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V.I.P.

Seit wann ist so was legal? Das ist wohl das falsche Wort.

Legal ist das einzig richtige Wort. Es kann gegen die AGB sein, gerne, aber nach österreichischem Recht nicht illegal (und die Negierung von illegal ist nunmal - auch wenn manche hier gerne etwas hineinerfinden - "legal").

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Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/netflix-darf-house-of-cards-nicht-zeigen-12950784.html

6 Monat sollen es also sein die man auf Staffel 3 warten muss...also nach Sky Erstausstrahlung.

Ist zwar nicht optimal aber damit wäre es schon besser als snap :D

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  • 2 weeks later...
V.I.P.

Gutachten: Alternativen zur Festplattenabgabe nicht sinnvoll

Verfassungsdienst: Breitbandvergütung und Haushaltsabgabe aus rechtlicher Sicht problematisch

Es gibt keine sinnvolle Alternative zur Festplattenabgabe, also zur Ausweitung der Leerkassettenvergütung auf moderne Speichermedien. Diesen Schluss legt ein Gutachten des Verfassungsdiensts nahe, das dem STANDARD vorliegt.

Der Verfassungsdienst wurde von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) mit einer unions- und verfassungsrechtlichen Beurteilung von drei Alternativen beauftragt: der Vergütung für Breitbandanschlüsse ("Modell Breitbandvergütung"), der Gebühr für jeden Haushalt ("Modell Haushaltsabgabe") und der Vergütung in Anknüpfung an Rundfunkgebühren, eingehoben über die Gebühren Info Service GmbH ("Modell GIS").

"Gerechter Ausgleich" ist sicherzustellen

Dass den Urhebern ein "gerechter Ausgleich" zusteht, wenn - wie in Österreich - Vervielfältigungen zum eigenen Gebrauch generell erlaubt sind, ist unbestritten: als Gegenleistung für den Schaden, der den Urhebern durch die nicht genehmigten Kopien ihrer Werke entsteht. Auch das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstreicht die bisherige Rechtsprechung, wonach das Vergütungssystem einen "angemessenen Ausgleich" sicherstellen muss.

Der Verfassungsdienst argumentiert, dass beim "Modell GIS" auch Personen mit der Vergütung belastet würden, die über Rundfunkempfangseinrichtungen verfügen, mit denen keine Vervielfältigungen angefertigt werden können; keine Vergütung würde hingegen für jene wohl nicht unerhebliche Zahl von privaten Vervielfältigungen anfallen, die nicht über eine Rundfunkempfangseinrichtung angefertigt werden (was etwa bei der Vervielfältigung von Schallplatten, CDs und DVDs der Fall sein kann).

Ähnliches gilt für das "Modell Breitbandvergütung", bei dem all jene privaten Vervielfältigungen, die nicht über einen Breitbandanschluss angefertigt werden, nicht mit der Vergütung belastet würden. Auch beim Modell "Haushaltsabgabe" würde eine nicht unerhebliche Zahl von Personen belastet, die überhaupt keine privaten Vervielfältigungen anfertigen (können).

Rückerstattungssystem wäre notwendig

Für diese Alternativmodelle müsste ein wirksames und einfaches Rückerstattungssystem vorgesehen werden. Die praktische Umsetzung eines derartigen Systems könne aber "erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten, insbesondere auch unter Berücksichtigung grundrechtlicher Aspekte (Privat- und Familienleben, Datenschutz), bereiten".

Zusammenfassend hält der Verfassungsdienst fest, "dass die Alternativmodelle nicht in Einklang mit der Urheberrechtsrichtlinie" der EU stehen dürften. Das "Modell GIS" als auch das "Modell Breitbandvergütung" erschienen zudem "verfassungsrechtlich bedenklich" beziehungsweise zumindest "zweifelhaft". (Thomas Trenkler, derStandard.at, 4.6.2014)

Besonders gut gefällt mir, wie das Gutachten das derzeitige GIS-System implizit als unzulässig bezeichnet. Da wird an alles gedacht.

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Yippie-Ya-Yeah Schweinebacke

Herrlich finde ich eigentlich dass dieses Gutachten auch die Festplattenabgabe als nicht sinnvoll bewertet.

Wie bei den Alternativen werden viele Leute zur Kasse gebeten die von einer solchen Abgabe gar nicht betroffen sein dürften.

Sollte Ostermayer sich also aufgrund des Gutachtens FÜR die Festplattenabgabe aussprechen dann fällt er in meinen Augen aus dem Vertrauensgrundsatz.

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My rule is never to look at anything on the Internet.

Herrlich finde ich eigentlich dass dieses Gutachten auch die Festplattenabgabe als nicht sinnvoll bewertet.

Wie bei den Alternativen werden viele Leute zur Kasse gebeten die von einer solchen Abgabe gar nicht betroffen sein dürften.

Das hab ich mich eben auch gefragt, ob das nicht auch bei so einer Festplattenabgabe viele betrifft, die gar nicht Kopien machen bzw. machen können.

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  • 4 weeks later...
  • 3 weeks later...
V.I.P.

Futurezone.at

Foto: AP/Marc Femnia

"In drei Tagen bist du tot" - oder zumindest gesperrt, wenn es nach der Filmfirma Allegro Film geht. The Pirate Bay soll in Österreich den Netzsperren zum Opfer fallen.

NETZSPERREN

Heimische Provider müssen The Pirate Bay sperren

Letztes Update am 29.07.2014, 11:28

Die ersten Aufforderungsschreiben zu Netzsperren sind bei vier großen heimischen Internet-Providern eingetroffen. Gesperrt werden sollen piratebay.se, kinox.to und movie4k.to.

Barbara Wimmer

FUTUREZONE

Insgesamt haben am Montag vier große Provider per Boten vom Verein für Antipiraterie (VAP) ein Aufforderungsschreiben zur Zugangssperre von insgesamt drei Webseiten bekommen. Betroffen sind UPC, Drei, T-Mobile und A1, wie die futurezone aus gut informierten Kreisen in Erfahrung bringen konnte. "Ja, ich kann Ihnen bestätigen, dass wir ein Schreiben dieser Art erhalten haben", erklärte Sigfried Grobmann, Pressesprecher von UPC, zur futurezone.

T-Mobile ist gerade dabei, die Frage abzuklären. Bei A1 und Drei konnten die Pressesprecher der Unternehmen der futurezone das Einlangen der Schreiben jedoch (noch) nicht bestätigen. Drei ließ die futurezone vergangene Woche bereits wissen: "Grundsätzlich halten wir Maßnahmen einer, wenn auch nur reaktiven, Inhaltskontrolle und Netzsperren für nicht sinnvoll oder zweckmäßig. Urheberrechtsverletzungen sollen grundsätzlich bei jenen geahndet werden, die diese begangen haben.

DNS-Sperren und IP-Blockaden

Werner Müller, Geschäftsführer des VAP, bestätigte auf futurezone-Anfrage: "Mit gestrigem Datum sind die Schreiben an vier große Provider verschickt worden mit einer Aufforderung zur Sperre von einer kleiner Anzahl von Webseiten." Möglich werden derartige Sperraufforderungen durch einen OGH-Beschluss, der vorsieht, dass Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen mit Zugangssperren beauftragt werden können.

Mit der Kanzlei Manak Schallaböck & Partner Rechtsanwälte beauftragen drei Filmfirmen, die Allegro Film, die Wega Film un die Epo Film, nun heimische Provider mit einer Zugangssperre der Portalen kinox.to und movie4k.to sowie piratebay.se. Empfohlen werden dazu DNS-Sperren und IP-Blockaden.

"In drei Tagen bist du gesperrt"

In drei Tagen bist du tot, lautet einer der Filmtitel der Allegro Film. In drei Tagen bist du gesperrt könnte es für die drei Webseiten nun heißen, denn die Frist die den Providern zur Sperre gewährt wird, ist mit 1. August 2014 in drei Tagen angesetzt. Mit dieser kurzen Frist soll laut Müller erreicht werden, dass sich die Provider noch diese Woche mit dem VAP an einem Tisch setzen, um über die weitere Vorgehensweise zu sprechen. "Es finden bereits am Donnerstag erste Gespräche mit den Providern statt", erklärt Müller.

Bei der Allegro Film geht es konkret um die Filme Das finstere Tal und In 3 Tagen bist du tot. Bei der Wega Film um "Armour" und bei Epo Film "Atem".

Pirate Bay häufig gesperrt

The Pirate Bay ist auch in anderen Ländern ein beliebtes Ziel, was Netzsperren betrifft. Die Webseite wurde in etwa in Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden gesperrt. In den Niederlanden wurde die Sperre, die von den Providern Xs4all und Ziggo umgesetzt werden musste, jedoch mit Jahresende wieder aufgehoben. Ein niederländisches Berufungsgericht kam zu dem Ergebnis, dass die Sperren ineffektiv seien.

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

Was glaubt dieser Verein für Antipiraterie (allein schon der Name :lol:) eigentlich, wer er ist? Bescheuerte Netzdiktatoren. Aber klar, mit willkürlichen Netzsperren macht man das Internet natürlich viel besser. Sind wohl Leute, die bei einem Überfall auf offener Straße wegschauen und dann denken, es gibt garkeine Verbrechen.

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