der "wichtige frage thread"


j.d.

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fraundichris schrieb vor 3 Stunden:

Geht nur bei einer Bank. Hatte beim letzten Mal alte Münzen und mit denen konnte ich nicht mehr bezahlen.

Welche Münzen sind den außer der 1 Pfund Münze noch alle ausgelaufen in den letzten 1-2 Jahren? Bin im Internet noch auf der Suche nach einer Auflistung.

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Fuck Heraldry!
aurinko schrieb vor 11 Stunden:

bei Bankomaten ist es nicht immer sicher, ob der meine Maestro Karte nimmt oder nicht. Ich bin häufig in GER unterwegs und hatte ich schon des öfteren Probleme mit der Karte

An Bankomaten hatte ich noch nirgendwo in Europa Probleme, nur mit der Kartenzahlung an der Kasse (und das nur in Deutschland). 

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!
DerFremde schrieb vor 3 Minuten:

An Bankomaten hatte ich noch nirgendwo in Europa Probleme, nur mit der Kartenzahlung an der Kasse (und das nur in Deutschland). 

Bis auf Mexiko/Yucatan hat bis jetzt überall Maestro funktioniert.

An der Kasse ist es immer ein Problem, wenn die nicht online in Echtzeit verbunden sind.

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ASB-Gott
DerFremde schrieb vor 12 Minuten:

An Bankomaten hatte ich noch nirgendwo in Europa Probleme, nur mit der Kartenzahlung an der Kasse (und das nur in Deutschland). 

Stimmt die meisten Probleme gibt es an der Kassa, da probiere ich es schon gar nicht mehr. Soweit ich das beobachtet (habe das aber erst nach einigen Fehlversuchen mal angefangen) habe sind Bankomaten kein Problem, wenn sie von Fremdfirmen betrieben sind, Sparkasse geht einwandfrei (bin hier auch Sparkassen Kunde), Commerzbank ebenfalls. Probleme bereitet hat die Post und die DZB. Wobei ich eben keine Ahnung habe, ob das nur zufällig so war oder ob es hier wirklich Probleme gibt.Mittlerweile suche ich halt bewusst nach einer Sparkasse.

 

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Im ASB-Olymp

Revolut oder n26 Kreditkarte. Da zahlst zumindest beim bargeldlosen zahlen in Fremdwährungen keine Spesen und Bargeld kannst bei revolut 200€ kostenlos abheben (auch in Fremdwährung). Mehr hab ich eigentlich noch selten gebraucht, nimmt eh fast jeder Visa/Mastercard im Ausland...


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Brudi vor Ludi

Hallo,

wollte dafür keinen eigenen Thread eröffnen, vielleicht haben wir ja paar Steuerexperten da:

Wir planen im Sommer ein zweitägiges Fest zusammen mit unserem Hauptsponsor als Veranstalter.

Dafür arbeiten wir als Verein für ihn und bekommen dafür etwas mehr Sponsoring. Wie sieht das in Sachen Anmeldung und freiwilliger Arbeit aus?

Danke!

lg

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Fuck Heraldry!
phips1909 schrieb vor 11 Minuten:

Hallo,

wollte dafür keinen eigenen Thread eröffnen, vielleicht haben wir ja paar Steuerexperten da:

Wir planen im Sommer ein zweitägiges Fest zusammen mit unserem Hauptsponsor als Veranstalter.

Dafür arbeiten wir als Verein für ihn und bekommen dafür etwas mehr Sponsoring. Wie sieht das in Sachen Anmeldung und freiwilliger Arbeit aus?

Danke!

lg

Falls hier keiner bzw. nicht eh die gleichen Leute reinschauen. 

 

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V.I.P.
phips1909 schrieb vor 2 Stunden:

Hallo,

wollte dafür keinen eigenen Thread eröffnen, vielleicht haben wir ja paar Steuerexperten da:

Wir planen im Sommer ein zweitägiges Fest zusammen mit unserem Hauptsponsor als Veranstalter.

Dafür arbeiten wir als Verein für ihn und bekommen dafür etwas mehr Sponsoring. Wie sieht das in Sachen Anmeldung und freiwilliger Arbeit aus?

Danke!

lg

Je nach Bundesland ist eine Veranstaltung bei der zuständigen Stelle anzumelden. Sobald sie öffentlich ist und mehr als 20 Besucher erwartet werden, ist sie im Regelfall bei der Gemeinde bzw. in Städten beim Magistrat anzumelden. Was genau meinst du mit freiwilliger Arbeit?

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Wien nur du allein!
-grünweiß- schrieb vor 5 Minuten:

Wie lange darf eine Ware (zum Beispiel ein Hot Dog) als "Aktion" gekennzeichnet sein? Der Hot Dog bei einem Würstler ist nämlich schon Jahre in Aktion. :D

Hat eine Aktion oder Preisnachlass oder wie auch immer man es nenne will ein Ablaufdatum?

Ist ein Verstoß nach UWG § 2 Abs 1 Z 7:

Zitat

Die unrichtige Behauptung, dass das Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit oder nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Bedingungen verfügbar sein werde, um so den Verbraucher zu einer sofortigen Entscheidung zu verleiten, so dass er weder Zeit noch Gelegenheit hat, eine informierte Entscheidung zu treffen.

Kannst den Würstler beim Konsumentenschutz melden (die können dann klagen) oder, wenn du einen Würstler hast, ihn selbst klagen.

Edit:

Konkrete Frist wie lang ein Angebot laufen darf wird es nicht geben und muss wohl immer im Einzelfall betrachtet werden. Jahrelang eine Aktion anpreisen geht aber sicherlich nicht.

bearbeitet von Neocon

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Fuck Heraldry!

Was ist, wenn der fragliche Hot-Dog in Aktion tatsächlich noch der Hot-Dog ist, der damals als Aktion beworben wurde und sich seitdem einfach nicht verkauft hat? 

Und: Was ist mit den Matratzen, die immer im letzten Schlussverkauf!! sind? 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Hammerwerfer schrieb am 24.12.2018 um 15:02 :

Da zahlst du bei Barbehebungen aber fleißig Zinsen.

kommt auf die kreditkarte an, verallgemeinern geht in diesem fall nicht.

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Brudi vor Ludi
sulza schrieb am 25.12.2018 um 16:15 :

Je nach Bundesland ist eine Veranstaltung bei der zuständigen Stelle anzumelden. Sobald sie öffentlich ist und mehr als 20 Besucher erwartet werden, ist sie im Regelfall bei der Gemeinde bzw. in Städten beim Magistrat anzumelden. Was genau meinst du mit freiwilliger Arbeit?

Das was du meinst ist veranstaltungsseitig, das ist mir schon klar.

Wir als Verein arbeiten für einen Gewerbetreibenden und bekommen dafür ein Sponsoring. Jetzt wäre die Frage, ob sich jene Leute im Gewerbebetrieb anmelden müssen oder nicht, da sie an und für sich ja gratis arbeiten.

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