Covid-19 : Auswirkungen auf den Sport


Recommended Posts

Oida Foda
Aegis schrieb vor 1 Stunde:

Stimmt. 

Also müssen eigentlich sämtliche Matches in Wien das erfüllen oder? Ich frag nur so blöd, weil da bzgl. des letzten Matches dieses WE noch die Mordsdiskussion herrscht (was angesichts des PCR-Chaos eh verständlich ist...)

Betreten bestimmter Orte und Betriebsstätten

§ 1.

 (1) Zusätzlich zu § 6 Abs. 2 und § 13 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist

1.

das Betreten, Befahren und Benützen von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, durch Kunden und

2.

die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern

nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 zulässig.

(2) Dem Betreiber der Einrichtung oder Betriebsstätte oder dem Verantwortlichen für eine Zusammenkunft ist

1.

ein Genesungszertifikat gemäß § 4d Epidemiegesetz 1950 betreffend eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2,

2.

ein Impfzertifikat gemäß § 4e Epidemiegesetz 1950 betreffend eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)

Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,

b)

Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,

c)

Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf,

d)

weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der

aa)

lit. a oder c mindestens 120 Tage oder

bb)

lit. b mindestens 14 Tage

 

verstrichen sein müssen;

3.

ein Internationaler Impfpass gemäß Art. 36 in Verbindung mit Anlage 6 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), BGBl. III Nr. 98/2008 in der Fassung BGBl. III Nr. 182/2016, in dem eine der in Z 2 genannten Impfungen eingetragen ist, oder

4.

ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde,

und zusätzlich ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen. Die Nachweise sind für die gesamte Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Für Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben und dies nachweisen, gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Ergebnisses eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
Flash schrieb vor 44 Minuten:

Also müssen eigentlich sämtliche Matches in Wien das erfüllen oder? Ich frag nur so blöd, weil da bzgl. des letzten Matches dieses WE noch die Mordsdiskussion herrscht (was angesichts des PCR-Chaos eh verständlich ist...)

Betreten bestimmter Orte und Betriebsstätten

§ 1.

 (1) Zusätzlich zu § 6 Abs. 2 und § 13 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung ist

1.

das Betreten, Befahren und Benützen von Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs und Tanzlokale, durch Kunden und

2.

die Teilnahme an Zusammenkünften mit mehr als 25 Teilnehmern

nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 zulässig.

(2) Dem Betreiber der Einrichtung oder Betriebsstätte oder dem Verantwortlichen für eine Zusammenkunft ist

1.

ein Genesungszertifikat gemäß § 4d Epidemiegesetz 1950 betreffend eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2,

2.

ein Impfzertifikat gemäß § 4e Epidemiegesetz 1950 betreffend eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte

a)

Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen der Erst- und Zweitimpfung mindestens 14 Tage verstrichen sein müssen,

b)

Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,

c)

Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf,

d)

weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer Impfung im Sinne der

aa)

lit. a oder c mindestens 120 Tage oder

bb)

lit. b mindestens 14 Tage

 

verstrichen sein müssen;

3.

ein Internationaler Impfpass gemäß Art. 36 in Verbindung mit Anlage 6 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005), BGBl. III Nr. 98/2008 in der Fassung BGBl. III Nr. 182/2016, in dem eine der in Z 2 genannten Impfungen eingetragen ist, oder

4.

ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde,

und zusätzlich ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorzuweisen. Die Nachweise sind für die gesamte Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Für Personen, die in den letzten 90 Tagen molekularbiologisch bestätigt eine Infektion mit SARS-CoV-2 überstanden haben und dies nachweisen, gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Ergebnisses eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 nicht.

Soweit ich das verstanden habe ja. Alle Partien weil Zusammenkünfte über 25 Teilnehmer ( und die hast ja schon mit den Teams)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp

Im hallenhockeyy wird jetzt aktuell nur mehr 1. und 2. Liga gespielt (=Spitzensport), alle anderen Erwachsenenligen sind abgesagt. Überraschenderweiße auch die Jugendligen, obwohl die offiztiell auch im Spitzensport sind - ist aber sicher der vernünftigere schritt. Für mich gut, mus snur mehr Bundesliga pfeifen = mehr freizeit ^^

 

bisschen bitter, letzte wochenende wurde alles abgesagt, weils bei den vorbereitungsturnieren ein paar fälle gegeben hat. Mal schaune wie sim Dezember weitergeht

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott
Aegis schrieb vor 3 Stunden:

Stimmt. 

Jein - in der Leutasch gibt es eine Snowfarming Loipe. Hat zwar eher was von Hamsterrad (1km in die eine Richtung und dann wieder in die andere Richtung retour) und ich wollte die eigentlich nicht nutzen (habe statt dessen gehofft, dass es gegen Ende November / Anfang Dezember in Seefeld schon geht). Aber wenn man sonst nix machen kann, dann könnte ich mich damit auch 1-2x anfreunden.

Und ggf. wirds ja noch was mit Schnee auf Nikolaus - wäre dann immerhin auch noch 1 Woche, wo man was machen könnte. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
aurinko schrieb vor 34 Minuten:

Jein - in der Leutasch gibt es eine Snowfarming Loipe. Hat zwar eher was von Hamsterrad (1km in die eine Richtung und dann wieder in die andere Richtung retour) und ich wollte die eigentlich nicht nutzen (habe statt dessen gehofft, dass es gegen Ende November / Anfang Dezember in Seefeld schon geht). Aber wenn man sonst nix machen kann, dann könnte ich mich damit auch 1-2x anfreunden.

Und ggf. wirds ja noch was mit Schnee auf Nikolaus - wäre dann immerhin auch noch 1 Woche, wo man was machen könnte. 

Nachdem er speziell nach Unterhauskick in Wien gefragt hat hab ich nicht alle anderen Eventualitäten aufgeführt :)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Gott

Yes :clap:

Zitat

Skifahren während des Lockdowns möglich, Skigebiete dürfen öffnen

Wie am Samstagabend durchgesickert ist, gelten für die Skigebiete dieselben Regelungen wie im letzten harten Lockdown ab 27. Dezember 2020.

Auf Alpin verzichte ich derzeit aber noch dankend. Bei den aktuell hohen Infektionszahlen muss ich mich nicht in eine Gondel zwängen (wohlweislich habe ich eh keine Saisonkarte). Aber wenn das gilt, dann dürfen Langlaufloipen auch öffnen. Und dann bin ich schon zufrieden. 

Jetzt muss nur noch der Schnee her. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
Patzi schrieb am 19.11.2021 um 16:48 :

Hab heute wenig zeit ghabt alles zu verfolgen und auch den abend nicht viel Zeit, d.h. eine schnelle Frage : sport outdoor zu zweit noch erlaubt, also z. B. Tennis zu zweit (keine Meisterschaft oder ähnliches, nur gaude-partie) ? 

https://www.tennissteiermark.at/news/artikel/d/auswirkungen-der-verordnung-auf-den-tennissport-7.html

hmm, also outdoor tennis 1 vs. 1 sollte also möglich sein wenn ich das richtig lese.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2021_II_475/BGBLA_2021_II_475.html

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 weeks later...
FC Wacker Innsbruck 1913

https://correctiv.org/faktencheck/2021/11/25/keine-belege-fuer-anstieg-von-herzstillstaenden-bei-sportlern/?s=09

 

Zitat

Die Listen sind alle sehr ähnlich. Wir haben hier eine Version überprüft, die Anfang November von dem AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Wald auf Facebook verbreitet wurde.  Aufgelistet werden Vorfälle, bei denen vor allem männliche Fußballspieler während eines Trainings oder Spiels zusammenbrachen und wiederbelebt werden mussten, oder allgemein Herzinfarkte hatten. Es wird behauptet, dass die Anzahl ungewöhnlich und die Fälle auf die Covid-19-Impfungen zurückzuführen seien. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.