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Posting-Pate

"...Die GKK ist da kein Stein im Weg. Nahezu alle Verbindlichkeiten sind durch die Infrastruktur..."

kann jetzt sein das ich insolvenz und konkurs vertausche, aber holt sich der masseverwalter nicht sämtliche ausgaben der letzten (mind.) 3 monate zurück und verteilt diese summe dann zu je 20% der austände auf alle gläubiger auf.

und eben durch das zurückholen der letzten 3 monate wird die GKK wieder zum gläubiger

gibt's wirklich keinen juristen hier im asb der unsere stammtischweisheiten be- oder wiederlegen kann?

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Posting-Pate

Da kannst du als Mitglied wirklich nichts mehr machen. Die Vereinsversammlung ist nur eine kontrollierende Einrichtung und die findet nur 1x im Jahr statt. Wenn kein Vorstand sie zwischendurch einberuft, kannst nur zuschauen.

Sitzt bei Austria Salzburg echt kein Fanvertreter im Vorstand?

Für die Zukunft sollte man da als Mitgliederverein wohl einiges Ändern in der Satzung.

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Postinho

kann jetzt sein das ich insolvenz und konkurs vertausche, aber holt sich der masseverwalter nicht sämtliche ausgaben der letzten (mind.) 3 monate zurück und verteilt diese summe dann zu je 20% der austände auf alle gläubiger auf.

und eben durch das zurückholen der letzten 3 monate wird die GKK wieder zum gläubiger

gibt's wirklich keinen juristen hier im asb der unsere stammtischweisheiten be- oder wiederlegen kann?

Der Masseverwalter kann nur bestimmte Geschäfte unter bestimmten Bedingungen anfechten, aber das wird er erst tun, wenn der Konkurs eröffnet ist und der Betrieb eingestellt wurde. Davor ist er für die Beurteilung über die Weiterführung des Betriebes und der Anerkennung von Forderungen zuständig. Wenn es einen abgesegneten Zahlungsplan gibt, ist egal, was vorher bezahlt wurde. Davon zu unterscheiden ist die Haftung des Vorstandes. Der Vorstand kann unter bestimmten Bedingungen zur Zahlung heran gezogen werden. Das gilt auch für zurück getretene Vorstände, sofern die Generalversammlung noch keine Entlastung erteilt hat.

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Postinho

kann jetzt sein das ich insolvenz und konkurs vertausche, aber holt sich der masseverwalter nicht sämtliche ausgaben der letzten (mind.) 3 monate zurück und verteilt diese summe dann zu je 20% der austände auf alle gläubiger auf.

und eben durch das zurückholen der letzten 3 monate wird die GKK wieder zum gläubiger

gibt's wirklich keinen juristen hier im asb der unsere stammtischweisheiten be- oder wiederlegen kann?

hab letztes Jahr die Insolvenz zur Matura gehabt und noch nie was davon gehört

klingt für mich auch irgendwie ziemlich komisch, wieso sollte ein ehemaliger Gläubiger das Geld zurück geben? wer garantiert das dieser das Geld noch nicht ausgegeben hat? dann wäre ja theoretisch eine Folgeinsolvenz möglich, weil der ehemalige Gläubiger aufgrund der Bezahlung eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist die er plötzlich (möglicherweise unerwartet) nicht mehr nachkommen kann

oder der Gläubiger geht nur aufgrund dieser Rückforderung in Konkurs, weil er das Geld schon ausgegeben hat

kann mir so eine Regelung also nicht Vorstellen, hab davon noch nichts gehört, aber auch nicht vom Gegenteil

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ASKlation

Ich hoffe ihr überlebt das, und schafft es irgendwie das es mit dem Projekt AS irgendwie weitergeht.

Aber sich in finanzieller, struktureller und vmtl. Auch noch sportlicher Hinsicht zu disqualifizieren, da muss schon viel falsch Laufen. Auch in Mitgliedsvereinen kann also gewaltig viel schief gehen. Wirft halt alles wieder ein sehr schlechtes Licht auf den Fußball. Ich hoffe das zumindest dadurch kein Verein bevorzugt oder benachteiligt wird. Bin gespannt wies weitergeht. Nach gestern würde ich mir öfters solche Spiele wünschen. Bis bald!

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Posting-Pate

Wird installiert.

:super:

Davon zu unterscheiden ist die Haftung des Vorstandes. Der Vorstand kann unter bestimmten Bedingungen zur Zahlung heran gezogen werden. Das gilt auch für zurück getretene Vorstände, sofern die Generalversammlung noch keine Entlastung erteilt hat.

Wurde der Vorstand am Samstag entlastet?

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Posting-Pate

Hier gibts eine Stellungnahme von Herrn Scheucher.

http://salzburg.orf.at/news/stories/2744288

Hierbei hört es sich wieder so an, als ob es noch eine Möglichkeit für den Klassenerhalt gibt. Entweder er kennt sich selbst ned aus, oder die beteiligten Parteien wissen mehr als wir.

Es steht im Raum gegen die Reihung auf Platz 10 vorzugehen. Obs gscheit is will ich hier nicht kommentieren

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Style und das Geld

Entweder er kennt sich selbst ned aus.

Jup, auch wenn es einige nicht wahr haben wollen, aber auch ein Sanierungsplanverfahren ohne Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren. Und darauf folgt nunmal die Reihung an das Tabellenende.

Hier der Originaltext des Lizensierungshandbuches:

4.2.5 INSOLVENZ DES LIZENZNEHMERS BZW. –BEWERBERS

Wird über das Vermögen des Lizenznehmers/-bewerbers oder seines

ausgegliederten (Profi-) Spielbetriebs (vgl. Abschnitt 4.4.2) ein Insolvenzverfahren

eröffnet oder wird ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens

abgewiesen,

4.2.5.1 wird der Lizenznehmer/-bewerber mit Abschluss des laufenden Bewerbes an das

Tabellenende des jeweiligen Bewerbes gereiht und steigt damit zwingend ab. Dies

gilt auch für den Fall, dass hiervon mehrere Lizenznehmer betroffen sind.

bearbeitet von syndicate

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Triathlet !!!!!

A) Es steht im Raum gegen die Reihung auf Platz 10 vorzugehen. B) Obs gscheit is will ich hier nicht kommentieren

a) mit welcher begründung?

b) ich denke nicht ....

wobei könnt ich mir das sogar vorstellen - in der stadionfrage gabs ja auch eine "extrawurscht" für AS

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