 10 Jahre alt, nun gibt es Mängel bei den Ziegeln und ist ein Austausch der Ziegel offensichtlich von der Garantie umfasst. Ziegelwert rund € 5.000,00, die Dachdeckerarbeiten mit Abtragen, Entsorgen, Neudeckung kosten aber wohl € 15.000,00. Hersteller der Ziegel will natürlich die Kosten für die Folgearbeiten nicht übernehmen, sondern nur die Ziegel kostenlos zur Verfügung stellen. Schadenersatz wird sich schwierig argumentieren lassen, Produkthaftung schon gar nicht. Mangelfolgeschaden braucht halt ein Verschulden nach §1295 ABGB und da wird der Nachweis wohl kaum zu erbringen sein. Mir fällt für die Zusatzkosten nix ein, außer eine Kulanzanfrage. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 30. Oktober 2021 Keiner einen sinnvollen Vorschlag wie man irgendwie die Kosten für die Neudeckung dem Hersteller aufoktroyieren kann? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Athletiker Ich fordere drakonische Strafen. Geschrieben 5. November 2021 DonFetzo schrieb am 29.10.2021 um 11:42 : Kann ich bei Dachziegeln, bei denen sich offensichtlich die Beschichtung löst, dem Hersteller einen Mangelfolgeschaden vorwerfen? Dach ist knapp 10 Jahre alt, nun gibt es Mängel bei den Ziegeln und ist ein Austausch der Ziegel offensichtlich von der Garantie umfasst. Ziegelwert rund € 5.000,00, die Dachdeckerarbeiten mit Abtragen, Entsorgen, Neudeckung kosten aber wohl € 15.000,00. Hersteller der Ziegel will natürlich die Kosten für die Folgearbeiten nicht übernehmen, sondern nur die Ziegel kostenlos zur Verfügung stellen. Schadenersatz wird sich schwierig argumentieren lassen, Produkthaftung schon gar nicht. Mangelfolgeschaden braucht halt ein Verschulden nach §1295 ABGB und da wird der Nachweis wohl kaum zu erbringen sein. Mir fällt für die Zusatzkosten nix ein, außer eine Kulanzanfrage. Also jetzt mal theoretisch gesehen ist bei Dachziegeln, wo sich die Beschichtung löst kein Mangelfolgeschaden. Ein Mangelfolgeschaden wäre wenn dadurch der Dachboden nass wird und du den renovieren musst. Gewährleistung von beweglichen Sachen sind nur 2 Jahre. Wennst das Verschulden nicht beweisen kannst, ist da mMn nix möglich, wo du die Kosten ersetzt bekommst. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DonFetzo ASB-Legende Geschrieben 5. November 2021 Der Athletiker schrieb vor 23 Minuten: Also jetzt mal theoretisch gesehen ist bei Dachziegeln, wo sich die Beschichtung löst kein Mangelfolgeschaden. Ein Mangelfolgeschaden wäre wenn dadurch der Dachboden nass wird und du den renovieren musst. Gewährleistung von beweglichen Sachen sind nur 2 Jahre. Wennst das Verschulden nicht beweisen kannst, ist da mMn nix möglich, wo du die Kosten ersetzt bekommst. Ja so sehe ich das auch. Die Dachdeckerkosten wären der Mangelfolgeschaden, aber für Schadenersatz musst halt dann wohl trotzdem den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Der Athletiker Ich fordere drakonische Strafen. Geschrieben 5. November 2021 DonFetzo schrieb vor 2 Minuten: Ja so sehe ich das auch. Die Dachdeckerkosten wären der Mangelfolgeschaden, aber für Schadenersatz musst halt dann wohl trotzdem den Nachweis erbringen, dass das Unternehmen ein Verschulden trifft. Die Dachdeckerkosten wären ein Deckungsgeschäft für die Reparatur des Mangelschadens. Ja da bräuchte man dass Verschulden, dass sie schlechte Ziegel verwendet hat. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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