Anzeige gegen Michi Wagner


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WELCOME BACK, RUUD!
Weil Gott sei Dank nicht jeder Wappler gleich jemanden anzeigt weil eventuell eine Körperverletzung vorliegt. Ich wurde im Laufe meiner Schülerkarriere des öfteren verletzt - sei es jetzt im Turnunterricht beim Fußballspielen, in der Pause wenn man sich gefetzt hat, in der Freizeit bei diversen anderen Aktivitäten. Wo würden wir denn hinkommen wenn jeder jeden anzeigen würde nur weil er einen Kratzer, Schürfwunde oder blauen Fleck abbekommen hat?!? Du als Jusstudent wirst ja wissen, dass das bereits für eine "Körperverletzung" ausreicht.

Klar, bei strenger Gesetzesauslegung ist es berechtigt. Nur müsste es bei strenger gesetzesauslegung zu dutzenden Strafanzeigen bei einem Bundesligaspiel kommen.

Genau! Damit dürfte alles gesagt sein.

Wäre ja schlimm, wenn mich mein jüngerer Bruder nachträglich anzeigen würde :D

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no one expects the spanish inquisition!
Weil Gott sei Dank nicht jeder Wappler gleich jemanden anzeigt weil eventuell eine Körperverletzung vorliegt. Ich wurde im Laufe meiner Schülerkarriere des öfteren verletzt - sei es jetzt im Turnunterricht beim Fußballspielen, in der Pause wenn man sich gefetzt hat, in der Freizeit bei diversen anderen Aktivitäten. Wo würden wir denn hinkommen wenn jeder jeden anzeigen würde nur weil er einen Kratzer, Schürfwunde oder blauen Fleck abbekommen hat?!? Du als Jusstudent wirst ja wissen, dass das bereits für eine "Körperverletzung" ausreicht.

Klar, bei strenger Gesetzesauslegung ist es berechtigt. Nur müsste es bei strenger gesetzesauslegung zu dutzenden Strafanzeigen bei einem Bundesligaspiel kommen.

Klar, das Leben besteht nicht nur aus Paragraphen, da rennst Du bei mir offene Türen ein. Ein Bisserl muss der gesunde Hausverstand Sieger bleiben. Das Problem dabei ist halt immer das übliche im Recht... wo setzt man die Grenze an?

Wenn ein Kicker ansagt: "Heut reiß ich Dir das Kreuzbandl"...

"Absichtliche schwere Körperverletzung". Da haben wir schon einen Strafrahmen von einem bis zu 5 Jahren. (§ 87 StGB)

Was, wenn (nur mal angenommen) der Wagner (oder irgendein anderer halt) dem Gegner nicht ins Kreuz, sondern vorsätzlich ins Knie springt... wenns blöd hergeht, bedeutet das Karriere- Ende... oder anders gesagt: Berufsunfähigkeit. Da sind wir dann bei "Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen" (85). Strafrahmen 6 Monate bis 5 Jahre...

Ich will hier wirklich nicht paragraphenreiten, wie bereits oben erwähnt, aber bei diesen Fällen bin ich mir dann nicht mehr so sicher, ob das nicht mehr vor Gerichte gehört... Wie gesagt, ein typisches Problem im Recht... wo ist die Grenze? Sie verschwimmt eben, aber sie ist eben definitiv irgendwann überschritten...

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legende
Wenn ein Kicker ansagt: "Heut reiß ich Dir das Kreuzbandl"...

"Absichtliche schwere Körperverletzung".

Gabs auch schon - allerdings in England (Roy Keane war der nette Kerl); kann mir aber gut vorstellen, dass die nicht komplett andere Gesetze diesbezüglich haben.

Ansonsten muss man ganz einfach zwischen Zivilleben und Sport unterscheiden. Wie schaut's mit Boxern aus? Ist es da nicht das Ziel den Gegner zu verletzen, kampfunfähig zu machen?

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Im ASB-Olymp
Das ist mir bewusst... aber du wirst mir wohl nicht allen Ernstes einbuttern wollen, dass man dagegen nichts tun soll. Solche Aktionen haben nichts im Fußball verloren und gehören auf jeden Fall geahndet. In jedem anderen Land gilt der TV-Beweis. Auch die UEFA wendet ihn an. Und in Österreich wurde dieser früher hier und da eingesetzt (Ipoua). Ich kanns nicht verstehen, warum man bei Wagner darüber hinwegsieht... von "Unschuld" kann hier absolut keine Rede sein.

Ja schon, aber eine Klage wegen Körperverletzung ist für dich ein Lösungsansatz? Dann kann ich ja jeden Spieler verklagen, der eine ähnliche Aktion verübt und danach nicht oder meines Erachtens nach zu milde bestraft wird. Da spielt es ja dann auch keine Rolle mehr, ob es tatsächlich so ist oder nicht, Hauptsache es wird geklagt, weil ich glaube im Recht zu sein.

Außerdem ist es doch nicht Wagners Schuld, dass die Bundesliga entscheidet ihn nicht zu bestrafen. Da müsste jemand eine Regeländerung von der Bundesliga verlangen um genau für solche Fälle vorzubeugen, aber das kam ja von niemanden, nicht einmal von Pasching, oder dem betreffenden "Opfer" Kiesenebner. Und dann kommt irgendein Herr X und geht vors Gericht, also wenn das der richtige Weg sein soll...... :nein:

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no one expects the spanish inquisition!
Wenn ein Kicker ansagt: "Heut reiß ich Dir das Kreuzbandl"...

"Absichtliche schwere Körperverletzung".

Gabs auch schon - allerdings in England (Roy Keane war der nette Kerl); kann mir aber gut vorstellen, dass die nicht komplett andere Gesetze diesbezüglich haben.

Ansonsten muss man ganz einfach zwischen Zivilleben und Sport unterscheiden. Wie schaut's mit Boxern aus? Ist es da nicht das Ziel den Gegner zu verletzen, kampfunfähig zu machen?

Dafür is er verurteil worden... ein paar Monate auf Bewährung. (nachdem er schlauerweise ja in seiner Biographie ein Geständnis abgelegt hatte)

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Dauer-ASB-Surfer

Gleich vorweg: ich finde die Anzeige auch übertrieben, ABER:

1) Die Tatsache dass eine Verletzung oder ein Verletzungsversuch beim Sport passiert, ändert nichts daran, dass sie grundsätzlich strafbar sein kann. Die Grenzziehung erfolgt danach, ob man von für die Sportart "typischen" Verletzungen ausgehen kann oder nicht. Daher ist Boxen zB anders zu beurteilen als Tischtennis. Es geht konkret um den Rechtfertigungsgrund "Einwilligung des Verletzten". Der verletzte muss mit verletzungen nach "normalen" Fouls rechnen, aber nicht damit, dass ihm wer brutal ins Kreuz steigt. MaW kann man nicht unter dem Deckmantel des Sports jeden beliebig umhacken. Und übrigens ist der Versuch der Verletzung der Vollendung gleichzuhalten. Was wäre, wenn Kiesenebner was passiert wäre?

2) @ Ersatzbank: Rapidler als Zuckerbäcker zu bezeichnen zeugt davon, dass Du Dich echt net auskennst. Als Zuckerbäcker wurden zumindest noch Ende der 80er Austria-Fans bezeichnet (jetzt auch noch?). Keine Ahnung wieso...

Wollte vor allem Punkt 1) nur klarstellen, ganz unabhängig vom aktuellen Fall :)

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no one expects the spanish inquisition!
Gleich vorweg: ich finde die Anzeige auch übertrieben, ABER:

1) Die Tatsache dass eine Verletzung oder ein Verletzungsversuch beim Sport passiert, ändert nichts daran, dass sie grundsätzlich strafbar sein kann. Die Grenzziehung erfolgt danach, ob man von für die Sportart "typischen" Verletzungen ausgehen kann oder nicht. Daher ist Boxen zB anders zu beurteilen als Tischtennis. Es geht konkret um den Rechtfertigungsgrund "Einwilligung des Verletzten". Der verletzte muss mit verletzungen nach "normalen" Fouls rechnen, aber nicht damit, dass ihm wer brutal ins Kreuz steigt. MaW kann man nicht unter dem Deckmantel des Sports jeden beliebig umhacken. Und übrigens ist der Versuch der Verletzung der Vollendung gleichzuhalten. Was wäre, wenn Kiesenebner was passiert wäre?

Man höre auf diese Worte... ohne Zweifel ein Jurist! Richtig?

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Die schönsten Augenbrauen der Liga...

Zum rechtlichen - Auszug Fuchs, Strafrecht Allgemeiner Teil I Beispiele zu Sportverletzungen:

Werden einem durchbrechenden Stürmer beim Fußballspiel von hinten die Beine weggezogen und wird er dadurch verletzt, so hat er weder in den Verletzungserfolg noch in die regelwidrige Handlung eingewilligt. ... Regelverstöße, die für eine bestimmte Sportart typisch sind und die zur Ermöglichung der betreffenden Sportart als unvermeidbar angesehen und daher allgemein hingenommen werden, begründen keine objektive Sorgsfaltswidrigkeit und damit kein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne der Fahrläßigkeitsdelikte..

...

Am Beispiel des Fouls am durchbrechenden Stürmer entfällt daher die Strafbarkeit, wenn ein "üblicher Verstoß gegen die Fußballregeln vorliegt, der unglücklicherweise zur Verletzung des Gefoulten geführt hat. Anders bei außergewöhnlichen, besonders gefährlichen Regelverstößen: Wer einem laufenden Spieler von hinten mit dem Fußballschuh mit Wucht gegen den Knöchel schlägt, haftet wegen schwerer Körperverletzung, wenn das Opfer dadurch einen Knöchelbruch erleidet.

Keine Verletzung, kein Erfolg, also Versuch. Aber sonst kann man es - rein rechtlich gesehen - auf den Fall Wagner-Kiesenebner anwenden...

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no one expects the spanish inquisition!
@ Inqusitor: "auch" Jurist. Ich weiß das klingt alles trocken und bürokratisch, aber trotzdem, es ging mir nur um die Klarstellung.

So trocken find ich's nicht, gerade, wenn es so wie hier "an die Grenzen geht", also über das Übliche hinaus. Fände ich's fad, würd ich's nicht studieren, auch wenn es tatsächlich Interessanteres gibt, als Strafrecht...

bearbeitet von Inquisitor

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Im ASB-Olymp
1) Die Tatsache dass eine Verletzung oder ein Verletzungsversuch beim Sport passiert, ändert nichts daran, dass sie grundsätzlich strafbar sein kann. Die Grenzziehung erfolgt danach, ob man von für die Sportart "typischen" Verletzungen ausgehen kann oder nicht. Daher ist Boxen zB anders zu beurteilen als Tischtennis. Es geht konkret um den Rechtfertigungsgrund "Einwilligung des Verletzten". Der verletzte muss mit verletzungen nach "normalen" Fouls rechnen, aber nicht damit, dass ihm wer brutal ins Kreuz steigt. MaW kann man nicht unter dem Deckmantel des Sports jeden beliebig umhacken. Und übrigens ist der Versuch der Verletzung der Vollendung gleichzuhalten. Was wäre, wenn Kiesenebner was passiert wäre?

Beim Boxen gab es schon Todesfälle im Ring und ich kann mir nicht vorstellen, dass das als "Berufsrisiko" gilt.

Anklagen wegen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung blieben bis dato aus, obwohl es ja die Intention eines Boxers ist einen Gegner so stark wie nur möglich zu verletzen.

Nochmal, diese Klage ist mehr als lächerlich, kann mir nicht vorstellen, dass sie einen Augenblick lang seitens der Justiz ernst genommen wird.

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no one expects the spanish inquisition!
Zum rechtlichen - Auszug Fuchs, Strafrecht Allgemeiner Teil I Beispiele zu Sportverletzungen:
Werden einem durchbrechenden Stürmer beim Fußballspiel von hinten die Beine weggezogen und wird er dadurch verletzt, so hat er weder in den Verletzungserfolg noch in die regelwidrige Handlung eingewilligt. ... Regelverstöße, die für eine bestimmte Sportart typisch sind und die zur Ermöglichung der betreffenden Sportart als unvermeidbar angesehen und daher allgemein hingenommen werden, begründen keine objektive Sorgsfaltswidrigkeit und damit kein tatbestandsmäßiges Verhalten im Sinne der Fahrläßigkeitsdelikte..

...

Am Beispiel des Fouls am durchbrechenden Stürmer entfällt daher die Strafbarkeit, wenn ein "üblicher Verstoß gegen die Fußballregeln vorliegt, der unglücklicherweise zur Verletzung des Gefoulten geführt hat. Anders bei außergewöhnlichen, besonders gefährlichen Regelverstößen: Wer einem laufenden Spieler von hinten mit dem Fußballschuh mit Wucht gegen den Knöchel schlägt, haftet wegen schwerer Körperverletzung, wenn das Opfer dadurch einen Knöchelbruch erleidet.

Keine Verletzung, kein Erfolg, also Versuch. Aber sonst kann man es - rein rechtlich gesehen - auf den Fall Wagner-Kiesenebner anwenden...

Könnte jetzt natürlich auch noch aus "Kienapfel- Häpfel, Strafrecht AT" zitieren... Aber dann könnten wir gleich im "Beisl" einen Juristen channel aufmachen... :D

Abgesehen davon, wirds sich von Fuchs kaum unterscheiden....

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BESSERWISSER
1) Die Tatsache dass eine Verletzung oder ein Verletzungsversuch beim Sport passiert, ändert nichts daran, dass sie grundsätzlich strafbar sein kann. Die Grenzziehung erfolgt danach, ob man von für die Sportart "typischen" Verletzungen ausgehen kann oder nicht. Daher ist Boxen zB anders zu beurteilen als Tischtennis. Es geht konkret um den Rechtfertigungsgrund "Einwilligung des Verletzten". Der verletzte muss mit verletzungen nach "normalen" Fouls rechnen, aber nicht damit, dass ihm wer brutal ins Kreuz steigt. MaW kann man nicht unter dem Deckmantel des Sports jeden beliebig umhacken. Und übrigens ist der Versuch der Verletzung der Vollendung gleichzuhalten. Was wäre, wenn Kiesenebner was passiert wäre?

Beim Boxen gab es schon Todesfälle im Ring und ich kann mir nicht vorstellen, dass das als "Berufsrisiko" gilt.

Anklagen wegen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung blieben bis dato aus, obwohl es ja die Intention eines Boxers ist einen Gegner so stark wie nur möglich zu verletzen.

Nochmal, diese Klage ist mehr als lächerlich, kann mir nicht vorstellen, dass sie einen Augenblick lang seitens der Justiz ernst genommen wird.

Nochmal es geht hier nicht um Boxen,. :winke: auch wenn wagner dort besser aufgehoben wäre

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1) Die Tatsache dass eine Verletzung oder ein Verletzungsversuch beim Sport passiert, ändert nichts daran, dass sie grundsätzlich strafbar sein kann. Die Grenzziehung erfolgt danach, ob man von für die Sportart "typischen" Verletzungen ausgehen kann oder nicht. Daher ist Boxen zB anders zu beurteilen als Tischtennis. Es geht konkret um den Rechtfertigungsgrund "Einwilligung des Verletzten". Der verletzte muss mit verletzungen nach "normalen" Fouls rechnen, aber nicht damit, dass ihm wer brutal ins Kreuz steigt. MaW kann man nicht unter dem Deckmantel des Sports jeden beliebig umhacken. Und übrigens ist der Versuch der Verletzung der Vollendung gleichzuhalten. Was wäre, wenn Kiesenebner was passiert wäre?

Beim Boxen gab es schon Todesfälle im Ring und ich kann mir nicht vorstellen, dass das als "Berufsrisiko" gilt.

Anklagen wegen Mord, Totschlag oder fahrlässiger Tötung blieben bis dato aus, obwohl es ja die Intention eines Boxers ist einen Gegner so stark wie nur möglich zu verletzen.

Nochmal, diese Klage ist mehr als lächerlich, kann mir nicht vorstellen, dass sie einen Augenblick lang seitens der Justiz ernst genommen wird.

Nochmal es geht hier nicht um Boxen,. :winke: auch wenn wagner dort besser aufgehoben wäre

Abgeshen davon... der Gegner beim Boxen willigt ja in die Verletzung ein. Jeder weiß ja worum es geht... Wenn ich in einen Boxring steige, darf ich mich nicht wundern, wenn mir einer vor die Glocke haut...

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