Covid-19 "Coronavirus"


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#RestoreTheSnyderverse
matthias1745 schrieb vor 1 Minute:

Na dann Punkt 5

Es gibt aber nicht nur den Punkt 5. Es gibt auch §1 und §4. Wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du eine der Gründe hast draußen zu sein, gibt es Konsequnezen.

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ASB-Gott
Pirius schrieb vor 1 Minute:

Ist so. Wenn der den Eindruck hat du bist einfach nur deppat und hast keinen der Gründe draußen zu sein, wird er entsprechend handeln.

Ist halt leider falsch, wie schon besprochen darfst du alleine oder mit Wohnungsangehörigen raus, auch ohn driftigen Grund

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Im ASB-Olymp
Pirius schrieb vor 3 Minuten:

Es ist eine Verordnung zum COVID-Gesetz.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2020_II_98/BGBLA_2020_II_98.html

 

Kommt auf den Polizisten an bzw. auf die Anweisung die er hat, wie das Gesetz umzusetzen ist.

Blödsinn. Polizei ist sogar angehalten dazu Menschen die alleine unterwegs sind, einfach spazieren zu lassen.

Fokus liegt auf Gruppen

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ASB-Gott
Pirius schrieb vor 1 Minute:

Es gibt aber nicht nur den Punkt 5. Es gibt auch §1 und §4. Wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du eine der Gründe hast draußen zu sein, gibt es Konsequnezen.

$1 wird aber durch §2 Punkt 5 ausgehebelt

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#RestoreTheSnyderverse
killver schrieb Gerade eben:

Ist halt leider falsch, wie schon besprochen darfst du alleine oder mit Wohnungsangehörigen raus, auch ohn driftigen Grund

Das wäre einer der driftigen Gründe (sich die Beine zu vertreten). Das heißt aber nicht, dass man sich unter diesem Titel frei bewegen kann. Weil grundsätzlich gilt natürlich mal §1. §2 (5) ist nur eine Ausnahme, nicht die Regel.

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ASB-Gott
Pirius schrieb Gerade eben:

Das wäre einer der driftigen Gründe (sich die Beine zu vertreten). Das heißt aber nicht, dass man sich unter diesem Titel frei bewegen kann. Weil grundsätzlich gilt natürlich mal §1. §2 (5) ist nur eine Ausnahme, nicht die Regel.

Du interpretierst was selbst rein, das steht klipp und klar so da dass du alleine raus kannst wenn du Abstand hältst. 

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Eldoret schrieb vor 3 Minuten:

Befreundetes Paar steckt auf den Fidschi Inseln fest.... müssen jetzt dann nach Melbourne, dort 14 Tage in Quarantäne, und in Österreich wieder..

schauen wir mal, ob sie das dann in österreich auch noch müssen.

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#RestoreTheSnyderverse
matthias1745 schrieb vor 1 Minute:

Nein. Denn spazieren gehen ist Grund genug 

Eine Ausnahme ist nicht die Regel. Eine Ausnahme die einem Amtsorgan im Bedarfsfall glaubhaft gemacht werden muss. Sonst gilt §1.

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ASB-Gott
Pirius schrieb Gerade eben:

Eine Ausnahme ist nicht die Regel. Eine Ausnahme die einem Amtsorgan im Bedarfsfall glaubhaft gemacht werden muss. Sonst gilt §1.

Ok hier noch einmal für dich:

§ 1. Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ist das Betreten öffentlicher Orte verboten.

§ 2. Ausgenommen vom Verbot gemäß § 1 sind Betretungen,

5.

wenn öffentliche Orte im Freien alleine, mit Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben, oder mit Haustieren betreten werden sollen, gegenüber anderen Personen ist dabei ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.

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Im ASB-Olymp
Pirius schrieb Gerade eben:

Eine Ausnahme ist nicht die Regel. Eine Ausnahme die einem Amtsorgan im Bedarfsfall glaubhaft gemacht werden muss. Sonst gilt §1.

Wenn ich spazieren bin wirkt eben die Ausnahme. Somit darf das jeder Bürger.  Keine Ahnung was du uns erklären willst

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#RestoreTheSnyderverse
matthias1745 schrieb Gerade eben:

Dein Beispiel ist auch wieder irgendwas

Den Fall gab es eben. Wie gesagt: man kann sich in den meisten Fällen sicher herumschummeln.

Abe auch nicht immer. Grundsätzlich gilt die Ausgangssperre (die bei uns "Beschränkung" heißt).

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