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Olle weg !!!

ja. alles was über € 2.920,-- geht ist aber eh wirkungslos (ausser du bist Alleinverdiener-/erzieher dann das Doppelte, und bei min. 3 Kindern würds nochmal mehr).

was die Lebensversicherung betrifft: da geht nur reine Ableben. (Er- und Ableben geht nur wenn vor 1.6.96 abgeschlossen)

Danke für die Info. Ich wusste, dass man eine absetzen kann, aber nicht welche.

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ja. alles was über € 2.920,-- geht ist aber eh wirkungslos (ausser du bist Alleinverdiener-/erzieher dann das Doppelte, und bei min. 3 Kindern würds nochmal mehr).

was die Lebensversicherung betrifft: da geht nur reine Ableben. (Er- und Ableben geht nur wenn vor 1.6.96 abgeschlossen)

bin ich, da ich alleine wohn und keine kinder hab :)

danke für die info

bearbeitet von psYwalkeR

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Postinho

bin ich, da ich alleine wohn und keine kinder hab :)

danke für die info

lol

-->

Alleinverdienerin oder Alleinverdiener ist,
  • wer für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen hat und
  • wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/der (Ehe-)Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und
  • wer eine/einen Ehepartner/in, eingetragene/n Partner/in oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten hat, deren / dessen Einkünfte den Betrag von 6.000 Euro nicht überschreiten.

Der Alleinverdienerabsetzbetrag steht immer nur einer Person zu. Erfüllen Partnerin und Partner (zBStudentenpaar mit Kind) die Voraussetzungen, steht er der Partnerin oder dem Partner mit den höheren Einkünften zu. Haben die Partner keine oder gleich hohe Einkünfte, steht der Absetzbetrag der Frau zu, außer der Mann führt überwiegend den Haushalt.

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Sehr bekannt im ASB

was die Lebensversicherung betrifft: da geht nur reine Ableben. (Er- und Ableben geht nur wenn vor 1.6.96 abgeschlossen)

Lt. AK-Folder zu dem Thema gilt folgendes:

Lebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich entweder um eine reine Ablebensversicherung handelt, oder wenn eine mindestens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist.
bearbeitet von Grünes_OÖ

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Homerist

Lt. AK-Folder zu dem Thema gilt folgendes:

Lebensversicherungen sind nur dann absetzbar, wenn es sich entweder um eine reine Ablebensversicherung handelt, oder wenn eine mindestens auf die Lebensdauer zahlbare Rente vereinbart ist.

das ist dann aber eben eine Rentenversicherung und keine Lebensversicherung ;)

Lohnsteuerrichtlinien vom BMF:

[...]

 Lebensversicherung auf Ableben,

 Kapitalversicherung auf Er- und Ableben, wenn der Versicherungsvertrag vor dem1. Juni 1996 abgeschlossen worden ist,

Rentenversicherung mit einer mindestens auf die Lebensdauer zahlbaren Rente,

[...]

bearbeitet von onkelandy

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

So, folgendes Problem:

Beim Bescheid ist wohl am Ende irgendwie das Hakerl mit "kein Freibetragsbescheid" für 2015 weggekommen vorm Abschicken, wenn dann gar nix angekreuzt is kommt dann wohl so ein Freibetragsbescheid daher- woll ma nicht, wie kriegen wir den wieder weg?

Am Bescheid selbst steht Beschwerde einreiche pipapoh, nur Finanzonline is etwas unübersichtlich, alos ohatte soas schon wer, ich würde:

Anträge -> Beschwerde anklicken, dann kommen 3 Felder, 2013 als Bescheiddatum, Bechwerdefeld und dann in Feld 3 "Einkommenssteuerbescheid/Arbeitnehmerveranlagung" oder "Sonstige" plus Namen ins leere Feld schreiben und dann weiter?

Is das der richtige Weg? Bekommt mans so leicht weg?

Ansonsten rufen wir am Montag halt mal an, aber online/schriftlich auf "Papier" mit was in der Hand wärs besser.

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get the fuck in!

So, folgendes Problem:

Beim Bescheid ist wohl am Ende irgendwie das Hakerl mit "kein Freibetragsbescheid" für 2015 weggekommen vorm Abschicken, wenn dann gar nix angekreuzt is kommt dann wohl so ein Freibetragsbescheid daher- woll ma nicht, wie kriegen wir den wieder weg?

.

Ist doch egal, ob du den Wisch bekommst - wenn du ihn nicht beim Arbeitgeber abgeben willst, hat er ja keine Auswirkung auf irgendwas. Solange nicht am Jahreslohnzettel der unterjährig berücksichtigte Freibetrag ausgewiesen ist, nimmt ja das Finanzamt nicht an, dass er berücksichtigt wurde.

bearbeitet von Maulinho

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Ist doch egal, ob du den Wisch bekommst - wenn du ihn nicht beim Arbeitgeber abgeben willst, hat er ja keine Auswirkung auf irgendwas. Solange nicht am Jahreslohnzettel der unterjährig berücksichtigte Freibetrag ausgewiesen ist, nimmt ja das Finanzamt nicht an, dass er berücksichtigt wurde.

Ok, also einfach ignorieren passt auch bzw. nicht abgeben, dachte nur wenn sie ihn ausstellen bestehns dann drauf bzw. gibt troubles?

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get the fuck in!

Ok, also einfach ignorieren passt auch bzw. nicht abgeben, dachte nur wenn sie ihn ausstellen bestehns dann drauf bzw. gibt troubles?

Nein, wenn du gar nichts damit machst, dann passiert auch überhaupt nichts. Nur wenn der Freibetrag berücksichtigt wird beim Arbeitgeber, bist du natürlich zur Arbeitnehmerveranlagung verpflichtet und musst nachweisen, dass du die entsprechenden Ausgaben auch wirklich hattest. Aber das sehen sie wie gesagt am Lohnzettel.

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Warum bekomm ich 930 Euro beim Steuerausgleich nur um einige Wochen später einen Brief zu bekommen in dem steht " neuer Kontostand -857 , bis xx zu zahlen"

Ich mein wtf is this shit?

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Postaholic

Kann ich das Internet abschreiben aufgrund von TZ-Arbeit (oder Studium auch gültig?), obwohl es auf meine Mutter angemeldet ist? - Wie viel Prozent darf ich da abschreiben (hab mal was von 60% gelesen)?

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Rapid muss immer.

Warum bekomm ich 930 Euro beim Steuerausgleich nur um einige Wochen später einen Brief zu bekommen in dem steht " neuer Kontostand -857 , bis xx zu zahlen"

Ich mein wtf is this shit?

liest sich sehr verwirrend - gehts genauer?

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