Flash Oida Foda Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 Aegis schrieb vor 1 Stunde: Stimmt. Also müssen eigentlich sämtliche Matches in Wien das erfüllen oder? Ich frag nur so blöd, weil da bzgl. des letzten Matches dieses WE noch die Mordsdiskussion herrscht (was angesichts des PCR-Chaos eh verständlich ist...) Betreten bestimmter Orte und Betriebsstätten § 1. (1) Zusätzlich zu § 6 Abs. 2 und § 13 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist 1. das Betreten, Befahren und Benützen von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, durch Kunden und 2. die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 zulässig. (2) Dem Betreiber der Einrichtung oder Betriebsstätte oder dem Verantwortlichen für eine Zusammenkunft ist 1. ein Genesungszertifikat gemäß § 4d Epidemiegesetz 1950 betreffend eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, 2. ein Impfzertifikat gemäß § 4e Epidemiegesetz 1950 betreffend eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der aa) lit. a oder c mindestens 120 Tage oder bb) lit. b mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen; 3. ein Internationaler Impfpass gemäß Art. 36 in Verbindung mit Anlage 6 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), BGBl. III Nr. 98/2008 in der Fassung BGBl. III Nr. 182/2016, in dem eine der in Z 2 genannten Impfungen eingetragen ist, oder 4. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde, und zusätzlich ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen. Die Nachweise sind für die gesamte Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Für Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben und dies nachweisen, gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Ergebnisses eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 Flash schrieb vor 44 Minuten: Also müssen eigentlich sämtliche Matches in Wien das erfüllen oder? Ich frag nur so blöd, weil da bzgl. des letzten Matches dieses WE noch die Mordsdiskussion herrscht (was angesichts des PCR-Chaos eh verständlich ist...) Betreten bestimmter Orte und Betriebsstätten § 1. (1) Zusätzlich zu § 6 Abs. 2 und § 13 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist 1. das Betreten, Befahren und Benützen von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, durch Kunden und 2. die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 zulässig. (2) Dem Betreiber der Einrichtung oder Betriebsstätte oder dem Verantwortlichen für eine Zusammenkunft ist 1. ein Genesungszertifikat gemäß § 4d Epidemiegesetz 1950 betreffend eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, 2. ein Impfzertifikat gemäß § 4e Epidemiegesetz 1950 betreffend eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte a) Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen, b) Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, c) Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf, d) weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der aa) lit. a oder c mindestens 120 Tage oder bb) lit. b mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen; 3. ein Internationaler Impfpass gemäß Art. 36 in Verbindung mit Anlage 6 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), BGBl. III Nr. 98/2008 in der Fassung BGBl. III Nr. 182/2016, in dem eine der in Z 2 genannten Impfungen eingetragen ist, oder 4. ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde, und zusätzlich ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen. Die Nachweise sind für die gesamte Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Für Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben und dies nachweisen, gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Ergebnisses eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 nicht. Soweit ich das verstanden habe ja. Alle Partien weil Zusammenkünfte über 25 Teilnehmer ( und die hast ja schon mit den Teams) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
limerskin Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 Im hallenhockeyy wird jetzt aktuell nur mehr 1. und 2. Liga gespielt (=Spitzensport), alle anderen Erwachsenenligen sind abgesagt. Überraschenderweiße auch die Jugendligen, obwohl die offiztiell auch im Spitzensport sind - ist aber sicher der vernünftigere schritt. Für mich gut, mus snur mehr Bundesliga pfeifen = mehr freizeit ^^ bisschen bitter, letzte wochenende wurde alles abgesagt, weils bei den vorbereitungsturnieren ein paar fälle gegeben hat. Mal schaune wie sim Dezember weitergeht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 Aegis schrieb vor 3 Stunden: Stimmt. Jein - in der Leutasch gibt es eine Snowfarming Loipe. Hat zwar eher was von Hamsterrad (1km in die eine Richtung und dann wieder in die andere Richtung retour) und ich wollte die eigentlich nicht nutzen (habe statt dessen gehofft, dass es gegen Ende November / Anfang Dezember in Seefeld schon geht). Aber wenn man sonst nix machen kann, dann könnte ich mich damit auch 1-2x anfreunden. Und ggf. wirds ja noch was mit Schnee auf Nikolaus - wäre dann immerhin auch noch 1 Woche, wo man was machen könnte. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 aurinko schrieb vor 34 Minuten: Jein - in der Leutasch gibt es eine Snowfarming Loipe. Hat zwar eher was von Hamsterrad (1km in die eine Richtung und dann wieder in die andere Richtung retour) und ich wollte die eigentlich nicht nutzen (habe statt dessen gehofft, dass es gegen Ende November / Anfang Dezember in Seefeld schon geht). Aber wenn man sonst nix machen kann, dann könnte ich mich damit auch 1-2x anfreunden. Und ggf. wirds ja noch was mit Schnee auf Nikolaus - wäre dann immerhin auch noch 1 Woche, wo man was machen könnte. Nachdem er speziell nach Unterhauskick in Wien gefragt hat hab ich nicht alle anderen Eventualitäten aufgeführt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 Aegis schrieb vor 21 Minuten: Nachdem er speziell nach Unterhauskick in Wien gefragt hat hab ich nicht alle anderen Eventualitäten aufgeführt Ups - ich wollte eigentlich @bianco verde zitieren 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Aegis Im ASB-Olymp Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 aurinko schrieb Gerade eben: Ups - ich wollte eigentlich @bianco verde zitieren Guad... ich hab mich eh kurz gefragt was du genau meinst 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bianco verde ASB-Legende Beitrag melden Geschrieben 20. November 2021 War trotzdem lustig. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 21. November 2021 Yes Zitat Skifahren während des Lockdowns möglich, Skigebiete dürfen öffnen Wie am Samstagabend durchgesickert ist, gelten für die Skigebiete dieselben Regelungen wie im letzten harten Lockdown ab 27. Dezember 2020. Auf Alpin verzichte ich derzeit aber noch dankend. Bei den aktuell hohen Infektionszahlen muss ich mich nicht in eine Gondel zwängen (wohlweislich habe ich eh keine Saisonkarte). Aber wenn das gilt, dann dürfen Langlaufloipen auch öffnen. Und dann bin ich schon zufrieden. Jetzt muss nur noch der Schnee her. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
revo Oasch Beitrag melden Geschrieben 22. November 2021 Bei RBS beschwert man sich über die Auswüchse der Meinungsverbreitung des eigenen Chefs. Oder so ähnlich: https://www.derstandard.at/story/2000131332331/beschaemender-lockdown-salzburg-mit-wettbewerbsnachteil-in-entscheidende-phase 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fcw_1913 FC Wacker Innsbruck 1913 Beitrag melden Geschrieben 22. November 2021 revo schrieb vor 2 Stunden: Bei RBS beschwert man sich über die Auswüchse der Meinungsverbreitung des eigenen Chefs. Oder so ähnlich: https://www.derstandard.at/story/2000131332331/beschaemender-lockdown-salzburg-mit-wettbewerbsnachteil-in-entscheidende-phase 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Patzi Postinho Beitrag melden Geschrieben 22. November 2021 Patzi schrieb am 19.11.2021 um 16:48 : Hab heute wenig zeit ghabt alles zu verfolgen und auch den abend nicht viel Zeit, d.h. eine schnelle Frage : sport outdoor zu zweit noch erlaubt, also z. B. Tennis zu zweit (keine Meisterschaft oder ähnliches, nur gaude-partie) ? https://www.tennissteiermark.at/news/artikel/d/auswirkungen-der-verordnung-auf-den-tennissport-7.html hmm, also outdoor tennis 1 vs. 1 sollte also möglich sein wenn ich das richtig lese. https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
fcw_1913 FC Wacker Innsbruck 1913 Beitrag melden Geschrieben 2. Dezember 2021 https://correctiv.org/faktencheck/2021/11/25/keine-belege-fuer-anstieg-von-herzstillstaenden-bei-sportlern/?s=09 Zitat Die Listen sind alle sehr ähnlich. Wir haben hier eine Version überprüft, die Anfang November von dem AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Wald auf Facebook verbreitet wurde. Aufgelistet werden Vorfälle, bei denen vor allem männliche Fußballspieler während eines Trainings oder Spiels zusammenbrachen und wiederbelebt werden mussten, oder allgemein Herzinfarkte hatten. Es wird behauptet, dass die Anzahl ungewöhnlich und die Fälle auf die Covid-19-Impfungen zurückzuführen seien. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
1982 SCR Top-Schriftsteller Beitrag melden Geschrieben 8. Dezember 2021 wegen der Hoffnung und Perspektive warat's . . . Lockdown-Ende: Ab Sonntag sind Fans in den Stadien erlaubt | kurier.at 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Derni V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 9. Dezember 2021 Kimmich kann erst ab Jänner wieder voll trainieren, weil er nach Covid Lungenprobleme hat. Aber zum Glück war er nicht geimpft, danach hätte ihm ja der Arm weh tun können https://fcbayern.com/de/news/2021/12/fc-bayern-bis-jahresende-ohne-kimmich 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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