Lizenz 2018/19


flucky

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ASB-Halbgott

Es gab eine Frist und die wurde nicht ordnungsgemäß eingehalten. Daher keine Linzenz. Da gibts nichts zu diskutieren und jeder Einspruch gegen diese Lizenzverweigerung ist sinnlos und das zurecht. Es gibt nun mal Regeln an die man sich zu halten hat und das ist auch gut so.

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Homerist
halbe südfront schrieb vor 10 Stunden:

Wann hätten sie denn das Urteil des Protestkomitees von Experten prüfen lassen sollen? :ratlos:

nicht den Bescheid sondern dir Frage, ob rechtzeitig gemäß der Bestimmungen rechtzeitig ausgegliedert wurde oder nicht.

Neocon schrieb vor 23 Minuten:

Was ich mir vorstellen könnte:

Man ist bei der Fristeinhaltung so penibel, weil das mit dem Finanzministerium so ausgemacht war?

eher nicht. Das BMF gewährt Aufsteigern sogar eine Frist von 3 Jahren für die Ausgliederung in eine GmbH (Vereinsrichtlinien RZ 886) - die Bundesliga ist hier also strenger als sie sein müsste.

 

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Postinho
onkelandy schrieb vor 39 Minuten:

sie hätten sich den Protest sparen können

Naja warum sollte sie das, wenn ich wirklich rauf will, würde ich trotzdem alles probieren. Ob zu recht oder nicht. Das wird dann ja geklärt und eine Rechtsmeinung wird man sich schon irgendwie eingeholt haben.

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Wahnsinniger Poster
onkelandy schrieb vor 11 Stunden:

Das BMF gewährt Aufsteigern sogar eine Frist von 3 Jahren für die Ausgliederung in eine GmbH (Vereinsrichtlinien RZ 886) - die Bundesliga ist hier also strenger als sie sein müsste.

Man sollte aber ergänzend dazusagen, dass diese Frist nur den Übergang von Betriebs-Variante 1 zu Variante 2 bei Profivereinen betreffen würde. Aber nicht einen Amateurverein wie Hartberg, der gerade in die Bundesliga aufsteigen will.

Bei Variante 1 erfasst der Verein in einem eigenen Rechnungskreis seinen Profibetrieb, bei Variante 2 gliedert er ihn in eine Kapitalgesellschaft aus.

Beispiel:

Der Verein spielt jahrelang in der Zweiten Liga mit 8 bis 12 Profis, die erste Mannschaft wird in einem eigenen Rechnungskreis geführt, weil das für diesen kleinen Profibetrieb ausreicht.

Dann sucht der Verein auf Grund des überraschenden sportlichen Erfolgs um die Lizenz an und stellt davor mit 1. Jänner auf Variante 2 um.

Das wäre aber gar nicht notwendig, weil das BMF dem Verein dafür nach dem Aufstieg in die Bundesliga eine Frist von 3 Jahren einräumen würde.

Nach einem Jahr in der Bundesliga steigt man wieder ab und reduziert das Profiteam entsprechend.

Steuertechnisch kehrt man zur Variante 1 zurück. Die Umstellung war also für die Würscht. Deshalb wohl auch diese Frist des BMF, die vorrangig für Fahrstuhlmannschaften gedacht wäre.

Die angesprochene Vereinsrichtlinie RZ 886 Des BMF:

Zitat

Im Falle des Aufstieges eines Vereines in die Bundesliga hat der Verein eine Frist von 3 Jahren für die Ausgliederung im Sinne der Variante 2. Bei einem Abstieg kann zur Variante 1 zurückgekehrt werden.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s1

 

Zitat

die Bundesliga ist hier also strenger als sie sein müsste.

Gibt es eine Lizenzbestimmung, in der auf die Variante 1 des Finanzministeriums für die Bundesliga eingegangen wird? Oder wird nur Variante 2 explizit vorgeschrieben? Ich hab auf die Schnelle nichts gefunden.

 

bearbeitet von Lady in Blue White Satin

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V.I.P.
Atonal schrieb vor 15 Stunden:

Grad was ganz anderes. Ich weiß nicht mehr wer und in welchen thread, aber jemand hat mal gefragt warum Grödig nicht um die Lizenz (bzw. Zulassung) angesucht hat.

Kann das sein,dass die gar nicht ansuchen durften ?

 

Gar nicht gewusst, danke!

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Postinho
Lady in Blue White Satin schrieb vor 28 Minuten:

Gibt es eine Lizenzbestimmung, in der auf die Variante 1 des Finanzministeriums für die Bundesliga eingegangen wird? Oder wird nur Variante 2 explizit vorgeschrieben? Ich hab auf die Schnelle nichts gefunden.

Für Vereine in der Budnesliga sieht das Finanzministerum selbst explizit Variante 2 vor, die BL geht auf Variante soweit ich mich erinner nicht ein, is aber schon ein Zeitl her. 

Zitat

Rz 886

Daraus ergibt sich, am Beispiel des Fußballsportes dargestellt, in typisierender Betrachtungsweise Folgendes:

  • Bei den in der Bundesliga (dh. in der höchsten Spielklasse) engagierten Vereinen, denen eine Bundesligalizenz erteilt wurde, ist davon auszugehen, dass die Vereinstätigkeit eindeutig vom Profibetrieb dominiert wird. Es ist daher die Ausgliederungsvariante 2 zu wählen, da ansonsten die Gemeinnützigkeit des Restvereins verloren geht.
  • In den unteren Klassen wird in der Regel ein eigener Rechnungskreis für den Profibetrieb ausreichen.
  • Im Falle des Aufstieges eines Vereines in die Bundesliga hat der Verein eine Frist von 3 Jahren für die Ausgliederung im Sinne der Variante 2. Bei einem Abstieg kann zur Variante 1 zurückgekehrt werden.

https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s2

Kann mich deiner obigen Argumentation bezüglich des letzten Satzes durchaus anschließen.

bearbeitet von BurgiB

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Homerist
Lady in Blue White Satin schrieb vor 1 Stunde:

Aber nicht einen Amateurverein wie Hartberg, der gerade in die Bundesliga aufsteigen will.

 

Gibt es eine Lizenzbestimmung, in der auf die Variante 1 des Finanzministeriums für die Bundesliga eingegangen wird? Oder wird nur Variante 2 explizit vorgeschrieben? Ich hab auf die Schnelle nichts gefunden.

ich geh eigentlich davon aus, dass zumindest die Spitzenmannschaften der Regionalligen ohnehin bereits Profibetrieb im Sinne der BMF Bestimmungen betreiben (wobei es da natürlich auch Umgehungsmöglichkeiten gibt) und dieser bereits in den eigenen Rechnungskreis ausgelagert sein müsste.

Eine Lizenzbestimmung ist mir nicht bekannt - ist aber eigentlich auch nicht nötig da für Liga 1 ohnehin Kapitalgesellschaft vorgeschrieben wird und in der neuen zweiten Liga auch Amateurbetrieb erlaubt wäre.

 

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SVR-SCR schrieb vor 21 Stunden:

Es gibt nun mal Regeln an die man sich zu halten hat und das ist auch gut so.

Es gibt auch die Regel das man für 18 Heimspiele ein Stadion braucht - an die muss sich scheinbar auch nicht jeder halten, und kriegt mal so eine Ausnahmebewilligung ;)

bearbeitet von Admira Fan

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Postet viiiel zu viel
Admira Fan schrieb Gerade eben:

Es gibt auch die Regel das man für 18 Heimspiele ein Stadion braucht - an die muss sich scheinbar auch nicht jeder halten, und kriegt mal so eine Ausnahmebewilligung ;)

aber ausnahmen bestätigen doch die regel :p

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.
Admira Fan schrieb vor 2 Stunden:

Es gibt auch die Regel das man für 18 Heimspiele ein Stadion braucht - an die muss sich scheinbar auch nicht jeder halten, und kriegt mal so eine Ausnahmebewilligung ;)

es gibt auch die regel, dass man einen rahmenterminplan entwirft, dann die spielpaarungen "auslost" (richtiges los ist es eh nicht) und dann spielt man das so runter, so nicht der wettergott oder internationale erfolge dem entgegenstehen.

oder man ändert während der saison diesen plan.

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DIE Firma für Ihr Posting!
OoK_PS schrieb vor 20 Minuten:

Allerheiligen kann sich den Gang vor das Schiedsgericht sparen: Niederlage beim Stockletzten St. Florian und damit in der Endtabelle hinter Austria Klagenfurt. 

Spart Allerheiligen Geld und (vermutlich) vergebliche Mühe.

Zum Thema Hartberg: Wie oft wurde eine zweitinstanzliche Verweigerung eigentlich vom ständig neutralen Schiedsgericht aufgehoben? Bzw. gab es den Fall schon einmal.

Auf die schnelle fallen mir grade nur Fälle ein, die auch im dritten Anlauf gescheitert sind (LASK, Ritzing)

bearbeitet von PostingGmbH

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