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Jahrhunderttalent
2 hours ago, graz_fan said:

Diese Teilnahmebedingungen dürfen halt nicht gegen gültiges Recht verstoßen, sonst hast wieder sowas wie einen Bosman-Fall, wo du ziemlich genau weißt, dass es nur solange gut geht, bis jemand dagegen klagt.

Tun sie nicht, aber ich kann gerne meinen REWI-Bekannten (ehemaliger Studienkollege als ich selbst am SOWI war) nach seiner Rechtsmeinung fragen falls gewuenscht? Der drueckt sich besser im Rechtsprech aus als ich das kann.

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Postinho
Turngras schrieb vor 2 Stunden:

Bitte erkläre uns, gegen welches gültige Recht die Verbandsregeln verstoßen. Diese Regeln sollen einen reibungslosen Ablauf der Meisterschaft gewährleisten, und sind allen Teilnehmern bekannt. Die Statuten sehen nun mal eine aufschiebende Wirkung nur bei Geldstrafen vor. 

Ich zitiere hier den Rechtsanwalt vom Kurier, der meinte so eine aufschiebende Regel gibt es im Zivilrecht nicht. Wenn du nicht davon ausgehst, dass der Fußball eine Blase mit eigenem Rechtssystem ist, so ist der Paragraf zumindest grenzwertig, wenn der beschuldigten Partei vor dem Inkrafttreten der Strafe kein Einspruch gewährt wird. Wie gesagt: Sollte der Protest vor dem Sonntag behandelt werden egal ob stattgegeben oder abgewiesen, ist alles gut. Falls nicht, wir werden sehen.

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Postinho
graz_fan schrieb vor 3 Stunden:

Ich zitiere hier den Rechtsanwalt vom Kurier, der meinte so eine aufschiebende Regel gibt es im Zivilrecht nicht. Wenn du nicht davon ausgehst, dass der Fußball eine Blase mit eigenem Rechtssystem ist, so ist der Paragraf zumindest grenzwertig, wenn der beschuldigten Partei vor dem Inkrafttreten der Strafe kein Einspruch gewährt wird. Wie gesagt: Sollte der Protest vor dem Sonntag behandelt werden egal ob stattgegeben oder abgewiesen, ist alles gut. Falls nicht, wir werden sehen.

Falls nicht, ist gibt es direkten Diskussionsbedarf eigentlich auch nur, wenn die unbedingten Strafen der Ein-Spiel Gruppe in bedingt umgewandelt werden (oder allgemein keine unbedingten Strafen mehr vorhanden sind). Denn dann, und nur dann hat Rapid irgendein Argument. Wenn Spieler mit 3 Spielen unbedingt auf 2 Spiele unbedingt herabgestuft werden ändert sich genauso wenig etwas, wie wenn die 3 Spiele unbedingt Spieler auf 2 herabgesetzt werden.

Und soviel Resthirn traue ich der Bundesliga in diesem Fall schon zu, dass sie die 1 Spiel Sperren beibehalten und sich nicht ein neues Fass aufmachen.

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Postinho
11mousa schrieb vor 44 Minuten:

Falls nicht, ist gibt es direkten Diskussionsbedarf eigentlich auch nur, wenn die unbedingten Strafen der Ein-Spiel Gruppe in bedingt umgewandelt werden (oder allgemein keine unbedingten Strafen mehr vorhanden sind). Denn dann, und nur dann hat Rapid irgendein Argument. Wenn Spieler mit 3 Spielen unbedingt auf 2 Spiele unbedingt herabgestuft werden ändert sich genauso wenig etwas, wie wenn die 3 Spiele unbedingt Spieler auf 2 herabgesetzt werden.

Und soviel Resthirn traue ich der Bundesliga in diesem Fall schon zu, dass sie die 1 Spiel Sperren beibehalten und sich nicht ein neues Fass aufmachen.

Wäre eine Möglichkeit. Nur Begründen kannst halt nicht, wieso Hedl seine unbedingte dann nicht reduziert wird, der eigentlich im Vergleich zu Burgstaller oder Grüll sehr wenig getan hat. Dann wäre seine Strafe im Verhältnis zu den beiden schon sehr hoch.

Black_tm schrieb vor 44 Minuten:

Kurzer Themenwechsel (ich glaub es har noch keiner gepostet:

https://www.derstandard.at/story/3000000210324/fu223ball-klagen-nach-bau-des-neuen-lask-stadions-in-linz
 

auch irgendwie spannend was dort so abgeht. 

Ja irgendwie typisch Ö. Die Baufirma pfuscht und will trotzdem ihr Geld, aber nicht die Mängel beheben. Sollte das stimmen, bin ich sehr auf die Begründung gespannt.

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Surft nur im ASB
Pepi_Gonzales schrieb vor 19 Stunden:

Sorry für mich ist das bezüglich Rapid mittlerweile maximal scheinheilig.

Ist sicher einer Meinung mit der ich massiv in der Minderheit bin. Soll so sein. Aber viele geilen sich zu sehr an dem Thema auf.

Wer sonst nix hat, gfreit sie über den Scheiss des anderen. Aber wir haben es uns selbst eingebrockt und dürfen jetzt schön die Suppe auslöffeln. 

bearbeitet von WienerGsindl

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Weltklassekicker

Zur aufschiebenden Wirkung:

Im Endeffekt müsste die Bundesliga keine Instanz anbieten, bei der man die Strafe anfechten kann. Dann könnte man maximal eine zivilrechtliche Klage einbringen und wahrscheinlich erst im Nachhinein feststellen, dass die Strafe vertragswidrig war (falls dem so wäre) - oder der Vertrag rechtswidrig. Wenn die Regeln der Bundesliga die aufschiebende Wirkung bei einer internen Instanz ausschließen und die Vereine dem Vertrag zugestimmt haben, sehe ich kein großes Problem darin.

Es gibt in der österreichischen Rechtsordnung übrigens auch nicht durchgängig eine aufschiebende Wirkung bei Bescherden/Klagen bei Gerichten. 

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Postinho
graz_fan schrieb vor 10 Stunden:

Wäre eine Möglichkeit. Nur Begründen kannst halt nicht, wieso Hedl seine unbedingte dann nicht reduziert wird, der eigentlich im Vergleich zu Burgstaller oder Grüll sehr wenig getan hat. Dann wäre seine Strafe im Verhältnis zu den beiden schon sehr hoch.

Da bin ich grundsätzlich bei dir. Ich war ja schon ursprünglich (sollte hier ohnehin an ein paar Stellen dokumentiert sein) der Meinung, dass eine unbedingte Strafe für neben stehen und nicht aktiv zu versuchen den anderen in die Fresse zu hauen, wesentlich zu hart ist. Ich hätte SH eine Geldstrafe + Teilnahme an einem Seminar, den "Zusehern" eine verpflichtende Teilnahme am Seminar und dafür den Sängern 6 Spiele unbedingt aufgebrummt. Einfach, damit die, die etwas wirklich schäbiges getan haben auch richtig gebeutelt werden, dafür diejenigen die nur zur falschen Zeit am falschen Ort waren praktisch ungeschoren davonkommen.

ABER (und das ist der Punkt): Jetzt, wo sie diese Strafe ausgesprochen haben, haben sie sich in eine Situation gebracht, in der sie die "leichteren" Strafen nicht reduzieren können, ohne eine komplett neue Baustelle aufzumachen.

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Wichtiger Spieler
graz_fan schrieb vor 19 Stunden:

Bin ich ganz bei dir. Sowas geht nur wenn du den Protest dann auch so zeitnah behandelst, damit es keine aufschiebende Wirkung gibt. Das würde aber auch mehr Arbeit bedeuten. Einfacher geht es natürlich einfach zu sagen, im Sportrecht ist halt alles anders als im Zivilrecht. Und sollte Rapid gegen diesen Paragrafen klagen, bin ich mir ziemlich sicher, dass sie damit Erfolg haben würden, weil sie alleine für den Fall, dass der Senat es nicht schafft bis Sonntag ihren Protest zu behandeln, ihrer Rechte beraubt werden.

Warum sollten sie damit Erfolg haben wenn der Kurier Jurist schon dazu sagt:

 

Zitat

Dieser markante Unterschied zwischen Sport- und Zivilrecht sei ausjudiziert

 

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Teamspieler
SchenaPeda schrieb vor 2 Stunden:

Im Endeffekt müsste die Bundesliga keine Instanz anbieten, bei der man die Strafe anfechten kann.

Die Bundesliga bietet sogar drei Instanzen an:

  • 1. Instanz Strafsenat
  • 2. Instanz Protestkomitee
  • 3. Instanz Rechtsmittelsenat

https://www.oefb.at/oefb/OeFB-Rechtspflegeordnung-gueltig-ab-1-10-2023.pdf

Die Protestfrist beträgt drei Tage ab mündlicher Verkündung des Ersturteiles bzw. 14 Tage ab schriftlicher Zustellung für eine schriftliche Begründung des Protestes. Innerhalb welcher Frist das Komitee tagen muss, ist nicht geregelt. 

Zählt man nun die Tage zusammen, die vergehen können, bis ein Protest verhandelt ist, dann wird klar, dass ein rechtzeitiger Beschluss vor dem nächsten Spieltag in der Praxis nur in Ausnahmefällen möglich wäre, z.B. wenn eine Länderspielpause dazwischen liegt.

Aus diesem pragmatischen Grund hat ein Protest gegen Sperren keine aufschiebende Wirkung. 

 

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Teamspieler

Rapid Einspruch wurde doch noch vor dem WE behandelt:

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/hedl-in-klagenfurt-an-bord--rapid-protest-teilweise-erfolgreich/
 

Hedl umgewandelt in bedingt, bei Grüll ein Spiel unbedingt weniger. Alle anderen bleiben.

sind nachvollziehbare Begründungen, also find ich ok.

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Posting-Maschine
Black_tm schrieb vor 27 Minuten:

Rapid Einspruch wurde doch noch vor dem WE behandelt:

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/hedl-in-klagenfurt-an-bord--rapid-protest-teilweise-erfolgreich/
 

Hedl umgewandelt in bedingt, bei Grüll ein Spiel unbedingt weniger. Alle anderen bleiben.

sind nachvollziehbare Begründungen, also find ich ok.

Abgesehen von der Reduzierung der Strafen finde ich gerade die Begründungen lächerlich. Einmal das der Hedl ja noch jung ist, ...was ist denn das für eine Begründung? Und zum anderen das Burgi Kapitän ist und somit eine Vorbildfunktion hat. Grüll ist Ersatzkapitän und hat somit auch eine Vorbildfunktion.

Da hat man sich irgendwelche Begründungen einfallen lassen, um die Strafen reduzieren zu können. Für die anderen Strafen ist ihnen wohl keine Begründung mehr eingefallen :facepalm:

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Postinho
Black_tm schrieb vor 38 Minuten:

Rapid Einspruch wurde doch noch vor dem WE behandelt:

https://www.laola1.at/de/red/fussball/bundesliga/news/hedl-in-klagenfurt-an-bord--rapid-protest-teilweise-erfolgreich/
 

Hedl umgewandelt in bedingt, bei Grüll ein Spiel unbedingt weniger. Alle anderen bleiben.

sind nachvollziehbare Begründungen, also find ich ok.

Also genau wie erwartet. Das sie bei Hedl irgendwas finden würden war ja zu erwarten. ISt aber auch irgendwie okay, weil ich dessen Strafe im Vergleich zu den anderen als zu hart empfand. Bin aber überrascht, dass sie Unterschiede zwischen Grüll und Burgstaller machen. Bin gespannt wie Rapid darauf reagiert,

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Teamspieler
rmax1 schrieb vor 11 Minuten:

Abgesehen von der Reduzierung der Strafen finde ich gerade die Begründungen lächerlich. Einmal das der Hedl ja noch jung ist, ...was ist denn das für eine Begründung? Und zum anderen das Burgi Kapitän ist und somit eine Vorbildfunktion hat. Grüll ist Ersatzkapitän und hat somit auch eine Vorbildfunktion.

Da hat man sich irgendwelche Begründungen einfallen lassen, um die Strafen reduzieren zu können. Für die anderen Strafen ist ihnen wohl keine Begründung mehr eingefallen :facepalm:

Lex Rapdi (ohne Wien) 🤡🤡🤡

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