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Jahrhunderttalent
spektrum89 schrieb vor 6 Stunden:

Schwere Körperverletzung - kann schon passieren.

Soweit ich weiß gibt es beim Nasenbeinbruch und Rippenbruch „nur“ eine normale Körperverletzung, weil sie so leicht brechen

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pour que cette année soit la bonne

Haha die Schotten waren ja ein eigener Haufen. Die waren größtenteils alle zwischen 12 und 14, sogar zwischenzeitlich ihr Trommler. Das maximal 8 jährige Mädel im Eck oben war auch ein Highlight :laugh:

Typisch britisch sonst halt, nach Toren laut mit den immer gleichen Melodien und sonst hat man nix gehört.

War witzig anzusehen jedenfalls.

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Im ASB-Olymp
Cosa_Nostra schrieb vor 18 Minuten:

Soweit ich weiß gibt es beim Nasenbeinbruch und Rippenbruch „nur“ eine normale Körperverletzung, weil sie so leicht brechen

Hängt von der Dauer der Arbeits bzw.Dienstunfähigkeit ab.

Über 21 Tagen ist eine schwere Körperverletzung.

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Wahnsinniger Poster
Cosa_Nostra schrieb vor 33 Minuten:

Soweit ich weiß gibt es beim Nasenbeinbruch und Rippenbruch „nur“ eine normale Körperverletzung, weil sie so leicht brechen

Finde das Urteil eigentlich passend! Passiert mir eigentlich nicht leicht, dass die Nase vom Gegenüber bricht!

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Weltklassekicker

Natürlich nicht. Nasenbeinbruch ist in der Regel eine Schwere Körperverletzung. Wäre ja lächerlich wenn nicht. Normale (=leichte) KV sind bei Knochenbrüchen vielleicht der kleine Finger und dergleichen 

bearbeitet von Bellson

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Superstar
parmenides schrieb vor 8 Stunden:

Ungewöhnlich streng

andererseits muss man auch feststellen, dass der Raub eingestellt wurde, obwohl mMn der Tatbestand klar erfüllt wurde, würde einen Schalraub nicht als ‚Nebeneffekt‘ wie im Artikel teilen. Somit finde ich dann das Urteil gar nicht so streng :) im Endeffekt hatten‘s Glück, dass der Raub nicht durchging..

bearbeitet von In Cider

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Weltklassekicker
In Cider schrieb vor 2 Minuten:

andererseits muss man auch feststellen, dass der schwere Raub eingestellt wurde, obwohl mMn der Tatbestand klar erfüllt wurde, würde einen Schalraub nicht als ‚Nebeneffekt‘ wie im Artikel teilen. Somit finde ich dann das Urteil gar nicht so streng :) im Endeffekt hatten‘s Glück, dass der Raub nicht durchging..

Da fehlt aber die Waffe für den Tatbestand mmn?

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Superstar
Bellson schrieb vor 6 Minuten:

Da fehlt aber die Waffe für den Tatbestand mmn?

Beim schweren Raub hast du recht, ja, keine Ahnung, warum der schwere Raub überhaupt angeführt oder angezeigt wurde? 
meine generell den Raub - hierbei reicht ja die Gewalt.

 

E: hab gemerkt, dass ich oben tatsächlich selbst auch ‚schwerer Raub‘ übernommen habe :) 

bearbeitet von In Cider

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Weltklassekicker
In Cider schrieb vor 1 Minute:

Beim schweren Raub hast du recht, ja, keine Ahnung, warum der schwere Raub überhaupt angeführt oder angezeigt wurde? 
meine generell den Raub - hierbei reicht ja die Gewalt.

 

E: hab gemerkt, dass ich oben tatsächlich selbst auch ‚schwerer Raub‘ übernommen habe :) 

Ich verstehe auch nicht warum nur Nötigung und nicht Raub. Bisschen absurd aber bitte 👀

 

 

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Superstar
Settembre schrieb vor 26 Minuten:

Und waren die Becherdiebe wieder da? :ears:

Ich hab nach dem Spiel im Sektor 14 extra darauf geachtet und bin ein paar Minuten länger geblieben - habe keinen gesehen.

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Jahrhunderttalent
gloggi99 schrieb vor 6 Stunden:

Hängt von der Dauer der Arbeits bzw.Dienstunfähigkeit ab.

Über 21 Tagen ist eine schwere Körperverletzung.

Ein unverschobener Nasenbeinbruch gilt als Körperverletzung, ein verschobener als schwere Körperverletzung. 
Hab grad gegoogled weil es mich jetzt interessiert hat 

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