Verkehrskontrolle! Führer- und Zulassungsschein bitte!


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Scarface0664 schrieb vor 2 Stunden:

Scheißen sich die Eltern bei dem nix?

Ich bin eh gleich unterwegs. Ich werde versuchen was über sein familiäres Umfeld herauszufinden. Ich fürchte, Wohlstandsverwahrlosung wird es nicht sein.

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Prickelnd
Vöslauer schrieb am 29.9.2016 um 13:55 :

Lenkererhebung erhalten - hab jetzt bisschen die Hosen voll was kommen könnte. Gibt es vielleicht einen Maximalstrafenwert bei solchen Briefen/Erhebungen oder ist alles möglich bis hin zum Führerscheinentzug?  (nur in der Theorie gefragt - praktisch gehe ich nicht davon aus. Aber diese Unwissenheit frisst mich auf.... weil jetzt kann sich sicher wieder 2-3 Wochen warten...) 

 

bianco verde schrieb am 1.10.2016 um 06:13 :

Halt uns auf dem Laufenden.

 

Brief ist übrigens schon letzte Woche gekommen =>

"..... die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h überschritten. Die Überschreitung wurde mit einem Messgerät festgestellt. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. 

Sie haben dadurch gegen folgende Rechtsvorschrift(en) verletzt:

§ 20 Abs. 2 StVo

Geldstrafe: € 75,00  oder Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tage / 10 Stunden." 

----------------

Ich bin zufrieden - hatte ein viel schlechteres Gewissen/Gefühl bei dieser Sache. 

Ist ein 50er kurz vor der Freilandstraße (100 km/h), früher war es sogar auch ein 100er weil es dort kaum Zivilisation gibt. Doch neuerdings wurden dort Wohnhäuser gebaut, Menschen sieht man dort zwar fast nie herumgehen weil der Gehsteig richtung Nirvana/Autobahn führt, deswegen verleitet es manchmal dazu den 50er fast zu vergessen/ignorieren weil man ohne aufmerksam zu sein fast glauben könnte, dass hier 50er viel zu langsam sei. 

Aber mei ich sehe es ein, die Wohnungen haben auch alle ein Balkon, da muss man nicht mit vorbeirauschen. Und ich glaube 75,00€ sind mehr als amikal und womöglich drückt man dort auch (noch) absichtlich ein Auge zu wegen den Umständen. Da in der Zwischenzeit ein fetter 50er am Asphalt hervorscheint und ein neues Ortstaferl, hat man sich der Sache wohl angenommen. 

 

 

bearbeitet von Vöslauer

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ASB-Legende
Vöslauer schrieb am 17/10/2016 um 20:48 :

 

 

Brief ist übrigens schon letzte Woche gekommen =>

"..... die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 23 km/h überschritten. Die Überschreitung wurde mit einem Messgerät festgestellt. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abgezogen. 

Sie haben dadurch gegen folgende Rechtsvorschrift(en) verletzt:

§ 20 Abs. 2 StVo

Geldstrafe: € 75,00  oder Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tage / 10 Stunden." 

----------------

Ich bin zufrieden - hatte ein viel schlechteres Gewissen/Gefühl bei dieser Sache. 

Ist ein 50er kurz vor der Freilandstraße (100 km/h), früher war es sogar auch ein 100er weil es dort kaum Zivilisation gibt. Doch neuerdings wurden dort Wohnhäuser gebaut, Menschen sieht man dort zwar fast nie herumgehen weil der Gehsteig richtung Nirvana/Autobahn führt, deswegen verleitet es manchmal dazu den 50er fast zu vergessen/ignorieren weil man ohne aufmerksam zu sein fast glauben könnte, dass hier 50er viel zu langsam sei. 

Aber mei ich sehe es ein, die Wohnungen haben auch alle ein Balkon, da muss man nicht mit vorbeirauschen. Und ich glaube 75,00€ sind mehr als amikal und womöglich drückt man dort auch (noch) absichtlich ein Auge zu wegen den Umständen. Da in der Zwischenzeit ein fetter 50er am Asphalt hervorscheint und ein neues Ortstaferl, hat man sich der Sache wohl angenommen. 

 

 

Fein. Wie gesagt, muss nichts schlimmes sein, so eine lenkererhebung. 

Mir ist das gleiche im februar in der steiermark passiert. Elend lange bundesstraße, die von einem kaff durch das nächste führt. Immer wieder ein paar häuser, dann nix, dann und wann mal ein ort und viel gegend. Das problem war, dass das alles ein ortsgebiet war und überall 50 galt. Ich bin 70 gefahren, im glauben, dass zwischen den siedlungen 70 sind, aber dem war nicht so. Geblitzt haben sie mich dann mit 72. Hat mich auch 75 € gekostet.

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Beruf: ASB-Poster

Besitzstörung .............

bin in der Nacht auf Tankstelle gestanden und hab mich mit Kollegen unterhalten bin sogar im Auto sitzen geblieben. 

Da kein Platz war bin ich vor dem Staubsauger gestanden ich hab aber sicher keinen behindert und wenn doch wo is das Problem ich war im Auto und wäre weg gefahren.

Das geht zum Rechtsschutz. das is eine Abzocke!

DSC_0307.JPG

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Im ASB-Olymp
Scarface0664 schrieb vor 21 Minuten:

Besitzstörung .............

bin in der Nacht auf Tankstelle gestanden und hab mich mit Kollegen unterhalten bin sogar im Auto sitzen geblieben. 

Da kein Platz war bin ich vor dem Staubsauger gestanden ich hab aber sicher keinen behindert und wenn doch wo is das Problem ich war im Auto und wäre weg gefahren.

Das geht zum Rechtsschutz. das is eine Abzocke!

 

Wennst komplett anynom bleiben willst, würd ich noch mehrere Stellen unkenntlich machen, Herr Ne*****r. :D

Ich kenn einige solcher Fälle, fast alle haben schlussendlich, meist auf anraten der eigenen Anwälte bezahlt, einfach weil die Gefahr deutlich mehr zu zahlen zu groß war.

bearbeitet von herr_bert

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

dreckspack.

dagegen sollte der öamtc mal aufstehen, da sind die autofahrer wirklich melkkühe. einfach jedem die prozesskosten zahlen und ordentlich widerstand leisten, dann hört sich diese gangart auch auf.

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Beruf: ASB-Poster
herr_bert schrieb vor 2 Minuten:

Wennst komplett anynom bleiben willst, würd ich noch mehrere Stellen unkenntlich machen, Herr Ne*****r. :D

Ich kenn einige solcher Fälle, fast alle haben schlussendlich, meist auf anraten der eigenen Anwälte bezahlt, einfach weil die Gefahr deutlich mehr zu zahlen zu groß war.

Da hab ich was vergessen, zum Glück gibt sehr viele mit dem Nachnamen :)

Hab heute mit einem Anwalt geredet und der meinte 290€ is heftig......

Und wenns der Rechtsschutz übernimmt kann nicht viel passieren.

 

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Scarface0664 schrieb vor 8 Stunden:

Da hab ich was vergessen, zum Glück gibt sehr viele mit dem Nachnamen :)

Hab heute mit einem Anwalt geredet und der meinte 290€ is heftig......

Und wenns der Rechtsschutz übernimmt kann nicht viel passieren.

 

Denk schon das was passieren kann - wennst die gerichtsverhandlung verlierst, zahlst ja du die strafe nicht die Rexhgschutz!???

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Postinho

Das Thema Besitzstörung war erst vor 2 Wochen im ORF in der Sendung Bürgeranwalt. Hier wurde auch gesagt, dass es am besten ist einfach zu bezahlen. Eventuell gibts den Beitrag noch in der TV Thek..

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290,- sind absolut unangemessen, eine echte Schweinerei.

Allerdings gibt es eine andere Seite auch zu sehen. Ich kenne den Pächter einer Tankstelle ggü. einer Großdiskothek. Der greift ebenfalls mit Besitzstörungsklagen durch (allerdings nur zum Bruchteil der Summe von Scarface), weil macht er das nicht, hat er seine Tankstelle an Sonntagen zugeparkt. Die Leute nehmen die Tanke als erweiterten Parkplatz der Disco und wenn sie fett sind, lassen´s halt (eh klug) das Auto stehen. Oft bis zum späten sonntag Nachmittag. 

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uhhuh...h..

Privat ist Privat. Ehrlich gsagt, versteh ich das! Ihr wollts auch net das ein Fremder bei euch zuhause parkt? Jetzt kommts net mit: das ist net dasselbe.. :facepalm:

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Im ASB-Tausenderklub

290€ ist eh billig.

Die Tankstelle ist ja bekannt dafür dass sich dort in der Nacht irgendwelche Vollidioten treffen die den Gürtel unsicher machen und damit die zahlende Kundschaft abschrecken. Will nicht wissen wieviel Umsatz denen entgeht aufgrund dieser Herrschaften, daher verständlich wenn man diese loswerden will.

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Junior Vizepräsident
benni889 schrieb vor einer Stunde:

Privat ist Privat. Ehrlich gsagt, versteh ich das! Ihr wollts auch net das ein Fremder bei euch zuhause parkt? Jetzt kommts net mit: das ist net dasselbe.. :facepalm:

Sehe ich auch so, aber heutzutage gilt man als Denunziant, Abzocker oder sonst was, wenn man sein Grund vor fremden Autos schützen will. Aber das darf man nicht verwechseln mit den augenscheinlich verwahrlosten Parkplätzen, die überwacht werden und jeder der dort drauf fährt eine Abmahnung kriegt.

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DIE Firma für Ihr Posting!
Scarface0664 schrieb am 21.10.2016 um 15:10 :

Besitzstörung .............

bin in der Nacht auf Tankstelle gestanden und hab mich mit Kollegen unterhalten bin sogar im Auto sitzen geblieben. 

Da kein Platz war bin ich vor dem Staubsauger gestanden ich hab aber sicher keinen behindert und wenn doch wo is das Problem ich war im Auto und wäre weg gefahren.

Das geht zum Rechtsschutz. das is eine Abzocke!

DSC_0307.JPG

Wenn du im Auto gesessen bist, würd ich die Strafe auf jeden Fall anfechten. Es muss das Mindeste sein, dass sich der Grundstücksbesitzer zum Auto bequemt und den Fahrer (so er denn in der Nähe ist) zum Wegfahren auffordert...

benni889 schrieb vor 3 Stunden:

Privat ist Privat. Ehrlich gsagt, versteh ich das! Ihr wollts auch net das ein Fremder bei euch zuhause parkt? Jetzt kommts net mit: das ist net dasselbe.. :facepalm:

Wenn jemand meint, er muss sich in unsere Einfahrt stellen, werde ich ihn freundlich bitten, sich bitte in die Nachbarwiese zu stellen.

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Beruf: ASB-Poster
Admira Fan schrieb vor 17 Stunden:

Denk schon das was passieren kann - wennst die gerichtsverhandlung verlierst, zahlst ja du die strafe nicht die Rexhgschutz!???

Das kommt doch drauf an was alles abgedeckt ist, und wir haben das Premium Paket bei der D.A.S für den KFZ Teil.

Ich habe heute alle Dokumente mit dem Schadensfall weitergeleitet mal schauen ob sie den Fall überhaupt annehmen.

Ich werde weiter berichten.

PostingGmbH schrieb vor einer Stunde:

Wenn du im Auto gesessen bist, würd ich die Strafe auf jeden Fall anfechten. Es muss das Mindeste sein, dass sich der Grundstücksbesitzer zum Auto bequemt und den Fahrer (so er denn in der Nähe ist) zum Wegfahren auffordert...

So sehe ich das auch und das Foto haben sie weit weg gemacht als ob sie auf der Lauer gelegen hätten.

bearbeitet von Scarface0664

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