Zuschauer/Tickets


wama

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Im ASB-Olymp
syke schrieb vor 3 Minuten:

 

syke schrieb vor 1 Minute:

man liest die VO. Liest es gehen maximal 1250 Personen mit Bewilligung. Sucht dann irgendwie durch bauliche Trennungen um 6 Veranstaltungen oder was auch immer an. Winkelzug gefunden

So noch einmal Sturm hat der Stadt ein Konzept vorgelegt, und die hat das trotz Verordnung genehmigt. 

Wo ist da jetz genau der Winkelzug von Sturm.

Sturm hat rein nur versucht mit einem sehr guten Konzept mehr Zuschauer in das Stadion zu bekommen und die Stadt hat dafür ihr ok gegeben, ganz ohne winkelzug mit bauliche Trennung oder sonst was.

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VI rings!
SchwoazaBua schrieb vor 5 Minuten:

Du bist echt sehr schlau. Bitte lies dein Gesetzesbuch weiter und lern es auswendig! 

Wahrscheinlich würdest dich auch selber anzeigen, wenn dein Mechaniker deines Vertrauens dein Auto schwarz repariert. Steht ja nicht so im Gesetz.

also wirklich gegen ne Tür grennt

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Im ASB-Olymp
OoK_PS schrieb vor 1 Minute:

War klar, dass diese Trickserei nicht aufgeht, spätestens als es die Medienberichte gab. Die Energie aller Beteiligten hätte man sicher sinnvoller investieren können. 

Welche Trickserei ? 

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VI rings!
Juran schrieb vor 2 Minuten:

Welche Trickserei ? 

die Trickserei ist ein Konzept vorzulegen in dem man eine einzelne Veranstaltung als mehrere deklariert in dem man bauliche Abtrennungen vornimmt.

 

Dass die Behörde das nicht sofort unterbunden hat, steht auf nem anderen Blatt Papier. Hat aber nix damit zu tun, dass eigentlich klar aus der VO hervorgeht dass das nicht gehen darf. Man hats versucht, was ja legitim ist, ist dann halt damit auf die Schnauze gfallen. Da muss man jetzt aber wirklich nicht weinerlich sein in der Kommunikation.

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ASB-Süchtige(r)

War wohl der Versuch von Sturm, einen Graubereich auszunutzen. Ist ja durchaus legitim. Spätestens die Grazer Behörde hätte da aber Einspruch erheben müssen, was nicht passiert ist. So ist das natürlich ein Fiasko. 

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Im ASB-Olymp
syke schrieb vor 1 Minute:

die Trickserei ist ein Konzept vorzulegen in dem man eine einzelne Veranstaltung als mehrere deklariert in dem man bauliche Abtrennungen vornimmt.

 

Dass die Behörde das nicht sofort unterbunden hat, steht auf nem anderen Blatt Papier. Hat aber nix damit zu tun, dass eigentlich klar aus der VO hervorgeht dass das nicht gehen darf. Man hats versucht, was ja legitim ist, ist dann halt damit auf die Schnauze gfallen. Da muss man jetzt aber wirklich nicht weinerlich sein in der Kommunikation.

Wo steht das man eine einzelne Veranstaltung als mehrere deklarierte hat in dem man bauliche Abtrennungen vornimmt ? 

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Sektion Mineralwasser
LeTissier schrieb vor 2 Minuten:

War wohl der Versuch von Sturm, einen Graubereich auszunutzen. Ist ja durchaus legitim. Spätestens die Grazer Behörde hätte da aber Einspruch erheben müssen, was nicht passiert ist. So ist das natürlich ein Fiasko. 

Eben, und nachdem man es von der Kommunalbehörde hier genehmigt bekommen hat, versteh ich schon, dass man da dann Energie reingesteckt hat. Ich versteh wirklich nicht, wieso sich hier einige beschweren, dass Sturm sich für seine Fans eingesetzt hat. 

Juran schrieb vor 1 Minute:

Wo steht das man eine einzelne Veranstaltung als mehrere deklarierte hat in dem man bauliche Abtrennungen vornimmt ? 

Das wurde wohl so versucht, andernfalls wäre die Genehmigung durch die Grazer Behörde nämlich eine Farce sondergleichen, das kann ich mir echt nicht vorstellen, dass die wirklich SO blöd sind...

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Im ASB-Olymp
GrazTiefschwarz schrieb vor 16 Minuten:

 

Das wurde wohl so versucht, andernfalls wäre die Genehmigung durch die Grazer Behörde nämlich eine Farce sondergleichen, das kann ich mir echt nicht vorstellen, dass die wirklich SO blöd sind...

Stimmt die Kleine hat es auch bereits geschrieben das man sechs Abschnitte gemacht hätte mit jeweils 1200 Zuschauern pro Abschnitt. 

Nur sehe ich trotzdem keinen Grund was sich Sturm da vorwerfen soll, wenn es die Stadt genehmigt sollte ja alles ok sein, und wieso das ganze 24 Stunden vor dem Spiel von Bundeskanzleramt und Gesundheitsminister umentschieden wird mit der Begründung Gefahr im Verzug verstehe ich auch nicht wirklich. 

syke schrieb vor 22 Minuten:

die Trickserei ist ein Konzept vorzulegen in dem man eine einzelne Veranstaltung als mehrere deklariert in dem man bauliche Abtrennungen vornimmt.

 

Dass die Behörde das nicht sofort unterbunden hat, steht auf nem anderen Blatt Papier. Hat aber nix damit zu tun, dass eigentlich klar aus der VO hervorgeht dass das nicht gehen darf. Man hats versucht, was ja legitim ist, ist dann halt damit auf die Schnauze gfallen. Da muss man jetzt aber wirklich nicht weinerlich sein in der Kommunikation.

Ja stimmt, vorzuwerfen hat sich Sturm in der Geschichte trotzdem nicht viel. 

bearbeitet von Juran

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ASB-Gott

Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen: Die Grazer behörden haben versagt, aber gleichzeitig verstehe ich einfach nicht wieso man als Verein da überhaupt versucht rumzutricksen und überhaupt Zeit darin investiert wenn die Auflagen ganz klar ganz woanders liegen.

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Diable. Jambe!

Wie sieht das Sturm-ASB und allen voran die Sturm-ASB-Juristen @Suni und @GrazTiefschwarz eigentlich folgende Verwaltungsverfahrensüberlegung?

Man hat zwei Bescheide, den für uns günstigen 7.500er Bescheid und den ungünstigen, neueren 1.250er Bescheid. Gegen diesen Bescheid können wir eine Bescheidbeschwerde einlegen. Diese hat wiederum wenn sie rechtzeitig eingebracht und zulässig ist (wovon klarerweise ausgegangen werden kann) eine aufschiebende Wirkung. Diese würde so aussehen, dass der neuere Bescheid außer Kraft gesetzt werden würde und der ältere 7.500er Bescheid gelten würde. Die Behörde kann per separatem Bescheid die aufschiebende Wirkung ausschließen. Wenn wir aber unsere Bescheidbeschwerde morgen Nachmittag eindeutig rechtzeitig (da in der Rechtsmittelfrist aber noch vor Erwachsen in Rechtskraft durch Durchführung der Veranstaltung) einbringen bei der Behörde, die den neuen Bescheid erlassen hat - also die Stadt Graz -, dann könnten wir in den Genuss der aufschiebenden Wirkung kommen. 

Da hört das theoretische Wissen nun bei mir auf und das praktische Wissen wäre gefragt. Angenommen, wir reichen um 16 Uhr korrekterweise die Bescheidbeschwerde ein. Würde die Stadt Graz noch einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung aberkannt wird, rausbringen können?

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Postinho

Seh das "Foul" hier auch ganz klar bei den Grazer Behörden.

Die "Rote Karte" 24 Stunden vor Ankick ist aber ähnlich peinlich. Sturm kann man zumindest vorwerfen, dass sie nicht nach Links und Rechts geschaut haben und anscheinend nie darüber nachgedacht haben, warum die anderen Klubs nicht auf diese "Idee" gekommen sind und man das einzige Team mit so einem Konzept ist, dass grundsätzlich jeder Buli Klub umsetzen könnte.

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ASB-Süchtige(r)
Sohnemann schrieb vor 2 Stunden:

Es besteht eine Verordnung, die besagt: bis September dürfen ausnahmslos max. 1250 Fans ins Stadion. 

Was ist daran so schwer zu verstehen? 

Ich finde es schade, das man sich in der Aussendung in die Opfer-Rolle flüchtet anstatt zu seinem Fehler zu stehen.

Bin voll bei dir. Man hat versuc ht gültige Verordnungen über eine Landesgesetzgebung zu umgehen und gibt nun Wien die Schuld. Da hätte man Zeit und Geld besser investieren können :facepalm:

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ASB-Legende
Sanjis Law schrieb vor 5 Stunden:

Wie sieht das Sturm-ASB und allen voran die Sturm-ASB-Juristen @Suni und @GrazTiefschwarz eigentlich folgende Verwaltungsverfahrensüberlegung?

Man hat zwei Bescheide, den für uns günstigen 7.500er Bescheid und den ungünstigen, neueren 1.250er Bescheid. Gegen diesen Bescheid können wir eine Bescheidbeschwerde einlegen. Diese hat wiederum wenn sie rechtzeitig eingebracht und zulässig ist (wovon klarerweise ausgegangen werden kann) eine aufschiebende Wirkung. Diese würde so aussehen, dass der neuere Bescheid außer Kraft gesetzt werden würde und der ältere 7.500er Bescheid gelten würde. Die Behörde kann per separatem Bescheid die aufschiebende Wirkung ausschließen. Wenn wir aber unsere Bescheidbeschwerde morgen Nachmittag eindeutig rechtzeitig (da in der Rechtsmittelfrist aber noch vor Erwachsen in Rechtskraft durch Durchführung der Veranstaltung) einbringen bei der Behörde, die den neuen Bescheid erlassen hat - also die Stadt Graz -, dann könnten wir in den Genuss der aufschiebenden Wirkung kommen. 

Da hört das theoretische Wissen nun bei mir auf und das praktische Wissen wäre gefragt. Angenommen, wir reichen um 16 Uhr korrekterweise die Bescheidbeschwerde ein. Würde die Stadt Graz noch einen Bescheid, mit dem die aufschiebende Wirkung aberkannt wird, rausbringen können?

Ich würde genau gar nix tun. Sturm hätte es net unbedingt probieren müssen, die Stadt hätte es auf keinen Fall erlauben dürfen. Es hat einen Geschmack.

Zudem: wie hätte man die 7.5 ins Stadiom und raus gebracht ohne, dass die gemeinsam rein gehen und Abstände einhalten? Mich für ein Spiel mit der Gesundheit der Besucher. Es tut mir ob der Wirtschaft leid, aber so nicht.

Sturm muss da gscheiter werden. Lustenau hatte vor dem Cupfinale ein zuhause Paket: Tshirt, Schal, Kiste Bier u Kiste Limo und ein Waschmittel um 50 bis 60e. (Sponsorengeschebke inkl.) Lass ich ma lieber sowas einfallen um Geld zu lukrieren.

bearbeitet von Suni

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