Owls HALA MADRID Geschrieben 18. November 2008 und gut wärs wenn der durchkommt! Sorry, aber wie kommen Vereine, die ohnehin schon finanziell am Limit dampfen, faule, unmotivierte Spieler die absolut keine Leistung bringen jahrelang durchzuschleppen und ihnen Summen zu zahlen von denen normale Arbeitnehmer selbst in gehobenen Positionen nur träumen können?!?! Würd dich gern sehn wenn du von heut auf morgen eine Verletzung hast die dich arbeitsunfähig macht, und dich dann der Arbeitgeber raushaut. Und warum ist ein Spieler foul wenn er verletzt ist??? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
zerenato Im ASB-Olymp Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) Für die Kiesenebner-Gemeinde bearbeitet 18. November 2008 von zerenato 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Torment Postinho Geschrieben 18. November 2008 A so a Blödsinn. Er kann seinen Vertrag auszahlen, indem er die Gehaltszahlungen für die restliche Vertragsdauer an den Verein erstattet. Was dann natürlich vom neuen Club übernommen wird. Siehe Gutiérrez bei seinem Wechsel im Sommer von Mallorca zu Newcastle... Ablöse wird da gar keine bezahlt, der neue Verein wird aber wohl die Zahlung vom Spieler an seinen alten Verein übernehmen. ich denke es geht hier um den artikel 17! Artikel 17: "REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN": "Artikel 17 Folgen einer Vertragsaufl ösung ohne triftigen Grund Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende Bestimmungen zur Anwendung: 1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpfl ichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt. Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen, die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre, die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der Schutzzeit ereignete. 2. Das Recht auf Entschädigung kann nicht an Dritte abgetreten werden. Hat ein Berufsspieler eine Entschädigung zu bezahlen, gelten für ihn und den neuen Verein sowohl eine Kollektiv- als auch eine Einzelhaftung. Der Betrag kann vertraglich festgelegt oder zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. 3. Im Falle eines Vertragsbruchs während der Schutzzeit kann einem Spieler zusätzlich zur Verpfl ichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch eine sportliche Sanktion auferlegt werden. Diese Sanktion besteht aus einer viermonatigen Spielsperre für offi zielle Spiele. In besonders schweren Fällen beträgt die Sperre sechs Monate. Diese Sanktionen treten mit Beginn der darauf folgenden Spielzeit für den neuen Verein in Kraft. Ein einseitiger Vertragsbruch ohne triftigen Grund oder sportlich triftigen Grund nach der Schutzzeit zieht keine sportlichen Sanktionen nach sich. Ausserhalb der Schutzzeit können Disziplinarmassnahmen ausgesprochen werden, wenn die Vertragsaufl ösung nicht fristgerecht mitgeteilt wird (innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem letzten Spiel der Spielzeit). Die Schutzzeit setzt wieder ein, wenn die Laufzeit des alten Vertrags verlängert wird. 4. Im Falle eines Vertragsbruchs oder bei Anstiftung zum Vertragsbruch in der Schutzzeit können einem Verein zusätzlich zur Verpfl ichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch sportliche Sanktionen auferlegt werden. Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert. 5. Personen, die den FIFA-Statuten und -Reglementen unterstehen (Vereinsoffi zielle, Spielervermittler, Spieler usw.) und zur Erleichterung eines Spielertransfers zum Vertragsbruch zwischen dem Spieler und seinem Verein anstiftet, werden bestraft." mfg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kiwi_Bob ASB-Legende Geschrieben 18. November 2008 Für die Kiesenebner-Gemeinde thx 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ianrush Pass And Move - It's The Liverpool Groove Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) ich denke es geht hier um den artikel 17! Artikel 17: "REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN": "Artikel 17 Folgen einer Vertragsaufl ösung ohne triftigen Grund Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende Bestimmungen zur Anwendung: 1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpfl ichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt. Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen, die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre, die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der Schutzzeit ereignete. 2. Das Recht auf Entschädigung kann nicht an Dritte abgetreten werden. Hat ein Berufsspieler eine Entschädigung zu bezahlen, gelten für ihn und den neuen Verein sowohl eine Kollektiv- als auch eine Einzelhaftung. Der Betrag kann vertraglich festgelegt oder zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. 3. Im Falle eines Vertragsbruchs während der Schutzzeit kann einem Spieler zusätzlich zur Verpfl ichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch eine sportliche Sanktion auferlegt werden. Diese Sanktion besteht aus einer viermonatigen Spielsperre für offi zielle Spiele. In besonders schweren Fällen beträgt die Sperre sechs Monate. Diese Sanktionen treten mit Beginn der darauf folgenden Spielzeit für den neuen Verein in Kraft. Ein einseitiger Vertragsbruch ohne triftigen Grund oder sportlich triftigen Grund nach der Schutzzeit zieht keine sportlichen Sanktionen nach sich. Ausserhalb der Schutzzeit können Disziplinarmassnahmen ausgesprochen werden, wenn die Vertragsaufl ösung nicht fristgerecht mitgeteilt wird (innerhalb von fünfzehn Tagen nach dem letzten Spiel der Spielzeit). Die Schutzzeit setzt wieder ein, wenn die Laufzeit des alten Vertrags verlängert wird. 4. Im Falle eines Vertragsbruchs oder bei Anstiftung zum Vertragsbruch in der Schutzzeit können einem Verein zusätzlich zur Verpfl ichtung, eine Entschädigung zu zahlen, auch sportliche Sanktionen auferlegt werden. Ein Verein, der einen Berufsspieler, der seinen Vertrag ohne triftigen Grund aufgelöst hat, unter Vertrag nimmt, macht sich der Anstiftung zum Vertragsbruch schuldig, es sei denn, er kann den Gegenbeweis antreten. Als Sanktion wird dem fehlbaren Verein für zwei Registrierungsperioden die Registrierung von Spielern auf nationaler und internationaler Ebene verweigert. 5. Personen, die den FIFA-Statuten und -Reglementen unterstehen (Vereinsoffi zielle, Spielervermittler, Spieler usw.) und zur Erleichterung eines Spielertransfers zum Vertragsbruch zwischen dem Spieler und seinem Verein anstiftet, werden bestraft." mfg Jo und weiter? Da steht genau das drinnen, was ich geschrieben habe. Ausserhalb der Schutzzeit ist, ausser einiger Spesen, nur das Gehalt vom Spieler auszuzahlen. Da wird von niemanden, auch nicht von der UEFA oder der FIFA, eine Ablösesumme festgelegt. bearbeitet 18. November 2008 von ianrush 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Geschrieben 18. November 2008 ich denke es geht hier um den artikel 17! Artikel 17: "REGLEMENT BEZÜGLICH STATUS UND TRANSFER VON SPIELERN": "Artikel 17 Folgen einer Vertragsaufl ösung ohne triftigen Grund Löst eine Partei einen Vertrag ohne triftigen Grund auf, kommen folgende Bestimmungen zur Anwendung: 1. Die vertragsbrüchige Partei ist in jedem Fall zur Zahlung einer Entschädigung verpfl ichtet. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Art. 20 und Anhang 4 zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt. Darunter fallen insbesondere die Entlöhnung und andere Leistungen, die dem Spieler gemäss gegenwärtigem und/oder neuem Vertrag zustehen, die verbleibende Vertragslaufzeit bis maximal fünf Jahre, die Höhe von Gebühren und Ausgaben, für die der ehemalige Verein aufgekommen ist (und die über die Dauer des Vertrags amortisiert wurden) sowie die Frage, ob sich der Vertragsbruch während der Schutzzeit ereignete. wenn die regel so angewendet wird, dass ein spieler stets strikt sein restliches gehalt zu zahlen, um aus dem vertrag auszusteigen, ist sie mmn benachteiligend fuer den verein, dessen spieler den vertrag aufloest. jeder, der ein wenig darueber nachdenkt, wird draufkommen, dass dieses beispiel (denn mehr ist es nicht, 'unter die objektiven kriterien fallen insbesondere') nur fuer den umgekehrten fall, naemlich eine ungerechtfertigte entlassung des spielers eine adaeuquate loesung bildet, wie sie auch im normalen arbeitsrecht ueblich ist. dem spieler wird das ersetzt, was er durch die ungercehtfertigte aufloesung verliert. das auf das gegenbeispiel umzulegen ist jedoch falsch. der verein verliert naemlich nciht das, was er dem spieler zahlt, sondern das, was der spieler fuer ihn leistet. und dies ist, wenn ein anderer verein dem spieler ein hoeheres gehalt bietet (und nur dann hat es einen sinn zu wechseln) offensichtlich mehr als seinerzeit im vertrag als gehalt vereinbart wurde. dazu kommt man schon allein, wenn man nur das gehalt als vergleichbasis heranzieht, was an sich schon fragwuerdig ist. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ellobo der Seltsame Geschrieben 18. November 2008 Für die Kiesenebner-Gemeinde Genial!!! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rigobert.song . Geschrieben 18. November 2008 (bearbeitet) Jo und weiter? Da steht genau das drinnen, was ich geschrieben habe. Ausserhalb der Schutzzeit ist, ausser einiger Spesen, nur das Gehalt vom Spieler auszuzahlen. Da wird von niemanden, auch nicht von der UEFA oder der FIFA, eine Ablösesumme festgelegt. nach dem wortlaut des artikels aber schon, vor allem im (normal)fall eines vereinswechsels (abs 4). in der praxis sieht es aber anscheinend anders aus. bearbeitet 18. November 2008 von rigobert.song 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Torment Postinho Geschrieben 18. November 2008 Jo und weiter? Da steht genau das drinnen, was ich geschrieben habe. Ausserhalb der Schutzzeit ist, ausser einiger Spesen, nur das Gehalt vom Spieler auszuzahlen. Da wird von niemanden, auch nicht von der UEFA oder der FIFA, eine Ablösesumme festgelegt. wenn man auf den begriff ablösesumme besteht hast du narürlich recht - davon steht hier nix! es heisst aber auch: zur Ausbildungsentschädigung und sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, werden bei der Festlegung der Entschädigung aufgrund eines Vertragsbruchs nationales Recht, die Besonderheit des Sports sowie alle anderen objektiven Kriterien berücksichtigt. wer glaubst du wird bestimmen welche dieser kriterien wie zu "berücksichtigen" sind? mfg 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
ianrush Pass And Move - It's The Liverpool Groove Geschrieben 18. November 2008 wer glaubst du wird bestimmen welche dieser kriterien wie zu "berücksichtigen" sind? mfg Niemand, da das schon entschieden wurde. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Kiwi_Bob ASB-Legende Geschrieben 18. November 2008 ähm Janko? anyone? Thema? wos? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
memnoch999 Ergänzungsspieler Geschrieben 19. November 2008 Also wenn man sich die Beiträge in der Gerüchteküche auf Transfermarkt.de ansieht, dann kann man nur sagen "Janko, bitte geh wohin du willst, aber nicht nach Deutschland!" Da fängt er aufgrund seiner Herkunft bei den Fans schon bei -10 Toren an. Abgesehen davon sehe ich keinen Grund, warum er in die Buli wechseln sollte. Im Winter wird ihn Salzburg nicht abgeben. Sollte er im Frühjahr (z.B. aufgrund einer Verletzung) einbrechen, dann interessiert sich eh keiner mehr für ihn. Sollte er aber in der jetzigen Gangart weitermachen, dann werden im Sommer ganz andere Vereine als Hertha, Schalke oder Stuttgart anklopfen. Ich persönlich würde ihn lieber in Italien oder Spanien als auf der Insel sehen, da die meisten englischen Teams schon mit sehr guten bzw. zumindest sehr namhaften Spielern besetzst sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Geschrieben 19. November 2008 Auf sport.es war am 11. September zu lesen, dass Janko bei Celtic im Gespräch ist, der Name ist also zumindest den spanischen Zeitungen wohl schon bekannt. Auf der Homepage der Daily Mail ist gestern zu lesen gewesen, dass Paul Ince an eine Verpflichtung von Janko denkt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
jimmy1138 V.I.P. Geschrieben 19. November 2008 Abgesehen davon sehe ich keinen Grund, warum er in die Buli wechseln sollte. Im Winter wird ihn Salzburg nicht abgeben. Wenn Janko weg will dann kann ihn Salzburg auch nicht halten. Im Sommer kriegen die nämlich fast nichts mehr für Janko, wurscht wie gut oder schlecht er im Frühjahr war. Insel: so verletzungsanfällig wie Janko ist, eher nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Ernesto Valdi am Weg ins Stadion Geschrieben 19. November 2008 (bearbeitet) A so a Blödsinn. Er kann seinen Vertrag auszahlen, indem er die Gehaltszahlungen für die restliche Vertragsdauer an den Verein erstattet. Was dann natürlich vom neuen Club übernommen wird. Siehe Gutiérrez bei seinem Wechsel im Sommer von Mallorca zu Newcastle... Ablöse wird da gar keine bezahlt, der neue Verein wird aber wohl die Zahlung vom Spieler an seinen alten Verein übernehmen. damit bin ich aber um welten näher bei der wahrheit als derjenige der die ursprüngliche information gepostet hat, denn ablösefrei geht eben nix und wenn die ablöse das restliche gehalt betrifft dann ist das auch nicht gerade wenig. bearbeitet 19. November 2008 von Ernesto 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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