wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 29. Februar 2016 Wenn es im Mietvertrag so steht wird es wohl schwer das zu ändern... Je nachdem wie gut du den Mitbewohner kennst kann du ja überlegen z.B am Papier noch in der WG zu wohnen... Kommt halt auch darauf an wohin du jz ziehst ( 2 Hauptmeldungen gehen nicht).. Ist aber für dich sicherlich a zache Gschicht... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
J.E V.I.P. Geschrieben 29. Februar 2016 Wenn es im Mietvertrag so steht wird es wohl schwer das zu ändern... Je nachdem wie gut du den Mitbewohner kennst kann du ja überlegen z.B am Papier noch in der WG zu wohnen... Kommt halt auch darauf an wohin du jz ziehst ( 2 Hauptmeldungen gehen nicht).. Ist aber für dich sicherlich a zache Gschicht...auf keinen fall zu empfehlen, und wenn du ihn auch noch so gut kennst. aber du haftest dann voll, der vermieter kann sich auch nur an dich wenden 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 29. Februar 2016 auf keinen fall zu empfehlen, und wenn du ihn auch noch so gut kennst. aber du haftest dann voll, der vermieter kann sich auch nur an dich wenden Nicht nur an dich (der 2te Hauptmieter bleibt ja dennoch der Andere) dauerhafte Lösung ist das sowieso keine und es ist mit enormen Risiko verbunden.... (daher auch die Frage... sowas würde ich aller, aller höchstens bei meinem Bruder machen wenn überhaupt) 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
syndicate Style und das Geld Geschrieben 29. Februar 2016 Die Haftung bekommst du nicht weg, der Vermieter ist ja nicht blöd und verzichtet freiwillig auf einen Mieter der für mögliche Ausfälle oder Schäden haftet. Du kannst im Innenverhaltnis der WG was machen, viel mehr geht da nicht. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 29. Februar 2016 Im Innenverhältnis wäre eine Garantiererklärung seiner Eltern denkbar. Dann hast du selber eine Absicherung, falls er nicht mehr zahlen sollte. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Frage zum Mietrecht: Ich wohne momentan in einer WG (zwei Hauptmieter). Nun möchte ich ausziehen, während mein Freund mit seiner Freundin in der Wohnung bleiben möchte. Jetzt hab ich gelesen, dass ein einzelner Mieter den Vertrag nicht einseitig kündigen kann, sondern eine Kündigung aller Mieter erfolgen müsste und dementsprechend ein neuer Vertrag aufgesetzt werden müsste. Das möchten wir aber so gut als möglich verhindern, weil sonst eine deftige Mieterhöhung ins Haus steht. Gibt es da irgendeine andere Möglichkeit, wie ich aus dem Vertrag ausscheiden kann, ohne dass er komplett neu aufgesetzt wird? Könnte ich vielleicht die Freundin meines Mitbewohners statt mir als Hauptmieterin eintragen lassen, oder so? PS: Ich hoff, der Sachverhalt ist halbwegs verständlich Hast du ein Untermietverbot drinnen? 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) Hast du ein Untermietverbot drinnen?Ja, die Untervermietung ist einer der wenigen Punkte, die wir vertraglich geregelt haben.Im Innenverhältnis wäre eine Garantiererklärung seiner Eltern denkbar. Dann hast du selber eine Absicherung, falls er nicht mehr zahlen sollte.Wie soll ich mir das vorstellen? Seine Eltern verbürgen sich dann quasi mir gegenüber, falls er nicht mehr zahlen würde und die Vermieterin auf mich zurück greift? bearbeitet 1. März 2016 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
BuchiRapid Rapid. Immer. Überall. Geschrieben 1. März 2016 Ich würd ja einfach mit dem Vermieter reden und eine vertragsergänzung vornehmen und die Freundin als zweite hauptmieterin reinschreiben. Wenn der kein komplettes arschloch ist Is das in der Regel kein problem. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) Ich würd ja einfach mit dem Vermieter reden und eine vertragsergänzung vornehmen und die Freundin als zweite hauptmieterin reinschreiben. Wenn der kein komplettes arschloch ist Is das in der Regel kein problem.Genau das ist das Problem. Die Vermieterin hat die Wohnung inzwischen an ihren Sohn überschrieben. Von ihr haben wir noch einen günstigen Mietzins bekommen, er will aber nen Haufen Kohle und ist noch dazu Jus-Student Also ja, er is ein Arschloch bearbeitet 1. März 2016 von PostingGmbH 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
unnerum für leiwand, gegen oasch. Geschrieben 1. März 2016 Ja, die Untervermietung ist einer der wenigen Punkte, die wir vertraglich geregelt haben. Wie soll ich mir das vorstellen? Seine Eltern verbürgen sich dann quasi mir gegenüber, falls er nicht mehr zahlen würde und die Vermieterin auf mich zurück greift? Ja, so würde das ausschauen. Würde aber keine Bürgschaft machen, da dabei die Eltern auch sämtliche Einreden von deinem Freund haben. Sprich wenn dieser aus irgendeinem rechtserheblichen Grund die Zahlung verweigert (Baulärm, Schimmel oder was weiß ich), können sich die Eltern dir gegenüber auch darauf berufen und du wirst vom Vermieter herangezogen werden. Dann kannst vor Gericht streiten gehen. Bei einer Garantie haben sie dir gegenüber keine Einreden und müssen bei Aufforderung von dir jedenfalls zahlen (egal ob die Zahlung zurecht verweigert wird). Tun sie das nicht, musst du zwar auch vor Gericht, aber der Exekutionstitel wird dir schnell gegeben, da nur geschaut wird ob die Vorraussetzungen für die Garantie (Aufforderung zur Zahlung) gegeben sind. 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Wux シ Geschrieben 1. März 2016 (bearbeitet) paket wird vom zustelldienst bei irgendeiner anderen partei im haus zugestellt und an der sendungsbestätigung vermerkt. inhalt des pakets wurde beschädigt. ich gehe einmal davon aus, dass eine unternehmensversicherung für paketdienste verpflichtend ist? wie auch immer, wenn der paketdienst den schaden nicht automatisch auf die versicherung abwälzt, wo liegt die beweislast? verkäufer,zustelldienst, paket-annehmer oder käufer? bzw. die haftung? bearbeitet 1. März 2016 von Wux 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PjotrTG V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Genau das ist das Problem. Die Vermieterin hat die Wohnung inzwischen an ihren Sohn überschrieben. Von ihr haben wir noch einen günstigen Mietzins bekommen, er will aber nen Haufen Kohle und ist noch dazu Jus-Student Also ja, er is ein Arschloch Hast du einen unbefristeten Vertrag? Altbau? Gibt genug Möglichkeiten als Mieter, gerade einen Privatvermieter zu pflanzen, sodass der schon einen Grund hätte, mit dir den Deal zu machen. Ein Untervermietverbot kann auch nur eingeschränkt vereinbart werden btw 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
PostingGmbH DIE Firma für Ihr Posting! Geschrieben 1. März 2016 Hast du einen unbefristeten Vertrag? Altbau? Gibt genug Möglichkeiten als Mieter, gerade einen Privatvermieter zu pflanzen, sodass der schon einen Grund hätte, mit dir den Deal zu machen. Ein Untervermietverbot kann auch nur eingeschränkt vereinbart werden btw Kein Altbau Vertrag läuft noch bis Mitte nächstes Jahr Der Sohn der Vermieterin (mittlerweile ist er Eigentümer der Wohnung) ist Jus-Student und kennt die rechtlichen Kniffe und mögliche Pflanzereien sicher selber... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
Relii legende Geschrieben 1. März 2016 nur so ganz allgemein: nur weil einer jus studiert, heißt das noch lange nicht, dass der alle "kniffe" kennt... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
wienerfußballfan V.I.P. Geschrieben 1. März 2016 Kein Altbau Vertrag läuft noch bis Mitte nächstes Jahr Der Sohn der Vermieterin (mittlerweile ist er Eigentümer der Wohnung) ist Jus-Student und kennt die rechtlichen Kniffe und mögliche Pflanzereien sicher selber... Fakt ist aber, dass ihr das so unterschrieben habt. Das steht so im Vertrag und wird dieser gekündigt so steht ein neuer an...Das der Bua nimmer das liebe alte Hascherl ist, dass mit dem Mietzins gnädig ist, nun ja leider... Ich schreib das jz deshalb weil mir der Vermieter hier in ein zu böses Licht gestellt wird... Wenn er nichts krummes macht kannst ja glücklich sein... Gibt genug Vermieter die alles dafür tun Mieter mit zu geringen Mietzins loszuwerden... 0 Zitieren Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen More sharing options...
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