der "wichtige frage thread"


j.d.

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Orodreth schrieb vor 2 Stunden:

thema außenjalousien: wir denken darüber nach, uns welche anzuschaffen. die frage: schlagen die bei starkem wind gegen die fenster oder stellt sich die frage gar nicht?

Wir haben im Erdgeschoß Außenjalousien/Raffstores (weil flexibler für Steuerung des Lichts) und oben Rollläden vor der gleichen Marke. Und bei starkem Wind hört man eher bei den Rollläden etwas als bei den Raffstores, weil zweitere doch sehr massiv sind.

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Institut für genoppte Gurken

Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber:

Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich.

Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist?

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if i were a robot, my arm would be an aeropress.
Hakuna Matata Arena schrieb vor 25 Minuten:

Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber:

Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich.

Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist?

Warum sollte immer eine einvernehmliche angestrebt werden???

 

Wenn du sofort einen neuen Job starten kannst, verlierst du gar nichts durch eine Kündigung, da dir die einmonatige Sperrfrist beim AMS dann eh Wurscht sein kann. Ansonsten hast keine Nachteile.

Und einvernehmlich heißt „wir machen uns was aus“, also ja, sehe da überhaupt kein Problem beim Angebot des Chefs.

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get the fuck in!
Hakuna Matata Arena schrieb vor 22 Minuten:

Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber:

Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich.

Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist?

Im alten Abfertigungssystem wärst du, wenn du vor 01.01.2003 eingetreten bist - dann wäre die Abfertigung bei Selbstkündigung weg.

Ansonsten bist du im neuen Abfertigungssystem, dort verfällt der Anspruch nicht, wenn du selbst kündigst. Du kannst ihn dir allerdings im Gegensatz zu Einvernehmlicher oder Dienstgeberkündigung jetzt nicht auszahlen lassen, sondern er bleibt in der jeweiligen Vorsorgekasse liegen bis du z.B. beim nächsten Job einvernehmlich austrittst.

Ansonsten sollte es sich nicht besonders auswirken auf deine Ansprüche, vor allem da es um diese Jahreszeit egal sein wird, ob du z.B. abhängig vom Kollektivvertrag ein bereits erhaltenes Urlaubsgeld bei eigener Kündigung anteilig für das Kalenderjahr rückzahlen musst.

Und da man bei einer einvernehmlichen Lösung beiderseits einen passenden Termin aussuchen kann, ist es eigentlich sein gutes recht zu sagen "jetzt nein, in 3 Monaten schon".

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Wien nur du allein!
Hakuna Matata Arena schrieb vor 23 Minuten:

Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich.

Wenn das Dienstverhältnis vor 01.01.2003 schon bestanden hat, dann verlierst du damit die Abfertigung alt. Wenn du schon in die neue Regelung fällst, dann verlierst du dein gesammeltes Guthaben nicht, darfst es dir bei Selbstkündigung aber nicht auszahlen lassen (nur bei einvernehmlich). Sonst sollte es aber kaum Auswirkungen haben.

Zitat

Weiters: Ist es legal, wenn mir der jetzige Chef sagt: "Einvernehmlich ja, aber nur wenn du noch 3 Monate bleibst" obwohl die Kündigungsfrist laut Dienstvertrag kürzer ist?

Ja. Einvernehmlich heißt eben, dass auch über den Endzeitpunkt Einvernehmen hergestellt werden muss. Und wenn der Chef da sagt "erst in 3 Monaten", bleibt dir nur übrig zuzustimmen, oder eben einseitig zu kündigen (mit der kürzeren Frist).

Alle Infos unter Vorbehalt, insbesondere KV-Regelungen können dann doch etwas abweichen. Im Zweifel Anruf bei der AK, dort sitzen Experten zu jedem KV.

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Institut für genoppte Gurken
Maulinho schrieb vor einer Stunde:

Im alten Abfertigungssystem wärst du, wenn du vor 01.01.2003 eingetreten bist - dann wäre die Abfertigung bei Selbstkündigung weg.

Ansonsten bist du im neuen Abfertigungssystem, dort verfällt der Anspruch nicht, wenn du selbst kündigst. Du kannst ihn dir allerdings im Gegensatz zu Einvernehmlicher oder Dienstgeberkündigung jetzt nicht auszahlen lassen, sondern er bleibt in der jeweiligen Vorsorgekasse liegen bis du z.B. beim nächsten Job einvernehmlich austrittst.

Ansonsten sollte es sich nicht besonders auswirken auf deine Ansprüche, vor allem da es um diese Jahreszeit egal sein wird, ob du z.B. abhängig vom Kollektivvertrag ein bereits erhaltenes Urlaubsgeld bei eigener Kündigung anteilig für das Kalenderjahr rückzahlen musst.

Und da man bei einer einvernehmlichen Lösung beiderseits einen passenden Termin aussuchen kann, ist es eigentlich sein gutes recht zu sagen "jetzt nein, in 3 Monaten schon".

 

Neocon schrieb vor einer Stunde:

Wenn das Dienstverhältnis vor 01.01.2003 schon bestanden hat, dann verlierst du damit die Abfertigung alt. Wenn du schon in die neue Regelung fällst, dann verlierst du dein gesammeltes Guthaben nicht, darfst es dir bei Selbstkündigung aber nicht auszahlen lassen (nur bei einvernehmlich). Sonst sollte es aber kaum Auswirkungen haben.

Ja. Einvernehmlich heißt eben, dass auch über den Endzeitpunkt Einvernehmen hergestellt werden muss. Und wenn der Chef da sagt "erst in 3 Monaten", bleibt dir nur übrig zuzustimmen, oder eben einseitig zu kündigen (mit der kürzeren Frist).

Alle Infos unter Vorbehalt, insbesondere KV-Regelungen können dann doch etwas abweichen. Im Zweifel Anruf bei der AK, dort sitzen Experten zu jedem KV.

Danke ihr beiden, das war sehr hilfreich.

Brauchte wohl nur eine kleine Denkhilfe, was ihr gesagt habt war irgendwo relativ weit unten vergraben bei mir, ist aber logisch. Nochmal lieben Dank.

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ASB-Gott
Hakuna Matata Arena schrieb vor 3 Stunden:

Ich weiß man soll immer eine Einvernehmliche Kündigung anstreben. Aber:

Wenn ich selber kündige bin ich beim AMS für 1 Monat gesperrt, also sollte der neue Job am nächsten Tag beginnen in dem Fall. Aber würde ich sonst um noch etwas umfallen? Abfertigung zum Beispiel? Beim Abfertigungssystem blick ich sowieso nicht dur aber trotzdem wären hier alle Infos die ihr habt nützlich.

Noch als Ergänzung falls du es nicht weißt: Du bist auch bei einer Kündigung noch 6 Woche bei deiner Krankenkassa versichert d.h. solltest du z.B. zum 31. März kündigen und der neue Job erst am 15.4 beginnen wäre das versicherungstechnisch keine Problem. Arbeitslosengeld gibt es dann wegen der Sperrfrist nicht - aber wenn man jetzt nicht dringend auf das Geld für die paar Tage angewiesen ist, kann man sich noch ein paar freie Tage gönnen (im neuen Job gibt es in der Regel ja nicht gleich Urlaub, und wenn der im alten Job quasi schon aufgebraucht ist, schaden ein paar Tage zwischendurch nicht). 

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Institut für genoppte Gurken
OoK_PS schrieb vor 23 Minuten:

Muss man als österreichischer Staatsbürger einen gemeldeten Wohnsitz haben, um bei einer österreichischen Firma einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen?

Ich denke schon, aber ohne gewähr. Wenn der Wohnsitz in D liegt wirds wohl auch gehen. Nciht gemeldet zu sein, ist überhaupt illegal mWn.

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Wien nur du allein!
OoK_PS schrieb vor 5 Stunden:

Muss man als österreichischer Staatsbürger einen gemeldeten Wohnsitz haben, um bei einer österreichischen Firma einen Arbeitsvertrag zu unterzeichnen?

Wohnsitz muss bei der Anmeldung angegeben werden, wird aber nicht mit Meldezettel o.ä. überprüft. Der Wohnsitz kann aber natürlich auch im Ausland sein. Gibt ja etliche Ungarn, Tschechen etc., die keinen Wohnsitz in Österreich haben aber legal hier angestellt sind.

bearbeitet von Neocon

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Die ersten Service für beide Autos nach 2 Jahren stehen an. Ich wüsste gerne was hier so im Durchschnutt abgelegt wird, meine Feau hat für ihre A-Klasse einen automatisierten Voranschlag vom Wiesenthal bekommen - ~ 800 Euro. Kommt mir etwas happig vor. Ich werde im Nachbarort bei einem anderen Benztandler einmal nach deren Vorstellungen fragen einstweilen.

VW Golf Kombi wäre Nummer 2.

Bei diesen Vorstellungen werd ich wohl zumindest eigenes Öl mitgeben, kurze Recherche, berechnen rund so 30 Euro Liter, 5 Liter passendes Castrol/LiquiMoly kriegst auch schon um 40. Als obst Öl in der Apotheke kaufst...:laugh:

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Institut für genoppte Gurken
cmburns schrieb vor 30 Minuten:

Die ersten Service für beide Autos nach 2 Jahren stehen an. Ich wüsste gerne was hier so im Durchschnutt abgelegt wird, meine Feau hat für ihre A-Klasse einen automatisierten Voranschlag vom Wiesenthal bekommen - ~ 800 Euro. Kommt mir etwas happig vor. Ich werde im Nachbarort bei einem anderen Benztandler einmal nach deren Vorstellungen fragen einstweilen.

VW Golf Kombi wäre Nummer 2.

Bei diesen Vorstellungen werd ich wohl zumindest eigenes Öl mitgeben, kurze Recherche, berechnen rund so 30 Euro Liter, 5 Liter passendes Castrol/LiquiMoly kriegst auch schon um 40. Als obst Öl in der Apotheke kaufst...:laugh:

habe erst 2 services gehabt bei meinem ersten Neufahrzeug. Waren glaub ich so um die 400, evtl etwas weniger. Bei 800 würd ich die Werkstatt wechseln

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
Hakuna Matata Arena schrieb vor 6 Minuten:

habe erst 2 services gehabt bei meinem ersten Neufahrzeug. Waren glaub ich so um die 400, evtl etwas weniger. Bei 800 würd ich die Werkstatt wechseln

Mitsubishi und Ford davor waren auch so ~500.

Gut, Benz, BMW und Co. hauen wohl noch was drauf, aber 800 find ich eben auch etwas zuviel.

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Wer sich zum Wurm macht, soll nicht klagen wenn er getreten wird
Orodreth schrieb am 7.1.2020 um 12:35 :

thema außenjalousien: wir denken darüber nach, uns welche anzuschaffen. die frage: schlagen die bei starkem wind gegen die fenster oder stellt sich die frage gar nicht?

Die Frage stellt sich nicht. Haben meine Großeltern. Blickdicht und stabil. Da scheppert nichts bei Wind und Wetter.

Tlahuizcalpantecuhtli schrieb am 7.1.2020 um 12:49 :

Bei welchen Ärzten kann ich einen Test bzgl. einer Alkoholintoleranz machen?
Mein Hausarzt macht es nicht.

In jedem Lokal mit Ausschank. Weltweit.

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Surft nur im ASB
cmburns schrieb vor 2 Stunden:

Die ersten Service für beide Autos nach 2 Jahren stehen an. Ich wüsste gerne was hier so im Durchschnutt abgelegt wird, meine Feau hat für ihre A-Klasse einen automatisierten Voranschlag vom Wiesenthal bekommen - ~ 800 Euro. Kommt mir etwas happig vor. Ich werde im Nachbarort bei einem anderen Benztandler einmal nach deren Vorstellungen fragen einstweilen.

VW Golf Kombi wäre Nummer 2.

Bei diesen Vorstellungen werd ich wohl zumindest eigenes Öl mitgeben, kurze Recherche, berechnen rund so 30 Euro Liter, 5 Liter passendes Castrol/LiquiMoly kriegst auch schon um 40. Als obst Öl in der Apotheke kaufst...:laugh:

30.000 km Service mit Ölwechsel bei VW im Dezember EUR 400,00

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