Alles rund um die Austria


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Style und das Geld

Der Gleichheitsgrundsatz besagt: "Du sollst Gleiches nicht ungleich und Ungleiches nicht gleich behandeln".

Jetzt erklär mir du bitte, was daran "gleich" sein soll bzw. weshalb man hier nicht differenzieren sollte. Die Intention des Gesetzgebers bei der Schaffung des "Sanierungsverfahrens" (früher: Ausgleichsverfahren) ist die Ermöglichung des Fortbestands des Unternehmens. Is ein zum Fortbestand beabsichtigtes Unternehmen aus deiner Sicht gleich zu behandeln, wie eines, dessen Ende schon besiegelt wurde?

Das ist vollkommen richtig, nur gilt diese Pflicht grundsätzlich einmal für den Staat und nicht für Unternehmen oder Verbände und auch nur wenn es keine Begründung für die Ungleichbehandlung gibt.

Deine Argumentationslinie ignoriert komplett den Zweck der Bundesligabestimmung und geht nur auf die juristischen Unterschiede der Verfahren ein (die zweifelsohne vorliegen). Der Zweck dieser Bestimmung ist die Aufrechterhaltung der Integrität des Wettbewerbs. ASneu hat sich durch die Überschuldung gegenüber den normal wirtschaftenden Vereinen einen enormen Wettbewerbsvorteil geschaffen und dieser wird sanktioniert. Vollkommen egal ist wie diese Überschuldung jetzt abgehandelt wird. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird reicht dies aus. Wenn man die Bestimmung auf Insolvenzverfahren beschränkt, kann man sie auch gleich ganz abschaffen. Denn wie du schon richtig gesagt hast wird das Unternehmen bei einer Insolvenz liquidiert und kann dadurch gar nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen.

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Superkicker

Die Gleichbehandlung muss sich ja darauf beziehen, dass jeder Verein gleich behandelt wird. Die Lizenzkriterien gelten für jeden Verein gleich. Wenn ein andere Verein das gleiche macht wie AS hat er die gleichen Konsequenzen.

Bitte erspar uns dein juristisches Halbwissen, der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich natürlich auf Normen (Gesetze, Verordnungen, Statuten, etc...) an sich und nicht auf die ihnen Unterworfenen. Ich kann nicht ein gleichheitswidriges Gesetz o.Ä. erlassen und mich dann darauf berufen dass das eh für "alle gleich" gilt.

Im vorliegenden Fall wird eben gerade nicht jeder Verein "gleich" behandelt, da keine Unterscheidung zwischen Insolvenz und Sanierung vorgenommen wird. Es wird also "Ungleiches" gleich behandelt.

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Style und das Geld

Durch die indifferenzierte Gleichbehandlung ist man als Verein ja dann quasi der Idiot, wenn man sich ein Sanierungsplanverfahren antut, da es die gleichen Konsequenzen hätte wie ein "richtiges" Insolvenzverfahren.

Nein, der Vorteil ist, dass man wieder in der Regionalliga antreten darf.

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Superkicker

Das ist vollkommen richtig, nur gilt diese Pflicht grundsätzlich einmal für den Staat und nicht für Unternehmen oder Verbände und auch nur wenn es keine Begründung für die Ungleichbehandlung gibt.

Deine Argumentationslinie ignoriert komplett den Zweck der Bundesligabestimmung und geht nur auf die juristischen Unterschiede der Verfahren ein (die zweifelsohne vorliegen). Der Zweck dieser Bestimmung ist die Aufrechterhaltung der Integrität des Wettbewerbs. ASneu hat sich durch die Überschuldung gegenüber den normal wirtschaftenden Vereinen einen enormen Wettbewerbsvorteil geschaffen und dieser wird sanktioniert. Vollkommen egal ist wie diese Überschuldung jetzt abgehandelt wird. Sobald ein Insolvenzverfahren eröffnet wird reicht dies aus. Wenn man die Bestimmung auf Insolvenzverfahren beschränkt, kann man sie auch gleich ganz abschaffen. Denn wie du schon richtig gesagt hast wird das Unternehmen bei einer Insolvenz liquidiert und kann dadurch gar nicht mehr am Spielbetrieb teilnehmen.

welchen "enormen Wettbewerbsvorteil" meinst du denn?

Etwa den, dass man 8 von 18 Heimspielen nicht im eigenen Stadion austragen kann?

Dass man unnötigen Reisestrapazen ausgesetzt ist, weil man diese 8 Spiele nicht im 3km entfernten Bullenstadl spielen kann (aus den bekannten hahnebüchenen Gründen)?

Dass die bescheidene finanzielle Situation zu einem Gutteil eben diesem "Vorteil" geschuldet ist?

Dass man trotz diesen "enormen Vorteilen" ohnehin sportlich in dieser Liga nichts zu suchen hat und auf einem Abstiegsplatz überwintert?

bearbeitet von Mihu

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Für mich ist ja das Krasse, dass die Austria über eine Mio. Euro Schulden aufgebaut hat innerhalb kürzester Zeit, aber sportlich trotzdem nichts gerissen hat vor der Insolvenz. Normalerweise würde man ja vermuten, dass man mit einem so überzogenen Budget den Kader so stärkt, dass dieser dann zumindest sportlich einigermaßen oben mitspielt in der Sky Go Ersten Liga. Aber das war ja nicht der Fall. Die Ausweichstadien haben natürlich auch einiges an Geld gekostet, das ist mir schon klar.

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Bitte erspar uns dein juristisches Halbwissen, der Gleichheitsgrundsatz bezieht sich natürlich auf Normen (Gesetze, Verordnungen, Statuten, etc...) an sich und nicht auf die ihnen Unterworfenen. Ich kann nicht ein gleichheitswidriges Gesetz o.Ä. erlassen und mich dann darauf berufen dass das eh für "alle gleich" gilt.

Im vorliegenden Fall wird eben gerade nicht jeder Verein "gleich" behandelt, da keine Unterscheidung zwischen Insolvenz und Sanierung vorgenommen wird. Es wird also "Ungleiches" gleich behandelt.

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

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Style und das Geld

welchen "enormen Wettbewerbsvorteil" meinst du denn?

Etwa den, dass man 8 von 18 Heimspielen nicht im eigenen Stadion austragen kann?

Dass man unnötigen Reisestrapazen ausgesetzt ist, weil man diese 8 Spiele nicht im 3km entfernten Bullenstadl spielen kann (aus den bekannten hahnebüchenen Gründen)

Dass die bescheidene Situation zu einem Gutteil eben diesem "Vorteil" geschuldet ist?

Dass man trotz diesen "enormen Vorteilen" ohnehin sportlich in dieser Liga nichts zu suchen hat und auf einem Abstiegsplatz überwintert?

Was redest du jetzt für wirres Zeug :ratlos:

Nochmal für dich ganz langsam, ASneu hat Geld ausgegeben, dass der Verein nicht erwirtschaftet hat. Wiener Neustadt hat das nicht gemacht Nur weil die Verantwortlichen zu blöd sind mit einer Millionen was anzufangen, ist es kein Wettbewerbsvorteil? Interessante Ansichten.

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Superkicker

Selten so einen Schwachsinn gelesen.

Begründung?

Ich gfreif dir ein bissl vor:

Es werden eben nicht nur die Vereine gleich behandelt, die das selbe tun wie die Austria, sondern auch die, die "komplett" in Insolvenz gehen.

Wäre deiner Ansicht auch ein Gesetz mit dem Wortlaut "Es ist OK, allen die an einem 12.Februar geboren wurden, eine in die Goschn zu haun" nicht gleichheitswidrig, weil es ja eh für "alle die an einem 12.Februar geboren wurden" gleich gilt?

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Beruf: ASB-Poster

..

Dass man unnötigen Reisestrapazen ausgesetzt ist, weil man diese 8 Spiele nicht im 3km entfernten Bullenstadl spielen kann (aus den bekannten hahnebüchenen Gründen)?

..

hat Stöger nicht schon vor der rasenbedingten Absage (die wirklich etwas lächerlich rüberkommt) nicht schon zugegeben, dass man sich die RB-Arena nicht leisten kann? Wurde nicht deswegen auch die Anfrage an Ried nicht mehr weiter verfolgt? Ein ausgewachsenes Bundesliga-Stadion ist für ein paar Einzel-Spiele einfach zu teuer. (Ausnahme vielleicht das Grödiger Schmuckstück)

Ansonsten, mit dieser Bundesligabestimmung betreffend Insolvenzverfahren wollte man wohl in erster Linie verhindern, dass sich Vereine Erfolg mit Geld, dass sie nicht haben, erkaufen und sich dann irgendwie entschulden und die gut wirtschaftenden aber erfolgloseren Klubs sind die Blöden.

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Beruf: ASB-Poster

Begründung?

Ich gfreif dir ein bissl vor:

Es werden eben nicht nur die Vereine gleich behandelt, die das selbe tun wie die Austria, sondern auch die, die "komplett" in Insolvenz gehen.

Wäre deiner Ansicht auch ein Gesetz mit dem Wortlaut "Es ist OK, allen die an einem 12.Februar geboren wurden, eine in die Goschn zu haun" nicht gleichheitswidrig, weil es ja eh für "alle die an einem 12.Februar geboren wurden" gleich gilt?

nochmal die Frage: muss die Bundesliga für unterschiedliche Insolvenzverfahren unterschiedliche Konsequenzen ziehen? Gibts nicht auch unterschiedliche Strafdelikte, die ein vergleichbares Strafmaß nach sich ziehen?

bearbeitet von Ademir1

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навсегда

Was redest du jetzt für wirres Zeug :ratlos:

Nochmal für dich ganz langsam, AS hat Geld ausgegeben, dass der Verein nicht erwirtschaftet hat. Wiener Neustadt hat das nicht gemacht Nur weil die Verantwortlichen zu blöd sind mit einer Millionen was anzufangen, ist es kein Wettbewerbsvorteil? Interessante Ansichten.

Das ist kein wirres Zeug. Überschuldung muss nicht zwingend einem Wettbewerbsvorteil entsprechen.

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Superkicker

nochmal die Frage: muss die Bundesliga für unterschiedliche Insolvenzverfahren unterschiedliche Konsequenzen ziehen? Gibts nicht auch unterschiedliche Strafdelikte, die ein vergleichbares Strafmaß nach sich ziehen?

Auch im Strafrecht

Im Strafrecht wird aber auch in Fällen, die ein gleiches Strafmaß vorsehen (zB schwerer Betrug und schwerer sexueller Mißbrauch von unmündigen, nur als Beispiel, beide: Strafdrohung 10 Jahre) deutlich zwischen den Tatbeständen unterschieden und man weiß aufgrund dieser Differenzierung, weshalb man wofür bestraft wird. Das ist mit der angesprochenen Situation abedr nicht vergleichbar.

Vergleichbar wäre etwa folgendes Szenario:

Eine Strafrechtsbestimmung mit dem Wortlaut "Wer den Tod eines anderen verursacht geht X Jahre in den Häfn", ohne Unterscheidung, ob Mord, Totschlag, fahrlässige Tötung, etc...

bearbeitet von Mihu

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Style und das Geld

Das ist kein wirres Zeug. Überschuldung muss nicht zwingend einem Wettbewerbsvorteil entsprechen.

Doch, der Verein hat sich nicht an die Regularien gehalten und deshalb einen Vorteil gegenüber den anderen Vereinen die sich an die Regularien gehalten haben erhalten . Ob das Geld in den Kader oder auf die Caymann Islands fließt ist komplett irrelevant.

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навсегда

Doch, der Verein hat sich nicht an die Regularien gehalten und deshalb einen Vorteil gegenüber den anderen Vereinen die sich an die Regularien gehalten haben erhalten . Ob das Geld in den Kader oder auf die Caymann Islands fließt ist komplett irrelevant.

Das ist kompletter Schwachsinn! Wie sieht denn der Vorteil bitte aus, wenn das Geld auf die Caymann Islands fließt?

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