hcg Fly like an airliner Geschrieben 4. März 2014 Der Erstbescheid war bei mir auch schnell, jetzt kiefeln sie aber schon ewig an meiner Auflagenbeantwortung Was ist das? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santiago82 Top-Schriftsteller Geschrieben 4. März 2014 (bearbeitet) Muss erstmals als neuer Selbstständiger eine Steuererklärung machen... Hab 2013 ca. 11500€ verdient, davon bissl was angestellt, bissl als freier mitarbeiter, rest als neuer selbstständiger. Damit fall ich ja unter die 12000€, muss also eigentlich keine Steuern zahlen oder? Bin mir aufgrund der vielen Arbeitsformen unschlüssig. Und, wo komm ich bei FInanzonline auf die FOrmulare für Laptop, usw., die ich ja (auch wenn ich keine Steuern zahl) "abschreiben" kann oder, also die 60% davon (und über mehrere Jahre)? Find dazu nirgends etwas... Blöde Fragen, bin aber ein Steuer-Greenhorn. bearbeitet 4. März 2014 von Santiago82 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tintifax1972 TintiVax Geschrieben 4. März 2014 (bearbeitet) Zur Frage selbst kann ich dir leider nichts antworten. Ich bin aber schon fast erschüttert, dass du für so wenig Geld vermutlich extrem viel buckelst und extrem wenig soziale Sicherheit hast. Glaubst du das zahlt sich für dich aus? Ich würde dir daher in erster Linie empfehlen wieder wo für mehr Geld arbeiten zugehen, wo Weihnachts- Urlaubs- und Krankengeld kriegst. Außer du bist ein freak oder erhoffst dir den (auch finanziellen) Durchbruch erst. bearbeitet 4. März 2014 von Tintifax1972 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santiago82 Top-Schriftsteller Geschrieben 4. März 2014 (bearbeitet) Letzteres. Wissenschaft, dieses Jahr soll der Durchbruch her Dass es wenig is, weiß ich eh auch, waren aber auch 2 Monat Arbeitslos dabei (die da nicht miteingerechnet sind..) edit: Generation Praktikum kurz nach Studienende lässt grüßen.. Also, wer kann mir weiterhelfen in den Steuerfragen? bearbeitet 4. März 2014 von Santiago82 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 5. März 2014 Muss erstmals als neuer Selbstständiger eine Steuererklärung machen... Hab 2013 ca. 11500€ verdient, davon bissl was angestellt, bissl als freier mitarbeiter, rest als neuer selbstständiger. Damit fall ich ja unter die 12000€, muss also eigentlich keine Steuern zahlen oder? Bin mir aufgrund der vielen Arbeitsformen unschlüssig. Und, wo komm ich bei FInanzonline auf die FOrmulare für Laptop, usw., die ich ja (auch wenn ich keine Steuern zahl) "abschreiben" kann oder, also die 60% davon (und über mehrere Jahre)? Find dazu nirgends etwas... Blöde Fragen, bin aber ein Steuer-Greenhorn. 1. die Grenze liegt bei 11.000 und nicht bei 12.000 Euro 2. sofern noch nicht erledigt musst du dem Finanzamt erst mal melden, dass du selbstständig tätig geworden bist. Du wechselst dann vom AV-Bereich in den BV-Bereich. Wenn nach dem Einloggen bei Finanz Online oben bei "Bereich" noch AV steht hast das noch nicht gemacht. Der Wechsel sollte unter Eingaben --> Anträge --> Erklärungsswechsel möglich sein. 3. prinzipiell auf jeden Fall alle Ausgaben rein schreiben - denn auch wenn du keine Steuern zahlen musst berechnen sich die (endgültigen) Beiträge für die SVA der gewerblichen Wirtschaft von deinem Einkommen. Je geringer deine Einkünfte als selbstständiger Tätigkeit desto besser (im Idealfall unter der Pflichtversicherungsgrenze - siehe hier) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santiago82 Top-Schriftsteller Geschrieben 5. März 2014 (bearbeitet) Aso, muss ich mich als sog. Neuer Selbstständiger tatsächlich beim Finanzamt melden? Arbeite auf werkvertragsbasis fur ein Unternehmen.. Danke. Laut BMF liegt die Grenze bei 12.000 wenns selbstständige und unselbständige Einkommen gibt? Danke! bearbeitet 5. März 2014 von Santiago82 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
onkelandy Homerist Geschrieben 5. März 2014 Aso, muss ich mich als sog. Neuer Selbstständiger tatsächlich beim Finanzamt melden? Arbeite auf werkvertragsbasis fur ein Unternehmen.. Danke. Laut BMF liegt die Grenze bei 12.000 wenns selbstständige und unselbständige Einkommen gibt? Danke! sorry - hab im ersten Posting das "bissl was angestellt" überlesen. ich glaub ich würd dann in deinem Fall gar nichts abgeben solange kein Aufforderung vom FA kommt (v.a. wegen der SVA) - bin mir da aber ehrlich gesagt nicht 100%ig sicher 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Santiago82 Top-Schriftsteller Geschrieben 5. März 2014 Ok, danke Ich wollt hald wegen neuem Laptop plus Bildschirm und so was abgeben 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 11. März 2014 Solange meine Freundin in Karenz ist, bekomme ich den Alleinverdiener Zuschlag? Bzw. wie ist das, wenn wir nicht im Gemeinsamen Haushalt wohnen und ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Homegrower V.I.P. Geschrieben 11. März 2014 (bearbeitet) Solange meine Freundin in Karenz ist, bekomme ich den Alleinverdiener Zuschlag? Bzw. wie ist das, wenn wir nicht im Gemeinsamen Haushalt wohnen und ich zu Unterhaltszahlungen verpflichtet bin? Pauschal nicht ganz richtig, meine Freundin hat zu viel Wochengeld bekommen (Kaiserschnitt) und wir haben den höchstbetrag gleich mal überschritten für 2013 (Wochengeld zählt im Gegensatz zu Karenzgeld usw. als EInkommen). Wenn ihr auch nicht in einem gemneinsamen Haushalt lebt kannst du das ebenfalls nicht geltend machen, du musst entweder nachweislich Unterhalt bezahlt haben, oder eben ein Kind im gemeinsamen Hasuhalt (beides soweit ich mich erinnern kann mehr als 6 Monate/Jahr) Wegen Unterhaltszahlungen, ich kenn mich da ned so ganz aus, aber man sollte aufpassen, da gabs schon böses erwachen für den einen oder anderen. Mein Freundin deichselt bei uns das tagesgeschäft in Sachen Finanzen, schaut eben das Rechnungen bezahlt werden, was wir weg sparen usw. Ich überweise Monat für einen Fixbetrag von meinem Konto (der wesentlich höher ist als ich gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen hätte). Mir wurde von einem Rcihter bestätigt (den ich im Rahmen einer Schulung gefragt habe), dass ich hier eine ausgezeichnete Beweislage besitze brav bezahlt zu haben falls mal alles den Bach runter geht. Im Bekanntenkreis habe ich 2 paare wo das jener Part der Erwerbstätig ist, das ebenso hält. Ein wenig dreist fand ich ja jenen Brief vom Bundesministerium wo die Mütter aufgefordert werden die Unterhaltszahlungen einzufordern, egal wie glücklich grade alles sind. Das könnte man durchaus etwas anders formulieren, sich darüber zu informieren usw. ist ja sinnvoll, aber in dem Schriftstück wird man fast schon kriminalisiert nur weil man stehend Pinkeln kann. Man muss sich in diesem zusammenhang ohnehin mehr Gedanken machen, vor allem wenn man nicht verheiratet ist. Beispielsweise stehst du dann als Lebenspartner in Sachen Sorgerecht hinter den Eltern deiner Freundin an, sollte etwas übles passieren. bearbeitet 11. März 2014 von Homegrower 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
SmokinAces Rapid muss immer. Geschrieben 12. März 2014 Wenn man in einem gemeinsamen Haushalt lebt, unverheiratet, muss man keine Alimente/Unterhalt zahlen?! Alleinverdiener: wer für ein oder mehrere Kind/er für mindestens sieben Monate Familienbeihilfe bezogen hat und wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft lebt. Die (Ehe-)Partnerin/der (Ehe-)Partner muss grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig sein und die (Ehe-)Partner dürfen nicht dauernd getrennt leben und wer eine/einen Ehepartner/in, eingetragene/n Partner/in oder Lebensgefährtin/Lebensgefährten hat, deren / dessen Einkünfte den Betrag von 6.000 Euro nicht überschreiten. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 12. März 2014 Danke so weit. Wir haben beim Jugendamt schriftlich eine Zahlung festgesetzt. Liegt unterhalb der Grenze, ist aber Wasserfest. Da es ohnehin nur ein Geld hin und herschieben ist, ist es mir egal. @6.000 Euro Im Monat? Oder Quartal? Jahr kann es ja nicht sein. Da geht es ja um Peanuts die man mehr bekommt. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 12. März 2014 (bearbeitet) @6.000 Euro Im Monat? Oder Quartal? Jahr kann es ja nicht sein. Da geht es ja um Peanuts die man mehr bekommt. 6.000 pro Jahr darf sie verdienen!!!Wir haben beim Jugendamt schriftlich eine Zahlung festgesetzt. Liegt unterhalb der Grenze, ist aber Wasserfest. Da es ohnehin nur ein Geld hin und herschieben ist, ist es mir egal. was für einen Sinn hat das? Gibts da nen Vorteil? bearbeitet 12. März 2014 von Admira Fan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
RenZ Ich bin /root, ich darf das! Geschrieben 12. März 2014 6.000 im Jahr das ich nen 50 mehr im Monat bekomme? Danke Sollte, Gott bewahre, es mal zu einem Streit kommen, muss ich nachweisen, dass ich Alimente bezahlt habe. Da wir offiziell nicht im gemeinsamen Haushalte wohne müsste ich jahrelang Rechnung aufbewahren. Also haben wir es schriftlich gemacht, dass beide Parteien einverstanden sind, dass ich im Monat 200 Euro bezahle. Sollte sich die Kindsmutter irgendwann beschweren, dass ich zu wenig bezahle gilt es erst ab der Beschwerde. Die 200 Euro laden auf einem gemeinsamen Konto, welches für Kind und unvorhergesehenes hergenommen wird. Alles legal und gut für die Nerven. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 12. März 2014 ok ihr seits net im selben haushalt, kenn mich aus! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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