Berufsleben


Mr_Rotten

Umfragen zum Berufsleben  

506 Stimmen

You do not have permission to vote in this poll, or see the poll results. Bitte melde dich an oder registriere dich, um an dieser Umfrage teilzunehmen.

Recommended Posts

Kennt das ASB in und auswendig
flanders schrieb vor 8 Stunden:

Ist nicht böse gemeint, aber bei manchen frage ich mich wie sie sich durchs Leben schlagen. Beim Chef an die Türe anklopfen, fragen ob er 5 Minuten Zeit hat und ihn einfach direkt darauf ansprechen natürlich. 

Vielleicht wurde es auch vom Vorgesetzten noch nicht an die zuständige Personalverrechnung weitergegeben.

Kommt ja nicht selten vor das ein Chef mal , bei seinen zig anderen Aufgaben, etwas vergisst weiterzuleiten.

Mit Handschlag wird der od die Personalverrechner nicht einfach 200 EUR brutto mehr verrechnen, da braucht es schon auch was schriftliches. 

Also einfach Fragen, warum die Erhöhung noch nicht Berücksichtigt ist und die Sache sollte sich relativ unkompliziert und einfach lösen lassen.

Der Chef kontrolliert ja nicht deinen Lohnzettel, für die korrekte Bezahlung ist die Personalverrechnung zuständig.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Im ASB-Olymp
DeusAustria schrieb vor 22 Stunden:

Hab ich nie behauptet. Aber der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Du verscherzt es dir mit der betreffenden Person, verlierst deinen Job und dann hast du gar nix mehr. 

Vielleicht ist er in der Finanzbuchhaltung tätig und fliegt, wenn er nichts sagt..:D

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
DeusAustria schrieb am 11.2.2020 um 08:48 :

Hab ich nie behauptet. Aber der Aufwand steht in keinem Verhältnis. Du verscherzt es dir mit der betreffenden Person, verlierst deinen Job und dann hast du gar nix mehr. 

Alkohol, Obdachlosigkeit  Kriminalität und Zuchthaus ist die weitere Folge...RIP @MoLe :(

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 months later...
Postinho

Folgende Frage an die Experten:

Meine Freundin befindet sich zurzeit in Corona Kurzarbeit. Sie erhielt bis vor kurzem zusätzlich zu ihrem Bruttoentgelt eine Verwendungszulage in Höhe von EUR 150 für die Ausführung zusätzlicher Tätigkeiten.
Nach der Probezeit (3 Monate), welche nun positiv beurteilt wurde, erhöht sich die Verwendungszulage nun ab Mai 
auf EUR 300 brutto.
Der letzte Gehalt vor der Kurzarbeit machte es gerade noch möglich 85 % gemäß Staffelung (statt 80 %) zu erhalten, um ein
paar €.
Aufgrund der Erhöhung der Verwendungszulage würde sie jetzt jedoch nur mehr 80 % statt 85 % vom letzten Gehalt erhalten.
Sie hat jetzt Kontakt mit der HR Abteilung aufgenommen und die Info bekommen, dass sie es sich durchgerechnet hätten und sie nun weniger erhalten würde (weil 80 % statt 85 %).
Daher bieten sie ihr jetzt an, dass die Verwendungszulage bis Ende der KUA bei EUR 150 statt EUR 300 bleibt.
Das kann doch nicht rechtens sein oder? Gibt es bezüglich solcher Konstellationen Vorgaben?

@Maulinho @DonFetzo

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
Mr_Rotten schrieb vor 22 Stunden:

Folgende Frage an die Experten:

Meine Freundin befindet sich zurzeit in Corona Kurzarbeit. Sie erhielt bis vor kurzem zusätzlich zu ihrem Bruttoentgelt eine Verwendungszulage in Höhe von EUR 150 für die Ausführung zusätzlicher Tätigkeiten.
Nach der Probezeit (3 Monate), welche nun positiv beurteilt wurde, erhöht sich die Verwendungszulage nun ab Mai 
auf EUR 300 brutto.
Der letzte Gehalt vor der Kurzarbeit machte es gerade noch möglich 85 % gemäß Staffelung (statt 80 %) zu erhalten, um ein
paar €.
Aufgrund der Erhöhung der Verwendungszulage würde sie jetzt jedoch nur mehr 80 % statt 85 % vom letzten Gehalt erhalten.
Sie hat jetzt Kontakt mit der HR Abteilung aufgenommen und die Info bekommen, dass sie es sich durchgerechnet hätten und sie nun weniger erhalten würde (weil 80 % statt 85 %).
Daher bieten sie ihr jetzt an, dass die Verwendungszulage bis Ende der KUA bei EUR 150 statt EUR 300 bleibt.
Das kann doch nicht rechtens sein oder? Gibt es bezüglich solcher Konstellationen Vorgaben?

@Maulinho @DonFetzo

 

@Maulinho @DonFetzo oder jemand anders, niemand eine Idee? 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
Mr_Rotten schrieb vor 23 Minuten:

@Maulinho @DonFetzo oder jemand anders, niemand eine Idee? 

Sorry, hab es zwar gelesen, ich aber nix Arbeitsrechtsexperte. Es würde aber logisch klingen, wenn ich das Gehalt vor der Kurzarbeit für die Berechnung heranziehe und dann wäre die Berechnung wohl trotz Erhöhung auf 300 Brutto in der Kurzarbeit bei 85% und nicht bei 80%. Da wird sich der Gesetzgeber aber wohl nix dabei überlegt haben, denn die Variante kommt hat selten vor, dass aber durch die Erhöhung weniger heraus kommen soll als vor der Berechnung, kann wohl auch nicht die Intention des Gesetzgebers sein. Ob Verwendungszulagen für das Kurzarbeitmodell überhaupt reingerechnet werden sollen, müsstest bei jemand anders fragen.

bearbeitet von DonFetzo

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
DonFetzo schrieb vor 23 Minuten:

Sorry, hab es zwar gelesen, ich aber nix Arbeitsrechtsexperte. Es würde aber logisch klingen, wenn ich das Gehalt vor der Kurzarbeit für die Berechnung heranziehe und dann wäre die Berechnung wohl trotz Erhöhung auf 300 Brutto in der Kurzarbeit bei 85% und nicht bei 80%. Da wird sich der Gesetzgeber aber wohl nix dabei überlegt haben, denn die Variante kommt hat selten vor, dass aber durch die Erhöhung weniger heraus kommen soll als vor der Berechnung, kann wohl auch nicht die Intention des Gesetzgebers sein. Ob Verwendungszulagen für das Kurzarbeitmodell überhaupt reingerechnet werden sollen, müsstest bei jemand anders fragen.

Danke für deine Antwort. Ja das stimmt, dass hat die Firma auch angeboten weiterhin EUR 150 Verwendungszulage zu bezahlen, damit man nicht in die 80 % Regelung fällt. (für die Firma wäre das jedoch wohl sogar von Vorteil?!)
Werde mal bei der AK nachfragen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

ASB-Legende
Mr_Rotten schrieb vor 7 Minuten:

Danke für deine Antwort. Ja das stimmt, dass hat die Firma auch angeboten weiterhin EUR 150 Verwendungszulage zu bezahlen, damit man nicht in die 80 % Regelung fällt. (für die Firma wäre das jedoch wohl sogar von Vorteil?!)
Werde mal bei der AK nachfragen.

Ich meinte, dass man das vielleicht trotz Erhöhung der Zulage so regeln kann, dass das Gehalt von vor Corona für die Berechnung herangezogen wird, weil sonst wäre das irgendwie unlogisch, dass ich nach einer Gehaltserhöhung weniger bekomme.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

get the fuck in!

Ich würde auch sagen, dass sich die Nettoersatzrate eigentlich nach dem Bezug VOR Kurzarbeit richtet nach jetzigem Stand und sich daher vermutlich nicht ändern würde.

Allerdings ist das immer noch wie fast alles zur Kurzarbeitsabrechnung nur Mutmaßung, das muss man alles noch abwarten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Postinho
Maulinho schrieb vor 23 Stunden:

Ich würde auch sagen, dass sich die Nettoersatzrate eigentlich nach dem Bezug VOR Kurzarbeit richtet nach jetzigem Stand und sich daher vermutlich nicht ändern würde.

Allerdings ist das immer noch wie fast alles zur Kurzarbeitsabrechnung nur Mutmaßung, das muss man alles noch abwarten.

Die AK meinte nun, dass auf das Angebot eingegangen werden soll vorerst weiterhin nur EUR 150 Verwendungszulage (statt EUR 300) zu erhalten damit man in der 85 % Staffelung bleibt. Aber im Endeffekt weiß keiner Bescheid (es ist alles offen und gibt noch keine Informationen) und all zu überzeugend klang das auch nicht.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Olle weg !!!
Mr_Rotten schrieb vor 50 Minuten:

Die AK meinte nun, dass auf das Angebot eingegangen werden soll vorerst weiterhin nur EUR 150 Verwendungszulage (statt EUR 300) zu erhalten damit man in der 85 % Staffelung bleibt. Aber im Endeffekt weiß keiner Bescheid (es ist alles offen und gibt noch keine Informationen) und all zu überzeugend klang das auch nicht.

Die AK wird wohl in so einem Fall auf gütliche Einigung plädieren (im Endeffekt müsst ihr euch ausrechnen, wo mehr rausschaut), da so ein Fall wohl nicht ausjudiziert sein wird und keiner Lust hat seinen AG zu "verklagen" (respektive anzupatzen) wenn man dort weiter arbeiten will. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

V.I.P.
stifflor schrieb vor einer Stunde:

Die AK wird wohl in so einem Fall auf gütliche Einigung plädieren (im Endeffekt müsst ihr euch ausrechnen, wo mehr rausschaut), da so ein Fall wohl nicht ausjudiziert sein wird und keiner Lust hat seinen AG zu "verklagen" (respektive anzupatzen) wenn man dort weiter arbeiten will. 

Noch dazu wo die Sozialpartner selbst die Unklarheiten erst mitverursacht haben ;) 

Aber bei der Staffelung mit 80, 85 und 90 Prozent ist ja klar, dass irgendjemand an der Grenze Verlierer ist.

Bei 2684 kriegst 85, bei 2686 80 Prozent - no na ungut, aber das haben solche Staffelungen manchmal an sich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

legende

passt vielleicht so halb hier herein: hat schon jemand mal bildungskarenz genommen? bzw. wer bestimmt ob die gewählte karenz auch wirklich genommen werden kann? worauf ich hinaus will: hat der arbeitgeber gewissermaßen mitspracherecht? angenommen man möchte die BK nehmen um eine sprache zu lernen - muss die dann zum arbeitsbereich passen, oder kann man französisch lernen auch wenn man die sprache im arbeitsalltag überhaupt nicht benötigt?

und wie schaut es mit zB ausbildungen aus, die einem persönlich weiterbringen würden, aber auch nichts mit dem job zu tun haben? wenn zB ein lohnverrechner einen programmierkurs macht? oder wenn man in richtung berufswechsel gehen möchte: kann der installateur eine ausbildung zum immobilenmakler machen?

kann der AG da mitsprechen oder würde sich vielleicht sogar das AMS querlegen mit der begründung, dass es nichts mit dem beruf zu tun hat?

bearbeitet von Relii

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Relii schrieb vor 21 Minuten:

passt vielleicht so halb hier herein: hat schon jemand mal bildungskarenz genommen? bzw. wer bestimmt ob die gewählte karenz auch wirklich genommen werden kann? worauf ich hinaus will: hat der arbeitgeber gewissermaßen mitspracherecht? angenommen man möchte die BK nehmen um eine sprache zu lernen - muss die dann zum arbeitsbereich passen, oder kann man französisch lernen auch wenn man die sprache im arbeitsalltag überhaupt nicht benötigt?

und wie schaut es mit zB ausbildungen aus, die einem persönlich weiterbringen würden, aber auch nichts mit dem job zu tun haben? wenn zB ein lohnverrechner einen programmierkurs macht? oder wenn man in richtung berufswechsel gehen möchte: kann der installateur eine ausbildung zum immobilenmakler machen?

kann der AG da mitsprechen oder würde sich vielleicht sogar das AMS querlegen mit der begründung, dass es nichts mit dem beruf zu tun hat?

also das AMS sollte kein Thema sein - du musst halt entsprechende "Punkte" nachweisen - ECD's was auch immer - wenn du die hast, dann kannst glaub ich lernen was du willst!!

Wie das mit der Firma ist, kann ich dir nicht sagen - aber ich essen zu Mittag mit meinem Nachbarn der grad 12 Monaten in Bildungskarenz war - wenn ich nicht vergessen, kriegst am Nachmittag eine PM ;)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

USER OF THE YEAR 2020
Relii schrieb vor 2 Stunden:

passt vielleicht so halb hier herein: hat schon jemand mal bildungskarenz genommen? bzw. wer bestimmt ob die gewählte karenz auch wirklich genommen werden kann? worauf ich hinaus will: hat der arbeitgeber gewissermaßen mitspracherecht? angenommen man möchte die BK nehmen um eine sprache zu lernen - muss die dann zum arbeitsbereich passen, oder kann man französisch lernen auch wenn man die sprache im arbeitsalltag überhaupt nicht benötigt?

und wie schaut es mit zB ausbildungen aus, die einem persönlich weiterbringen würden, aber auch nichts mit dem job zu tun haben? wenn zB ein lohnverrechner einen programmierkurs macht? oder wenn man in richtung berufswechsel gehen möchte: kann der installateur eine ausbildung zum immobilenmakler machen?

kann der AG da mitsprechen oder würde sich vielleicht sogar das AMS querlegen mit der begründung, dass es nichts mit dem beruf zu tun hat?

Die firma muss damit einverstanden sein. Es besteht kein rechtsanspruch darauf. Den rest klärst dann mit dem ams ab (dauer, nachweise etc)

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

Lädt...


  • Folge uns auf Facebook

  • Partnerlinks

  • Unsere Sponsoren und Partnerseiten

  • Wer ist Online

    • Keine registrierten Benutzer online.