COVID-19 in Österreich


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what's the chapel of mine
blauweiss92 schrieb vor 2 Stunden:

also alles wie gehabt? :super:

die regelung ist ein scherz, den man unter anführungszeichen setzen sollte, dass die koffer für sowas zehn monate brauchen und sich nicht genieren pack ich nicht.

das einzig sinnvolle ist die klare regelung zur unfallversicherung. alles andere ist entweder möglichst klein gehalten und eine bevorteilung der besserverdiener oder ein nullum, weil nur klarstellung von dingen, die eh schon 300 jahre so sind.

du kannst bis zu 300 euro an werbungskosten für ergonomisches mobiliar absetzen. denkst dir: super. dann kommst drauf, dass das nur für die tage im homeoffice gilt. da werden bei den meisten 1-2 tage wegfallen, also bleiben die 60-80% übrig. und dann kommst drauf, dass es für werbungskosten sowieso schon ein jährliches pauschale von 180 euro gibt, was 60% von 300 euro sind. nettoeffekt: vergiss es.

wie die verpflichtende übernahme von aufwandsersätzen durch die dienstgeber erfolgen soll, wird auch noch spannend. berechne mal den dienstlichen anteil eines privaten wlans - und wenn die finanzprokuratur oder die ögk dann meinen, dass das so nicht stimmt, hast du sofort einen geldwerten vorteil aus dem dienstverhältnis. das wird ein bürokratisches monster von der klasse des arbeitszimmers im wohnverband.

bearbeitet von Lichtgestalt

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ASB-Gott
Lichtgestalt schrieb vor 16 Minuten:

die regelung ist ein scherz, den man unter anführungszeichen setzen sollte, dass die koffer für sowas zehn monate brauchen und sich nicht genieren pack ich nicht.

das einzig sinnvolle ist die klare regelung zur unfallversicherung. alles andere ist entweder eine bevorteilung der besserverdiener (wie wir zb) oder ein nullum, weil entweder nur klarstellung von dingen, die eh schon 300 jahre so sind.

und einiges sind zudem bürokratische monster im ausmaß der arbeitszimmer im wohnverband-geschichte. plus: du kannst bis zu 300 euro an werbungskosten für ergonomisches mobiliar absetzen. denkst dir: super. dann kommst drauf, dass das nur für die tage im homeoffice gilt. da werden bei den meisten 1-2 tage wegfallen, also bleiben die 60-80% übrig. und dann kommst drauf, dass es für werbungskosten sowieso schon ein jährliches pauschale von 180 euro gib, was 60% von 300 euro sind. nettoeffekt: vergiss es.

wie die verpflichtende übernahme von aufwandsersätzen durch die dienstgeber erfolgen soll, wird auch noch spannend.  berechne mal den dienstlichen anteil eines privaten wlans - und wenn die finanzprokuratur oder die ögk dann meinen, dass das so nicht stimmt, hast du sofort einen geldwerten vorteil aus dem dienstverhältnis.

Wie schaut es überhaupt mit Strom / Heizung aus? Fallen die auch in die 300€ rein - und wie soll man nachweisen was ich da Mehraufwand habe?

Sinnvollerweise wäre es gewesen, dass man pro Tag HO einen Pauschbetrag xy (irgendwas zw. 0-1 €)  für Internet, Heizung, Strom absetzen kann, ggf. noch eine Höchstsumme. Sprich macht jemand in der Regel 2 Tage HO, dann kann der  ~95 x xy € absetzen (AN muss halt Aufzeichnungen führen wann er HO macht). 

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what's the chapel of mine
aurinko schrieb vor 1 Minute:

Wie schaut es überhaupt mit Strom / Heizung aus? Fallen die auch in die 300€ rein - und wie soll man nachweisen was ich da Mehraufwand habe?

nein, der aufwandsersatz gilt nur für digitale dinge - also laptop, handy, wlan und sowas. heizung/strom kannst jetzt auch schon absetzen, aber das hat halt gleich mehrere haken. zum einen musst du mal den betrieblichen anteil ansetzen und nachweisen können und zum anderen hängt eine absetzbarkeit als werbungskosten daran, dass dein arbeitsplatz im home office die erfordernisse eines steuerlichen arbeitszimmers erfüllt, was er bei den allerwenigsten tun wird.

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Im ASB-Olymp
aurinko schrieb vor einer Stunde:

Sinnvollerweise wäre es gewesen, dass man pro Tag HO einen Pauschbetrag xy (irgendwas zw. 0-1 €)  für Internet, Heizung, Strom absetzen kann, ggf. noch eine Höchstsumme. Sprich macht jemand in der Regel 2 Tage HO, dann kann der  ~95 x xy € absetzen (AN muss halt Aufzeichnungen führen wann er HO macht). 

Das halte ich auch für eine bessere Regelung, das ganze kann nur über steuerliche Absetzbarkeit beim AN gehen und nciht durch verpflichtende Zahlungen durch den AG. 

Gibts da jetzt eigentlich schon eine Entscheidung wegen der Pendlerpauschale? Verliere ich die durch meine HO-Tätigkeit? 

Ein weiterer Punkt wie man mit "Abreizen" vom HO abhalten will: wenn ich ins Büro gehe, kriege ich vom AG (für ihn steuerfrei) Essensgutscheine 4,40 Euro pro Tag (einlösbar bei den benachbarten Wirtshäusern). Der Betrag ist ohnehin schon lächerlich, seit ich in der Firma bin (also seit >15 Jahren) wurde der noch nie erhöht. Aber nciht wegen meiner Firma sondern weil dieser steuerfreie Betrag eben seit ewigen Zeiten gleich ist. Wie auch immer: wenn ich jetzt HO mache besteht für den AG diese Möglichkeit nciht mehr (lt. seinem Steuerberater) - also er darf mir keine steuerfreien 4,40 Essensbons geben, wenn ich nicht im Büro anwesend bin.

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Postaholic
groundhopper schrieb vor 2 Stunden:

Wie erfolgreich so eine Sperrstunde um 22 Uhr ist, wurde im Herbst eindrucksvoll in den westlichen Bundesländern unter Beweis gestellt - die mit Abstand höchsten Infektionszahlen in Österreich waren das Resultat, weil sich eben alles/vieles ins Private verlagert hat.

Und jetzt verlagert sich halt rund um die uhr alles ins private. Ist das besser?

Ich habe es im sommer schon gesagt als ich mich über die 1 uhr sperrstunde aufgeregt hab und schreibe es gerne wieder: besser eine kontrollierte, vollständige öffnung der gastro ohne verfrühte sperrstunde als wenn jeder beim nachbarn im keller party macht!

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Im ASB-Olymp
groundhopper schrieb vor 2 Stunden:

Wie erfolgreich so eine Sperrstunde um 22 Uhr ist, wurde im Herbst eindrucksvoll in den westlichen Bundesländern unter Beweis gestellt - die mit Abstand höchsten Infektionszahlen in Österreich waren das Resultat, weil sich eben alles/vieles ins Private verlagert hat.

Halte ich für eine Mär. Natürlich wird es private Parties gegeben haben, aber sicher nicht in dem Ausmaß, in dem die Leute sonst eben in Lokalen gewesen werden. Und noch ein Unterschied: bei privaten Parties kennt man noch eher alle Leute und wäre daher noch eher ein Contact Tracing möglich.

Deine Schlussfolgerung ist ja an sich schon sehr merkwürdig gedacht: weil die westlichen Bundesländer die höchsten Infektionszahlen Österreichs hatten ist die Vorverlegung der Sperrstunde schuld? Die Sperrstunde wurde ja einheitlich in ganz Österreich vorverlegt - warum sollen da grad im Westen die Zahlen überproportional steigen dadurch?

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ASB-Halbgott
bertl80 schrieb vor 4 Minuten:

Halte ich für eine Mär. Natürlich wird es private Parties gegeben haben, aber sicher nicht in dem Ausmaß, in dem die Leute sonst eben in Lokalen gewesen werden. Und noch ein Unterschied: bei privaten Parties kennt man noch eher alle Leute und wäre daher noch eher ein Contact Tracing möglich.

Deine Schlussfolgerung ist ja an sich schon sehr merkwürdig gedacht: weil die westlichen Bundesländer die höchsten Infektionszahlen Österreichs hatten ist die Vorverlegung der Sperrstunde schuld? Die Sperrstunde wurde ja einheitlich in ganz Österreich vorverlegt - warum sollen da grad im Westen die Zahlen überproportional steigen dadurch?

War eben nicht in allen Bundesländern gleich -> siehe hier z.B. https://orf.at/stories/3182306/

Bei privaten Parties schaut aber keiner auf irgendwelche Corona-Regeln, in einem Lokal der Betreiber hingegen eher, wenn er Angst vor Strafen haben muss.
Und ja, das hat sich mMn ganz eindeutig bei den Infektionszahlen in Vlbg, Tirol und Sbg. gezeigt.

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Gast
Admira Fan schrieb vor 15 Minuten:

heute keine Zahlen beim Gesundheitsministerium :kopfwand:

Es gibt einfach keine neuen Fälle. 

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V.I.P.
booze schrieb vor 7 Minuten:

besser eine kontrollierte, vollständige öffnung der gastro ohne verfrühte sperrstunde als wenn jeder beim nachbarn im keller party macht!

Abgesehen davon, dass nicht jeder im Keller oder wo auch immer Party macht wenn es keine offenen Bars gibt. Wie soll so eine "kontrollierte" Öffnung aussehen? Wie wir es schon offiziell hatten mit Stehverbot, Maximalanzahl pro Tisch und Maskenpflicht wenn man aufs Klo geht? Hat nicht funktioniert und wird nie funktionieren. Die Leute halten sich nicht dran und den meisten Wirten ists wurscht. Ausserdem sitzen am ende trotzdem 10 bis 50 Leut im selben Raum für ein paar Stunden.

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get the fuck in!
bertl80 schrieb vor 20 Minuten:

Das halte ich auch für eine bessere Regelung, das ganze kann nur über steuerliche Absetzbarkeit beim AN gehen und nciht durch verpflichtende Zahlungen durch den AG. 

Gibts da jetzt eigentlich schon eine Entscheidung wegen der Pendlerpauschale? Verliere ich die durch meine HO-Tätigkeit? 

Ein weiterer Punkt wie man mit "Abreizen" vom HO abhalten will: wenn ich ins Büro gehe, kriege ich vom AG (für ihn steuerfrei) Essensgutscheine 4,40 Euro pro Tag (einlösbar bei den benachbarten Wirtshäusern). Der Betrag ist ohnehin schon lächerlich, seit ich in der Firma bin (also seit >15 Jahren) wurde der noch nie erhöht. Aber nciht wegen meiner Firma sondern weil dieser steuerfreie Betrag eben seit ewigen Zeiten gleich ist. Wie auch immer: wenn ich jetzt HO mache besteht für den AG diese Möglichkeit nciht mehr (lt. seinem Steuerberater) - also er darf mir keine steuerfreien 4,40 Essensbons geben, wenn ich nicht im Büro anwesend bin.

Pendlerpauschale im Home Office gibt es wie schon 2020 weiterhin bis 31.03.21.

Essensbons gehen seit Juli mit bis zu € 8,00 und können meines Wissens auch für HO ausgegeben werden. (e: aber nicht für Lieferdienste oder irgend so ein Schwachsinn)

 

bearbeitet von Maulinho

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Im ASB-Olymp
Maulinho schrieb vor 3 Minuten:

Pendlerpauschale im Home Office gibt es wie schon 2020 weiterhin bis 31.03.21.

Essensbons gehen seit Juli mit bis zu € 8,00 und können meines Wissens auch für HO ausgegeben werden. (e: aber nicht für Lieferdienste oder irgend so ein Schwachsinn)

 

Ersteres: danke für die Info.

Zweiteres: "unser" Steuerberater behauptet das Gegenteil. Also nicht das mit den 8 Euro, das ist bekannt (aber das soll ja auch nur eine temporäre Maßnahme zur Ankurbelung der Gastronomie sein und nciht dauerhaft meines Wissens) sondern das mit dem "auch für HO". Ich bin aber selbst zu wenig fähig, das herauszufinden. Wo könnte das festgelegt sein (Verordnung, Gesetz?).

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ASB-Gott
Lichtgestalt schrieb vor 2 Stunden:

die regelung ist ein scherz, den man unter anführungszeichen setzen sollte, dass die koffer für sowas zehn monate brauchen und sich nicht genieren pack ich nicht.

das einzig sinnvolle ist die klare regelung zur unfallversicherung. alles andere ist entweder möglichst klein gehalten und eine bevorteilung der besserverdiener oder ein nullum, weil nur klarstellung von dingen, die eh schon 300 jahre so sind.

du kannst bis zu 300 euro an werbungskosten für ergonomisches mobiliar absetzen. denkst dir: super. dann kommst drauf, dass das nur für die tage im homeoffice gilt. da werden bei den meisten 1-2 tage wegfallen, also bleiben die 60-80% übrig. und dann kommst drauf, dass es für werbungskosten sowieso schon ein jährliches pauschale von 180 euro gibt, was 60% von 300 euro sind. nettoeffekt: vergiss es.

wie die verpflichtende übernahme von aufwandsersätzen durch die dienstgeber erfolgen soll, wird auch noch spannend. berechne mal den dienstlichen anteil eines privaten wlans - und wenn die finanzprokuratur oder die ögk dann meinen, dass das so nicht stimmt, hast du sofort einen geldwerten vorteil aus dem dienstverhältnis. das wird ein bürokratisches monster von der klasse des arbeitszimmers im wohnverband.

Mit Abstand das beste Posting welches ich zu dem Thema gelesen habe...danke dafür

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get the fuck in!
bertl80 schrieb vor 8 Minuten:

Ersteres: danke für die Info.

Zweiteres: "unser" Steuerberater behauptet das Gegenteil. Also nicht das mit den 8 Euro, das ist bekannt (aber das soll ja auch nur eine temporäre Maßnahme zur Ankurbelung der Gastronomie sein und nciht dauerhaft meines Wissens) sondern das mit dem "auch für HO". Ich bin aber selbst zu wenig fähig, das herauszufinden. Wo könnte das festgelegt sein (Verordnung, Gesetz?).

War eh erst Anfang Jänner in den Medien, habe jetzt gesehen dass es offenbar nun doch auch für Lieferservice nach Hause gelten soll. 

Anpassung der Lohnsteuerrichtlinien:

"Aufgrund der COVID-19-Krise bestehen in den Kalenderjahren 2020 und 2021 keine Bedenken, wenn Arbeitnehmer die Gutscheine für Mahlzeiten in Höhe von 8 Euro pro Arbeitstag einlösen, indem die Speisen in einer Gaststätte abgeholt oder von der Gaststätte bzw. einem Lieferservice geliefert und zu Hause konsumiert werden."

Quelle: Rz 96 LStRl 2002 - Wartungserlass 2020.

bearbeitet von Maulinho

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