cmburns Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur! Geschrieben 6. Januar 2020 Admira Fan schrieb vor einer Stunde: Aber würdest die „Aktion“ als sinnvoll bezeichnen? Wird wohl darauf hinauslaufen wieviel überbleibt, aber bei 1/3 unter Marktwert wird sichs langfristig wohl rentieren. Wirst wohl die ersten Jahre viel Zeit investieren müssen mit Rechnerei etc. Oder du suchst dir eine Immobilienverwaltung die für einen Anteil alles für dich macht und den Rest dein Steuerberater. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 6. Januar 2020 Admira Fan schrieb vor 1 Stunde: Aber würdest die „Aktion“ als sinnvoll bezeichnen? Dazu müsste ich die Bausubstanz kennen, Wohnungsgröße (ideal ist mMn 2-3 Zimmer zwischen 40-70 qm, darüber würde ich keine Wohnung kaufen), genaue Lage etc. Siehst du es als passive Einnahmequelle, dann würde ich mindestens 5-6% Bruttorendite anpeilen (bzw rechnen, ob das drinnen ist). Dann natürlich auch das Verhältnis Kreditrate/Nettorendite. Ob es sich ausgeht, ohne Monat für Monat drauflegen zu müssen etc. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben 6. Januar 2020 (bearbeitet) LASK08 schrieb vor 4 Minuten: Dazu müsste ich die Bausubstanz kennen, Wohnungsgröße (ideal ist mMn 2-3 Zimmer zwischen 40-70 qm, darüber würde ich keine Wohnung kaufen), genaue Lage etc. Siehst du es als passive Einnahmequelle, dann würde ich mindestens 5-6% Bruttorendite anpeilen (bzw rechnen, ob das drinnen ist). Dann natürlich auch das Verhältnis Kreditrate/Nettorendite. Ob es sich ausgeht, ohne Monat für Monat drauflegen zu müssen etc. 85m2, Guntramsdorf, 1km zur BadnerBahn, eigene Garage, Keller, 3 Zimmer, Loggia - 25 Jahre alt, Substanz sehr gut, halt kein Lift Es gibt 2 Möglichkeiten: Mutter verkauft und ich krieg 1/3 vom Erlös, oder ich kaufe sie und muss eben 2/3 bezahlen! Grundsätzlich würd ichs nehmen als langfristige Absicherung, für meinen Sohn,.... Ich werde das mal mit der Kollegin besprechen welche die Immobilien unseres Konzern verwaltet! bearbeitet 6. Januar 2020 von Admira Fan 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
LASK08 Naturbua Geschrieben 6. Januar 2020 Admira Fan schrieb vor 38 Minuten: 85m2, Guntramsdorf, 1km zur BadnerBahn, eigene Garage, Keller, 3 Zimmer, Loggia - 25 Jahre alt, Substanz sehr gut, halt kein Lift Es gibt 2 Möglichkeiten: Mutter verkauft und ich krieg 1/3 vom Erlös, oder ich kaufe sie und muss eben 2/3 bezahlen! Grundsätzlich würd ichs nehmen als langfristige Absicherung, für meinen Sohn,.... Ich werde das mal mit der Kollegin besprechen welche die Immobilien unseres Konzern verwaltet! Wenn es die Wohnung deiner Mutter ist, dann sind einige Risikofaktoren vorn vornherein nicht vorhanden. Du kennst die Bausubstanz, du kennst die Nachbarn, du kennst die Gegend bestens und 85 qm sind immerhin noch eine Größe, die sich auch für ein Pärchen noch ausgeht. Wenn die Haushaltsrechnung stimmt und ein paar Monate Leerstand hie und da kein Beinbruch sind, sehe ich prinzipiell kein Problem, dass das nicht funktionieren kann. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Orodreth Cremig, der Oro Geschrieben 7. Januar 2020 thema außenjalousien: wir denken darüber nach, uns welche anzuschaffen. die frage: schlagen die bei starkem wind gegen die fenster oder stellt sich die frage gar nicht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tlahuizcalpantecuhtli (╯°□°)╯ ┻━┻ Geschrieben 7. Januar 2020 Bei welchen Ärzten kann ich einen Test bzgl. einer Alkoholintoleranz machen? Mein Hausarzt macht es nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben 7. Januar 2020 Orodreth schrieb vor 16 Minuten: thema außenjalousien: wir denken darüber nach, uns welche anzuschaffen. die frage: schlagen die bei starkem wind gegen die fenster oder stellt sich die frage gar nicht? Also dagegen schlagen nicht, afaik. Habe sie jedenfalls sehr unflexibel in Erinnerung (auch guter Einbruchschutz dadurch). Je nach Form/Design kann es evt. ein leises pfeiffen geben, wenn der Wind sich den Weg durch Löcher oder Ritzen in der Jalousie bahnt. Wäre zumindest die Erfahrungen die ich in meinem damaligen Elternhaus gemacht hätte. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hoddle Teamspieler Geschrieben 7. Januar 2020 Orodreth schrieb vor 2 Stunden: thema außenjalousien: wir denken darüber nach, uns welche anzuschaffen. die frage: schlagen die bei starkem wind gegen die fenster oder stellt sich die frage gar nicht? Wir haben im Erdgeschoß Außenjalousien/Raffstores (weil flexibler für Steuerung des Lichts) und oben Rollläden vor der gleichen Marke. Und bei starkem Wind hört man eher bei den Rollläden etwas als bei den Raffstores, weil zweitere doch sehr massiv sind. 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 7. Januar 2020 Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber: Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich. Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist? 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
chili if i were a robot, my arm would be an aeropress. Geschrieben 7. Januar 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 25 Minuten: Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber: Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich. Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist? Warum sollte immer eine einvernehmliche angestrebt werden??? Wenn du sofort einen neuen Job starten kannst, verlierst du gar nichts durch eine Kündigung, da dir die einmonatige Sperrfrist beim AMS dann eh Wurscht sein kann. Ansonsten hast keine Nachteile. Und einvernehmlich heißt „wir machen uns was aus“, also ja, sehe da überhaupt kein Problem beim Angebot des Chefs. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Maulinho get the fuck in! Geschrieben 7. Januar 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 22 Minuten: Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber: Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich. Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist? Im alten Abfertigungssystem wärst du, wenn du vor 01.01.2003 eingetreten bist - dann wäre die Abfertigung bei Selbstkündigung weg. Ansonsten bist du im neuen Abfertigungssystem, dort verfällt der Anspruch nicht, wenn du selbst kündigst. Du kannst ihn dir allerdings im Gegensatz zu Einvernehmlicher oder Dienstgeberkündigung jetzt nicht auszahlen lassen, sondern er bleibt in der jeweiligen Vorsorgekasse liegen bis du z.B. beim nächsten Job einvernehmlich austrittst. Ansonsten sollte es sich nicht besonders auswirken auf deine Ansprüche, vor allem da es um diese Jahreszeit egal sein wird, ob du z.B. abhängig vom Kollektivvertrag ein bereits erhaltenes Urlaubsgeld bei eigener Kündigung anteilig für das Kalenderjahr rückzahlen musst. Und da man bei einer einvernehmlichen Lösung beiderseits einen passenden Termin aussuchen kann, ist es eigentlich sein gutes recht zu sagen "jetzt nein, in 3 Monaten schon". 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Neocon Wien nur du allein! Geschrieben 7. Januar 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 23 Minuten: Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich. Wenn das Dienstverhältnis vor 01.01.2003 schon bestanden hat, dann verlierst du damit die Abfertigung alt. Wenn du schon in die neue Regelung fällst, dann verlierst du dein gesammeltes Guthaben nicht, darfst es dir bei Selbstkündigung aber nicht auszahlen lassen (nur bei einvernehmlich). Sonst sollte es aber kaum Auswirkungen haben. Zitat Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist? Ja. Einvernehmlich heißt eben, dass auch über den Endzeitpunkt Einvernehmen hergestellt werden muss. Und wenn der Chef da sagt "erst in 3 Monaten", bleibt dir nur übrig zuzustimmen, oder eben einseitig zu kündigen (mit der kürzeren Frist). Alle Infos unter Vorbehalt, insbesondere KV-Regelungen können dann doch etwas abweichen. Im Zweifel Anruf bei der AK, dort sitzen Experten zu jedem KV. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Hakuna Matata Arena Institut für genoppte Gurken Geschrieben 7. Januar 2020 Maulinho schrieb vor einer Stunde: Im alten Abfertigungssystem wärst du, wenn du vor 01.01.2003 eingetreten bist - dann wäre die Abfertigung bei Selbstkündigung weg. Ansonsten bist du im neuen Abfertigungssystem, dort verfällt der Anspruch nicht, wenn du selbst kündigst. Du kannst ihn dir allerdings im Gegensatz zu Einvernehmlicher oder Dienstgeberkündigung jetzt nicht auszahlen lassen, sondern er bleibt in der jeweiligen Vorsorgekasse liegen bis du z.B. beim nächsten Job einvernehmlich austrittst. Ansonsten sollte es sich nicht besonders auswirken auf deine Ansprüche, vor allem da es um diese Jahreszeit egal sein wird, ob du z.B. abhängig vom Kollektivvertrag ein bereits erhaltenes Urlaubsgeld bei eigener Kündigung anteilig für das Kalenderjahr rückzahlen musst. Und da man bei einer einvernehmlichen Lösung beiderseits einen passenden Termin aussuchen kann, ist es eigentlich sein gutes recht zu sagen "jetzt nein, in 3 Monaten schon". Neocon schrieb vor einer Stunde: Wenn das Dienstverhältnis vor 01.01.2003 schon bestanden hat, dann verlierst du damit die Abfertigung alt. Wenn du schon in die neue Regelung fällst, dann verlierst du dein gesammeltes Guthaben nicht, darfst es dir bei Selbstkündigung aber nicht auszahlen lassen (nur bei einvernehmlich). Sonst sollte es aber kaum Auswirkungen haben. Ja. Einvernehmlich heißt eben, dass auch über den Endzeitpunkt Einvernehmen hergestellt werden muss. Und wenn der Chef da sagt "erst in 3 Monaten", bleibt dir nur übrig zuzustimmen, oder eben einseitig zu kündigen (mit der kürzeren Frist). Alle Infos unter Vorbehalt, insbesondere KV-Regelungen können dann doch etwas abweichen. Im Zweifel Anruf bei der AK, dort sitzen Experten zu jedem KV. Danke ihr beiden, das war sehr hilfreich. Brauchte wohl nur eine kleine Denkhilfe, was ihr gesagt habt war irgendwo relativ weit unten vergraben bei mir, ist aber logisch. Nochmal lieben Dank. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko V.I.P. Geschrieben 7. Januar 2020 Hakuna Matata Arena schrieb vor 3 Stunden: Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber: Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich. Noch als Ergänzung falls du es nicht weißt: Du bist auch bei einer Kündigung noch 6 Woche bei deiner Krankenkassa versichert d.h. solltest du z.B. zum 31. März kündigen und der neue Job erst am 15.4 beginnen wäre das versicherungstechnisch keine Problem. Arbeitslosengeld gibt es dann wegen der Sperrfrist nicht - aber wenn man jetzt nicht dringend auf das Geld für die paar Tage angewiesen ist, kann man sich noch ein paar freie Tage gönnen (im neuen Job gibt es in der Regel ja nicht gleich Urlaub, und wenn der im alten Job quasi schon aufgebraucht ist, schaden ein paar Tage zwischendurch nicht). 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
OoK_PS Konteradmiral a.D. Geschrieben 9. Januar 2020 Muss man als österreichischer Staatsbürger einen gemeldeten Wohnsitz haben, um bei einer österreichischen Firma einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.