der "wichtige frage thread"


j.d.

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Junior Vizepräsident
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Stunde:

Bei mir direkt vor dem Genossenschaftswohhaus steht eine Neue Tafel:

Halten und Parken verboten mit der Zusatztafel: "ausgenommen dauernd stark gehbehinderte personen." Und einem Pfeil nach Rechts "6m"

Schild.png

Meinst du das? Denn:

Zitat

Behindertenparkplätze sind ab 1. Jänner 2014 nicht mehr ausschließlich für dauernd stark gehbehinderte Personen reserviert, sondern auch z.B. für Sehbehinderte oder blinde Personen.

Oder liegt der Parkplatz auf Privatgrund? Beim oben gezeigten Schild darf jedes Fahrzeug mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO parken. Gäbe es kein Zusatzschild, dann wäre nur halten erlaubt. Und versuch dich nicht darüber aufzuregen. Wenn die nicht das Sozialministerium betrügen oder den Ausweis missbrauchen, dann hat man keine Chance dagegen.

Nachtrag: Wenn wirklich der ganze Text auf dem Schild steht, dann würde ich das als ungültig betrachten. Denn die 25. Novelle der StVO hat das eindeutig geändert. 

Zitat

Behindertenausweise

Die Wortfolge „dauernd stark gehbehinderte Personen“ wird durch „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt.

Die Novelle bestimmt also, dass ab jede Person mit der Eintragung der "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" automatisch, also auch ohne dauernde starke Gehbehinderung,  einen § 29b-Ausweis erhält. Chronisch Kranke, Blinde, Transplantierte, Menschen mit Panikattacken usw. jubeln, dass sie in Zukunft auf den ohnehin spärlich gesäten breiten Behindertenparkplätzen stehen bleiben dürfen.

Auch aus der Sicht von auf einen Rollstuhl angewiesenen Menschen oder Personen mit Gehbehelfen ist es absolut begrüßenswert, dass ab 2014 jede Person mit einer Beeinträchtigung zeitlich unbegrenzt und kostenlos parken kann und dass in Zukunft die Parkausweise nur mehr von den neun Bundessozialämtern ausgestellt werden und somit die Willkür der Ausstellung eingedämmt wird. Aber es ist absolut nicht begrüßenswert, dass man keine Gehbehinderung mehr haben muss, um einen breiten Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.

Damit die für Rollstuhlfahrer bzw. stark Gehbehinderte errichteten breiteren Parkplätze auch in Zukunft von der eigentlichen Zielgruppe verwendet werden können, muss an das Verständnis der künftigen § 29b-Ausweis-Besitzer ohne Gehbehinderung appelliert werden: Besitzer eines § 29b-Ausweises, die nicht auf einen Rollstuhl angewiesen oder schwer gehbehindert sind, können unentgeltlich und zeitlich unbeschränkt in der normalen Kurzparkzone halten und parken. Rollstuhlfahrer oder Personen mit Gehbehelfen aber sind auf einen breiten Behindertenparkplatz angewiesen!

 

Inkrafttreten

Die meisten Inhalte dieser Novelle treten mit 31. März 2013 in Kraft. Die Änderungen rund um den Behindertenausweis treten jedoch erst mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

 

bearbeitet von Devil Jin

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V.I.P.
Hakuna Matata Arena schrieb vor 2 Stunden:

 

Wenn ich jetzt feststelle dass der dort auch nur "Halten" darf kriegt er von mir sofort eine Anzeige, und lass ihn Abschleppen :davinci:

 

 

Du bist ja ein toller Nachbar. :davinci:

Ja, er darf das Auto da parken, wenn er aber ohne die betroffene Person unterwegs ist, darf er ihn auf anderen Parkplätzen nicht benutzen. Abgesehen davon wird er den Parkplatz bei der Stadt beantragt haben. Das ist so üblich. 

Die sechs Meter sind deswegen, weil manche zum Beispiel über das Heck mit dem Rollstuhl rausrollen und man da den Abstand braucht. 

bearbeitet von pironi

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Institut für genoppte Gurken
Devil Jin schrieb vor 48 Minuten:

Schild.png

Meinst du das? Denn:

Oder liegt der Parkplatz auf Privatgrund? Beim oben gezeigten Schild darf jedes Fahrzeug mit einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO parken. Gäbe es kein Zusatzschild, dann wäre nur halten erlaubt. Und versuch dich nicht darüber aufzuregen. Wenn die nicht das Sozialministerium betrügen oder den Ausweis missbrauchen, dann hat man keine Chance dagegen.

Nachtrag: Wenn wirklich der ganze Text auf dem Schild steht, dann würde ich das als ungültig betrachten. Denn die 25. Novelle der StVO hat das eindeutig geändert. 

 

Es steht der ganze Text drauf. Danke für die ausführlichen Texte, ich werd mir das mal genau anschauen.

pironi schrieb vor 32 Minuten:

Du bist ja ein toller Nachbar. :davinci:

Ja, er darf das Auto da parken, wenn er aber ohne die betroffene Person unterwegs ist, darf er ihn auf anderen Parkplätzen nicht benutzen. Abgesehen davon wird er den Parkplatz bei der Stadt beantragt haben. Das ist so üblich. 

Die sechs Meter sind deswegen, weil manche zum Beispiel über das Heck mit dem Rollstuhl rausrollen und man da den Abstand braucht. 

Mir regts einfach auf, weil das so einen Beigeschmack "Der Parkplatz gehört jetzt userer Familie" hat.  Kein Rollstuhl, die hatscht nur extrem. Braucht meistens nichtmal den Stock. Ich bin immer freundlich zu den Leuten, ob Ausländer, Beinträchtigt, oder sonstwas, aber als mich das Mutterl Letztens am Arm geschnappt hat und mir ganz stolz erklärt hat, dass ich jetzt hier nicht mehr Parken darf, hab ich mir schon meinen Teil gedacht. Wenn die mich Fragen, ob ich dort bitte nicht mehr Parke weil alte kranke mutter, mach ich das sofort.

pironi schrieb vor 25 Minuten:

Warum auch? :lol:

Und kommunizieren müssen sie genau gar nix. 

Warum auch? Eine Freundin von mir mit starker gehbehinderung und Behindertenausweis dürfte dort stehen bleiben. Ein Anderer Nachbar und Bekannter mit einem Amputierten Arm und Behindertenausweis dürfte dort nicht stehen beliben.

Müssen tun sie nix, aber hier kennt man seine Nachbarn in der regel schon noch ein wenig. Ich kann auch bei einem Überhängendem Apfelbaum einfach mal Fragen ob ich welche haben kann, oder gleich zur Säge greifen und seine Äste absägen. Du gehörst wohl zur zweiten Kathegorie.

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V.I.P.
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Minute:

 Wenn die mich Fragen, ob ich dort bitte nicht mehr Parke weil alte kranke mutter, mach ich das sofort.

Dann stellt sich halt jemand anders hin. Mühsam, da jedem zu sagen, dass er sich bitte nicht hinstellen soll. Es werden ja auch manchmal Leute von auswärts dort bei dir stehen oder? Wie gesagt, ich bin mir sicher, dass diese Familie den Parkplatz beantragt hat, die wird einen Ausweis nach § 29 STVO haben. 

Warum auch? Eine Freundin von mir mit starker gehbehinderung und Behindertenausweis dürfte dort stehen bleiben. Ein Anderer Nachbar und Bekannter mit einem Amputierten Arm und Behindertenausweis dürfte dort nicht stehen beliben.

Wenn diese Freundin den Behindertenausweis für das Auto hat, dann darf sie auf diesem Parkplatz sehr wohl stehen. Er ist ja nicht personalisiert, wie es zum Beispiel in Wien mit den Kennzeichen des Autos der Fall ist (oder war). 

Und jetzt nochmal: Warum soll sich jemand mit einem amputierten Arm da hinstellen dürfen? Der hat ja in dem Sinn keine Mobilitätsbeeinträchtigung. 

 

Ich kann auch bei einem Überhängendem Apfelbaum einfach mal Fragen ob ich welche haben kann, oder gleich zur Säge greifen und seine Äste absägen. Du gehörst wohl zur zweiten Kathegorie.

Komischer Vergleich, aber das eine mit dem Parkplatz ist rechtens, das andere mit dem Apfelbaum nicht. 

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Junior Vizepräsident
pironi schrieb vor 3 Minuten:

Und jetzt nochmal: Warum soll sich jemand mit einem amputierten Arm da hinstellen dürfen? Der hat ja in dem Sinn keine Mobilitätsbeeinträchtigung. 

Weil er es mittlerweile darf und dieses Zusatzschild entspricht mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der StVO. Bei uns in der Nachbarschaft gibt es drei Behindertenparkplätze, wo ausschließlich einer gehbehindert (Rollstuhl) ist und ich kann @Hakuna Matata Arena nur zustimmen. Wenn die mich deppert anspricht, dass die Familie jetzt ihren eigenen Parkplatz hat, dann würde mich auch aufregen. 

PS: Es gibt in Niederösterreich ebenfalls reservierte Behindertenparkplätze, wie ich letztens in Mödling feststellen durfte. 

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V.I.P.
Devil Jin schrieb vor 3 Minuten:

Weil er es mittlerweile darf...

Voraussetzung für die Erlangung eines derartigen Parkausweises ist seit 1. Jänner 2014 ein vom Sozialministeriumservice (früher: Bundessozialamt) ausgestellter Behindertenpass mit der Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung".

Das kann ich mir in diesem Fall nicht vorstellen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. 

und dieses Zusatzschild entspricht mit großer Wahrscheinlichkeit nicht der StVO.
 

Solche Schilder sehe ich in Salzburg und Umgebung öfter. Warum sollte es nicht der StVo entsprechen? 

help.gv.at sagt dazu: Diese Parkplätze sind durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" in Verbindung mit einer Zusatztafel mit dem Behindertensymbol und dem Wort "ausgenommen" erkennbar. Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit einem Parkausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) parken.

...und ich kann

@Hakuna Matata Arena nur zustimmen. Wenn die mich deppert anspricht, dass die Familie jetzt ihren eigenen Parkplatz hat, dann würde mich auch aufregen...

Ich kenne niemanden von den Parteien und werde daher auch nicht urteilen.  

 

 

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Junior Vizepräsident
pironi schrieb vor 6 Minuten:

Das kann ich mir in diesem Fall nicht vorstellen, aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren. 

Zitat

Voraussetzungen (siehe VO Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen, BGBl II 495/2013, idF BGBl II 263/2016 - § 1 Abs 4 Z 3): Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist insbesondere dann nicht zumutbar, wenn nach Vollendung des 36. Lebensmonats folgende Einschränkungen/Erkrankungen vorliegen:

  • erhebliche Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten oder
  • erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit oder
  • erhebliche Einschränkungen der psychischer, neurologischer oder intellektueller Fähigkeiten, Funktionen oder
  • schwere anhaltende Erkrankung des Immunsystems oder
  • hochgradige Sehbehinderung, Blindheit oder Taubblindheit

In den Erläuternden Bemerkungen zur Verordnung Ausstellung von Behindertenpässen und von Parkausweisen (BGBl II 495/2013) gibt es Beispiele zu besonders häufigen typischen Fällen - eine Auswahl:

  • Erhebliche Einschränkungen der Funktionen der unteren Extremitäten sind: eingeschränkte Gelenksfunktionen, Funktionseinschränkungen durch Erkrankungen von Knochen, Knorpeln, Sehnen, Bändern, Muskeln, Nerven, Gefäßen, durch Narbenzüge, Missbildungen und Traumen; Beinverkürzung von mindestens 8cm
  • Beispiele für erhebliche Einschränkungen der körperlichen Belastbarkeit wegen cardiopulmunaler Funktionseinschränkungen: Herzinsuffizienz mit hochgradigen Dekompensationszeichen, COPD IV mit Lanzeitsauerstofftherapie, mobiles Gerät mit Flüssigsauerstoff muss nachweislich benützt werden
  • Beispiele für erhebliche Einschränkungen der psychischer, neurologischer oder intellektueller Fähigkeiten, Funktionen: Klaustrophobie, Soziophobie, hochgradige Entwicklungsstörungen mit gravierenden Verhaltensauffälligkeiten
  • Beispiele für schwere anhaltende Erkrankung des Immunsystems wegen signifikakter Infektanfälligkeit: anlagebedingte schwere Erkrankungen des Immunsystems (SCID), schwere hämatologische Erkrankungen mit dauerhaftem hochgradigem Immundefizit 

Die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ist - nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) - dann unzumutbar,

  • wenn eine kurze Wegstrecke nicht aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe, auch unter Verwendung der zweckmäßigsten Behelfe (z.B. Stützkrücken, Stöcke), ohne Unterbrechung zurückgelegt werden kann oder
  • wenn die Verwendung der erforderlichen Behelfe die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel in hohem Maße erschwert oder
  • wenn sich die dauernde Gesundheitsschädigung auf die Möglichkeit des Ein- und Aussteigens und die sichere Beförderung in einem öffentlichen Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der beim üblichen Betrieb dieser Verkehrsmittel gegebenen Bedingungen auswirkt.

https://www.oeziv.org/angebote/rechtsdatenbank/behindertenpass-und-steuerliche-aspekte/behindertenpass-zusatzeintragungen/

Also ich denke schon, dass jemand mit einem amputierten Arm darunter fallen kann und ehrlich gesagt möchte ich gar nicht wissen wie viele zu Unrecht einen Ausweis bekamen. 

pironi schrieb vor 13 Minuten:

Solche Schilder sehe ich in Salzburg und Umgebung öfter. Warum sollte es nicht der StVo entsprechen? 

help.gv.at sagt dazu: Diese Parkplätze sind durch das Verkehrszeichen "Halten und Parken verboten" in Verbindung mit einer Zusatztafel mit dem Behindertensymbol und dem Wort "ausgenommen" erkennbar. Auf solchen Parkplätzen dürfen nur Fahrzeuge mit einem Parkausweis (Ausweis gemäß § 29b StVO) parken.

Steht doch eh im Text. Nur mit dem Behindertensymbol und das ist eben nicht der Fall. 

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V.I.P.
Devil Jin schrieb vor 1 Minute:

Also ich denke schon, dass jemand mit einem amputierten Arm darunter fallen kann und ehrlich gesagt möchte ich gar nicht wissen wie viele zu Unrecht einen Ausweis bekamen. 

Ich werde mich diesbezüglich mal informieren und dann Bescheid geben. 

Die Schlimmsten sind die, die solche Ausweise von verstorbenen Familienmitgliedern verwenden oder eben auch dann verwenden, wenn die betroffene Person nicht dabei ist. :facepalm: 

Steht doch eh im Text. Nur mit dem Behindertensymbol und das ist eben nicht der Fall.

@Hakuna Matata Arena , mach mal ein Foto von dem Schild, das da aufgestellt wurde. 

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Institut für genoppte Gurken
pironi schrieb vor einer Stunde:

Ich werde mich diesbezüglich mal informieren und dann Bescheid geben. 

Die Schlimmsten sind die, die solche Ausweise von verstorbenen Familienmitgliedern verwenden oder eben auch dann verwenden, wenn die betroffene Person nicht dabei ist. :facepalm: 

 

 

@Hakuna Matata Arena , mach mal ein Foto von dem Schild, das da aufgestellt wurde. 

Wollte ich vorher schon, habs aber nicht zusammengebracht ich großer IT experte :lol:

Hier:

schild.PNG

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Fuck Heraldry!

Vom designerischen Standpunkt her ist diese Zusatztafel ganz mies gesetzt. 

 

Ausgenommen dauernd
stark gehbehinderte
Personen. 
6m -->

Und Hakuna
Matata
Arena

bearbeitet von DerFremde

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Institut für genoppte Gurken
DerFremde schrieb vor einer Stunde:

Vom designerischen Standpunkt her ist diese Zusatztafel ganz mies gesetzt. 

 

Ausgenommen dauernd
stark gehbehinderte
Personen. 
6m -->

Und Hakuna
Matata
Arena

Bitte um anfertigung des Zusatz-Zusatzschildes. Lieferadresse kriegst per PM. Aufwandsentschädigung gibts auch  :augenbrauen:

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Junior Vizepräsident
Hakuna Matata Arena schrieb vor 1 Stunde:

Hier:

Noch nie gesehen. Wie soll das überhaupt kontrolliert werden? Überprüft die Parkraumüberwachung die Ausweisnummer oder wartet bis die jeweilige Person kommt? Muss man da überhaupt einen Behindertenausweis hinterlegen? Das liest sich eher wie ein "ausgenommen Anrainerverkehr"-Schild, welches de facto kaum bis gar nicht überwacht wird. 

Aber in Österreich ist scheinbar alles möglich: 

25916107292_c3f1eabe52_b.jpg

:lol:

bearbeitet von Devil Jin

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I think I lost my headache
GRENDEL schrieb am 4.8.2018 um 14:49 :

Hat jemand Erfahrung mit CBD Öl ( Hanf Öl) als Schmerzmittel? Hilft's oder Hokuspokus? Bezugsquellen ( Apotheke?)?

Oder Erfahrungen grundsätzlich mit CBD Produkten..?

 

Btwtw. Keine Ahnung wie ich diese Markierung lösche.....

@piro2013

Kommt wohl auf die Schmerzen an. Ich kenne jemanden mit starken Rückenschmerzen dem es auf jeden Fall hilft.

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