Covid-19 "Coronavirus"


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matthias1745 schrieb Gerade eben:

Jemand der alleine spaziert wird nichtmal aufgehalten. 

Hat sogar ein Minister im tv betont

wär ja auch das blödeste, was man tun kann, wenn man sozialkontakte verringern will.

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#RestoreTheSnyderverse
_Wurzelsepp_ schrieb vor 7 Minuten:

Das halte ich für eine Räubergeschichte. Vermutlich sehe ich das aber anders als du, weil ich am Land wohne und hier wesentlich mehr Platz habe als Menschen in der Stadt. 

Das ist der normale Ermessenspielraum des Beamten. Wie gesagt, in der Verordnung steht, man hat den Grund für den Aufenthalt draußen dem öffentlichen Organ glaubhaft zu machen. Wenn dir das gelingt ist alles O.K. Wenn nicht wird er reagieren. Ob er dich einfach nach Hause schickt, eine Strafe ausspricht oder mitnimmt liegt in seinem Ermessen.

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Im ASB-Olymp
Pirius schrieb Gerade eben:

Das ist der normale Ermessenspielraum des Beamten. Wie gesagt, in der Verordnung steht, man hat den Grund für den Aufenthalt draußen dem öffentlichen Organ glaubhaft zu machen. Wenn dir das gelingt ist alles O.K. Wenn nicht wird er reagieren. Ob er dich einfach nach Hause schickt, eine Strafe ausspricht oder mitnimmt liegt in seinem Ermessen.

Er wird dich nichtmal aufhalten. Keine Ahnung warum du das so ignorieren willst

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#RestoreTheSnyderverse
killver schrieb vor 1 Minute:

Das gilt für die begründeten Fälle, nicht für alleine.

Aber lassen wirs, du willst es net kapieren.

Ihr glaubt also tatsächliche die ganze Verordnung ist hinfällig weil man sich ja einfach auf die eine Ausnahme berufen kann? So funktioniert das nicht mit den Gesetzen und Verordnungen.

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ASB-Gott
Pirius schrieb vor 1 Minute:

Ihr glaubt also tatsächliche die ganze Verordnung ist hinfällig weil man sich ja einfach auf die eine Ausnahme berufen kann? So funktioniert das nicht mit den Gesetzen und Verordnungen.

Das hat sogar die Regierung explizit noch einmal betotnt dass es nicht für alleine oder Wohnungsmitbewohner gilt. Aber bitte lassen wir es jetzt.

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Im ASB-Olymp
Pirius schrieb vor 1 Minute:

Ihr glaubt also tatsächliche die ganze Verordnung ist hinfällig weil man sich ja einfach auf die eine Ausnahme berufen kann? So funktioniert das nicht mit den Gesetzen und Verordnungen.

Was heisst berufen? Du darfst einfach spazieren gehen.

Wurde auch überall so gesagt

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schreibt ...

https://www.kleinezeitung.at/international/corona/5785293/Fragen-Antworten_Darf-ich-auf-den-Berg-Freunde-treffen-mit-dem

Für alle, denen es nicht ganz klar ist:

Zitat

Darf ich auf den Berg gehen, an den See fahren, eine Runde durch die Stadt machen?
Auch in Zeiten von Corona bleibt eine Runde ums Haus, Joggen, eine Radtour, aber auch etwa in den Wienerwald fahren, um dort spazieren zu gehen, erlaubt (sechste Ausnahme). Wichtig ist, dass man nur im engsten Kreis unterwegs ist - und ein Meter Abstand zu anderen gewährleistet ist, erläuterte das Gesundheitsministerium die neuen "Verkehrsbeschränkungen".

 

bearbeitet von aXXit

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#RestoreTheSnyderverse
matthias1745 schrieb Gerade eben:

Er wird dich nichtmal aufhalten. Keine Ahnung warum du das so ignorieren willst

Kann auch sein. Das liegt aber in seinem Ermessensspielraum. Wie gesagt: wen er dich das zweite oder dritte Mal am Tag sieht, wird er dich vielleicht schon aufhalten. Wenn er den Eindruck hat du bist da mit Personen unterwegs die nicht zu deinem Haushalt gehören, wird er dich vielleicht aufhalten. Wenn er den Eindruck hat du bist besoffen, wird er dich vielleicht aufhalten, etc.

Grundsätzlich besteht eben: 

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

Ausnahmen sind dem öffentlichen Organ glaubhaft zu machen.

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ASB-Gott
aXXit schrieb Gerade eben:

Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?
Natürlich, allerdings nur in der Nähe der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses (fünfte Ausnahme).

Danke - genau hier wird auch der von mit zitierte 5. Punkt erwähnt.

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#RestoreTheSnyderverse
killver schrieb vor 8 Minuten:

Das hat sogar die Regierung explizit noch einmal betotnt dass es nicht für alleine oder Wohnungsmitbewohner gilt. Aber bitte lassen wir es jetzt.

§1 gilt trotzdem. die Ausnahme ist dafür gedacht sich die Beine zu vertreten, nicht die ganze Verordnung aufzuheben. Das hat die Regierung sehr klar kommuniziert.

killver schrieb vor 6 Minuten:

Darf ich mit dem Hund Gassi gehen?
Natürlich, allerdings nur in der Nähe der eigenen Wohnung, des eigenen Hauses (fünfte Ausnahme).

Danke - genau hier wird auch der von mit zitierte 5. Punkt erwähnt.

Das bestreitet ja niemand. Dass man den Hund rausführen darf, war von Beginn an klar. Für solche Fälle ist §2 (5) ja gemacht.

bearbeitet von Pirius

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Pirius schrieb vor 6 Minuten:

Das ist der normale Ermessenspielraum des Beamten. Wie gesagt, in der Verordnung steht, man hat den Grund für den Aufenthalt draußen dem öffentlichen Organ glaubhaft zu machen. Wenn dir das gelingt ist alles O.K. Wenn nicht wird er reagieren. Ob er dich einfach nach Hause schickt, eine Strafe ausspricht oder mitnimmt liegt in seinem Ermessen.

Wenn ich mich draußen alleine oder mit Familie frei bewege (von mir aus nimmt man halt die kopierten Meldezettel mit :lol:) und mit keinen anderen Personen zusätzlich in Kontakt komme, wird sich auch der Beamte brausen gehen dürfen bzw nicht einmal einen Versuch unternehmen eine Unterhaltung bzgl meines Tuns anstreben. 

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#RestoreTheSnyderverse
matthias1745 schrieb vor 3 Minuten:

Was heisst berufen? Du darfst einfach spazieren gehen.

Wurde auch überall so gesagt

Natürlich darfst du. Unter gewissen Voraussetzungen und wenn du glaubhaft machen kannst, dass du zu dem Zweck unterwegs bist. Das heißt aber nicht volle Bewegungsfreiheit unter Berufung auf §2(5).

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