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HALA MADRID

und gut wärs wenn der durchkommt! Sorry, aber wie kommen Vereine, die ohnehin schon finanziell am Limit dampfen, faule, unmotivierte Spieler die absolut keine Leistung bringen jahrelang durchzuschleppen und ihnen Summen zu zahlen von denen normale Arbeitnehmer selbst in gehobenen Positionen nur träumen können?!?!

Würd dich gern sehn wenn du von heut auf morgen eine Verletzung hast die dich arbeitsunfähig macht, und dich dann der Arbeitgeber raushaut.

Und warum ist ein Spieler foul wenn er verletzt ist???

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Postinho

A so a Blödsinn. Er kann seinen Vertrag auszahlen, indem er die Gehaltszahlungen für die restliche Vertragsdauer an den Verein erstattet. Was dann natürlich vom neuen Club übernommen wird. Siehe Gutiérrez bei seinem Wechsel im Sommer von Mallorca zu Newcastle...

Ablöse wird da gar keine bezahlt, der neue Verein wird aber wohl die Zahlung vom Spieler an seinen alten Verein übernehmen.

ich denke es geht hier um den artikel 17!

Artikel 17:

"REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN":

"Artikel 17 Folgen einer Vertragsaufl ösung ohne triftigen Grund

Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende

Bestimmungen zur Anwendung:

1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung

verpfl ichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und

Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts

anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung

aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit

des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt.

Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen,

die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag

zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre,

die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein

aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert

wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der

Schutzzeit ereignete.

2. Das Recht auf Entschädigung kann nicht an Dritte abgetreten werden.

Hat ein Berufsspieler eine Entschädigung zu bezahlen, gelten für ihn

und den neuen Verein sowohl eine Kollektiv- als auch eine Einzelhaftung.

Der Betrag kann vertraglich festgelegt oder zwischen den

Vertragsparteien vereinbart werden.

3. Im Falle eines Vertragsbruchs während der Schutzzeit kann einem Spieler

zusätzlich zur Verpfl ichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch

eine sportliche Sanktion auferlegt werden. Diese Sanktion besteht

aus einer viermonatigen Spielsperre für offi zielle Spiele. In besonders

schweren Fällen beträgt die Sperre sechs Monate. Diese Sanktionen

treten mit Beginn der darauf folgenden Spielzeit für den neuen Verein

in Kraft. Ein einseitiger Vertragsbruch ohne triftigen Grund oder

sportlich triftigen Grund nach der Schutzzeit zieht keine sportlichen

Sanktionen nach sich. Ausserhalb der Schutzzeit können Disziplinarmassnahmen

ausgesprochen werden, wenn die Vertragsaufl ösung

nicht fristgerecht mitgeteilt wird (innerhalb von fünfzehn Tagen nach

dem letzten Spiel der Spielzeit). Die Schutzzeit setzt wieder ein, wenn

die Laufzeit des alten Vertrags verlängert wird.

4. Im Falle eines Vertragsbruchs oder bei Anstiftung zum Vertragsbruch

in der Schutzzeit können einem Verein zusätzlich zur Verpfl ichtung,

eine Entschädigung zu zahlen, auch sportliche Sanktionen auferlegt

werden. Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne

triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der

Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den

Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für

zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler

und internationaler Ebene verweigert.

5. Personen, die den FIFA-Statuten und -Reglementen unterstehen (Vereinsoffi

zielle, Spielervermittler, Spieler usw.) und zur Erleichterung

eines Spielertransfers zum Vertragsbruch zwischen dem Spieler und

seinem Verein anstiftet, werden bestraft."

mfg

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Pass And Move - It's The Liverpool Groove

ich denke es geht hier um den artikel 17!

Artikel 17:

"REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN":

"Artikel 17 Folgen einer Vertragsaufl ösung ohne triftigen Grund

Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende

Bestimmungen zur Anwendung:

1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung

verpfl ichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und

Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts

anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung

aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit

des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt.

Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen,

die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag

zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre,

die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein

aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert

wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der

Schutzzeit ereignete.

2. Das Recht auf Entschädigung kann nicht an Dritte abgetreten werden.

Hat ein Berufsspieler eine Entschädigung zu bezahlen, gelten für ihn

und den neuen Verein sowohl eine Kollektiv- als auch eine Einzelhaftung.

Der Betrag kann vertraglich festgelegt oder zwischen den

Vertragsparteien vereinbart werden.

3. Im Falle eines Vertragsbruchs während der Schutzzeit kann einem Spieler

zusätzlich zur Verpfl ichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch

eine sportliche Sanktion auferlegt werden. Diese Sanktion besteht

aus einer viermonatigen Spielsperre für offi zielle Spiele. In besonders

schweren Fällen beträgt die Sperre sechs Monate. Diese Sanktionen

treten mit Beginn der darauf folgenden Spielzeit für den neuen Verein

in Kraft. Ein einseitiger Vertragsbruch ohne triftigen Grund oder

sportlich triftigen Grund nach der Schutzzeit zieht keine sportlichen

Sanktionen nach sich. Ausserhalb der Schutzzeit können Disziplinarmassnahmen

ausgesprochen werden, wenn die Vertragsaufl ösung

nicht fristgerecht mitgeteilt wird (innerhalb von fünfzehn Tagen nach

dem letzten Spiel der Spielzeit). Die Schutzzeit setzt wieder ein, wenn

die Laufzeit des alten Vertrags verlängert wird.

4. Im Falle eines Vertragsbruchs oder bei Anstiftung zum Vertragsbruch

in der Schutzzeit können einem Verein zusätzlich zur Verpfl ichtung,

eine Entschädigung zu zahlen, auch sportliche Sanktionen auferlegt

werden. Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne

triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der

Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den

Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für

zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler

und internationaler Ebene verweigert.

5. Personen, die den FIFA-Statuten und -Reglementen unterstehen (Vereinsoffi

zielle, Spielervermittler, Spieler usw.) und zur Erleichterung

eines Spielertransfers zum Vertragsbruch zwischen dem Spieler und

seinem Verein anstiftet, werden bestraft."

mfg

Jo und weiter? Da steht genau das drinnen, was ich geschrieben habe. Ausserhalb der Schutzzeit ist, ausser einiger Spesen, nur das Gehalt vom Spieler auszuzahlen. Da wird von niemanden, auch nicht von der UEFA oder der FIFA, eine Ablösesumme festgelegt.

bearbeitet von ianrush

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ich denke es geht hier um den artikel 17!

Artikel 17:

"REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN":

"Artikel 17 Folgen einer Vertragsaufl ösung ohne triftigen Grund

Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende

Bestimmungen zur Anwendung:

1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung

verpfl ichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und

Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts

anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung

aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit

des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt.

Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen,

die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag

zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre,

die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein

aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert

wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der

Schutzzeit ereignete.

wenn die regel so angewendet wird, dass ein spieler stets strikt sein restliches gehalt zu zahlen, um aus dem vertrag auszusteigen, ist sie mmn benachteiligend fuer den verein, dessen spieler den vertrag aufloest.

jeder, der ein wenig darueber nachdenkt, wird draufkommen, dass dieses beispiel (denn mehr ist es nicht, 'unter die objektiven kriterien fallen insbesondere') nur fuer den umgekehrten fall, naemlich eine ungerechtfertigte entlassung des spielers eine adaeuquate loesung bildet, wie sie auch im normalen arbeitsrecht ueblich ist.

dem spieler wird das ersetzt, was er durch die ungercehtfertigte aufloesung verliert.

das auf das gegenbeispiel umzulegen ist jedoch falsch. der verein verliert naemlich nciht das, was er dem spieler zahlt, sondern das, was der spieler fuer ihn leistet. und dies ist, wenn ein anderer verein dem spieler ein hoeheres gehalt bietet (und nur dann hat es einen sinn zu wechseln) offensichtlich mehr als seinerzeit im vertrag als gehalt vereinbart wurde. dazu kommt man schon allein, wenn man nur das gehalt als vergleichbasis heranzieht, was an sich schon fragwuerdig ist.

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Jo und weiter? Da steht genau das drinnen, was ich geschrieben habe. Ausserhalb der Schutzzeit ist, ausser einiger Spesen, nur das Gehalt vom Spieler auszuzahlen. Da wird von niemanden, auch nicht von der UEFA oder der FIFA, eine Ablösesumme festgelegt.

nach dem wortlaut des artikels aber schon, vor allem im (normal)fall eines vereinswechsels (abs 4). in der praxis sieht es aber anscheinend anders aus.

bearbeitet von rigobert.song

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Postinho

Jo und weiter? Da steht genau das drinnen, was ich geschrieben habe. Ausserhalb der Schutzzeit ist, ausser einiger Spesen, nur das Gehalt vom Spieler auszuzahlen. Da wird von niemanden, auch nicht von der UEFA oder der FIFA, eine Ablösesumme festgelegt.

wenn man auf den begriff ablösesumme besteht hast du narürlich recht - davon steht hier nix!

es heisst aber auch:

zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts

anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung

aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit

des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt.

wer glaubst du wird bestimmen welche dieser kriterien wie zu "berücksichtigen" sind?

mfg

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Pass And Move - It's The Liverpool Groove

wer glaubst du wird bestimmen welche dieser kriterien wie zu "berücksichtigen" sind?

mfg

Niemand, da das schon entschieden wurde.

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Ergänzungsspieler

Also wenn man sich die Beiträge in der Gerüchteküche auf Transfermarkt.de ansieht, dann kann man nur sagen "Janko, bitte geh wohin du willst, aber nicht nach Deutschland!" Da fängt er aufgrund seiner Herkunft bei den Fans schon bei -10 Toren an.

Abgesehen davon sehe ich keinen Grund, warum er in die Buli wechseln sollte. Im Winter wird ihn Salzburg nicht abgeben. Sollte er im Frühjahr (z.B. aufgrund einer Verletzung) einbrechen, dann interessiert sich eh keiner mehr für ihn. Sollte er aber in der jetzigen Gangart weitermachen, dann werden im Sommer ganz andere Vereine als Hertha, Schalke oder Stuttgart anklopfen. Ich persönlich würde ihn lieber in Italien oder Spanien als auf der Insel sehen, da die meisten englischen Teams schon mit sehr guten bzw. zumindest sehr namhaften Spielern besetzst sind.

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Oasch

Auf sport.es war am 11. September zu lesen, dass Janko bei Celtic im Gespräch ist, der Name ist also zumindest den spanischen Zeitungen wohl schon bekannt.

Auf der Homepage der Daily Mail ist gestern zu lesen gewesen, dass Paul Ince an eine Verpflichtung von Janko denkt.

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Abgesehen davon sehe ich keinen Grund, warum er in die Buli wechseln sollte. Im Winter wird ihn Salzburg nicht abgeben.

Wenn Janko weg will dann kann ihn Salzburg auch nicht halten. Im Sommer kriegen die nämlich fast nichts mehr für Janko, wurscht wie gut oder schlecht er im Frühjahr war.

Insel: so verletzungsanfällig wie Janko ist, eher nicht.

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Valdi am Weg ins Stadion

A so a Blödsinn. Er kann seinen Vertrag auszahlen, indem er die Gehaltszahlungen für die restliche Vertragsdauer an den Verein erstattet. Was dann natürlich vom neuen Club übernommen wird. Siehe Gutiérrez bei seinem Wechsel im Sommer von Mallorca zu Newcastle...

Ablöse wird da gar keine bezahlt, der neue Verein wird aber wohl die Zahlung vom Spieler an seinen alten Verein übernehmen.

damit bin ich aber um welten näher bei der wahrheit als derjenige der die ursprüngliche information gepostet hat, denn ablösefrei geht eben nix und wenn die ablöse das restliche gehalt betrifft dann ist das auch nicht gerade wenig.

bearbeitet von Ernesto

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