adihuetter ---- Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 a) mit welcher begründung? b) ich denke nicht .... wobei könnt ich mir das sogar vorstellen - in der stadionfrage gabs ja auch eine "extrawurscht" für AS Der Jurist bei der Mitgliederversammlung dürfte dazu was ausgeführt haben und es gibt Meinungen die sagen, dass hier was möglich ist - ist mir zu kompliziert als dass ich es verstanden hätte. Aber bald stehen sie uns Lieferingern dann nicht mehr viel nach mit dem Nutzren von Grauräumen . . . 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
charley Postinho Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Der GAK hat es auch probiert mit einstweiligen Verfügungen und Klagsdrohungen. Gebracht hats nichts. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chan_White Postinho Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Es steht im Raum gegen die Reihung auf Platz 10 vorzugehen. Obs gscheit is will ich hier nicht kommentieren Sollte die BL da einlenken macht sie sich selbst lächerlich, natürlich soll sie nicht mit aller Macht versuchen den Verein zu zerstören, aber an die eigenen Regeln halten, das wird sie denke ich auch tun 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
mapok ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 (bearbeitet) Es steht im Raum gegen die Reihung auf Platz 10 vorzugehen. Obs gscheit is will ich hier nicht kommentieren Dann streitets halt herum. Bleibts halt 9. Organisatorisch mag ein Platztausch mit dem FAC ja Sinn machen, tabellentechnisch aber derzeit nicht bearbeitet 25. November 2015 von mapok 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
AlexR V.I.P. Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 a) mit welcher begründung? das würde mich auch sehr interessieren... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Xaverl Nick ... Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Im Endeffekt ist euch die Stadionsache auf den Kopf gefallen, in Kombination mit den zahlreichen "Risikospielen" die in erster Linie halt auch die eigenen Fans zu verantworten haben. Das Cupmatch war der Anfang vom Ende, zumindest glaube ich das als Außenstehender. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 a) mit welcher begründung? Dass es sich bei einem Sanierungsplanverfahren nicht um ein Insolvenzverfahren handelt 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
naca79 Beruf: ASB-Poster Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Dass es sich bei einem Sanierungsplanverfahren nicht um ein Insolvenzverfahren handelt wäre die schlechteste aller möglichen begründungen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
adihuetter ---- Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Ebenbauer spricht: http://www.skysportaustria.at/ersteliga-at/exklusiv-bundesliga-vorstand-ebenbauer-ueber-das-insolvenzverfahren-von-austria-salzburg/ 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 wäre die schlechteste aller möglichen begründungen Was gibt es denn sonst für eine Begründung 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
naca79 Beruf: ASB-Poster Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Was gibt es denn sonst für eine Begründung der fantasie sind ja keine grenzen gesetzt - mit dieser begründung auf einen ligaverbleib zu hoffen, wäre halt insofern fatal, weil die sache hier einfach 100-prozentig wasserdicht ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Chan_White Postinho Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 Was gibt es denn sonst für eine Begründung vl dass das Insolvenzverfahren bereits abgeschlossen ist 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Gast Quantumsuicide Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 aber auch ein Sanierungsplanverfahren ohne Eigenverwaltung ist ein Insolvenzverfahren. JURISTISCH gesehn eben nicht WENN man innerhalb von 2 Jahren >20% der Verbindlichkeiten tilgen kann und der Gläubigerverbund einer derartigen Sanierung zustimmt (deswegen auch die geplanten 20% auf 2 Jahre) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 (bearbeitet) JURISTISCH gesehn eben nicht WENN man innerhalb von 2 Jahren >20% der Verbindlichkeiten tilgen kann und der Gläubigerverbund einer derartigen Sanierung zustimmt (deswegen auch die geplanten 20% auf 2 Jahre) Nein, einfach Nein. Fünf Sekunden Google Suche: Es gibt grundsätzlich nur mehr ein Insolvenzgesetz, die Insolvenzordnung (IO). Innerhalb der IO gibt es unterschiedliche Ausprägungen des Insolvenzverfahrens: - das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung gem. §§ 169ff IO - das Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung gem. §§ 166ff IO - das Konkursverfahren gem. §§ 180f IO - das Schuldenregulierungsverfahren gem. §§ 181ff IO Quelle: http://www.abel-abel.at/media/Insolvenzrecht_in_Oesterreich_2013.pdf?nc=201511131426 bearbeitet 25. November 2015 von syndicate 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesmond Dene The Ugly Creepies Beitrag melden Geschrieben 25. November 2015 (bearbeitet) Nachdem hier wieder mit juristischem Halbwissen herumjongliert wird poste ich mal die einzig zuverlässige Rechtsquelle, das Gesetz (Insolvenzordnung – IO): Dritter Teil Sanierungsverfahren Anwendungsbereich § 166. Ist der Schuldner eine natürliche Person, die ein Unternehmen betreibt, eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Verlassenschaft, so gelten die Bestimmungen dieses und des Vierten Teils. Antrag § 167. (1) Das Insolvenzverfahren ist als Sanierungsverfahren zu bezeichnen, wenn der Schuldner 1. dessen Eröffnung sowie 2. unter Anschluss eines zulässigen Sanierungsplans die Annahme eines Sanierungsplans beantragt und dieser Antrag vom Gericht nicht zugleich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgewiesen wird. (2) Das Sanierungsverfahren kann auch bei drohender Zahlungsunfähigkeit eröffnet werden, jedoch nicht während eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners. (3) Die Bezeichnung ist auf Konkursverfahren abzuändern, wenn 1. der Insolvenzverwalter angezeigt hat, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen, oder 2. der Schuldner den Sanierungsplanantrag zurückzieht oder das Gericht den Antrag zurückweist oder 3. der Sanierungsplan in der Sanierungsplantagsatzung abgelehnt und die Tagsatzung nicht erstreckt wurde oder 4. dem Sanierungsplan vom Gericht die Bestätigung versagt wurde. (4) Die Änderung der Bezeichnung auf Konkursverfahren ist öffentlich bekannt zu machen. Gegen die Bezeichnung und deren Änderung ist kein Rekurs zulässig; die Bezeichnung kann jedoch auf Antrag oder von Amts wegen vom Gericht berichtigt werden. Da die zuvor zitierte Bestimmung 4.2.5 aus dem Lizensierungshandbuch nicht zwischen verschiedenen Verfahrenstypen des Insolvenzverfahrens differenziert (Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung, Konkursverfahren, Schuldenregulierungsverfahren), wird mit der Eröffnung jedes Insolvenzverfahrens - also auch eines Sanierungsverfahrens mit oder ohne Eigenverwaltung - diese Bestimmung schlagend und wird der betreffende Lizenznehmer/Verein mit Abschluss des laufenden Bewerbes (Saisonende) an das Tabellenende gereiht und steigt damit zwingend ab. Die (eindeutigen) Bestimmungen lassen diesbezüglich keinen Spielraum zu. Sobald beim zuständigen Insolvenzgericht ein Sanierungsverfahren gegen AS eröffnet wird, steigt AS am Ende der Saison als Tabellenletzter ab (vorausgesetzt, der Verein kann den Spielbetrieb überhaupt bis zum Saisonende aufrecht erhalten). bearbeitet 25. November 2015 von peregrinus 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.