Hammerwerfer Postinho Geschrieben 4. Dezember 2020 Nach 48h erlischt die mündliche Quarantäne. Wenn du bis dahin keinen Bescheid hast kannst du wieder ganz normal rausgehen. Klingt komisch, ist aber so. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 4. Dezember 2020 Iniesta schrieb am 12.11.2020 um 21:12 : und wenn der verfügungsberechtigte (hinterbliebener ehepartner bspw.) die asche selber aufteilt? als naher angehöriger kann man die urne auch zuhause haben. in wien bspw. muss man sich dafür aber die zustimmung vom vermieter holen und die MA40 wäre dafür zuständig (gesundheits- und sozialamt), wurde mir gesagt. das ganze spielt sich aber im erwähnten fall eh nicht in wien ab. das sagt die österreichische justiz dazu. Den Habsburger Otto hams auch aufgeteilt zwischen Ö und Ungarn. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
beni2710 Dauer-ASB-Surfer Geschrieben 4. Dezember 2020 Hammerwerfer schrieb vor 1 Stunde: Nach 48h erlischt die mündliche Quarantäne. Wenn du bis dahin keinen Bescheid hast kannst du wieder ganz normal rausgehen. Klingt komisch, ist aber so. Hab gerade einen Anruf bekommen, bekomme eine Bestätigung für den Arbeitgeber, dass ich in Quarantäne war. Die Quarantäne war jedoch fürn Hugo, dafür hat er sich aber nett entschuldigt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Iniesta I'll be back! Geschrieben 6. Dezember 2020 cmburns schrieb am 4.12.2020 um 14:28 : Den Habsburger Otto hams auch aufgeteilt zwischen Ö und Ungarn. den hätte man auch der donau übergeben können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 11. Dezember 2020 Wir ziehen aus mietwohnung aus, sie verlangen das wir nägeln/schrauben/dübeln entfernen und zuspachteln sollen. Irre ich mich da, gabs da nicht etwas von verfassunggerichtshof oder so, das sowas gekippt wurde? gibts irgendwelche schmähs und tricks? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ooeveilchen V.I.P. Geschrieben 11. Dezember 2020 (bearbeitet) benni889 schrieb vor 24 Minuten: Wir ziehen aus mietwohnung aus, sie verlangen das wir nägeln/schrauben/dübeln entfernen und zuspachteln sollen. Irre ich mich da, gabs da nicht etwas von verfassunggerichtshof oder so, das sowas gekippt wurde? gibts irgendwelche schmähs und tricks? Internetz sagt musst du nicht. Sofern es halt normale "Alltagsbohrlöcher" sind, also von Bildern, Kastln etc. Kann aber sein dass das durch irgendwelche Regeln im Mietvertrag aufgehoben wird. Dann musst schon. bearbeitet 11. Dezember 2020 von ooeveilchen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 11. Dezember 2020 benni889 schrieb vor 24 Minuten: Wir ziehen aus mietwohnung aus, sie verlangen das wir nägeln/schrauben/dübeln entfernen und zuspachteln sollen. Irre ich mich da, gabs da nicht etwas von verfassunggerichtshof oder so, das sowas gekippt wurde? gibts irgendwelche schmähs und tricks? Was soll gekippt worden sein? Dass man seinen eigenen Mist nicht mehr wegmachen muss? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 11. Dezember 2020 Indurus schrieb vor 13 Minuten: Was soll gekippt worden sein? Dass man seinen eigenen Mist nicht mehr wegmachen muss? Das du nicht mehr ausmalen usw. musst da hams was geändert vor ein paar Jahren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 11. Dezember 2020 Indurus schrieb vor 18 Minuten: Was soll gekippt worden sein? Dass man seinen eigenen Mist nicht mehr wegmachen muss? Er hat ein kastl an die Wand gehängt, keine Feuerstelle errichtet. 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Geschrieben 11. Dezember 2020 (bearbeitet) Der OGH sagt zu § 1109 ABGB (Zurückstellung) folgendes: Zitat Der Bestandnehmer muss für die durch den vertragsmäßigen Gebrauch bewirkte Abnutzung des Bestandgegenstandes nicht aufkommen. Die Entschädigung des Bestandgebers für die gewöhnliche Abnutzung ist bei freier Zinsbildung in dem vereinbarten Mietzins inbegriffen. Nur für übermäßige Abnützung und Missbrauch hat also grundsätzlich der Bestandnehmer zu haften. Am Besten dem Vermieter ein Mail mit diesem RS0020760 schicken und LiGrü hinten dran, er soll seine Löcher selbst zuspachteln. bearbeitet 11. Dezember 2020 von GrazTiefschwarz Hab genauer nachgeschaut... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 11. Dezember 2020 zerenato schrieb vor 25 Minuten: Er hat ein kastl an die Wand gehängt, keine Feuerstelle errichtet. Ja eben. Kann ja nicht zuviel verlangt sein, das nachher wieder rückstandslos zu entfernen? Ist ja auch abgesehen davon keine große Hexerei. Rausziehen, zuspachteln, fertig. Da muss man doch kein Fass aufmachen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 11. Dezember 2020 okay, das gilt für löcher? schrauben/dübel kann ich einfach in der wand drinnen lassen? Indurus schrieb vor 1 Minute: Ja eben. Kann ja nicht zuviel verlangt sein, das nachher wieder rückstandslos zu entfernen? Ist ja auch abgesehen davon keine große Hexerei. Rausziehen, zuspachteln, fertig. Da muss man doch kein Fass aufmachen? pfh, sag das nicht - ich hab in meiner letzten wohnung ein paar schrauben bzw. dübel gehabt, die hab ich verdammt beim rausziehen. bei ein paar ist überhaupt gleich die halbe wand mitgekommen. wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir einige stunden arbeit erspart. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Indurus Harry Wijnvoord Fußballgott Geschrieben 11. Dezember 2020 Relii schrieb vor 2 Minuten: okay, das gilt für löcher? schrauben/dübel kann ich einfach in der wand drinnen lassen? pfh, sag das nicht - ich hab in meiner letzten wohnung ein paar schrauben bzw. dübel gehabt, die hab ich verdammt beim rausziehen. bei ein paar ist überhaupt gleich die halbe wand mitgekommen. wenn ich das gewusst hätte, hätte ich mir einige stunden arbeit erspart. Ja, das ist die große Gefahr Möglicherweise zielt @benni889s Frage auf so etwas ähnliches ab? Dann versteh ichs, weil dann der Vermieter in der Folge dann möglicherweise noch mehr an ihm abwälzen will (was aber wohl wirklich Vermieters Problem wäre). Aber wenn die Wand nicht zerbröselt, dann würd ich die paar Dübel einfach ziehen, zumachen und gut ists. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 11. Dezember 2020 Versteh dich nicht. Entweder isses eh wurscht, ob was drinsteckt in der wand oder nicht. Dann kannst aber nicht zuerst von "eigene Schweinerei wegmachen" reden und dann von "der Vermieter will ihm was umhängen." Dankenswerterweise hat @graztiefschwarz den entsprechenden paragraphen eh schon zitiert. Begründung: beim Umzug hat der mieter schon genug zu tun und der Vermieter muss sowieso ausmalen (lassen) also wozu soll das gut sein? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
benni889 uhhuh...h.. Geschrieben 11. Dezember 2020 GrazTiefschwarz schrieb vor 3 Stunden: Der OGH sagt zu § 1109 ABGB (Zurückstellung) folgendes: Am Besten dem Vermieter ein Mail mit diesem RS0020760 schicken und LiGrü hinten dran, er soll seine Löcher selbst zuspachteln. Gilt das auch für fließen in der küche? Danke für zahlreiche antworten! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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