Berufsleben


Mr_Rotten

Umfragen zum Berufsleben  

508 Stimmen

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USER OF THE YEAR 2020
Relii schrieb vor 28 Minuten:

also auch damit was man während der bildungskarenz macht?

Du wirst es ja begründen müssen, wofür du sie haben willst. Sonst wird die firma das auch nicht erlauben.

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Postinho
Relii schrieb vor 32 Minuten:

also auch damit was man während der bildungskarenz macht?

Ja, sie werden es nur genehmigen wenn es danach auch für sie einen Vorteil hat. 

Bei uns in der Firma wollte mal eine Bildungskarrenz was für die Firma nichts gebracht hätte - abgelehnt. 

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Postinho
Mr_Rotten schrieb vor 4 Stunden:

Ja, sie werden es nur genehmigen wenn es danach auch für sie einen Vorteil hat. 

Bei uns in der Firma wollte mal eine Bildungskarrenz was für die Firma nichts gebracht hätte - abgelehnt. 

Kommt auch auf das Gebiet an. Also wenn du bspw. bei uns du als Sozialarbeiter Bildungskarenz nimmst und die Ausbildung zum Psychotherapeuten machst, dann ist es für alle beteiligten Parteien klar, dass mit Abschluss der Ausbildung das Dienstverhältnis allein wegen der Überqualifikation beendet sein wird.

 

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Postinho
Admira Fan schrieb am ‎09‎.‎05‎.‎2020 um 17:47 :

Trifft bei kleinen Firmen bestimmt zu, je größer die Firma desto lockerer das ganze

Ist dir der Arbeitgeber Land OÖ klein genug wo das zb. so scharf geregelt wird? ;)

 

forvert schrieb am ‎09‎.‎05‎.‎2020 um 17:50 :

Kommt auch auf das Gebiet an. Also wenn du bspw. bei uns du als Sozialarbeiter Bildungskarenz nimmst und die Ausbildung zum Psychotherapeuten machst, dann ist es für alle beteiligten Parteien klar, dass mit Abschluss der Ausbildung das Dienstverhältnis allein wegen der Überqualifikation beendet sein wird.

 

du bist Sozialarbeiter in Ried?

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Postinho
Taffspeed schrieb vor einer Stunde:

Ist dir der Arbeitgeber Land OÖ klein genug wo das zb. so scharf geregelt wird? ;)

 

du bist Sozialarbeiter in Ried?

Nein, in Linz. Du ebenfalls in diesem Bereich tätig?

bearbeitet von forvert

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Postinho
Taffspeed schrieb vor 4 Stunden:

nein, meine frau und kenne genau ähnliche geschichten der bildungskarenz wie du sie geschildert hast

ah, alles klar. kjh vermutlich?

ich denke da ist der sozialbereich (≠ gesundheitsbereich) ohnehin anders gestrickt als bspw. der wirtschaftlichen sektor.
die bezahlung mag zwar im vergleich nicht sonderlich hoch sein, dafür werden dinge und freiheiten ermöglicht, die ich als konstrukteur (war mein einstiegsberuf) vermisst habe. da spreche ich von jährlichen mehrtägigen fort- und weiterbildungen (die sich zum einen wirklich was bringen und man sich zum andren auch selber aussuchen kann), supervisionen, fallsupervisionen, einzel-coachings, etc. auch kleine boni sind eine feine abwechslung, wie etwa die betriebliche gesundheitsförderung. da kannst du jährlich etwa 15h sport betreiben, in die therme gehen, dich massieren lassen und das ganze wird wie arbeitsstunden verrechnet. meine freundin und ich werden die tage einen hund bekommen und auch da ist es mir möglich, den hund in die arbeit mitzunehmen (sofern es natürlich für die klientinnen und kolleginnen passt). es sind oft kleinigkeit, die das arbeiten im sozialbereich nett machen. jede medaille hat nun mal zwei seiten und man muss für sich selbst entscheiden was einem wie viel wert ist.

bearbeitet von forvert

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Much1 schrieb am 9.5.2020 um 11:54 :

Die firma muss damit einverstanden sein. Es besteht kein rechtsanspruch darauf. Den rest klärst dann mit dem ams ab (dauer, nachweise etc)

Bin grad in Bildungskarenz und kann das zitierte so bestätigen. Am Ende des Tages muss dir nämlich der AG die Unterschrift auf den AMS-Wisch geben. Bei mir war allerdings vom AG vollstes Verständnis da.

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Surft nur im ASB
Mr_Rotten schrieb am 6.5.2020 um 12:50 :

Folgende Frage an die Experten:

Meine Freundin befindet sich zurzeit in Corona Kurzarbeit. Sie erhielt bis vor kurzem zusätzlich zu ihrem Bruttoentgelt eine Verwendungszulage in Höhe von EUR 150 für die Ausführung zusätzlicher Tätigkeiten.
Nach der Probezeit (3 Monate), welche nun positiv beurteilt wurde, erhöht sich die Verwendungszulage nun ab Mai 
auf EUR 300 brutto.
Der letzte Gehalt vor der Kurzarbeit machte es gerade noch möglich 85 % gemäß Staffelung (statt 80 %) zu erhalten, um ein
paar €.
Aufgrund der Erhöhung der Verwendungszulage würde sie jetzt jedoch nur mehr 80 % statt 85 % vom letzten Gehalt erhalten.
Sie hat jetzt Kontakt mit der HR Abteilung aufgenommen und die Info bekommen, dass sie es sich durchgerechnet hätten und sie nun weniger erhalten würde (weil 80 % statt 85 %).
Daher bieten sie ihr jetzt an, dass die Verwendungszulage bis Ende der KUA bei EUR 150 statt EUR 300 bleibt.
Das kann doch nicht rechtens sein oder? Gibt es bezüglich solcher Konstellationen Vorgaben?

@Maulinho @DonFetzo

 

@Mr_Rotten
Ich verhandel selber grad mit 2 weiteren BR Kollegen für 1200 Mitarbeiter, bei uns am Standort, die Kurzarbeit mit dem Betrieb. Bin zudem auch in den Gremien von AK & Gewerkschaften aktiv. Das Wort Experte mag ich nicht, aber ich zähl mich trdm, mal zu den angesprochenen, weil ich glaube etwas helfen zu können.

Allgemein: Vorerst ist festzuhalten, dass keine einzige Aussage zur Kurzarbeit (egal ob von AK, WKO, ÖGB, IV eurem BR, eurem Arbeitgeber oder eurer Fachgewerkschaft) momentan 100%ig ist. So auch meine nicht. Das liegt ganz einfach daran, dass die Sozialparnter zwar etliche Handlungsempfehlungen usw. vereinbart und veröffentlicht haben, es aber keine Urteile, Gesetzestexte usw. gibt, die den HR Abteilungen und den Betriebsräten eine Rechtssicherheit geben und die Regierung kein Interesse daran hat, diese Rechtssicherheit herzustellen. Die Aussagen, die man momentan z.B. in der Beratung bei AK und WKO bekommt, stützen sich alle auf die Sozialpartnervereinbarungen und Handlungsempfehlungen zur Corona KuA - Rechtssicherheit steckt mMn hinter keiner dieser Aussagen. Diese werden wir, wenn die Regierung keine Handlungen in diese Richtung setzt, erst nach den ersten großen Betriebsprüfungen durch die Finanz, und die darauf folgenden Gerichtsverhandlungen & Urteile, bekommen.

Zu deiner Frage: Die Höhe des KuA-Geldes errechnet sich auf Basis ihres letzten vollen Monatsbezuges inkl. aller Zulagen - exkl. Überstunden. Sollte also vereinbart worden sein, dass sie ab Mai eine höhere Verwendungszulage erhält und die KuA startet im Mai, wird sie während der KuA-Zeit lediglich die Nettoersatzrate auf Basis des April-Lohns erhalten und ihre erhöhte Zulage wird erst nach Ende der KuA schlagend. Um der HR das nötige Gefühl der Sicherheit zu ermöglichen ist der Deal, während der KuA die Verwendungszulage bei €150 zu belassen und diese erst danach zu erhöhen durchaus gangbar. Einfach weil lt. der aktuellen Regelung das selbe für deine Freundin rauskommt, wie wenn man das nicht macht. 

 

PjotrTG schrieb am 8.5.2020 um 14:16 :

Noch dazu wo die Sozialpartner selbst die Unklarheiten erst mitverursacht haben ;) 

Aber bei der Staffelung mit 80, 85 und 90 Prozent ist ja klar, dass irgendjemand an der Grenze Verlierer ist.

Bei 2684 kriegst 85, bei 2686 80 Prozent - no na ungut, aber das haben solche Staffelungen manchmal an sich.

@PjotrTG So klar ist das nicht. Die Lohnsteuer in Österreich ist auch gestaffelt. Da gibt es diesen Effekt aber nicht. Das nennt sich progressives Steuersystem. Heißt: Wenn ich €30.000 verdiene, bezahle ich nicht für die ganzen €30.000 den Steuersatz für diesen Betrag. Sondern für die ersten €11.000 bezahle ich keine Steuern - so wie jeder der unter €11.000 verdient- und für die nächsten €9.000 (weil die nächste Lohnsteuerstufe bei €20.000 ist) bezahle ich dann 25% Steuern usw.
Bedeutet: Jemand der €1 unter einer Lohnsteuerstufe ist erhält nicht mehr als der, der 1€ über der Lohnsteuerstufe ist. Weil der ja nur 1€ in der neuen Lohnsteuerstufe versteuern muss. PS: Das entzaubert übrigens auch den Spruch "Scheiß Stoot! Jetzt hob i a Lohnerhöhung griagt und griag weniger ois davor" - das kann niemals am bösen Staat und seinen Steuern liegen, weil das progressive Lohnsteuersystem das unmöglich zulässt.
 

Sowas weiß man eigentlich auch auf Regierungs- und Sozialpartnerebene. Aber entweder habens die größten Trottln zum verhandlen gschickt, oder sie haben drauf gschissn. Mich pisst es jedenfalls an, dass man da nicht sauberer arbeitet. Ich darf mir nur wegen der Krise auch keine Fehler in meinem Job erlauben. Sonst werden mich die fast 700 Arbeiter für die ich in meinem Betrieb zuständig bin, auf den Eiern aufhängen!

PS: Das ist mein dritter Beitrag nach 10 Jahren ASB-Abstinenz. Sollte ich irgendwas Forum-spezifisches nicht gecheckt haben - bitte seits a bissl gnädig und helfts ma zu lernen ;)

 

Glück Auf und schwarz-weiße Grüße aus OÖ!

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Postinho
Ventola schrieb vor 14 Minuten:

@Mr_Rotten


Zu deiner Frage: Die Höhe des KuA-Geldes errechnet sich auf Basis ihres letzten vollen Monatsbezuges inkl. aller Zulagen - exkl. Überstunden. Sollte also vereinbart worden sein, dass sie ab Mai eine höhere Verwendungszulage erhält und die KuA startet im Mai, wird sie während der KuA-Zeit lediglich die Nettoersatzrate auf Basis des April-Lohns erhalten und ihre erhöhte Zulage wird erst nach Ende der KuA schlagend. Um der HR das nötige Gefühl der Sicherheit zu ermöglichen ist der Deal, während der KuA die Verwendungszulage bei €150 zu belassen und diese erst danach zu erhöhen durchaus gangbar. Einfach weil lt. der aktuellen Regelung das selbe für deine Freundin rauskommt, wie wenn man das nicht macht. 

 

Vielen Dank für die Informationen und deinen Input :) Es kann aufjedenfall nicht sein, dass die Zulage (EUR 300 statt EUR 150) nun dafür sorgt, dass sie nun weniger erhält aufgrund der Staffelung (80 % statt 85 %) da sowieso immer der letzte Monatsbezug vor Kurzarbeit (inklusive Zulagen) herangezogen wird, korrekt?
Dann werden wir darauf eingehen, es vorerst bei 150 EUR Zulage zu belassen bis Ende Kurzarbeit aber das schriftlich vom AG anfordern.

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Surft nur im ASB
Mr_Rotten schrieb vor 2 Minuten:

Vielen Dank für die Informationen und deinen Input :) Es kann aufjedenfall nicht sein, dass die Zulage (EUR 300 statt EUR 150) nun dafür sorgt, dass sie nun weniger erhält aufgrund der Staffelung (80 % statt 85 %) da sowieso immer der letzte Monatsbezug vor Kurzarbeit (inklusive Zulagen) herangezogen wird, korrekt?
Dann werden wir darauf eingehen, es vorerst bei 150 EUR Zulage zu belassen bis Ende Kurzarbeit aber das schriftlich vom AG anfordern.

Wenn die erhöhte Zulage im oben genannten Beispiel bereits im April zum ersten mal zur Anwendung gekommen ist und der KuA Zeitraum erst im Mai beginnt, dann schon!
Beispiel:
Deine Freundin hatte im März inkl. der niedrigeren Zulage €2684,- 
Im April kommt sie mit der erhöhten Zulage auf €2834,- (€150,- mehr)

Beginnt der KuA Zeitraum jetzt im Mai wird der April herangezogen. Sie fällt also in die 85% Variante und würde deshalb Netto weniger bekommen als bei den 80% die sie noch im Monat zuvor erhalten hätte.

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V.I.P.
Mr_Rotten schrieb vor 8 Minuten:

Vielen Dank für die Informationen und deinen Input :) Es kann aufjedenfall nicht sein, dass die Zulage (EUR 300 statt EUR 150) nun dafür sorgt, dass sie nun weniger erhält aufgrund der Staffelung (80 % statt 85 %) da sowieso immer der letzte Monatsbezug vor Kurzarbeit (inklusive Zulagen) herangezogen wird, korrekt?
Dann werden wir darauf eingehen, es vorerst bei 150 EUR Zulage zu belassen bis Ende Kurzarbeit aber das schriftlich vom AG anfordern.

Ich glaube, genau das kann sein, bei aller Absurdität der Regelung (Ventola hat vorher den Unterschied zur Lohnsteuer gut erklärt!, und ich sage dir auch warum:

@Ventola

Das halte ich übrigens für eher umstritten, stell dir vor, du hättest mit deinem Arbeitgeber eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, dass du beim vorgenannten Vorverdienst ab Mai als Abteilungsleiter tätig wirst und jetzt ein Gehalt von EUR 5.000 erhalten solltest - diese Vereimbarung über die Nettoersatzratenberechnung, trotz neuer Position und ausgeübter Tätigkeit (!), einfach auszuhebeln, wird nicht möglich sein.

Selbiges muss auch für kollektivvertragliche Ansprüche gelten, weil sonst sogar das LSD-BG schlagend werden könnte.

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