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Hat denn schon jemand Mal eine Berufung am Arbeits- und Sozialgericht gehabt?

Es ist so, ich hab gegen die PVA eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz gewonnen. Die PVA hat nun Berufung eingelegt, jetzt würde mich halt interessieren, ob das erste Urteil überhaupt noch einen Wert hat oder alles sozusagen auf 0 gestellt wird? Ich meine, ich habe ja ein Urteil in der Hand und die Begründung dieses Urteiles kommt ja wohl nicht von irgendwo her...

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Nagymarton

warum genau verklagt man die PVA?

Wenn die einen Bescheid ausstellen der einem nicht passt muss man dagegen klagen. Ist bei den Sozialversicherungen auch so zb.

bearbeitet von Source

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Wenn die einen Bescheid ausstellen der einem nicht passt muss man dagegen klagen. Ist bei den Sozialversicherungen auch so zb.

Kriegt man denn als junger Bescheide von da PVA? Frag nur da der WWF ja relativ jung sein dürfte :ratlos:

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get the fuck in!

Hat denn schon jemand Mal eine Berufung am Arbeits- und Sozialgericht gehabt?

Es ist so, ich hab gegen die PVA eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz gewonnen. Die PVA hat nun Berufung eingelegt, jetzt würde mich halt interessieren, ob das erste Urteil überhaupt noch einen Wert hat oder alles sozusagen auf 0 gestellt wird? Ich meine, ich habe ja ein Urteil in der Hand und die Begründung dieses Urteiles kommt ja wohl nicht von irgendwo her...

Nur Laienwissen: Einen Wert hat es natürlich noch, die zweite Instanz (Oberlandesgericht, dritte wäre der OGH) schaut sich das Urteil halt an, ob es rechtlich in Ordnung ist usw.

Sollte glaub ich auch das Neuerungsverbot gelten, also neue Beweise, Forderungen etc. können nicht mehr eingebracht werden.

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Kennt das ASB in und auswendig

Sollte glaub ich auch das Neuerungsverbot gelten, also neue Beweise, Forderungen etc. können nicht mehr eingebracht werden.

Am ASG (also in der zweiten Instanz, vor dem OLG) gilt es nicht, weil man da auch unvertreten vor der ersten Instanz verhandeln kann. Bin mir jetzt aber nicht zu 100% sicher, ob das auch fürs Sozialrecht gilt

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Fröhliches Mäxchen

Hat denn schon jemand Mal eine Berufung am Arbeits- und Sozialgericht gehabt?

Es ist so, ich hab gegen die PVA eine Klage vor dem Arbeits- und Sozialgericht in erster Instanz gewonnen. Die PVA hat nun Berufung eingelegt, jetzt würde mich halt interessieren, ob das erste Urteil überhaupt noch einen Wert hat oder alles sozusagen auf 0 gestellt wird? Ich meine, ich habe ja ein Urteil in der Hand und die Begründung dieses Urteiles kommt ja wohl nicht von irgendwo her...

Das Urte ist nicht 0 wert aber eben nichts rechtskräftig und könnte unter Umständen jetzt noch anders ausfallen.

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für leiwand, gegen oasch.

Am ASG (also in der zweiten Instanz, vor dem OLG) gilt es nicht, weil man da auch unvertreten vor der ersten Instanz verhandeln kann. Bin mir jetzt aber nicht zu 100% sicher, ob das auch fürs Sozialrecht gilt

§ 63 Abs 1 iVm § 50 Abs 1 ASGG. Gilt nur für arbeitsrechtliche Verfahren. Lediglich eine Beweisergänzung nach § 496 Abs 3 ZPO wäre möglich.

bearbeitet von unnerum

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Kennt das ASB in und auswendig

§ 63 Abs 1 iVm § 50 Abs 1 ASGG. Gilt nur für arbeitsrechtliche Verfahren. Lediglich eine Beweisergänzung nach § 496 Abs 3 ZPO wäre möglich.

Danke für die Aufklärung. Offenbar nicht mein Tag heute

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  • 5 weeks later...

Ein Freund von mir hat Ende Mai/Anfang Juni einen gebrauchten A3 (90.000KM) über einen Privathändler mit Kaufvertrag gekauft.

Beim Verkaufsgespräch hat der Verkäufer nur angemerkt, dass die Batterie nicht mehr die Neueste sei.

Nun stand der Wagen in der Werkstatt und es musste der Starter,Batterie, DPF + 20 l Öl-Nachfüllung gemacht werden. Kostenpunkt: 900€.

So aus dem Stegreif riecht es für mich ein wenig nach verstecktem Mangel (Stichwort: Starter!). Viel ist er ja in der Zwischenzeit nicht mit dem Auto gefahren.

Hat es bei dem Szenario überhaupt Sinn, rechtliche Schritte einzuleiten? Ich nehme mal an, dass der Käufer in diesem Fall in der Beweislast steht. Da hätte es wenig Sinn mEn.

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für leiwand, gegen oasch.

Wenn in dem Fall was faul ist, dann die Werkstatt. 20 Liter Öl gehören in einen Kampfpanzer und nicht in einen A3. Diese Leistung ist schlichtweg denkumöglich. Startet das Fahrzeug nicht mehr, oder warum muss der Starter ausgetauscht werden? Auf das alte Gerät bestehen und von einem anderen überprüfen lassen. Mir kommt hier eher vor, dass dein Freund von der Werkstatt ordentlich abgezockt wird.

Ansonsten hat er natürlich einen Gewährleistungsanspruch, wenn dieser nicht explizit ausgeschlossen wurde (unter Privaten ist das möglich). Ist dies nicht der Fall, gilt die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB, wonach innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer darlegen muss, warum das Fahrzeug bei Übergabe nicht mangelhaft war.

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Wenn in dem Fall was faul ist, dann die Werkstatt. 20 Liter Öl gehören in einen Kampfpanzer und nicht in einen A3. Diese Leistung ist schlichtweg denkumöglich. Startet das Fahrzeug nicht mehr, oder warum muss der Starter ausgetauscht werden? Auf das alte Gerät bestehen und von einem anderen überprüfen lassen. Mir kommt hier eher vor, dass dein Freund von der Werkstatt ordentlich abgezockt wird.

Ansonsten hat er natürlich einen Gewährleistungsanspruch, wenn dieser nicht explizit ausgeschlossen wurde (unter Privaten ist das möglich). Ist dies nicht der Fall, gilt die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB, wonach innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer darlegen muss, warum das Fahrzeug bei Übergabe nicht mangelhaft war.

Danke.

Morgen sehe ich ihn eh. Da werde ich mir dann alles genau schildern lassen bzw. soll er mir eine Kopie der Rechnung aushändigen. Am Telefon war das alles ein wenig unverständlich, was er von sich gegeben hat. Der Mann ist 70 und eine gute Seele. Vielleicht bei manchen Menschen zu gut, wo er es besser nicht sein sollte. Liebt Autos, kennt sich aber im technischen Bereich viel zu wenig aus.

Das ist halt dann oftmals der Preis, den man dafür zahlt. Scientia potentia est.

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