rapidwien21 Workaholic Geschrieben 30. Mai firewhoman schrieb vor 4 Stunden: Okay, danke. Ein Link oder eine Quelle hätte vielleicht zum Verständnis geholfen @rapidwien21 ... Die, die dabei waren.... Er hat mir übrigens per pm geantwortet dass er sich nicht weiter dazu äußern möchte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
halbe südfront Baltic Cup Champion Geschrieben 30. Mai bw_sektionsbg schrieb vor 5 Stunden: Die Strafe wird sein (beim 1x) wegen Alk 300 und wegen dem Sprudel 70. Um das Geld hätte der Tag auch schöner enden können. Hast keinen nüchternen Mitfahrer musst das Auto abstellen, hast einen darf natürlich der weiterfahren. Dann wär allerdings das selber fahren eigentlich doppelt nicht schlau. Trotz allem tut es mir leid für ihn, vor allem den älteren unter uns hätte sowas wenns dumm läuft auch mal passieren können. Mit 2 Bier bin ich sicher auch schon mal gefahren, so ehrlich muss ich sein. Aktuell max 1 Bier aus anderen Gründen. Er wird es wohl verkraften. Es waren sicher mehr als nur 2 Bier. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mars92 Wahnsinniger Poster Geschrieben 30. Mai halbe südfront schrieb vor 46 Minuten: Er wird es wohl verkraften. Es waren sicher mehr als nur 2 Bier. vl warens 2 maß bier . aber ja, das glaube ich auch. als mann mit „normalem“ körperbau ist es glaube ich physikalisch fast nicht möglich in einem halbwegs angemessenen zeitraum mit 2 krügerl über 0,5 promille zu haben. außer du leerst sie dir vl innerhalb ganz kurzer zeit rein und musst dann gleich zur kontrolle. spreche da auch aus eigener erfahrung von meinen kontrollen und von bekannten. ein guter freund von mir hat außerdem auch einen geeichten alkomat zuhause und wir habens auch schon desöfteren getestet. also mich würde das sehr wundern … 2 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Muerte Austrianer Geschrieben 30. Mai Mars92 schrieb vor 27 Minuten: außer du leerst sie dir vl innerhalb ganz kurzer zeit rein und musst dann gleich zur kontrolle. spreche da auch aus eigener erfahrung von meinen kontrollen und von bekannten. ein guter freund von mir hat außerdem auch einen geeichten alkomat zuhause und wir habens auch schon desöfteren getestet. also mich würde das sehr wundern … Zwischen Vortest und dem geeichten darf man doch normalerweise 20 Minuten warten, oder? Sicher dass das ein wirklich geeichter ist oder doch auch nur ein Vortester? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Mars92 Wahnsinniger Poster Geschrieben 31. Mai (bearbeitet) Muerte schrieb vor 20 Stunden: Zwischen Vortest und dem geeichten darf man doch normalerweise 20 Minuten warten, oder? Sicher dass das ein wirklich geeichter ist oder doch auch nur ein Vortester? es ist schon so ein vortester, wie ihn auch die polizei anfangs verwendet, bevor du zum echten alkomat musst. aber er schickt ihn halt trotzdem 1x pro jahr zum eichen/kalibrieren ein, damit die ergebnisse halbwegs valide sind. glaub schon, dass es somit ungefähr stimmt. aber klar, 100%-ige genauigkeit hast natürlich auch nicht. bearbeitet 31. Mai von Mars92 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scarface0664 Beruf: ASB-Poster Geschrieben Sonntag um 00:16 (bearbeitet) Ich bin heute Abend von der Autobahn Abfahrt runter und Richtung Korneuburg war ein kleines Planquadrat es war schon dunkel und Sicht klar (Ich fahre auf der Autobahn und Landstr. immer mit Abblendlicht und mit Nebelscheinwerfer!) Eh klar Polizist hat die Kelle geschwungen stehen bleiben ist der Beifahrer Tür gekommen und ich Fenster runter und meinte zu mir: Haben wir ein Nebel? Ich: Nein. Er: Warum sind die dann aufgedreht? ich hab kurz überlegt ob ich den was sagen soll wollte aber keine Diskussion mit dem beginnen und hab ihm gesagt aus Gewohnheit. Polizist: Das Nächste mal etwas mitdenken (Er meinte weil kein Nebel war) Ich hab dann nur OK gesagt er noch schönen Abend und bin langsam weiter gefahren. Jetzt Frage: Seit wann darf man Nebelscheinwerfer nicht mehr verwenden auf einer Autobahn oder Landstr? Mir is schon klar das ich ihn Wien nicht mit Nebler fahre aber ich weiß nicht was der von mir genau wollte. Das hat mir keine Ruhe gelassen und hab das nochmal nach geschaut. Laut Autorevue: Die Nebelscheinwerfer alleine oder auch zusammen mit dem Abblendlicht sind auch bei Tag und guter Sicht erlaubt. Sinnvoller eingesetzt sind sie aber (zusammen mit dem Abblendlicht) bei Regen, Schnee, Dunkelheit oder eben bei Nebel. Kann halt nicht jeder das Neueste Matrix LED Licht haben dann dreh ich halt alles auf was ich habe um die Straße gut zu sehen. Ich habe 14 Jahre mein Führerschein aber wegen Nebelscheinwerfer is mir noch keiner auf die Eier gegangen. bearbeitet Sonntag um 00:17 von Scarface0664 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Dobinator Beruf: ASB-Poster Geschrieben Sonntag um 02:23 (bearbeitet) Scarface0664 schrieb vor 2 Stunden: Das hat mir keine Ruhe gelassen und hab das nochmal nach geschaut. Laut Autorevue: Die Nebelscheinwerfer alleine oder auch zusammen mit dem Abblendlicht sind auch bei Tag und guter Sicht erlaubt. Sinnvoller eingesetzt sind sie aber (zusammen mit dem Abblendlicht) bei Regen, Schnee, Dunkelheit oder eben bei Nebel. Kann halt nicht jeder das Neueste Matrix LED Licht haben dann dreh ich halt alles auf was ich habe um die Straße gut zu sehen. Sollte auch stimmen, dass man Nebelscheinwerfer auch als Tagfahrlicht verwenden darf: § 99 KFG 1967 (Kraftfahrgesetz 1967) - JUSLINE Österreich auch ÖAMTC hat da eine Übersicht: Zitat Nebelscheinwerfer: bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht) bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung". Kfz-Beleuchtung - Licht an oder Licht aus? | ÖAMTC (ich hätte mir Gegenteiliges erwartet, wenn ich ehrlich bin, bei mir ist die Fahrschule aber schon länger her) bearbeitet Sonntag um 02:25 von Dobinator 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
bobby the cat ...can't escape the moon Geschrieben Sonntag um 07:37 Scarface0664 schrieb vor 7 Stunden: Ich bin heute Abend von der Autobahn Abfahrt runter und Richtung Korneuburg war ein kleines Planquadrat es war schon dunkel und Sicht klar (Ich fahre auf der Autobahn und Landstr. immer mit Abblendlicht und mit Nebelscheinwerfer!) Eh klar Polizist hat die Kelle geschwungen stehen bleiben ist der Beifahrer Tür gekommen und ich Fenster runter und meinte zu mir: Haben wir ein Nebel? Ich: Nein. Er: Warum sind die dann aufgedreht? ich hab kurz überlegt ob ich den was sagen soll wollte aber keine Diskussion mit dem beginnen und hab ihm gesagt aus Gewohnheit. Polizist: Das Nächste mal etwas mitdenken (Er meinte weil kein Nebel war) Ich hab dann nur OK gesagt er noch schönen Abend und bin langsam weiter gefahren. Jetzt Frage: Seit wann darf man Nebelscheinwerfer nicht mehr verwenden auf einer Autobahn oder Landstr? Mir is schon klar das ich ihn Wien nicht mit Nebler fahre aber ich weiß nicht was der von mir genau wollte. Das hat mir keine Ruhe gelassen und hab das nochmal nach geschaut. Laut Autorevue: Die Nebelscheinwerfer alleine oder auch zusammen mit dem Abblendlicht sind auch bei Tag und guter Sicht erlaubt. Sinnvoller eingesetzt sind sie aber (zusammen mit dem Abblendlicht) bei Regen, Schnee, Dunkelheit oder eben bei Nebel. Kann halt nicht jeder das Neueste Matrix LED Licht haben dann dreh ich halt alles auf was ich habe um die Straße gut zu sehen. Ich habe 14 Jahre mein Führerschein aber wegen Nebelscheinwerfer is mir noch keiner auf die Eier gegangen. Mei liaba Scholli, es is scho a Kreuz mit de Nebelscheinwerfer in Österreich! I sag's eich, wia's is: Kaum wird's a bissl trüb, scho gehen die Diskussionen los. Darf i, darf i ned? Und wenn ja, wann und wie überhaupt? I hob mi da jetzt a bissl schlau gemacht, und i muass sagen, es is ned immer alles logisch, aber so is es halt. Also, passats auf: Die Hauptsach, wo des alles drinsteht, is es Kraftfahrgesetz, kurz KFG, und die Straßenverkehrsordnung, die StVO. Speziell der § 99 im KFG, der is da quasi der Chef im Ring, wenn's drum geht, wann ma de Liachta einschalten derf. I find, des is scho a Wissenschaft für sich. Wann derf i de vordern Nebler jetzt brennen lassen? Jetzt haltets eich fest: In Österreich, da sama anscheinend a bissl lockerer drauf als die Piefke drüben in Deutschland. Bei uns derf ma de Nebelscheinwerfer nämlich a bei schönstem Sonnenschein als Tagfahrlicht verwenden. Ja, richtig ghört! Entweder ganz allein oder mitm Standlicht oder sogar mitm Abblendlicht, wenn's zum Beispiel auf ana kurvigen Straßn dahin geht. I man, warum a ned, wenn's Auto des scho hat, gell? Und wenn's Wetter dann wirklich grauslich wird – also bei Nebel, starkem Regen oder wenn’s ordentlich schneibt – dann is eh klar, dass ma de Nebler einschalten derf. Im Gesetz steht da was von "erheblicher Sichtbehinderung". Was des jetzt genau in Metern heißt, da lasst uns der Gesetzgeber a bissl im Ungewissen, zumindest bei de vordern Neblern. Aber der ÖAMTC, der sagt, wennst unter 150 Meter weit siechst, dann passts scho mit de Nebelscheinwerfer. I glaub, an des kann ma sich halten. Wo derf i's auf koan Fall? Und was is mit der Blenderei? A ganz wichtiges Kapitel, meine Damen und Herren: Tunnel! Im Tunnel haben die Nebelscheinwerfer Sendepause, da is nix mit einschalten. Da gehört das Abblendlicht her, und zwar immer, a wenn der Tunnel hell erleuchtet is, als wär Christtag. I sags nur, weil's teuer werden kann. Und logisch, blenden derf ma natürlich niemanden. Wenn also dei Nebler so eingestellt is, dass der Gegenverkehr glaubt, es kommt ihm die Sonne entgegen, dann stimmt was ned. Dann lieber aus damit, bevor's an Unfall gibt und der Schmäh dann aufhört. Warum is des bei uns eigentlich so? A klaner Blick zruck: Vielleicht fragt sich da jetzt der eine oder andere, warum mir Österreicher da so locker mit de Nebler umgehen. I hab da a Vermutung: Es gab ja mal zwischen 2005 und 2007 die Gschicht mit "Licht am Tag", wo ma immer mit Licht fahren hat müssen. Und ab April 2006 war's dann offiziell erlaubt, dafür a de Nebelscheinwerfer herzunehmen. Zwar is de generelle Lichtpflicht seit 2008 wieder weg , aber i glaub, diese Erlaubnis für de Nebler als Tagfahrlicht, de is uns irgendwie geblieben. So hat sich des halt entwickelt, verstehts? Nebelscheinwerfer vorn vs. Nebelschlussleuchte hinten – A Weltuntergang, äh, Unterschied! Leutln, passt's ma da jetzt ganz genau auf, des is nämlich wirklich wichtig und wird oft verwechselt: Nebelscheinwerfer vorn und Nebelschlussleuchte hinten, des san zwa komplett verschiedene Baustellen! De Nebelscheinwerfer vorn (de "Breitstrahler", wie ma in Österreich a sagt ) san dafür da, dass ihr besser sehts, wenn's diesig is, oder dass euch die anderen besser sehen, wenn ihr's als Tagfahrlicht nehmt. Aber die rote Nebelschlussleuchte hinten, de is a ganz anderes Kaliber! De derfts wirklich nur dann einschalten, wenn die Sicht wegen Nebel unter 50 Meter is. Ned bei Regen allein, ned bei Schneefall allein, außer es is so dicht, dass ma wirklich nur mehr 50 Meter weit sieht. Und wenns dann so weit is, dann bitte ned schneller als 50 km/h fahren! I man, des is ja logisch, bei dera Suppn. Die Funzel is nämlich extrem hell und blendet den Hintermann, dass er glaubt, er schaut direkt in den Höllenschlund. Also, sobald wer aufschließt oder die Sicht wieder besser wird – zack, aus damit! Was blüht mir, wenn i mi ned dran halt? (A bissl schwarzer Humor muass sein) Tja, wer bei de Liachta pfuscht, der kann schon mal zur Kasse gebeten werden. I hab ghört, theoretisch könnt's da um bis zu 5.000 Euro gehen , oder gar 10.000 Euro, wenn's ganz deppert hergeht. Aber i glaub, in der Realität is es meistens a Organmandat so um de 36 Euro oder a Anonymverfügung bis 72 Euro. Wenn's aber zu ana Anzeige kommt, dann kann's schon a paar Hunderter kosten. Also, i würd's ned drauf ankommen lassen. A falsches Licht zur falschen Zeit, und schon is die Urlaubskaffeekassa leer. Und wennst mit der Nebelschlussleuchte an Schabernack treibst und wen blendest, dann is der Spaß erst recht vorbei. Mei Fazit für eich, kurz und knackig: Also, um's auf den Punkt zu bringen, meine lieben Autofahrer-Kollegen: Die vordern Nebelscheinwerfer san bei uns ned nur reine "Nebel"-Scheinwerfer. Ihr derfts es a bei Regen, Schnee und sogar als Tagfahrlicht bei schönem Wetter verwenden. Spezielle Regeln für Autobahn oder Landstraße gibt's da ned, außer halt die allgemeine Gschicht mit der "erheblichen Sichtbehinderung". Dass ma's so locker sehen, des is, glaub i, a Erbe von der "Licht am Tag"-Zeit. Aber Achtung: Im Tunnel san de Dinger tabu! Und bitte, bitte, verwechselts es ned mit der grellroten Nebelschlussleuchte hinten – die is wirklich nur für Extremsituationen da (unter 50 Meter Sicht bei Nebel). I hoff, i hab da jetzt a bissl Licht ins Dunkel bracht. Fahrt's vorsichtig und immer mit de richtigen Liachta! Und wenn's unsicher seid's, dann lieber mit Abblendlicht, da machts nix falsch. Sicher is sicher, gell? 4 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pezi The Pezident of Bäristan Geschrieben Sonntag um 08:09 Scarface0664 schrieb vor 7 Stunden: Ich bin heute Abend von der Autobahn Abfahrt runter und Richtung Korneuburg war ein kleines Planquadrat es war schon dunkel und Sicht klar (Ich fahre auf der Autobahn und Landstr. immer mit Abblendlicht und mit Nebelscheinwerfer!) Eh klar Polizist hat die Kelle geschwungen stehen bleiben ist der Beifahrer Tür gekommen und ich Fenster runter und meinte zu mir: Haben wir ein Nebel? Ich: Nein. Er: Warum sind die dann aufgedreht? ich hab kurz überlegt ob ich den was sagen soll wollte aber keine Diskussion mit dem beginnen und hab ihm gesagt aus Gewohnheit. Polizist: Das Nächste mal etwas mitdenken (Er meinte weil kein Nebel war) Ich hab dann nur OK gesagt er noch schönen Abend und bin langsam weiter gefahren. Jetzt Frage: Seit wann darf man Nebelscheinwerfer nicht mehr verwenden auf einer Autobahn oder Landstr? Mir is schon klar das ich ihn Wien nicht mit Nebler fahre aber ich weiß nicht was der von mir genau wollte. Das hat mir keine Ruhe gelassen und hab das nochmal nach geschaut. Laut Autorevue: Die Nebelscheinwerfer alleine oder auch zusammen mit dem Abblendlicht sind auch bei Tag und guter Sicht erlaubt. Sinnvoller eingesetzt sind sie aber (zusammen mit dem Abblendlicht) bei Regen, Schnee, Dunkelheit oder eben bei Nebel. Kann halt nicht jeder das Neueste Matrix LED Licht haben dann dreh ich halt alles auf was ich habe um die Straße gut zu sehen. Ich habe 14 Jahre mein Führerschein aber wegen Nebelscheinwerfer is mir noch keiner auf die Eier gegangen. Reine Schickane und einmal hat der Kappelständer mal wieder "Recht haben dürfen", obwohl er im Unrecht war. Sie sind halt nicht die intelligentesten, die dort ihren Lohn empfangen. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Jesus1988 Dauer-ASB-Surfer Geschrieben Sonntag um 08:17 bobby the cat schrieb vor 38 Minuten: Mei liaba Scholli, es is scho a Kreuz mit de Nebelscheinwerfer in Österreich! I sag's eich, wia's is: Kaum wird's a bissl trüb, scho gehen die Diskussionen los. Darf i, darf i ned? Und wenn ja, wann und wie überhaupt? I hob mi da jetzt a bissl schlau gemacht, und i muass sagen, es is ned immer alles logisch, aber so is es halt. Also, passats auf: Die Hauptsach, wo des alles drinsteht, is es Kraftfahrgesetz, kurz KFG, und die Straßenverkehrsordnung, die StVO. Speziell der § 99 im KFG, der is da quasi der Chef im Ring, wenn's drum geht, wann ma de Liachta einschalten derf. I find, des is scho a Wissenschaft für sich. Wann derf i de vordern Nebler jetzt brennen lassen? Jetzt haltets eich fest: In Österreich, da sama anscheinend a bissl lockerer drauf als die Piefke drüben in Deutschland. Bei uns derf ma de Nebelscheinwerfer nämlich a bei schönstem Sonnenschein als Tagfahrlicht verwenden. Ja, richtig ghört! Entweder ganz allein oder mitm Standlicht oder sogar mitm Abblendlicht, wenn's zum Beispiel auf ana kurvigen Straßn dahin geht. I man, warum a ned, wenn's Auto des scho hat, gell? Und wenn's Wetter dann wirklich grauslich wird – also bei Nebel, starkem Regen oder wenn’s ordentlich schneibt – dann is eh klar, dass ma de Nebler einschalten derf. Im Gesetz steht da was von "erheblicher Sichtbehinderung". Was des jetzt genau in Metern heißt, da lasst uns der Gesetzgeber a bissl im Ungewissen, zumindest bei de vordern Neblern. Aber der ÖAMTC, der sagt, wennst unter 150 Meter weit siechst, dann passts scho mit de Nebelscheinwerfer. I glaub, an des kann ma sich halten. Wo derf i's auf koan Fall? Und was is mit der Blenderei? A ganz wichtiges Kapitel, meine Damen und Herren: Tunnel! Im Tunnel haben die Nebelscheinwerfer Sendepause, da is nix mit einschalten. Da gehört das Abblendlicht her, und zwar immer, a wenn der Tunnel hell erleuchtet is, als wär Christtag. I sags nur, weil's teuer werden kann. Und logisch, blenden derf ma natürlich niemanden. Wenn also dei Nebler so eingestellt is, dass der Gegenverkehr glaubt, es kommt ihm die Sonne entgegen, dann stimmt was ned. Dann lieber aus damit, bevor's an Unfall gibt und der Schmäh dann aufhört. Warum is des bei uns eigentlich so? A klaner Blick zruck: Vielleicht fragt sich da jetzt der eine oder andere, warum mir Österreicher da so locker mit de Nebler umgehen. I hab da a Vermutung: Es gab ja mal zwischen 2005 und 2007 die Gschicht mit "Licht am Tag", wo ma immer mit Licht fahren hat müssen. Und ab April 2006 war's dann offiziell erlaubt, dafür a de Nebelscheinwerfer herzunehmen. Zwar is de generelle Lichtpflicht seit 2008 wieder weg , aber i glaub, diese Erlaubnis für de Nebler als Tagfahrlicht, de is uns irgendwie geblieben. So hat sich des halt entwickelt, verstehts? Nebelscheinwerfer vorn vs. Nebelschlussleuchte hinten – A Weltuntergang, äh, Unterschied! Leutln, passt's ma da jetzt ganz genau auf, des is nämlich wirklich wichtig und wird oft verwechselt: Nebelscheinwerfer vorn und Nebelschlussleuchte hinten, des san zwa komplett verschiedene Baustellen! De Nebelscheinwerfer vorn (de "Breitstrahler", wie ma in Österreich a sagt ) san dafür da, dass ihr besser sehts, wenn's diesig is, oder dass euch die anderen besser sehen, wenn ihr's als Tagfahrlicht nehmt. Aber die rote Nebelschlussleuchte hinten, de is a ganz anderes Kaliber! De derfts wirklich nur dann einschalten, wenn die Sicht wegen Nebel unter 50 Meter is. Ned bei Regen allein, ned bei Schneefall allein, außer es is so dicht, dass ma wirklich nur mehr 50 Meter weit sieht. Und wenns dann so weit is, dann bitte ned schneller als 50 km/h fahren! I man, des is ja logisch, bei dera Suppn. Die Funzel is nämlich extrem hell und blendet den Hintermann, dass er glaubt, er schaut direkt in den Höllenschlund. Also, sobald wer aufschließt oder die Sicht wieder besser wird – zack, aus damit! Was blüht mir, wenn i mi ned dran halt? (A bissl schwarzer Humor muass sein) Tja, wer bei de Liachta pfuscht, der kann schon mal zur Kasse gebeten werden. I hab ghört, theoretisch könnt's da um bis zu 5.000 Euro gehen , oder gar 10.000 Euro, wenn's ganz deppert hergeht. Aber i glaub, in der Realität is es meistens a Organmandat so um de 36 Euro oder a Anonymverfügung bis 72 Euro. Wenn's aber zu ana Anzeige kommt, dann kann's schon a paar Hunderter kosten. Also, i würd's ned drauf ankommen lassen. A falsches Licht zur falschen Zeit, und schon is die Urlaubskaffeekassa leer. Und wennst mit der Nebelschlussleuchte an Schabernack treibst und wen blendest, dann is der Spaß erst recht vorbei. Mei Fazit für eich, kurz und knackig: Also, um's auf den Punkt zu bringen, meine lieben Autofahrer-Kollegen: Die vordern Nebelscheinwerfer san bei uns ned nur reine "Nebel"-Scheinwerfer. Ihr derfts es a bei Regen, Schnee und sogar als Tagfahrlicht bei schönem Wetter verwenden. Spezielle Regeln für Autobahn oder Landstraße gibt's da ned, außer halt die allgemeine Gschicht mit der "erheblichen Sichtbehinderung". Dass ma's so locker sehen, des is, glaub i, a Erbe von der "Licht am Tag"-Zeit. Aber Achtung: Im Tunnel san de Dinger tabu! Und bitte, bitte, verwechselts es ned mit der grellroten Nebelschlussleuchte hinten – die is wirklich nur für Extremsituationen da (unter 50 Meter Sicht bei Nebel). I hoff, i hab da jetzt a bissl Licht ins Dunkel bracht. Fahrt's vorsichtig und immer mit de richtigen Liachta! Und wenn's unsicher seid's, dann lieber mit Abblendlicht, da machts nix falsch. Sicher is sicher, gell? ChatGPT auf österreichisch? 3 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
CounterKreuzi No Fuchs Given Geschrieben Sonntag um 11:07 Aber in allen Quellen stand bisher nur dass der Nebelscheinwerfer AM TAG mit Abblendlicht nutzbar ist. Jedoch nirgends wie das in der Nacht ist Also ich weiß es auch nicht besser - ist mir nur aufgefallen. Vielleicht gibt es da eine Sonderregel weil er nachts mehr blendet. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scarface0664 Beruf: ASB-Poster Geschrieben Sonntag um 17:27 bobby the cat schrieb vor 9 Stunden: A ganz wichtiges Kapitel, meine Damen und Herren: Tunnel! Im Tunnel haben die Nebelscheinwerfer Sendepause, da is nix mit einschalten. Da gehört das Abblendlicht her, und zwar immer, a wenn der Tunnel hell erleuchtet is, als wär Christtag. I sags nur, weil's teuer werden kann. Das kann ich bestätigen. Der Tunnel war sehr kurz und am Ende des Tunnels stand ein Motorrad Polizist hat mich noch gewundert warum der so blöd geschaut hat. Vor 10 Jahren hätte sowas keine Sau interessiert heute braucht der Staat anscheinend ganz dringend Geld das man wegen sowas Strafen muss. Der Brief war auch der Grund warum ich gestern keine Diskussion mit dem Polizisten anfangen wollte weil 2x kurz hintereinander wegen Nebelscheinwerfer zahlen wäre dann schon etwas blöd 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Pezi The Pezident of Bäristan Geschrieben Sonntag um 17:38 Scarface0664 schrieb vor 6 Minuten: Das kann ich bestätigen. Der Tunnel war sehr kurz und am Ende des Tunnels stand ein Motorrad Polizist hat mich noch gewundert warum der so blöd geschaut hat. Vor 10 Jahren hätte sowas keine Sau interessiert heute braucht der Staat anscheinend ganz dringend Geld das man wegen sowas Strafen muss. Der Brief war auch der Grund warum ich gestern keine Diskussion mit dem Polizisten anfangen wollte weil 2x kurz hintereinander wegen Nebelscheinwerfer zahlen wäre dann schon etwas blöd Waren es die Nebelscheinwerfer? Die Frage kommt daher: wenn mein Auto mit Sensoren nicht abblendet, obwohl es abblenden soll und ich zwar eingreifen kann, jedoch das Auto es nicht zulässt in genau diesem Moment, wäre dann nicht der Hersteller zu verklagen? Ich weiß auch, niemand, es sei denn man ist jemand dem komplettest fad ist (ich wäre echt prädestiniert für den Schas) klagt den Staat und den Hersteller des Autos - wenn genug Knedl auf der Seitn wäre. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Admira Fan V.I.P. Geschrieben Sonntag um 19:40 der Mai war ein gutes Monat 2x €40 in Oö auf der Innkreis Autobahn am Weg nach Deutschland, jeweils nach Abzug der Toleranz 140km/h 1x €40 wegen 69 statt 50 bei der Autobahn Abfahrt Wr Neudorf + €20 weil im Fucking Leihwagen keine Warnweste war 1 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Scarface0664 Beruf: ASB-Poster Geschrieben Montag um 01:24 (bearbeitet) Pezi schrieb vor 7 Stunden: Waren es die Nebelscheinwerfer? Das war mit Standlicht und Nebelscheinwerfer. Hauptsache die mit Tagfahrlicht in den Tunnel reinfahren wo nicht mal hinten was leuchtet denen passiert anscheinend nix (oft genug erlebt) Admira Fan schrieb vor 5 Stunden: der Mai war ein gutes Monat 2x €40 in Oö auf der Innkreis Autobahn am Weg nach Deutschland, jeweils nach Abzug der Toleranz 140km/h Für sowas hätten die früher auch kein Brief verschickt. bearbeitet Montag um 01:27 von Scarface0664 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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