vozabal In guten wie in schlechten Zeiten Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 (bearbeitet) So früh würde ich definitiv auch nicht anrufen. Je nach Wichtigkeit der zu besetzenden Position und der Bewerberanzahl kann es doch schon mal dauern bis alle Unterlagen angeschaut wurden. Wenn nach längerer Zeit keine Antwort kommt ist es etwas anders, aber zum derzeitigen Zeitpunkt kommt es imo tendenziell eher schlecht als gut an. bearbeitet 10. April 2017 von vozabal 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 da gibt's keine goldene regel. von einem freund mal erfahren, dass er (auch) deswegen genommen wurde, weil er selbst nachgerufen hat. in deinem fall täte ICH definitiv nicht anrufen - ob's richtig oder falsch ist, wird dir niemand sagen können. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Fuxxl jung, dynamisch, erfolglos Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 HRlerin sagt: nach 2 Wochen kann man schon mal freundlich nachfragen, ob die Bewerbung eingelangt ist und wie es aussieht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
flanders #27 Branko Boskovic Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 Fuxxl schrieb vor einer Stunde: HRlerin sagt: nach 2 Wochen kann man schon mal freundlich nachfragen, ob die Bewerbung eingelangt ist und wie es aussieht. Eingelangt wird sie ja sein, sonst hätt er kein Bestätigungsmail bekommen 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Vielfahrer92 ASB-Halbgott Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 (bearbeitet) Nach einer Woche würde ich definitiv nicht anrufen, ist viel zu früh, solltest der Firma genug Zeit geben um deine bzw andere Bewerbungen in Ruhe anschauen. Nach 2 bzw 2,5 Wochen mal anrufen, zeigt von Interesse. Aber geil war mal, wo sich eine Firma nach 2 mal fragen nach 2,5 Monaten (!!!) noch bei mir gemeldet hat. Sie hätten sehr großes Interesse an mir und da hatte ich schon lang wieder einen Job. War noch nie 1 Tag arbeitslos, immer wieder Vollgas geben wie ein Depp und zuwenig Zahltag aber immerhin einen kompetenten Arbeitskollegen , mit dem ich mich super verstehe und ich immer frei kriege wann ich will aber der Rest in der Bude ist für die Fisch. Keine Vertretung, 12 Stunden Schichten wenn der Kollege nicht da ist und zum Glück hat die Bude Samstag und Sonntag zu, sonst wär ich mit Sicherheit weg. Freizeit ist mir heilig, aber was sonst abläuft ist echt ein Witz, lauter Kasperln in der Bude, 3 Klassengesellschaft. Zum Glück hab ich nen guten Humor, dass hilft durch den Tag. gg bearbeitet 10. April 2017 von Vielfahrer92 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Tlahuizcalpantecuhtli (╯°□°)╯ ┻━┻ Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 danke für die Tipps, sehe das auch so 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
aurinko ASB-Gott Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 vozabal schrieb vor 4 Stunden: So früh würde ich definitiv auch nicht anrufen. Je nach Wichtigkeit der zu besetzenden Position und der Bewerberanzahl kann es doch schon mal dauern bis alle Unterlagen angeschaut wurden. Wenn nach längerer Zeit keine Antwort kommt ist es etwas anders, aber zum derzeitigen Zeitpunkt kommt es imo tendenziell eher schlecht als gut an. Ich kann es nur von uns sagen (wir haben aufgrund der Größe keine eigene HR Abteilung): Bewerbungen werden mal für 2-3 Wochen gesammelt und dann schauen je nach Position die Abteilungsleiter, Geschäftsführung bzw. sonstige Personen drüber und geben eine Bewertung ab. Dass kann dann auch noch mal 1-2 Wochen dauern. Im Prinzip vergeht von Beginn der Ausschreibung bis eine Einteilung zum Bewerbungsgespräch erteilt wird schon mal ein Monat (nur wenn die Bewerbung erst gen Ende der Ausschreibung einlangt kann schon nach ein paar Tagen die Rückmeldung erfolgen). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 Ich würd auch zumindest 2 Wochen warten. Falls es in der Stellenanzeige eine Bewerbungsfrist gibt, würde ich erst frühestens 2 Wochen nach Ende der Frist anrufen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
raumplaner Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt. Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 PostingGmbH schrieb vor 3 Minuten: Ich würd auch zumindest 2 Wochen warten. Falls es in der Stellenanzeige eine Bewerbungsfrist gibt, würde ich erst frühestens 2 Wochen nach Ende der Frist anrufen. wobei auch diese frist wiederum gar nichts heißen muss. das beispiel, dass die bewerbungen alle mal ewig gesammelt werden und bis dahin ruhen, ist definitiv nicht überall so. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Beitrag melden Geschrieben 10. April 2017 raumplaner schrieb vor 14 Minuten: wobei auch diese frist wiederum gar nichts heißen muss. das beispiel, dass die bewerbungen alle mal ewig gesammelt werden und bis dahin ruhen, ist definitiv nicht überall so. Stimmt natürlich, ich gehe halt davon aus, dass ein Arbeitgeber diese Frist aus einem bestimmten Grund reinschreibt. Daher würde es mich nicht wundern, wenn sich vor Fristende keiner meldet. War bei meiner Bewerbung auf der Uni auch nicht anders: Die Personalabteilung hat meine Bewerbungsunterlagen erst nach Ende der Bewerbungsfrist an das zuständige Institut weitergeleitet. Dafür hab ich von dort dann relativ schnell Bescheid bekommen, weil dann nur noch 2 Wochen Zeit bis zum Vertragsbeginn waren. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laugenstangerl "wir sind viel schwuler als ihr!" Beitrag melden Geschrieben 11. April 2017 firmen geben ja bei stellenausschreibungen an, was für den job als jahresbrutto vorgesehen ist. nehmen wir an, in der ausschreibung stehen 40k€. dass diese summe nicht fix ist, ist mir klar. aber wo liegt in etwa der verhandlungsspielraum? angenommen... a) ich bin für den job (noch) nicht qualifiziert, habe aber vor, mich schnellstmöglich auf den geforderten stand zu bringen. weil sie von mir überzeugt ist (u mangels alternativen), möchte mich die firma einstellen. kann es sein, dass hier vorerst unter der angebotenen summe (bei z.b. 33k€) lande? b) die jobausschreibung passt wie die faust aufs auge. nur das gehalt ist zu niedrig angesetzt, meine schmerzgrenze liegt bei z.b. 50k€ u eigentlich würde ich gern 60k€ verdienen. was ist hier realistisch? c) ich bin überqualifiziert, finde den job aber dennoch spannend. schmerzgrenze u wunschgehalt sind ähnlich wie bei b). alles natürlich vorausgesetzt, dass die anderen bedingungen (aufgabengebiet, reisetätigkeit etc.) passend sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Splinta hold your colour Beitrag melden Geschrieben 11. April 2017 (bearbeitet) laugenstangerl schrieb vor einer Stunde: firmen geben ja bei stellenausschreibungen an, was für den job als jahresbrutto vorgesehen ist. nehmen wir an, in der ausschreibung stehen 40k€. dass diese summe nicht fix ist, ist mir klar. aber wo liegt in etwa der verhandlungsspielraum? Das kann man pauschal nicht sagen, es kommt auf Firma und Stelle an. Man klärt es am besten beim Gespräch ab. Wenn die Entlohung einem Kollektivvertrag unterliegt, sollte man aber in Normallfall klar sagen können, wo die Entwicklungsmöglichkeiten liegen(jährliche Stufenvorrückungen, Modelllaufbahnen, Nebengebühren(Fahrtengeld, Überstunden,...)). a) Solche Werte stellen eher die untere Grenze dar, also dass man dann noch Mal 20% weniger wegen fehlender Ausbildung bekommt ist unrealistisch. Genauso wie es nicht gewöhnlich ist, jemanden in Betracht zu ziehen, der nicht die Kriterien erfüllt. b) Individuell, siehe oben. c) Individuell, siehe oben. bearbeitet 11. April 2017 von Splinta 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Flana Who let the Drog out?! Beitrag melden Geschrieben 11. April 2017 (bearbeitet) laugenstangerl schrieb vor einer Stunde: firmen geben ja bei stellenausschreibungen an, was für den job als jahresbrutto vorgesehen ist. nehmen wir an, in der ausschreibung stehen 40k€. dass diese summe nicht fix ist, ist mir klar. aber wo liegt in etwa der verhandlungsspielraum? angenommen... a) ich bin für den job (noch) nicht qualifiziert, habe aber vor, mich schnellstmöglich auf den geforderten stand zu bringen. weil sie von mir überzeugt ist (u mangels alternativen), möchte mich die firma einstellen. kann es sein, dass hier vorerst unter der angebotenen summe (bei z.b. 33k€) lande? b) die jobausschreibung passt wie die faust aufs auge. nur das gehalt ist zu niedrig angesetzt, meine schmerzgrenze liegt bei z.b. 50k€ u eigentlich würde ich gern 60k€ verdienen. was ist hier realistisch? c) ich bin überqualifiziert, finde den job aber dennoch spannend. schmerzgrenze u wunschgehalt sind ähnlich wie bei b). alles natürlich vorausgesetzt, dass die anderen bedingungen (aufgabengebiet, reisetätigkeit etc.) passend sind. Kann man mE überhaupt nicht sagen. Mir ist einmal eine Ausschreibung untergekommen, wo ich weiß, dass die Konkurrenz für so eine Position in etwa das Doppelte (und evtl noch ein paar Gutsis oben drauf) zahlt. Faustregel ist wohl - je niedrigqualifizierter, desto eher bewegt sich das tatsächliche Gehalt am KV, der ja angegeben wird; je höherqualifizierter, desto eher wissen die Mitarbeiter über ihren tatsächlichen Marktwert und die Angaben sind dann tatsächlich nur noch da, damit dem Gesetz genüge getan wird. a) KV mäßig wirst du ja aufgrund deiner Tätigkeit und nicht deiner Ausbildung eingereiht; wenn du Arbeit X machst, dich aber dort und da noch einarbeiten musst, solltest du auch für Arbeit X eingestuft werden. Da die Angaben meist der KV-Lohn für die Tätigkeit sind, sollte es nicht zu einer Unterzahlung kommen. b) und c) siehe das eingangs erwähnte; wobei bei c) wohl die Chance, dass du den Job bekommst noch geringer ist als bei a) - überqualifizierte Mitarbeiter sind für das Unternehmen ein Graus, weil mittel- bis langfristig unzufrieden und so dann irgendwann wieder am Absprung. bearbeitet 11. April 2017 von Flana 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pimmi Kennt das ASB in und auswendig Beitrag melden Geschrieben 11. April 2017 Flana schrieb vor 31 Minuten: Kann man mE überhaupt nicht sagen. Mir ist einmal eine Ausschreibung untergekommen, wo ich weiß, dass die Konkurrenz für so eine Position in etwa das Doppelte (und evtl noch ein paar Gutsis oben drauf) zahlt. Faustregel ist wohl - je niedrigqualifizierter, desto eher bewegt sich das tatsächliche Gehalt am KV, der ja angegeben wird; je höherqualifizierter, desto eher wissen die Mitarbeiter über ihren tatsächlichen Marktwert und die Angaben sind dann tatsächlich nur noch da, damit dem Gesetz genüge getan wird. a) KV mäßig wirst du ja aufgrund deiner Tätigkeit und nicht deiner Ausbildung eingereiht; wenn du Arbeit X machst, dich aber dort und da noch einarbeiten musst, solltest du auch für Arbeit X eingestuft werden. Da die Angaben meist der KV-Lohn für die Tätigkeit sind, sollte es nicht zu einer Unterzahlung kommen. b) und c) siehe das eingangs erwähnte; wobei bei c) wohl die Chance, dass du den Job bekommst noch geringer ist als bei a) - überqualifizierte Mitarbeiter sind für das Unternehmen ein Graus, weil mittel- bis langfristig unzufrieden und so dann irgendwann wieder am Absprung. sehe ich genauso. bei einer position wo man eine entsprechende ausbildung benötigt (bzw. wenn zu erwarten ist, dass die anzahl der bewerber überschaubar ist) kannst die angabe das gehalt - sofern da nur das kv-mindestbrutto angegeben ist - getrost kübeln. das schreiben die unternehmen hin, weil sie müssen. ich habe schon ausschreibungen gesehen, wo in real wohl minimum das 3-fache bezahlt werden muss (weil sich sonst niemand finden wird bzw. der kv ein schlechter scherz ist). 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
laugenstangerl "wir sind viel schwuler als ihr!" Beitrag melden Geschrieben 11. April 2017 danke für eure antworten! Splinta schrieb vor 6 Stunden: a) Solche Werte stellen eher die untere Grenze dar, also dass man dann noch Mal 20% weniger wegen fehlender Ausbildung bekommt ist unrealistisch. Genauso wie es nicht gewöhnlich ist, jemanden in Betracht zu ziehen, der nicht die Kriterien erfüllt. ich glaube, gerade im mittleren bis höheren bereich kommt das oft genug vor. da wird gefühlsmäßig nach der eier legenden wollmilchsau gesucht, die rund um die uhr für die mindestsicherung arbeitet. Flana schrieb vor 6 Stunden: wobei bei c) wohl die Chance, dass du den Job bekommst noch geringer ist als bei a) - überqualifizierte Mitarbeiter sind für das Unternehmen ein Graus, weil mittel- bis langfristig unzufrieden und so dann irgendwann wieder am Absprung. spannend! so hab ich das überhaupt noch nie gesehen. Pimmi schrieb vor 6 Stunden: sehe ich genauso. bei einer position wo man eine entsprechende ausbildung benötigt (bzw. wenn zu erwarten ist, dass die anzahl der bewerber überschaubar ist) kannst die angabe das gehalt - sofern da nur das kv-mindestbrutto angegeben ist - getrost kübeln. das schreiben die unternehmen hin, weil sie müssen. ich habe schon ausschreibungen gesehen, wo in real wohl minimum das 3-fache bezahlt werden muss (weil sich sonst niemand finden wird bzw. der kv ein schlechter scherz ist). wahrscheinlich muss man zwischen kv-angaben u "allgemeinen" angaben unterscheiden - für kaum eine mittlere/höhere stelle wird eigentlich der kv angegeben, oder? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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