Alles rund um die Austria


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Posting-Pate

Das budget für den Spielerkader hat man ja auch überzogen, um 300.000 €

Die allerdings im Grunde erst am Ende der Saison aufscheinen wenn man keine Spieler mehr verkauft. Heisst natürlich nicht, dass es deshalb keine laufenden Kosten gibt für die Masse an Spielern.

Der Stadionumbau hat uns prizipiell das Genick gebrochen bzw. Hirchbichler.

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Postinho

Das Insolvenzgesetz stehe juristisch gesehen über den Liga- Statuten.

Ich hab ja von der Juristerei keine Ahnung, aber auch wenn das gesagter mir logisch erscheint: Kann mir jemand erklären warum das relevant sein sollte?

Abgesehen davon, dass ein Vorgehen gegen die BL vor einem regulären Gericht (woraufs wohl hinaus laufen würde, oder?) nie eine gute Idee is...

bearbeitet von BurgiB

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Gast Quantumsuicide

Es ist zwar die Kronen Zeitung, aber trotzdem interessant. AS könnte juristisch gegen den Zwangsabstieg vorgehen.

http://www.krone.at/Salzburg/Die_Liga_setzt_Austria_ans_Ende_der_Tabelle-Nach_Insolvenz-Story-483957

dass ist schön und gut, sollte aber eigentlich nix daran ändern, dass der Insolvenzverfahren-Punkt in den Statuten wirksam wird

mir scheint eher die haben das "Sanierungsverfahren vs Insolvenzverfahren" so wie ich (vermutlich falsch) gesehn

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Style und das Geld

Der Masseverwalter muss der ganze Geschichte erst einmal zustimmen, sind ja wieder zusätzliche Kosten die dadurch entstehen. Ich verstehe die Argumentationslinie nicht, selbst wenn man vor einem ordentlichen Gericht landet, auf was will man sich dann berufen :ratlos: Der Verein verstößt nunmal gegen einen Punkt der Lizenzbestimmungen und die Sanktion für diesen Verstoß ist klar normiert, daran ändert auch nichts, dass die IO über den Lizenzbestimmungen steht.

bearbeitet von syndicate

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Superkicker

Abgesehen davon, dass die Saison bis zur Entscheidung in einem auf Feststellung der Unwirksamkeit dieser Klausel gerichteten verfahren längst vorbei ist, und wir uns selbst bei einem Obsiegen in diesem (mE äußerst riskanten) Prozess nichts davon kaufen könnten, würde ich es für äußerst unklug halten, gegen die BL vorzugehen.

Ein Sanierungsplanverfahren ist ein Insolvenzverfahren. Punkt aus Ende. Und dazu wird in den BL-Regularien eindeutig Stellung genommen mit den bereits mehrfach erwähnten Konsequenzen.

Die einzige Möglichkeit, die sich mir erschließt, wäre eine kurzfristige Satzungsänderung der BL, in welcher explizit auf die einzelnen Verfahrensarten der Insolvenzordnung eingegangen wird (unter Hinweis auf die offenbar gleichheitswidrige geltende Regelung), mit rückwirkender Befreiung für "Präzedenzfälle" (wobei mir diesbezüglich außer uns eh kein zweites "Opfer" einfällt").

Was mir noch aufgefallen ist:

Warum scheint das angeblich bereits eingeleitete Sanierungsplanverfahren in der Ediktsdatei nicht auf? Das passiert für gewöhnlich umgehend.

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Style und das Geld

Die einzige Möglichkeit, die sich mir erschließt, wäre eine kurzfristige Satzungsänderung der BL, in welcher explizit auf die einzelnen Verfahrensarten der Insolvenzordnung eingegangen wird (unter Hinweis auf die offenbar gleichheitswidrige geltende Regelung), mit rückwirkender Befreiung für "Präzedenzfälle" (wobei mir diesbezüglich außer uns eh kein zweites "Opfer" einfällt").

Warum muss die Bundesliga die Unterschiedlichen Verfahrensarten der Insolvenzordnung anders behandeln? Seit wann ist der Gleichheitssatz auf Verbände anwendbar :ratlos:

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Superkicker

Warum muss die Bundesliga die Unterschiedlichen Verfahrensarten der Insolvenzordnung anders behandeln? Seit wann ist der Gleichheitssatz auf Verbände anwendbar :ratlos:

Weil 1. auch Verbände sich nicht in einem komplett rechtsfreien Raum bewegen und sich daher 2. auch gewissen Grundregeln (wie bspw. dem im Verfassungsrang stehenden Gleichheitsgrundsatz) fügen müssen.

Um ein Beispiel zu provozieren: Glaubst, "Verbände" können zB einfach so das Verbotsgesetz als für sich nicht anwendbar erklären? Oder das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums?

EIne Differenzierung in den BL-Regularien hinsichtlich der unterschiedlichen Formen der "Insolvenz" wäre schon allein aus Gründen der Transparenz und der Planungssicherheit (auch für die Bundesliga) für alle Parteien von Vorteil.

bearbeitet von Mihu

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Style und das Geld

Weil 1. auch Verbände nicht kompletzt außerhalb des Rechtssystems stehen und sich daher 2. auch gewissen Grundregeln (wie bswp. dem im Verfassungsrang stehenden Gleichheitsgrundsatz) fügen müssen.

Um ein Beispiel zu provozieren: Glaubst, "Verbände" können zB einfach so das Verbotsgesetz als für sich nicht anwendbar erklären? Oder das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums?

EIne Differenzierung in den BL-Regularien hinsichtlich der unterschiedlichen Formen der "Insolvenz" wäre schon allein aus Gründen der Transparenz und der Planungssicherheit (auch für die Bundesliga) für alle Parteien von Vorteil.

Ich habe nie behauptet dass Verbände außerhalb des Rechtssystem agieren. Jedoch wäre es mir neu, dass der Gleicheitsgrundsatz auch seine Wirkung zwischen Private entfalltet. Oder kann ich als Mieter ein Recht auf ein Haustier einklagen weil es der Nachbar auch haben darf? Abgesehen davon liegt hier mMn keine gleichheitswidrige Regelung vor, da in den Regularien die Rede von einem Insolenzverfahren ist. Ich sehe auch keinen Grund zur Differenzierung zwischen den verschiedenen Ausprägungen der Insolvenzverfahren in der IO. Bei allen wird der Wettbewerb verzerrt und es könnte zu einem Ende des jeweiligen Vereins führen.

Und deine Vergleiche haben ja nichts mit dem Gleichheitssatz zu tun und hinken gewaltig.

bearbeitet von syndicate

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навсегда

Hast du genaure Zahlen bzw. eine Auflistung über nicht-geplante Aufwendungen?

Ich möchte hier keine genauen Zahlen in ein öffentliches Forum schreiben, aber du kannst mir glauben, dass > 90 % mit dem Stadionausbau zusammenhängen. Für diesen hat man leider einen kompletten Dilettanten beauftragt.

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Superkicker

Ich habe nie behauptet dass Verbände außerhalb des Rechtssystem agieren. Jedoch wäre es mir neu, dass der Gleicheitsgrundsatz auch seine Wirkung zwischen Private entfalltet. Oder kann ich als Mieter ein Recht auf ein Haustier einklagen weil es der Nachbar auch haben darf? Abgesehen davon liegt hier mMn keine gleichheitswidrige Regelung vor, da in den Regularien die Rede von einem Insolenzverfahren ist. Ich sehe auch keinen Grund zur Differenzierung zwischen den verschiedenen Ausprägungen der Insolvenzverfahren in der IO. Bei allen wird der Wettbewerb verzerrt und es könnte zu einem Ende des jeweiligen Vereins führen.

Und deine Vergleiche haben ja nichts mit dem Gleichheitssatz zu tun und hinken gewaltig.

Ok, für dich, langsam und in verständlichen Worten:

Der Gleichheitsgrundsatz besagt: "Du sollst Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich behandeln".

Die verschiedenen Formen eines Insolvenzverfahrens ermöglichen eine vielzahl unterschiedlicher "Ergebnisse". Ich geh hier nur kurz auf die beiden im vorliegenden Fall anwendbaren Verfahrensarten ein:

1. Insolvenzverfahren: Unternehmen wird beendet, Masse wird in zuvor nicht fixierten, sondern von der Masse abhängigen Quoten aufgeteilt. Aus Ende. Zeitliche Dauer: nicht absehbar.

2. Sanierungsplanverfahren: Unternehmen wird fortgeführt, Gläubiger erhalten eine zuvor fixierte Quote über einen zuvor fixierten zeitlichen Rahmen. Vorteil: Quote höher, Verfahrensdauer kürzer (bzw. zumindest absehbar. Nach Erfüllung der Quote: Restschuldbefreiung, Unternehmen lebt weiter.

Jetzt erklär mir du bitte, was daran "gleich" sein soll bzw. weshalb man hier nicht differenzieren sollte. Die Intention des Gesetzgebers bei der Schaffung des "Sanierungsverfahrens" (früher: Ausgleichsverfahren) ist die Ermöglichung des Fortbestands des Unternehmens. Is ein zum Fortbestand beabsichtigtes Unternehmen aus deiner Sicht gleich zu behandeln, wie eines, dessen Ende schon besiegelt wurde?

Der einzige Vergleich, der gewaltig hinkt, ist dein Haustiervergleich.

bearbeitet von Mihu

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Beruf: ASB-Poster

differenzieren sollte oder differenzieren muss? Anders gefragt, warum müssen unterschiedliche Insolvenzverfahren unterschiedliche Konsequenzen in der Liga haben? Wenn für die Liga die Integrität des Wettbewerbs oberste Priorität hat kann in allen Fällen dieselbe Konsequenz sinnvoll sein.

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Wacker !

differenzieren sollte oder differenzieren muss? Anders gefragt, warum müssen unterschiedliche Insolvenzverfahren unterschiedliche Konsequenzen in der Liga haben? Wenn für die Liga die Integrität des Wettbewerbs oberste Priorität hat kann in allen Fällen dieselbe Konsequenz sinnvoll sein.

Weil u.u. das verfahren bis Saisonende abgeschlossen sein könnte?

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Superkicker

Weil u.u. das verfahren bis Saisonende abgeschlossen sein könnte?

1. Darum (wenngleich in Wahrheit tatsächlich nur das "Verfahren" an sich mit der Genehmigung des Sanierungsplanes beendet wird, die Schuldbefreiung tritt erst mit Quotenerfüllung ein)

2. Weil ich einen "Todeskandidaten" natürlich wegen Wettberwerbsverzerrung zurückreihen kann (Stichwort "geht eh um nix mehr"), wohingegen ich einem "überlebenswilligen Insolventen" (Voraussetzung: Zahlungsplan wird angenommen) durch die Rückreihung/den Zwangsabstieg praktisch genau in die Situation beförder, die er auch mit weniger Aufwand durc hein Insolvenzverfahren hätte haben können, nämlich das wirtschaftliche Ende.

Durch die indifferenzierte Gleichbehandlung ist man als Verein ja dann quasi der Idiot, wenn man sich ein Sanierungsplanverfahren antut, da es die gleichen Konsequenzen hätte wie ein "richtiges" Insolvenzverfahren.

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Posting-Pate

2. Weil ich einen "Todeskandidaten" natürlich wegen Wettberwerbsverzerrung zurückreihen kann (Stichwort "geht eh um nix mehr"), wohingegen ich einem "überlebenswilligen Insolventen" (Voraussetzung: Zahlungsplan wird angenommen) durch die Rückreihung/den Zwangsabstieg praktisch genau in die Situation beförder, die er auch mit weniger Aufwand durc hein Insolvenzverfahren hätte haben können, nämlich das wirtschaftliche Ende.

Ich verstehe deinen Punkt.

Aber der Sinn der Rückreihung ist ja der, dass dadurch wirtschaftliches Missmanagement erst gar nicht vorkommen sollte. Also quasi ein Anreiz für Vereine erst gar nicht in solche Situationen zu kommen.

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