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V.I.P.
definitiv sind doppelstaatsbürgerschaften rechtlich nicht vorgesehen in österreich, ausnahmen können genehmigt werden.  

wenn ich nicht ganz falsch liege, und er seit Geburt Doppel-Staatsbürger ist, kann ihm dies nicht weggenommen werden

ansonsten würde wohl sein Antrag auf Beibehaltung bewilligt werden

natürlich kann er sie freiwillig zurücklegen

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By the way: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html

J.E schrieb Gerade eben:

wenn ich nicht ganz falsch liege, und er seit Geburt Doppel-Staatsbürger ist, kann ihm dies nicht weggenommen werden

Das könnte natürlich auch der Fall sein. Wenn Tarkans Eltern (oder ein Teil) bei seiner Geburt die türkische SB hatten, hat er sie auch. 

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shankly schrieb vor 9 Minuten:

By the way: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html

Das könnte natürlich auch der Fall sein. Wenn Tarkans Eltern (oder ein Teil) bei seiner Geburt die türkische SB hatten, hat er sie auch. 

damit wirst aber nicht automatisch zum doppelstaatsbürger. normalerweise übernimmt das kind die staatsbürgerschaft der mutter.

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FAKforever1911 schrieb vor 2 Minuten:

damit wirst aber nicht automatisch zum doppelstaatsbürger. normalerweise übernimmt das kind die staatsbürgerschaft der mutter.

Meiner Meinung nach kommt hier das zum Tragen:

Zitat

Gilt im Herkunftsland des fremden Elternteils auch das  Abstammungsprinzip (wie in Österreich), ist das Kind Doppelstaatsbürgerin/Doppelstaatsbürger. Nach österreichischem Recht muss sich das Kind mit Volljährigkeit nicht für eine Staatsangehörigkeit entscheiden – es kann jedoch sein, dass der andere Staat eine Entscheidung verlangt.

Ich weiß nicht, wann Serbests Eltern nach Österreich gekommen sind, aber wenn Serbest bei seiner Geburt die österreichische SB hatte und durch Abstammung das Recht auf die türkische SB, dann war er immer schon Doppelstaatsbürger und bleibt das auch. Das scheint mir bei türkischstämmigen Österreichern generell am wahrscheinlichsten. Man darf aber auch nicht vergessen, dass das 25 Jahre her ist und sich Gesetze auch ändern. 

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shankly schrieb vor einer Stunde:

By the way: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/26/Seite.260430.html

Das könnte natürlich auch der Fall sein. Wenn Tarkans Eltern (oder ein Teil) bei seiner Geburt die türkische SB hatten, hat er sie auch. 

die hat er bestimmt, aber sobald  er eine andere sb annimmt müsste er die österr. zurücklegen oder um eine ausnahme  ansuchen weil es bei uns in der regel eben keine doppelte sb gibt 

J.E schrieb vor einer Stunde:

wenn ich nicht ganz falsch liege, und er seit Geburt Doppel-Staatsbürger ist, kann ihm dies nicht weggenommen werden
 

stimmt

bearbeitet von behave yourself

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behave yourself schrieb vor 3 Minuten:

die hat er bestimmt, aber sobald  er eine andere sb annimmt müsste er die österr. zurücklegen oder um eine ausnahme  ansuchen weil es bei uns in der regel eben keine doppelte sb gibt 

doch, mit der volljährigkeit muss er sich entscheiden

Gemäß dem Zitat in meinem obigen Beitrag nicht. Wenn man als Kind Doppelstaatsbürger ist, muss man nach österreichischem Recht nichts mehr tun. 

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shankly schrieb vor 4 Minuten:

Gemäß dem Zitat in meinem obigen Beitrag nicht. Wenn man als Kind Doppelstaatsbürger ist, muss man nach österreichischem Recht nichts mehr tun. 

sorry, du hast recht - das habe ich falsch gelesen

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Kennt das ASB in und auswendig
shankly schrieb vor 55 Minuten:

Gemäß dem Zitat in meinem obigen Beitrag nicht. Wenn man als Kind Doppelstaatsbürger ist, muss man nach österreichischem Recht nichts mehr tun. 

So ist es nicht; es gibt sowohl in der Türkei als auch in Ö die Wehrpflicht und somit verliert man eine der beiden wenn man dieser Pflicht nachkommt.

Man kann sich in der Türkei freikaufen, wie das geregelt ist wenn man diese Option zieht weiß ich allerdings nicht.

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Giovanni58 schrieb vor 12 Minuten:

So ist es nicht; es gibt sowohl in der Türkei als auch in Ö die Wehrpflicht und somit verliert man eine der beiden wenn man dieser Pflicht nachkommt.

Man kann sich in der Türkei freikaufen, wie das geregelt ist wenn man diese Option zieht weiß ich allerdings nicht.

Das widerspricht meiner Aussage aber nicht. Die Vorschriften des zweiten Landes betreffen die Staatsbürgerschaft in Österreich nicht, das steht ausdrücklich da. Wenn die Türkei jemanden nicht einbürgert, weil er den Wehrdienst in Ö. absolviert oder den in der Türkei verweigert, verliert er nicht von Österreich aus die Staatsbürgerschaft. Könnte mir allerdings vorstellen, dass die Bedingungen für die Ö-SB nicht mehr erfüllt sind, wenn man im Heer eines fremden Landes dient. ;) 

Beim Thema Wehrdienst gibt es aber sicherlich auf beiden Seiten unzählige Ausnahmen. Ich weiß zum Beispiel nicht, welche Regelung es für später Zugewanderte oder Ältere hierzulande gibt. Musste Safar zum Heer? Kann man sich den Wehrdienst "anrechnen" lassen? Das ist jetzt vielleicht zu komplex für das ASB. 

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Kennt das ASB in und auswendig

Hat es eigentlich was zu bedeuten, dass Prokop auf der HP nicht mehr bei der KM geführt wird???

ich hoffe nicht...

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TFC
JJU schrieb vor 8 Minuten:

Hat es eigentlich was zu bedeuten, dass Prokop auf der HP nicht mehr bei der KM geführt wird???

ich hoffe nicht...

lol.. kann nur ein fehler sein?!?!

Unbenannt.JPG

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Im ASB-Olymp
JJU schrieb vor 27 Minuten:

Hat es eigentlich was zu bedeuten, dass Prokop auf der HP nicht mehr bei der KM geführt wird???

ich hoffe nicht...

Steht vor einem wechsel ins ausland dürfte schon fix sein..

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