der "wichtige frage thread"


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V.I.P.
Source schrieb vor einer Stunde:

Für den Verkäufer (der da ja auch oft mit einer eigenen Bank dahintersteht) sind die konstanten Zahlungen inkl. Zinsen durch das Niedrigzinsumfeld wertvoller. Das bringt vermutlich mehr als das Geld gleich zu bekommen und zu investieren. Die Angebote werden auch gern genommen weil das doch sehr attraktiv ist.

Sollte man vom Konsumenten nicht erwarten, dass ihm klar sein muss, dass eine Finanzierung nie gratis ist? Der OGH hat ja iZm mit den Negativzinsen auch festgestellt, dass dem Kreditnehmer bewusst sein muss, dass er auch bei negativen Zinsen kein Geld vom Kreditgeber (deswegen der Floor bei 0%) bekommt weil das nicht das Wesen eines Kredites ist.

Die "0% Finanzierung" bei den Elektrogroßhändlern ist ja auch so ein Fall, da stehts glaube ich im Kleingedruckten.

Okay.

Die Werbung bleibt wohl trotzdem irreführend. Außerdem halte ich die Geschäftspraxis für extrem unseriös - aber das muss jeder für sich selbst entscheiden. Dem Kunden sollte in erster Linie nach der Werbung klar sein, was das Auto kostet. Die Finanzierung kann sich der Kunde anhand der Werbung nur zusammenraten.

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PjotrTG schrieb vor 3 Stunden:

Wie kann das sein, dass Autos mit Finanzierung "billiger" als bei Barzahlung angeboten werden? (Bzw steht in Annoncen "Auto bei Barzahlung um EUR 1.000 teurer")

Da kommen doch eigentlich sicher noch Zinsen und Bearbeitungsgebühren on top? Ich habe mich mit dem Thema lange nicht beschäftigt, aber diese Praxis ist ja zumindest irre intransparent und nach dem Konsumentenschutzgesetzt auch unzulässig?

Habe ein neues Auto gekauft. Auf Leasing. Durch das Leasing war es um 750€ billiger. Die Leasingkosten inkl. aller Gebühren  und  Zinsen waren rund 360€. 

Hintergrund: der Autokonzern hat eine eigene Leasingbank und so soll gefördert werden, dass man zu dieser und zu keiner anderen geht.

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V.I.P.
Hammerwerfer schrieb vor 43 Minuten:

Habe ein neues Auto gekauft. Auf Leasing. Durch das Leasing war es um 750€ billiger. Die Leasingkosten inkl. aller Gebühren  und  Zinsen waren rund 360€. 

Hintergrund: der Autokonzern hat eine eigene Leasingbank und so soll gefördert werden, dass man zu dieser und zu keiner anderen geht.

Eh fein, nur dann muss man das in der Werbung gleich so ausweisen. Dann ist ja alles gut.

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V.I.P.
DerFremde schrieb vor 9 Stunden:

Es ist eh immer irgendwo ein Sternchen und jede Menge Kleingedrucktes mit dabei.

Vielleicht habe ich nur schwarze Schafe erwischt. Waren willhaben-Annoncen von Autohändlern.

halbe südfront schrieb vor 10 Stunden:

Soweit ich weiß, darf man in der Werbung Informationen weglassen und sogar unwahre Dinge behaupten. 

Das stimmt nur sehr eingeschränkt.

Unwahr zB gar nicht.

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Wöltklassetrainer

Hat sich hier im ASB schon jemand die Augen lasern lassen? Wenn ja wo (München, Wien, Ausland?) und was wurde bezahlt, wie zufrieden ist man damit?

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V.I.P.
MoLe schrieb vor 18 Minuten:

Hat sich hier im ASB schon jemand die Augen lasern lassen? Wenn ja wo (München, Wien, Ausland?) und was wurde bezahlt, wie zufrieden ist man damit?

 

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Im ASB-Olymp
MoLe schrieb vor 19 Minuten:

Hat sich hier im ASB schon jemand die Augen lasern lassen? Wenn ja wo (München, Wien, Ausland?) und was wurde bezahlt, wie zufrieden ist man damit?

bekannter.
ungarn.
weniger als in .at.
zuerst hochzufrieden, mittlerweile wieder status maulwurf. das ganze schient mir noch nicht ausgereift.

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Baltic Cup Champion
PjotrTG schrieb vor 4 Stunden:

Vielleicht habe ich nur schwarze Schafe erwischt. Waren willhaben-Annoncen von Autohändlern.

Das stimmt nur sehr eingeschränkt.

Unwahr zB gar nicht.

 

Du darfst, laut aktuell üblicher Rechtssprechung, die Unwahrheit sagen, wenn diese nicht dazu geeignet ist den Konsumenten in die Irre zu führen. Waschmittelwerbung darf z.B. vortäuschen, dass man mit dem Produkt auch Flecken auswaschen kann welche nur mehr mit der Fleckenschere rausgehen würden, da der Verbraucher sich dieser Tatsache bewusst ist.

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Fuck Heraldry!
halbe südfront schrieb vor 4 Minuten:

 

Du darfst, laut aktuell üblicher Rechtssprechung, die Unwahrheit sagen, wenn diese nicht dazu geeignet ist den Konsumenten in die Irre zu führen. Waschmittelwerbung darf z.B. vortäuschen, dass man mit dem Produkt auch Flecken auswaschen kann welche nur mehr mit der Fleckenschere rausgehen würden, da der Verbraucher sich dieser Tatsache bewusst ist.

Deswegen darf sich Rapid auch ohne rechtliche Folgen "Rekordmeister" nennen. 

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