Covid-19 und wirtschaftliche Folgen


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Marco Lecco-Mio schrieb vor einer Stunde:

sehr gut!

Naja ich weiß nicht.
Glaube kaum dass Vermieter die einmal Blut geleckt haben, dann nicht wieder zu AirBnB zurückgehen wenn es möglich ist.

Sprich aktuell versucht man den Schaden zu minimieren und vermietet halt befristet für ein Jahr oder so und nächsten Sommer dürfen die Leute dann wieder ausziehen und es wird wieder auf AirBnB gestellt weil du dort halt das x-fache eines normalen Mietzinses einnehmen kannst. 

Fürchte also dass sich dauerhaft am Wohnungsmarkt nichts ändern wird. 

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Im ASB-Olymp
ooeveilchen schrieb vor 2 Stunden:

Naja ich weiß nicht.
Glaube kaum dass Vermieter die einmal Blut geleckt haben, dann nicht wieder zu AirBnB zurückgehen wenn es möglich ist.

Sprich aktuell versucht man den Schaden zu minimieren und vermietet halt befristet für ein Jahr oder so und nächsten Sommer dürfen die Leute dann wieder ausziehen und es wird wieder auf AirBnB gestellt weil du dort halt das x-fache eines normalen Mietzinses einnehmen kannst. 

Fürchte also dass sich dauerhaft am Wohnungsmarkt nichts ändern wird. 

Wär eh gut wenn sie das machen, dann ist der Mietvertrag nämlich unter der Mindestbefristung und somit automatisch unbefristet ;) Bin gespannt wieviele da dann bei der AK und Co aufschlagen, weil genau so lesen sich aktuell einige Inserate... 

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V.I.P.
ooeveilchen schrieb vor 3 Stunden:

Naja ich weiß nicht.
Glaube kaum dass Vermieter die einmal Blut geleckt haben, dann nicht wieder zu AirBnB zurückgehen wenn es möglich ist.

Sprich aktuell versucht man den Schaden zu minimieren und vermietet halt befristet für ein Jahr oder so und nächsten Sommer dürfen die Leute dann wieder ausziehen und es wird wieder auf AirBnB gestellt weil du dort halt das x-fache eines normalen Mietzinses einnehmen kannst. 

Fürchte also dass sich dauerhaft am Wohnungsmarkt nichts ändern wird. 

Es gibt in Österreich nichts unter 3 Jahre.

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V.I.P.
OidaFoda schrieb vor 3 Stunden:

doch bis zu 6 Monate

Dann muss er sich entscheiden, für 1 Jahr oder mehr zu vermieten oder jetzt seinen Verlust zu minimieren. Schauen wir, wie viele Vermieter sich das leisten können. 

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Eierschaukelverzichter
AlexR schrieb vor 15 Stunden:

Dann muss er sich entscheiden, für 1 Jahr oder mehr zu vermieten oder jetzt seinen Verlust zu minimieren. Schauen wir, wie viele Vermieter sich das leisten können. 

ex lege geht es nur bis 6 Monate oder mind. 3 Jahre (sonst hat er einen unbefristeten Mietvertrag)

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V.I.P.
OidaFoda schrieb vor 6 Stunden:

ex lege geht es nur bis 6 Monate oder mind. 3 Jahre (sonst hat er einen unbefristeten Mietvertrag)

sage ich ja.

entweder er vermietet nur bis 6 monate und bekommt die wohnung nicht weg ODER er vermietet mindestens 3 jahre und es ist halt mit airbnb vorbei.

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ASB-Legende
reallumpi schrieb am 2.7.2020 um 16:32 :

Wär eh gut wenn sie das machen, dann ist der Mietvertrag nämlich unter der Mindestbefristung und somit automatisch unbefristet ;) Bin gespannt wieviele da dann bei der AK und Co aufschlagen, weil genau so lesen sich aktuell einige Inserate... 

Bin gespannt, wann die NEOS wieder die Abschaffung oder Reduktion der Mindestbefristung fordern, damit die armen AirBnB-Vermieter nur kurz an das gemeine Volk vermieten müssen, bevor sie wieder Wohnraum Touristen für teures Geld zur Verfügung stellen können...:kotz:

OidaFoda schrieb am 3.7.2020 um 15:48 :

ex lege geht es nur bis 6 Monate oder mind. 3 Jahre (sonst hat er einen unbefristeten Mietvertrag)

6 Monate Befristung geht nur für ausdrücklich als Zweitwohnung festgelegten Zweck - siehe § 1 MRG.

Zitat

 

3.

Mietverträge, die durch Ablauf der Zeit ohne Kündigung erlöschen, sofern die ursprüngliche oder verlängerte vertragsmäßige Dauer ein halbes Jahr nicht übersteigt und der Mietgegenstand

a)

eine Geschäftsräumlichkeit oder

b)

eine Wohnung der Ausstattungskategorie A oder B (§ 15a Abs. 1 Z 1 und 2) ist und der Mieter diese nur zum schriftlich vereinbarten Zweck der Nutzung als Zweitwohnung wegen eines durch Erwerbstätigkeit verursachten vorübergehenden Ortswechsels mietet,

4.

Wohnungen oder Wohnräume, die vom Mieter bloß als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung oder der Freizeitgestaltung gemietet werden; eine Zweitwohnung im Sinne der Z 3 und 4 liegt vor, wenn daneben ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 66 JN besteht,

 

bearbeitet von Blackie75

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Eierschaukelverzichter
Blackie75 schrieb vor 27 Minuten:

Bin gespannt, wann die NEOS wieder die Abschaffung oder Reduktion der Mindestbefristung fordern, damit die armen AirBnB-Vermieter nur kurz an das gemeine Volk vermieten müssen, bevor sie wieder Wohnraum Touristen für teures Geld zur Verfügung stellen können...:kotz:

6 Monate Befristung geht nur für ausdrücklich als Zweitwohnung festgelegten Zweck - siehe § 1 MRG.

 

Braucht nur der Mieter so bestätigen, keine Zauberei

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ASB-Legende
OidaFoda schrieb vor 1 Minute:

Braucht nur der Mieter so bestätigen, keine Zauberei

Wenn es stimmt, dann ok. Sonst ist der Mieter strunzdumm.

Wenn ich eine Wohnung für längere Zeit suche und mir so ein Vertrag vorgelegt wird, dann gibt es das hier :finger:

 

bearbeitet von Blackie75

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Eierschaukelverzichter
Blackie75 schrieb vor 4 Minuten:

Wenn es stimmt, dann ok. Sonst ist der Mieter strunzdumm.

Wenn ich eine Wohnung für längere Zeit suche und mir so ein Vertrag vorgelegt wird, dann gibt es das hier :finger:

 

Hängt davon ab ob der Vermieter oder der Mieter in einer besseren Position ist

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ASB-Legende
OidaFoda schrieb vor 16 Minuten:

Hängt davon ab ob der Vermieter oder der Mieter in einer besseren Position ist

bei einem Vermieter, der mit miesen Tricks arbeitet, würde ich mal dem Finanzamt dezent einen Tipp geben. Wer Mieter reinlegen will oder unter Druck setzt, hat meist auch keine Hemmungen schwarz zu vermieten.

Wenn man die Nerven dazu hat, würde ich es einem Vermieter, der sich nicht an geltendes Recht hält und z.B. einen Jahresvertrag anbietet, gönnen, wenn ein Mieter mal zum Schein darauf eingeht und nach Ablauf der vermeintlichen Befristung einen unbefristeten Mietvertrag geltend macht. Wäre was für AK oder Mieterschutzverband, man kann sich dann ja auf eine Abschlagszahlung einigen, um auf den unbefristeten Mietvertrag zu verzichten.

bearbeitet von Blackie75

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Postinho

Der (Mode)Handel dürfte ja weiterhin extrem leiden. Fast wöchentlich kommen News, dass die großen Ketten (Esprit, C&A, H&M, etc) Filialen zusperren. Ich sehe da auch langfristig wenig Chancen, dass die Leute wieder vermehrt Kleidung offline einkaufen. Eher umgekehrt, die Gewohnheiten haben sich in Corona Zeiten schnell verändert und werden wohl auch bleiben. In Kleinstädten wird das Geschäftesterben damit weitergehen und sich wohl beschleunigen. Nur wohin mit den ganzen Angestellten? 

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