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Gast Lemmy K
Kitz3006 schrieb vor 2 Minuten:

Wer macht den Gruß? Bei 0:22 seh ich da nix - eventuell bin ich aber auch zu blind. UNd auch was für eine Geste du mit Kippa meinst erschließt sich mir nicht. Bitte um eine kurze Beschreibung wo im Bild bzw. wer. 

Siehst du ihn wirklich nicht?Der doppelte Gruß mit beiden Armen.

Da sind viele Volltrottel zu sehen,aber Hitlergruß ist keiner zu sehen.

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Fussballliebhaber
Lemmy K schrieb vor 6 Minuten:

Siehst du ihn wirklich nicht?Der doppelte Gruß mit beiden Armen.

Da sind viele Volltrottel zu sehen,aber Hitlergruß ist keiner zu sehen.

genau so sehe ich das auch.

oema schrieb vor 4 Minuten:

hab auch ein bisschen gebraucht, lässt sich aber kaum abstreiten

Unbenannt.JPG

ok, das konnte man echt kaum sehen, muss mich da auch korrigieren, aber wie schon erwähnt, alles Spezialisten leider, glaub aber sogar der hat das provokativ in Richtung Austria Sektor gezeigt, reine Vermutung natürlich.

bearbeitet von derfalke35

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Postinho
oema schrieb vor 1 Minute:

hab auch ein bisschen gebraucht, lässt sich aber kaum abstreiten

Schaut aber auf einem Screenshot in meinen Augen klarer aus als am Video wo er gleich danach immer wieder beide Arme hebt. Ist jedenfalls (wie der Platzsturm selbst) absolut zu verurteilen. 

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Posting-Maschine
Neocon schrieb vor 38 Minuten:

Das Urteil stammt vom OGH und ist damit bereits in letzter Instanz entschieden worden. Es besteht jetzt nur noch die Möglichkeit, sich an den VfGH bzw. EGMR in Straßburg zu wenden, wenn Grund- bzw. Menschenrechte verletzt wurden (z.B. Recht auf ein faires Verfahren). Das ist aber äußerst schwierig.

Deshalb hab ich im RIS nix gefunden. Dachte, das liegt noch beim LG Ried. Für mich würde hier ja „nullum crimen sine lege“ greifen, deswegen würde mich der Schriftsatz dazu interessieren und gegen welches Gesetz hier genau verstoßen wurde.

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Fussballliebhaber
Kitz3006 schrieb vor 2 Minuten:

Schaut aber auf einem Screenshot in meinen Augen klarer aus als am Video wo er gleich danach immer wieder beide Arme hebt. Ist jedenfalls (wie der Platzsturm selbst) absolut zu verurteilen. 

Mit Sicherheit zu verurteilen, ich glaub ja sogar, dass der Typ das rein aus provokativer Natur Richtung Austria Sektor zeigt.

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Im ASB-Olymp
Turbotraktor schrieb vor 1 Minute:

Deshalb hab ich im RIS nix gefunden. Dachte, das liegt noch beim LG Ried. Für mich würde hier ja „nullum crimen sine lege“ greifen, deswegen würde mich der Schriftsatz dazu interessieren und gegen welches Gesetz hier genau verstoßen wurde.

Woraus lests ihr, dass es sich da um eine strafrechtliche Verurteilung handelt? Soweit ich das sehe ging es um eine Schmerzengeldforderung und somit um ein zivilrechtliches Verfahren. Insofern verstehe ich auch die große Aufregung nicht.

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Gast Lemmy K

Edith

bearbeitet von Lemmy K

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Posting-Maschine
rostiger nagel schrieb vor 8 Minuten:

Woraus lests ihr, dass es sich da um eine strafrechtliche Verurteilung handelt? Soweit ich das sehe ging es um eine Schmerzengeldforderung und somit um ein zivilrechtliches Verfahren. Insofern verstehe ich auch die große Aufregung nicht.

Das Legalitätsprinzip gilt auch fürs Zivilrecht :)

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Wien nur du allein!
Turbotraktor schrieb vor 13 Minuten:

Deshalb hab ich im RIS nix gefunden. Dachte, das liegt noch beim LG Ried. Für mich würde hier ja „nullum crimen sine lege“ greifen, deswegen würde mich der Schriftsatz dazu interessieren und gegen welches Gesetz hier genau verstoßen wurde.

http://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/raufhandel-nach-einem-fussballspiel/

Dort ist auch ein Link zum Volltext im RIS

rostiger nagel schrieb vor 10 Minuten:

Woraus lests ihr, dass es sich da um eine strafrechtliche Verurteilung handelt? Soweit ich das sehe ging es um eine Schmerzengeldforderung und somit um ein zivilrechtliches Verfahren. Insofern verstehe ich auch die große Aufregung nicht.

Ja, geht um zivilrechtliche Ansprüche. Finde das Urteil dennoch überschießend.

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Im ASB-Olymp
Turbotraktor schrieb vor 5 Minuten:

Das Legalitätsprinzip gilt auch fürs Zivilrecht :)

Hat aber mit dem Grundsatz nullum crimen sine lege nichts zu tun.

Und es macht auch einen gravierenden Unterschied, weil es im Zivilprozess keine Unschuldsvermutung gibt. Daher machen Vergleiche mit dem Landfriedensbruch-Paragraph auch keinen Sinn (nicht auf deinen Beitrag bezogen). 

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Bester Mann im Team
derfalke35 schrieb vor 28 Minuten:

Mit Sicherheit zu verurteilen, ich glaub ja sogar, dass der Typ das rein aus provokativer Natur Richtung Austria Sektor zeigt.

Also ist es nur halb so schlimm, wenn einen Hitlergruß rein aus provokativer Natur zeigt?

grubi87 schrieb vor 2 Minuten:

Ok also das Thema Hitlergruss kann man mMn nie anhand eines Standbildes beurteilen, sonst hättest bei vielen Situationen, in Stadien weltweit, angebliche Nazis. 

Schau dir das Video an :-)

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ASB-Messias
DieSpinnerin schrieb vor 1 Minute:

Also ist es nur halb so schlimm, wenn einen Hitlergruß rein aus provokativer Natur zeigt?

Hat er so nicht gesagt...

 

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