Stadion auf der Gugl


LASK1965

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Ich fordere drakonische Strafen.

Dass die Arena tolle 9 Millionen kostet und die darunter liegende Möbelhalle 21 Millionen interessiert natürlich eh keine Sau. Weil es halt BW ist. 
 

Es wurde ja auch noch nirgends erklärt, wie BW ihre 3 Millionen finanzieren soll oder gibt’s da schon Infos? 

bearbeitet von Der Athletiker

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Postinho
Der Athletiker schrieb vor 2 Stunden:

Dass die Arena tolle 9 Millionen kostet und die darunter liegende Möbelhalle 21 Millionen interessiert natürlich eh keine Sau. Weil es halt BW ist. 
 

Es wurde ja auch noch nirgends erklärt, wie BW ihre 3 Millionen finanzieren soll oder gibt’s da schon Infos? 

lagert der lutz dort dann stühle aus gold ein? vielleicht bekommt der donaupark sogar einen wassergraben, weil mit dem grundwasser wird es an der stelle auch nicht ohne sein. grundsätzlich vergönne ich ihnen aber das stadion - ist sicher schmuck neben der neuen eisenbahnbrücke.

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Weltklassekicker
Santuzzo schrieb vor 33 Minuten:

lt. diesem Kurier-Plus Artikel wird Ende September der Rohbau neu vergeben und der Baubeginn soll für Mitte Oktober geplant sein.

https://kurier.at/wirtschaft/wirtschaft-von-innen/linzer-stadionbau-im-abseits-fliegen-jetzt-die-kosten-davon/401733309

Zwischen Auftragsvergabe und Baubeginn grad mal 2-3 Wochen...... Aja,  derzeit sucht eh jeder im Baugewerbe händeringend nach Aufträgen....

 

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Postet viiiel zu viel
Rektor schrieb vor 1 Stunde:

Zwischen Auftragsvergabe und Baubeginn grad mal 2-3 Wochen...... Aja,  derzeit sucht eh jeder im Baugewerbe händeringend nach Aufträgen....

 

Najo der Auftrag musste ja in der gesamten EU noch einmal ausgeschrieben, weil es die Förderrichtlinien verlangten. Es kann durchaus sein, dass die Aufträge zumindest das erste Gewerk vergeben ist.

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schwarz auf weiß
Zitat

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich
Medienmitteilung
vom 14. September 2021
Linzer Stadion: Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt Baubewilligung mit zusätzlichen Auflagen
Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz erteilte die Baubewilligung für den von einer Projektgesellschaft beantragten „Umbau des Stadions der Stadt Linz“ auf der Linzer Gugl unter Vorschreibung von Auflagen.
Dagegen erhoben mehrere Nachbarn Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht und brachten zusammengefasst vor, das Bauvorhaben unterliege einer Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weiters handle es sich um einen Neubau, das Projekt werde aber als Um- und Zubau deklariert und nicht zuletzt würden die Nachbarn durch Immissionen (Lärm, Luft, Licht) in ihren subjektiven Nachbarrechten verletzt.
Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und unter Beiziehung von Sachverständigen aus den Bereichen Lärm, Luft, Licht und Medizin nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass der Beschwerde insofern stattzugeben war, als zwei zusätzliche Auflagen betreffend die Lichtemissionen vorzuschreiben waren. Im Übrigen waren die Beschwerden aber als unbegründet abzuweisen.
Durch die Anordnung der neuen Flutlichtanlage unter dem Stadiondach sowie die neu geplante Flutlichtanlage auf dem Trainingsplatz ergibt sich durch das Projekt eine Verbesserung der lichttechnischen Situation (Blendung) für die Nachbarn. In Bezug auf die sonstige Beleuchtung (Parkplätze und Verkehrswege der Arena, Fassadenanstrahlung etc.) ergeben sich bei Vorschreibung der zusätzlichen Auflagen durch das Bauvorhaben keine erheblichen Belästigungen, Gesundheitsgefährdungen oder schädliche Umwelteinwirkungen für die Nachbarn.
Hinsichtlich der Lärmemissionen durch das Spielgeschehen im Zuge eines Fußballspiels bewirkt die Ausführung des Projekts auch eine Verbesserung der Lärmsituation für die Nachbarn. Durch die Verwirklichung des Bauvorhabens kommt es auf den Liegenschaften der beschwerdeführenden Nachbarn außerdem
Seite 2 von 2
zu keinen Überschreitungen der gültigen Grenzwerte für Luftschadstoffe, wie seitens der Sachverständigen nachvollziehbar und schlüssig ausgeführt wurde.
Hinsichtlich der Frage, ob für das gegenständliche Bauvorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, wurde bereits von der dafür zuständigen Oö. Landesregierung mit rechtskräftigem Bescheid festgestellt, dass eine derartige Verpflichtung nicht besteht. Aufgrund der bestehenden Bindung des Landesverwaltungsgerichts an diese – rechtskräftige – Entscheidung geht der diesbezügliche Einwand der Nachbarn ins Leere.
Soweit die Nachbarn weiters einwenden, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Neubau anstelle eines Um- und Zubaues handeln würde, ist festzuhalten, dass aus diesem Vorbringen keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten abgeleitet werden kann.
Da auch mit dem sonstigen Beschwerdevorbringen keine Verletzung in subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten aufgezeigt werden konnte, waren die Beschwerden im Übrigen als unbegründet abzuweisen.

@LVwG-152982 bis 152995

 

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Amateur
Bohemian Flexer schrieb vor 8 Minuten:

Aufgrund der bestehenden Bindung des Landesverwaltungsgerichts an diese – rechtskräftige – Entscheidung geht der diesbezügliche Einwand der Nachbarn ins Leere.
Soweit die Nachbarn weiters einwenden, dass es sich bei diesem Bauvorhaben um einen Neubau anstelle eines Um- und Zubaues handeln würde, ist festzuhalten, dass aus diesem Vorbringen keine Verletzung von subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten abgeleitet werden kann.
Da auch mit dem sonstigen Beschwerdevorbringen keine Verletzung in subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten aufgezeigt werden konnte, waren die Beschwerden im Übrigen als unbegründet abzuweisen.

bedeutet also, dass zwar eine UVP vorgeschrieben ist, aber ein unverzüglicher Baubeginn damit jederzeit möglich ist oder?

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Postinho
anders1908 schrieb vor 27 Minuten:

bedeutet also, dass zwar eine UVP vorgeschrieben ist, aber ein unverzüglicher Baubeginn damit jederzeit möglich ist oder?

Zitat

Hinsichtlich der Frage, ob für das gegenständliche Bauvorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, wurde bereits von der dafür zuständigen Oö. Landesregierung mit rechtskräftigem Bescheid festgestellt, dass eine derartige Verpflichtung nicht besteht. 

 

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Leistungsträger

 

Zitat

Mit einem Team von 20 Leuten in der Baustellenkoordination soll es noch gelingen, das Stadion doch noch bis Ende 2022 zu eröffnen. "Wir hoffen, dass wir 2022 in diesem Stadion Fußball spielen können. Fanshop, Restaurant oder Büros werden bei der Stadioneröffnung wahrscheinlich nicht fertig sein, aber wir wollen spielen"
 

Interview mit David Obererlacher, Kommunikationschef LASK, in der aktuelle Ausgabe der Chefinfo

 

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Ich fordere drakonische Strafen.
Platinum_linz schrieb vor 4 Minuten:

 

Interview mit David Obererlacher, Kommunikationschef LASK, in der aktuelle Ausgabe der Chefinfo

 

Ist zwar nicht ideal aber das Stadion erfüllen eh die Fans mit Leben und nicht das Hartplastik von den Stühlen :D 

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