CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben 11. März 2012 Was ich gehört habe ist mit dem Fahrrad maximal ne Geldstrafe möglich. Mit Führerschein und Amtsarzt ist da nix. Ausnahme wäre aber wenn jemand über 2 Promill hat und trotzdem noch gerade mit dem Fahrrad fährt, weil man dann davon ausgehen kann dass diese Person geübt im trinken ist. Habe ich so iwo gehört Du kannst sogar den Schein verlieren wenn du betrunken zu Fuß unterwegs bist - rein theoretisch ... Drum würd mich das wundern ... MMn können die Alkoholstrafen ruhig noch strikter sein, nachdem manche scheinbar nur damit abgeschreckt werden können 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rostiger nagel Im ASB-Olymp Geschrieben 11. März 2012 Du kannst sogar den Schein verlieren wenn du betrunken zu Fuß unterwegs bist - rein theoretisch ... Drum würd mich das wundern ... Woher hast du das? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben 11. März 2012 gemäß Rechtslage bzw. Polizeigesetz kann die Polizei einem alkoholisierten Fußgänger den Führerschein zur Gefahrenabwehr zwar nicht entziehen, kann ihn jedoch sicherstellen. In der Regel bekommt man den Führerschein dann auf dem zuständigen Polizeirevier wieder, wenn zur Gefahrenabwehr kein Grund mehr besteht. Soweit zur Theorie. Man muss allerdings davon ausgehen, dass die Beamten einen solchen Vorfall aktenkundig machen. Somit kann es dann auch zu einem dauerhaften, befristeten oder vorläufigen Entzug der Fahrerlaubnis durch die zuständige Verwaltungsbehörde kommen. Beispielsweise dann, wenn die Person nachweislich (z.B. durch eine amtliche Medizinisch-Psychologische Untersuchung) als Kraftfahrer für die Teilnahme am öffentlichen Verkehr für ungeeignet erachtet wird. Übrigens: Auch wenn man beim Führen eines Motorbootes im alkoholisierten Zustand von der Polizei angetroffen wird, verliert man seine Fahrerlaubnis. Es ist sogar möglich, seinen Führerschein zu verlieren, ohne überhaupt am öffentlichen Verkehr teilgenommen zu haben, weder als Fußgänger, noch als Radfahrer. Beispielsweise dann, wenn man gegen das Betäubungsmittelgesetz verstößt und man davon ausgehen muss, dass Drogen konsumiert werden. http://www.autoplenum.at/Antworten/D/1877/Kann-ein-alkoholisierter-Fussgaenger-den-Fuehrerschein-verlie.html Habs schon mal wo anders gehört, jetzt halt nur eine Quelle gesucht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rostiger nagel Im ASB-Olymp Geschrieben 11. März 2012 http://www.autoplenum.at/Antworten/D/1877/Kann-ein-alkoholisierter-Fussgaenger-den-Fuehrerschein-verlie.html Habs schon mal wo anders gehört, jetzt halt nur eine Quelle gesucht. Na gut, da wirds aber sicher noch andere Voraussetzungen geben. Kann mir nicht vorstellen, dass mir die Polizei den Führerschein abnehmen darf, weil ich gerade betrunken auf der Straße unterwegs bin. Wie irr wär das denn? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben 11. März 2012 Ja es geht eben um die Zurechnungsfähigkeit ... deswegen hab ich auch das "theoretisch" unter Anführugnszheichen gesetzt ... Wenn du wirklich voll daneben bist, dich deppat aufführst und an deppaten Kiwara erwischt is vl möglich. Aber sofernst beim Amtsarzt dann nachweisen kannst dass du eh "normal" bist glaub ich solltest ihn wieder bekommen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
rexel Solo Viola Geschrieben 13. März 2012 Bitte um Hilfe der Juristen unter uns: Ich habe vor kurzem Tickets für ein Spiel der deutschen Bundesliga über den Verein gekauft. Nachdem ich nun an diesem Termin aber verhindert war, hab ich die Tickets bei Ebay zum Verkauf angeboten. Das ist zwar nicht verboten, kann aber eine Vertragsstrafe vom Verein zur Folge haben, da ich ja den AGBs zugestimmt habe, die eine Weitergabe der Tickets bei einem Auktionshaus verbieten. Da ich von mehreren solcher Fälle gelesen habe, habe ich mich gefragt: 1) Wie schaut es aus, wenn ich die Tickets privat zum regulären Ticketpreis weitergebe (was ja erlaubt ist) und diese Person die Tickets bei Ebay reinstellt? Diese Person hat den AGBs ja nicht zugestimmt. 2) Angenommen ich versteigere eine CD und der Höchstbietende erhält gleichzeitig als Bonus die Tickets dazugeschenkt - wäre das ein Vertragsbruch? Hat sich da schon einmal jemand Gedanken gemacht? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 13. März 2012 Laut dt. Rechtssprechung sind nicht personalisierte Eintrittskarten kleine Inhaberpapiere und der Aussteller kann dem Inhaber nur jene Einwendungen entgegen setzen, welche die die Gültigkeit der Ausstellung betreffen, sich aus der Urkunde ergeben oder dem Aussteller unmittelbar gegen den Inhaber zustehen. Was du also in den AGBs mit dem Verein vereinbart hast, muss ein Dritter gegen sich nicht gelten lassen. Kannst die Dinger also weiterverkaufen und der Käufer kann verlangen, was er will. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Geschrieben 13. März 2012 Dürfen die kiwara mit rotem blitz von vorne blitzen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 13. März 2012 Dürfen die kiwara mit rotem blitz von vorne blitzen? Nur mit Grünem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
antisymmetric ei - klar Geschrieben 13. März 2012 Nur mit Grünem. gibts a antwort auch in ernsthaft? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 13. März 2012 gibts a antwort auch in ernsthaft? http://www.jusline.at/98b_Punktuelle_Geschwindigkeitsmessung_StVO.html Ja, dürfen sie selbstverständlich. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Litzi Wir leben LASK Geschrieben 15. März 2012 Soooo... wend ich mich auch mal ans große ASB! Ich hab mir vor einiger Zeit mal ein Abo aufschwatzen lassen, für ein Jahr, Sportmagazin. Habe nach diesem Jahr die Kündigungsfrist um einige Tage übersehen, als ich dann kündigen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlängert hat. (was - wie ich mittlerweile weiß - rechtlich nicht gedeckt ist, maximal 6 Monate wären rechtens - hab ich damals nicht gewusst... war auch nicht so schlimm). Ein weiteres Jahr verging mit einem Abo, das ich nicht unbedingt gebraucht hätte, aber die gut 10 Euro pro Quartal taten mir nicht sonderlich weh. In weiterer Folge hab ich dann - diesmal rechtzeitig - gekündigt, auf schriftlichem Wege, wie gefordert. Problem gelöst - dachte ich mir. Bis ich dann plötzlich nach diesem Jahr erneut eine Quartalsrechnung bekam. Ich ruf also die Firma an in Annahme eines Missverständnisses und erkläre ihnen, dass ich mein Abo fristgerecht gekündigt habe. Doch leider - so die Firma - kam die Kündigung nicht an. Und ich Depp habs leider aus Faulheit nicht eingeschrieben verschickt, sondern am normalen Postweg. Ich bin 1000000% überzeugt, dass die den Brief einfach entsorgt haben - der Konsumentenschutz hat mir bestätigt, dass diese Firma am laufenden Band Schwierigkeiten macht und die rechtlichen Rahmenbedingungen gnadenlos ausnützt, um den letzten Cent aus den Kunden zu pressen. - aber klarer Fall von: selbst schuld. Ich kann nicht beweisen, dass ich die Kündigung gesendet habe, also Pech gehabt. Weil ich aber kein weiteres Jahr zahlen wollte, hab ich mich erkundigt und eben erfahren, dass eine automatische Verlängerung auf ein halbes Jahr beschränkt ist. Mit dieser Information hab ich mich also erneut an die Firma gerichtet, wo man merklich entnervt klein beigeben musste und somit mit Ende Mai - nach 6 Monaten - die Kündigung akzeptieren musste. So weit so gut. Bis hierhin kann ich mich damit absolut abfinden. Doch jetzt kommt der Hammer. Durch die Streiterei mit der Kündigung (ich dachte ja lange, ich komme aus der Sache irgendwie raus) habe ich eine Teilzahlung sehr spät (aber fristgerecht) geleistet, auch im Februar hab ich pünktlich bezahlt. da aber die erste Zahlung so verzögert war, hab ich offensichtlich (nach Rücksprache mit der Bank) die Novemberrate zu zahlen vergessen. Ist ja für normal kein großes Drama. Man bekommt eine Mahnung, zahlt die Rechnung und 2-3 Euro Spesen extra und das Problem ist gelöst. Doch nicht bei jener Firma. Leider erreichte mich zwar jede einzelne Rechnung, jede einzelne Zeitschrift... jedoch keine Mahnung. Und gestern plötzlich Post vom Inkassobüro. Die Forderungen der Firma beliefen sich inklusive Bearbeitungs- und Mahnspesen (von Mahnungen, die ich nie erhalten habe) plötzlich auf sage und schreibe 42 Euro, mit den in Rechnung gestellten Kosten des Inkassobüros (die halbwegs standardisiert sind und absolut nicht mein Problem darstellen, das ist schließlich deren Geschäft) ergibt das die stolze Summe von 82 Euro. Ich habe also gleich mal bei der Firma angerufen und mich erst einmal erkundigt, welche Rate überhaupt fällig war - ich hatte ja keine Ahnung, in Verzug zu sein. Die Rücksprache mit dem Konsumentenschutz war leider alles andere als erfreulich. Es ist leider so, dass ich als Privatperson bei einer nicht zugestellten Kündigung der Depp bin, weil ich die Sendung nicht nachweisen kann. Umgekehrt reicht es aber für die Firma, in ihrer EDV die Sendung von Mahnungen - die nie angekommen sind - erfasst zu haben. Also kein Einschreiben erforderlich. Wieder der Kunde der Depp. Ich meine, 82 Euro sind nicht die Welt und es absolut nicht wert, rechtliche Schritte einzuleiten. Aber einpaar Fragen hätt ich jetzt doch: Wie genau läuft diese "Bestätigung" der Postsendung seitens der Firma ab? Ich hab ja keine Vorstellung, wie das vor sich geht. Reicht die bloße Anfertigung des Schreibens oder wird tatsächlich erfasst, dass ein Schreiben die Firma - an mich adressiert - verlassen hat? Wär ja doch ein ziemlicher Zufall, wenn 2 Briefe verloren gehen. also eigentlich de facto nicht möglich. Wie kann ich jetzt gegen die Forderung vorgehen? Mich wurmts einfach gewaltig, wenn ich von einer Firma derartig verarscht werde. Ein weiterer - freundlicher Anruf - bei der Firma, wo ich meine Situation geschildert habe, wurde abgebrochen. Schritt 1 war klar. Beim Inkassobüro anrufen, dass ich mich erst informieren muss über die rechtlichen Rahmenbedingungen, dort liegt das Verfahren jetzt mal bis Ende April auf Eis. Aber wie könnts jetzt weitergehen? ich bin über jeden Cent froh, den ich mir spare. Und am liebsten würd ich - was wohl nicht möglich ist - dieser Firma gewaltig in den Allerwertesten treten ! Bin über jeden - gerne auch kreativen - Vorschlag dankbar. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
j.d. ¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯ Geschrieben 15. März 2012 du als kunde musst etwas eingeschrieben schicken, aber bei einer firma reicht es, wenn die in ihrem edv system einfach "verschickt" anhakerln, auch wenn du niemals was bekommen hast? das ist so ziemlich die größte frechheit, die ich je gelesen habe. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben 15. März 2012 Welche "Firma" bzw. Mafia ist das bitte ?! 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wirtshaus hihi haha der pumuckl ist da Geschrieben 15. März 2012 sry kann keine lösung beitragen, nur soviel: habe meine telering rechnung mal zwei monate nicht bezahlt (hatte eine vorgeschichte) und keine mahnungen oder dergleichen bekommen, nur weiter die email rechnungen. als ich das geld zusammen hatte, ruf ich an, sag sie sollens abbuchen die 200 irgendwas, sagt mir der typ 500. ich so, wie denn das? ja, der vertrag wurde gekündigt und nun stellens mir das in rechnung. naja, kann nichts sagen, war meine schuld, aber dieses geschäftsgebaren ist doch auchkomisch. apropos sportzeitungen. als ich telering verlängert habe, habe ich ein monat gratis sportwoche bekommen, dann anruf ob ichs abonniern will, da eh immer gekauft, ja. hab noch nicht einmal alle meine gratis ausgaben bekommen (1 wurde überhaupt nicht geschickt) schicken sie mir schon eine mahnung, dass ich doch bitte die abokosten einzahle... hab dann drauf geschissen, so nicht 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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