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ASB-Legende

Wozu brauchst du noch Rechtsexperten, hast dir den Fall doch schon von ganz alleine gelöst Sherlock :davinci:

habe eine gute rechtsschutzversicherung und ein Freund meinte dass ich keine Chance habe was ich aber bezweifle denn wenn er wirklich Geschäftsmann ist hat er viel zu verlieren

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habe eine gute rechtsschutzversicherung und ein Freund meinte dass ich keine Chance habe was ich aber bezweifle denn wenn er wirklich Geschäftsmann ist hat er viel zu verlieren

wenn er viel zu verlieren hät, würd er wohl net mit e bikes rumtricksen

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Junior Vizepräsident

dachte ich mir auch aber welcher betrüger fährt sauteure autos

:notsure:

Ein Betrüger lebt vom Ersteindruck oder hättest das Fahrrad von einem Sandler gekauft? Die Autos sind entweder geleast, gemietet, geborgt oder wurden mit Schwarzgeld gekauft.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Ich bräuchte einen Rat der Experten hier:

Meine Frau hat über willhaben eine Damenhandtasche von Burberry verkauft. Der Käufer hat die Tasche auch erhalten.

Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen, dass die Tasche ein paar Abfärbungen hat. Dies hat der Käufer offensichtlich überlesen und fordert jetzt von ihr einen Teil des Geldes zurück.

Meiner Meinung nach kann die Forderung nicht rechtens sein, denn erstens hat sie ihn per E-Mail schriftlich auf den Makel hingewiesen, zweitens waren die Abfärbungen auch auf den Fotos zu sehen.

Ich sehe daher keinen Grund, einen Teil des vereinbarten Betrages zurück zu überweisen.

Die Käuferin droht ihr mit weiteren Schritten (wie auch immer die aussehen mögen).

Was meinen die Rechtsexperten wie meine Frau weiter vorgehen soll?

Ich bin der Meinung einfach ignorieren und gut sein lassen oder?

es wär halt schon immer gut, wenn man die ganze geschichte erfährt.

"Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen"

warum?

hat er danach gefragt?

oder warum hat sie geglaubt, dass sie darauf hinweisen muss?

andererseits: warum hat sie das nicht gleich auf der willhaben-homepage getan?

bzw. wie wurde denn dort die tasche beschrieben?

grundsätzlich gilt:

je genauer ein artikel beschrieben ist, umso weniger probleme gibt's danach (bei schlechten artikeln aber natürlich auch umso weniger geld...).

fotos sind diesbezüglich eh sehr hilfreich, aber leider trifft das halt nur auf gute fotos zu, welche auf willhaben meiner erfahrung nach eher die ausnahme sind, das sind oft irgendwelche halbscharfen fotos mit mangelhafter ausleuchtung, wo man zwar erkennen kann, um welches produkt es sich handelt, aber irgendeinen zustand daraus zu schließen ist alles andere als einfach. und willhaben limitiert die größe der bilder leider auch deutlich.

ohne die fotos zu kennen ist hier erst recht keine aussage möglich.

entscheidend ist, ob jemand, der das produkt noch nie in realität gesehen hat und keine ahnung von den schäden hat, auf den fotos unschwer erkennen sollte, dass es schäden gibt.

wenn man letzteres bejahen kann, dann gibt's einen grund weniger sich sorgen zu machen. wenn das hingegen strittig ist, dann ist wie oben erwähnt noch interessant, wie der text der kleinanzeige lautete. wenn der dann auch noch einen besseren zustand verspricht bzw. fehler verschweigt, dann kann's ungut werden, wenn sich die käuferin wirklich traut energie reinzustecken.

aber wie schon von anfang erwähnt: ohne vollständige info ist's ohnehin schwierig.

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Bunter Hund im ASB

"Vor dem Verkauf hat sie den Käufer per E-Mail darauf hingewiesen"

warum?

hat er danach gefragt?

oder warum hat sie geglaubt, dass sie darauf hinweisen muss?

andererseits: warum hat sie das nicht gleich auf der willhaben-homepage getan?

bzw. wie wurde denn dort die tasche beschrieben?

Es war in der Anzeige beschrieben.

Es war auf den Fotos ersichtlich.

Per E-Mail hat meine Frau etxra nochmal drauf hingewiesen.

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Vi besvarer din forespørgsel hurtigst muligt.

Es war in der Anzeige beschrieben.

Es war auf den Fotos ersichtlich.

Per E-Mail hat meine Frau etxra nochmal drauf hingewiesen.

na dann ist nur mehr die frage relevant, ob's eh ein privatverkauf war oder ob es ein rückgaberecht geben könnte.

dennoch wär's halt toll, wenn du diese info gleich mitgegeben hättest.

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Bunter Hund im ASB

na dann ist nur mehr die frage relevant, ob's eh ein privatverkauf war oder ob es ein rückgaberecht geben könnte.

dennoch wär's halt toll, wenn du diese info gleich mitgegeben hättest.

Ja war ein Privatverkauf.

In der Hitze des Gefechts kann man schon mal ein paar Infos vergessen.

Ich war in der Zwischenzeit auch bei einem Rechtsanwalt,dieser hat mir nach Sichtung aller Unterlagen gesagt, dass meine Frau hier nichts zu befürchten hat, da von ihrer Seite aus alles korrekt war.

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The Ugly Creepies

Bekomme ich fürs Übersiedeln auch Sonderurlaub, wenn für mich kein Kollektivvertrag anwendbar ist? Ist das überhaupt im KV geregelt, oder doch im AngG?

(ich mache kein Arbeitsrecht, deshalb kenn ich mich da Nüsse aus)

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get the fuck in!

Bekomme ich fürs Übersiedeln auch Sonderurlaub, wenn für mich kein Kollektivvertrag anwendbar ist? Ist das überhaupt im KV geregelt, oder doch im AngG?

(ich mache kein Arbeitsrecht, deshalb kenn ich mich da Nüsse aus)

Ist normalerweise im KV geregelt, aber grundsätzlich ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass du für wichtige persönliche Gründe während einer verhältnismäßig kurzen Zeit (das ist lt. Judikatur eine Woche!) frei zu bekommen hast.

Angestellte: § 8 Abs. 3 AngG

Arbeiter: § 1154b Abs. 5 ABGB

Wobei sich gegen so was sicher die meisten Arbeitgeber eher sträuben als gegen dezidiert im KV angeführte Umzugstage.

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  • 4 weeks later...
Dauer-ASB-Surfer

Mir wurde vor ca. 3 wochen vermutlich von meiner bank versehentlich 2000 als eigenerlag gebucht. Es ist nicht mein geld, zumindest kann ich mich nicht errinern 2000 eingezahlt zu haben. Aus moralischer sicht sollte ich es natürlich melden, aber bin ich dazu auch verpflichtet?? Und was wenn die bank den fehler nicht bemerkt? Ist mir natürlich klar dass ich es nicht ausgeben sollte, da der fehler eh auffallen wird, aber was wenn nicht?

bearbeitet von leseratte

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¯\_( ͡° ͜ʖ ͡°)_/¯

Habe jetzt die letzten Seiten nachgelesen, falls der User, der die Story mit der klagenden Ex noch aktiv ist, bitte um Updates (sofern möglich), diese Story gehört ja zu den skurrilsten und absurdesten hier drinnen, unglaublich was es für Leute gibt.

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  • 1 month later...
Top-Schriftsteller

Ich war grad mim Auto unterwegs, vor mir ein bus, der in einer haltestellen bucht steht. Als ich schon etwa 2m hinterm Bus bin, mit 45-50 km/h, blinkt er und fahrt fast gleichzeitig los. Ich hupe und fahre bzw. Muss ich auf die linke Spur, zum Glück kam da kein Auto. Ich fahr vor den Bus und werde mit lichthupe geblendet. Nächste Ampel, Busfahrer will reden, ich lass das Fenster zu um ihn zu ignorieren und die Sache auf sich beruhen zu lassen, sehe nur, dass er mit 2 fingern andeutet, dass ich zahlen muss.

Jetzt die Frage, was kann da auf mich zu kommen? Mmn hat der Busfahrer sehen müssen, dass ich bereits knapp hinterm Bus bin und er is gleich nachm blinken losgefahren....

Wenn der Busfahrer tatsächlich was macht, was kommt da auf mich zu?

Einfache Geldstrafe wie zb anonymverfügung oder kann da schlimmeres rauskommen?

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Fr33sp4m3r

ja, sowas in die richtung... - aber mal schauen, ob er sich am ende vom dienst überhaupt noch genug aufregt, um das weiter zu verfolgen.


ich würdeaber schon jetzt ein gedankenprotokoll schreiben von dem vorfall (einfach dein post von oben, hal tein bisserl detaillierter; va straße + uhrzeit + buslinie wäre wichtig, weil dann kann man den fahrer ausfindig machen).

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V.I.P.

Jetzt die Frage, was kann da auf mich zu kommen? Mmn hat der Busfahrer sehen müssen, dass ich bereits knapp hinterm Bus bin und er is gleich nachm blinken losgefahren

Da ziehst du sehr schnell den Kürzeren und bist in dem Fall komplett in der Schuld. Busfahrer haben das Recht gleich nach dem Blinken auszuscheren.

http://www.jusline.at/index.php?cpid=77cc2619465c939cd4189c33216b2d0c&feed=414641

http://www.jusline.at/index.php?cpid=77cc2619465c939cd4189c33216b2d0c&feed=414645

Viel Spaß mit der Begründung, warum er verkehrsgefährdend gehandelt hat.

bearbeitet von Spechtl

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