Der Konkurrenz-Thread


pironi

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Im ASB-Tausenderklub
Soldi schrieb am 31.3.2024 um 21:56 :

Wie privat die war kann ich nicht sagen. Michorl mit seinem deppaden Chat auf die selbe Stufe zu stellen, ist aber massiv überzogen.

Aufgrund der Veröffentlichung ist dieser Chat dann genauso wenig privat wie es die Party aufgrund der Veröffentlichung der Videos war. Bitte nicht immer unterschiedliche Maßstäbe ansetzen.

Beide Veröffentlichungen sind übrigens mMn nicht legal und verstoßen gegen die DSGV.

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Sitzplatzschwein
Juli93scr schrieb vor 46 Minuten:

für solch eine Aktion bestraft zu werden ist lächerlich. Aber man zieht halt jetzt die Linie nach unseren Skandalurteilen durch.

Lieber Senat 1 , wird sind halt immer noch beim Fussball!

Ich würde für sowas auch keine Strafe aussprechen. Aber heute wird sich halt über alles echauffiert.

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Posting-Pate
Zarael reloaded schrieb vor 58 Minuten:

Beide Veröffentlichungen sind übrigens mMn nicht legal und verstoßen gegen die DSGV.

Wie kommst du darauf? Es war ganz offensichtlich keine "privatparty" und sowohl das öffentliche Interesse als auch die Interessen dritter waren betroffen.

Das Argument zieht vllt wenn es sich um eine kabinenparty in der 2ten Klasse Ost handelt aber doch nicht bei einem Profiverein der Bundesliga.

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Jahrhunderttalent
1 hour ago, Zarael reloaded said:

Beide Veröffentlichungen sind übrigens mMn nicht legal und verstoßen gegen die DSGV.

Das kommt darauf an, wer veröffentlicht. Wenn ein Fan das Video auf Social Media veröffentlicht, ist die DSGVO nicht einschlägig.

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Zarael reloaded schrieb vor einer Stunde:

Aufgrund der Veröffentlichung ist dieser Chat dann genauso wenig privat wie es die Party aufgrund der Veröffentlichung der Videos war. Bitte nicht immer unterschiedliche Maßstäbe ansetzen.

Beide Veröffentlichungen sind übrigens mMn nicht legal und verstoßen gegen die DSGV.

Das ist noch nicht einmal ein Äpfel/Birnen vergleich....

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Im ASB-Tausenderklub
phy schrieb vor 1 Minute:

Wie kommst du darauf? Es war ganz offensichtlich keine "privatparty" und sowohl das öffentliche Interesse als auch die Interessen dritter waren betroffen.

Das Argument zieht vllt wenn es sich um eine kabinenparty in der 2ten Klasse Ost handelt aber doch nicht bei einem Profiverein der Bundesliga.

https://www.oesterreich.gv.at/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/7/Seite.1720440.html#:~:text=Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein,eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Zitat

Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden.

Und jetzt begründest mir noch das öffentliche Interesse, welches ja deiner Meinung nach dieses Recht am eigenen Bild in diesem Fall aushebelt.

https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse#:~:text=Im Strafprozess versteht man in,auch aus generalpräventiven Gründen ergeben.

Zitat

Im Strafprozess versteht man in der Regel unter dem Rechtsbegriff „öffentliches Interesse“ bzw. „besonderes öffentliches Interesse“ das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung. Dieses Interesse kann sich sowohl aus spezialpräventiven als auch aus generalpräventiven Gründen ergeben.

Dieses kommt nämlich rein aus dem Strafrecht, welches hier ja nicht zur Anwendung kam, und findet meines Wissens nach in der Rechtspflegeordnung des ÖFB nicht einmal Erwähnung.

Homegrower schrieb vor 2 Minuten:

Das ist noch nicht einmal ein Äpfel/Birnen vergleich....

Inwiefern? In beiden Fällen wurde es öffentlich gemacht. Warum sollte man also bei Michorl berücksichtigen, dass es ein privater Chat war? 

blakeo schrieb vor 7 Minuten:

Das kommt darauf an, wer veröffentlicht. Wenn ein Fan das Video auf Social Media veröffentlicht, ist die DSGVO nicht einschlägig.

Stimmt, die DSVGO ist hier nicht eindeutig. Das Recht am eigenen Bild sehr wohl. Nur weil hier seit Social Media gepflegt darüber hinwegsehen wird, ändert das ja nichts an der eigentlichen Rechtsgrundlage.

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Jahrhunderttalent
4 minutes ago, Zarael reloaded said:

Stimmt, die DSVGO ist hier nicht eindeutig. Das Recht am eigenen Bild sehr wohl. Nur weil hier seit Social Media gepflegt darüber hinwegsehen wird, ändert das ja nichts an der eigentlichen Rechtsgrundlage.

Mit juristischen Googleanalysen bei einem so komplexen Thema produziert man eher viel gefährliches Halbwissen, no offense. 

Ich würd mir hier ohne intensive Beschäftigung mit den genauen Fakten (wer hat was wann wo gefilmt und veröffentlicht) und einer ordentlichen Recherche in einschlägigen Rechtsakten kein Urteil zur Legalität anmaßen - mein Gefühl würde aber eher Richtung unproblmatisch für die veröffentlichende Person gehen. Quelle: abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften ;) 

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Postet viiiel zu viel
blakeo schrieb vor 1 Minute:

Mit juristischen Googleanalysen bei einem so komplexen Thema produziert man eher viel gefährliches Halbwissen, no offense. 

Ich würd mir hier ohne intensive Beschäftigung mit den genauen Fakten (wer hat was wann wo gefilmt und veröffentlicht) und einer ordentlichen Recherche in einschlägigen Rechtsakten kein Urteil zur Legalität anmaßen - mein Gefühl würde aber eher Richtung unproblmatisch für die veröffentlichende Person gehen. Quelle: abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften ;) 

Deine Laptopcam ist kurz angegangen und wir konnten dich sehen:image.png

Wahnsinn wer sich aller im ASB tummelt.

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Im ASB-Tausenderklub
blakeo schrieb vor 2 Minuten:

Mit juristischen Googleanalysen bei einem so komplexen Thema produziert man eher viel gefährliches Halbwissen, no offense. 

Ich würd mir hier ohne intensive Beschäftigung mit den genauen Fakten (wer hat was wann wo gefilmt und veröffentlicht) und einer ordentlichen Recherche in einschlägigen Rechtsakten kein Urteil zur Legalität anmaßen - mein Gefühl würde aber eher Richtung unproblmatisch für die veröffentlichende Person gehen. Quelle: abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften ;) 

Ich habe kein Urteil gefällt sondern meine Meinung dazu kundgetan ("mMn" sollte da doch recht eindeutig sein).

Und ja, ich sehe die Veröffentlichung jedweder Bilder auf Social Media äußerst problematisch. Hier herrscht mMn eine rechtliche "Grauzone", welche viel zu oft das vermeintliche öffentliche Interesse vor persönliches Interesse stellt. 

Aber wenn selbst Rechtsgelehrte (bin leider nur Leihe und Sohn eines Rechtsgelehrten) es als rechtlich in Ordnung sehen, dass jeder das Bildnis von jedermann ohne dessen Zustimmung veröffentlichen darf (offenbar wird ja nicht einmal unterschieden, wem das Video aller über Social Media zugänglich gemacht wurde), ist das natürlich zu akzeptieren. 

Halt ein Grund mehr sich von vornherein gegen jede Bildaufnahme des eigenen Konterfei zu verwehren. 

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Posting-Maschine

Empörung der Sturm-Fans: "Geld regiert die Bundesliga" (kurier.at)

Zitat

Die Meinungen der Sturm-Fans waren dementsprechend: "Geld regiert die Bundesliga da Schiedsrichter gehört gesperrt". Oder "Schiri Mafia....mehr gibts dazu nicht zu sagen".  "VAR gesponsert von Red Bull" oder "Man tut halt wirklich alles, damit RB endlich wieder das Double schafft"  sowie "Geld regiert die Bundesliga" runden das Bild ab. 

Es ist halt nur lustig wenns Rapid betrifft gö :D

 

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Postinho

Also wann der Strafsenat tätig wird und wann er elegant wegschaun darf ist mittlerweile -zumindest für mich- komplett intransparent!

Bin ich der einzige, für den es so wirkt, als würde man sich von Seiten der Liga die Argumente drehen, wie man es braucht?

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Postet viiiel zu viel
Woody schrieb vor 10 Minuten:

Also wann der Strafsenat tätig wird und wann er elegant wegschaun darf ist mittlerweile -zumindest für mich- komplett intransparent!

Bin ich der einzige, für den es so wirkt, als würde man sich von Seiten der Liga die Argumente drehen, wie man es braucht?

Es ist die gleiche Problematik wie bei den Schiedsrichtern in Ö: Es gibt keine klaren Verhaltensweisen an denen man sich orientieren kann. Wo (zumindest eine gewisse) Willkür regiert, ist Ärger und Wut vorprogrammiert.

bearbeitet von FloRyan

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