Hans_Dotterblum Fanatischer Poster Beitrag melden Geschrieben 25. April 2020 unnerum schrieb vor 5 Stunden: Nein, musst keinen Einspruch einlegen. Als Beschuldigter hast Recht auf Akteneinsicht. Zur Verringerung der Strafe: Bin kein Verkehrsrechtler, aber bei Behörden reicht es oftmals schon aus, dass du ihnen einen Aufwand verursachst, damit sie dir entgegenkommen. Verringerung geht aber logischerweise nur bei einem Einspruch. Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
DerOnkel Supersoldat. Beitrag melden Geschrieben 25. April 2020 Hans_Dotterblum schrieb vor einer Stunde: Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Beitrag melden Geschrieben 25. April 2020 Hans_Dotterblum schrieb vor 16 Stunden: Bin rechtlich echt kein Experte, aber ist man bei einer Anonymverfügung bereits Beschuldigter? (ich nehme jetzt einfach mal an, dass es eine Anonymverfügung war) DerOnkel schrieb vor 15 Stunden: Das glaub ich nicht, schließlich steht ja nicht fest, wer Beschuldigter ist... Nachdem er von Einspruch gesprochen hat, bin ich von einer Strafverfügung ausgegangen; Einspruch gibt es bei Anonymverfügungen schließlich nicht. Wenn es aber eine Anonymverfügung sein sollte, gibt es leider keine Möglichkeit auf Akteneinsicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Beitrag melden Geschrieben 2. Mai 2020 (bearbeitet) Thema Urbeberrecht, ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen" Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten? Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/ oder übersehe ich etwas? Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen? Edit: ich will halt wissen, welches Recht hier gilt. Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler. Spoiler bearbeitet 2. Mai 2020 von Hakuna Matata Arena 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
WorkingPoor Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird Beitrag melden Geschrieben 2. Mai 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute: Thema Urbeberrecht, ich habe kürzlich begonnen Youtube Videos zu machen, in denen ich versuche Verschwörungstheoretiker auseinanderzunemen. Zu diesem zweck zeige ich ausschnitte aus den "Primärquellen" Bin ich hier durch §42f urhg Artikel 3,4 und 5 vollkommen abgedeckt, oder muss ich da sonst noch was beachten? Da ich auch Werke von Deutschen auf die Schippe nehme: Dort ist's rechtlich mWn sehr ähnlich gelagert laut diesem Dude: https://www.basicthinking.de/blog/2016/05/19/richtig-zitieren-video-material/ oder übersehe ich etwas? Sollte ich hypothetischer weise verklagt werden, geschieht das dann in Ö oder D, oder kann sich das derjenige aussuchen? Damit klar ist von was ich rede verlinke ich hier das Video. Ich wills hier nicht pushen, meine Views hab ich schon, drum auch der Spoiler. Unsichtbaren Inhalt anzeigen https://www.youtube.com/results?search_query=wbs+zitat Gilt in dem Fall eben für Deutschland. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hammerwerfer Postinho Beitrag melden Geschrieben 2. Mai 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 7 Stunden: Inhalt unsichtbar machen Bitte greif dir nicht ins Gesicht. Zwecks Corona wärs. 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Beitrag melden Geschrieben 2. Mai 2020 Hammerwerfer schrieb vor 15 Minuten: Bitte greif dir nicht ins Gesicht. Zwecks Corona wärs. Ich hab mir vorher mehr als nur die Hände gewaschen falls dus wissen willst 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2020 Wasserschaden im Vorzimmer, verursacht durch den Nachbarn, weil er eigenhändig in seinem Badezimmer hantiert hat. Der Schaden wurde begutachtet als er trocken war. Nachdem heute die Wand abermals nass war, wurde nochmal bei der Hausverwaltung urgiert - Sanierungsfirma wird sich noch diese Woche zwecks Terminvereinbarung melden. Durch die neuerliche nasse Wand vermute ich, dass sich der Wasserschaden ins angrenzende Schlafzimmer ausgebreitet hat. Problem dabei ist, dass vor dieser Wand im Schlafzimmer ein riesengroßer Kasten steht, der sich wohl bei einem notwendigen Abbau zur Begutachtung der Wand nicht mehr aufbauen lässt (Schrauben sind ziemlich verkeilt, etc). Ein Wegschieben des Kastens, um zur Mauer zu kommen, ist aufgrund des Abstandes zum Bett eher nicht möglich. Die Kosten für die Sanierung wird durch die Gebäudeversicherung getragen (Eigentumswohnungen). Wie verhält es sich, wenn aufgrund einer zusätzlich nassen Wand im Schlafzimmer, der Kasten abgebaut, entsorgt und ein neuer angeschafft werden muss? Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hutz Chefjugo am Platz Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2020 _Wurzelsepp_ schrieb vor 23 Minuten: Wer trägt hier die Kosten? Die Hausverwaltung wollte auf die Haushaltsversicherung verweisen, aber das sehe ich gar nicht ein. Schließlich hat der Nachbar gepfuscht (da ärgere ich mich eh schon, dass dies die Gebäudeversicherung zahlt und nicht er als Mieter). Aus dem Bauch heraus die HHV des Nachbarn. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
_Wurzelsepp_ V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2020 Hutz schrieb vor 1 Minute: Aus dem Bauch heraus die HHV des Nachbarn. Den derzeitigen Wert oder den Anschaffungswert? Rechnung dahingehend existiert natürlich keine mehr, da der Kasten nicht erst vor Kurzem angeschafft wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2020 Ein Exkurs in das Vereinsrecht: Laut dem Vereinsgesetz ist ja eine EAR zu führen. Jetzt finde ich im Internet aber Beispiele, die hinsichtlich der Afa Fragen offen lassen. In der EAR eines Unternehmens müsste ja eigentlich eine Afa berücksichtigt werden. Bei Vereinen doch auch oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
anonymo ASB-Messias Beitrag melden Geschrieben 13. Mai 2020 _Wurzelsepp_ schrieb vor 10 Stunden: Den derzeitigen Wert oder den Anschaffungswert? Rechnung dahingehend existiert natürlich keine mehr, da der Kasten nicht erst vor Kurzem angeschafft wurde. restwert 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 15. Mai 2020 sulza schrieb am 13.5.2020 um 20:09 : Ein Exkurs in das Vereinsrecht: Laut dem Vereinsgesetz ist ja eine EAR zu führen. Jetzt finde ich im Internet aber Beispiele, die hinsichtlich der Afa Fragen offen lassen. In der EAR eines Unternehmens müsste ja eigentlich eine Afa berücksichtigt werden. Bei Vereinen doch auch oder? Ja genau 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
sulza V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 15. Mai 2020 mido456 schrieb vor einer Stunde: Ja genau Heißt also, dass am Ende eigentlich eine Gewinnermittlung stattfindet? Somit wären reine Bank- u. Kassabücher nicht ausreichend? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mido456 Postinho Beitrag melden Geschrieben 15. Mai 2020 sulza schrieb vor 26 Minuten: Heißt also, dass am Ende eigentlich eine Gewinnermittlung stattfindet? Somit wären reine Bank- u. Kassabücher nicht ausreichend? Naja, das kommt darauf an was der verein macht. Ist er auf gewinn ausgerichtet oder ein begünstigter sportverein. Wenn du eh keinen gewinn machst, kannst dir das mit der afa auch sparen. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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