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Erfolgloser Detektiv, Hobbyarzt
Jackson schrieb vor 15 Stunden:

Ich bin Teil einer Sammelklage gegen die Wiener Linien und benötige dafür die Nachweise der gekauften Semestertickets.

Ich würde das den Anwalt der Sammelklage melden. Da sie ja auch die Herausgabe verzögert haben und dann auch noch falsch gemacht haben und es sein Verfahren verzögert.

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Hab passenderweise erst heute eine Prüfung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten abgeschlossen daher geb ich mal meinen Senf dazu ab :lol:

 

Grundsätzlich ist das erste dass du tun solltest:

firewhoman schrieb vor 18 Stunden:

Das nennt sich Datenpanne. Solltest du dem Datenschutzbeauftragten der Wiener Linien melden, der weiß dann, wie er damit umzugehen hat. Wahrscheinlich wird er dich auffordern, die Daten zurückzugeben bzw. zu vernichten, und dich einer Gedächtnislöschung unterziehen.

 

Weiters ist auch korrekt:

Neocon schrieb vor 5 Stunden:

Du hast im Wesentlichen zwei Optionen:

 Behördlich: Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Diese ermittelt dann von sich aus und spricht evtl. eine Strafe gegen die Wiener Linien aus (die aber die Staat bekommt)

Privatrechtlich: Schadenersatzklage gegen die Wiener Linien. Bekommst du Recht, erhältst du eine Entschädigung. Schwierig könnte hier aber werden, einen Schaden nachzuweisen. Insbesondere weil ja du die falschen Daten erhalten hast und nicht deine Daten wem anderen weitergegeben wurden.

Könntest probieren den WL einen Vergleich anzubieten: Gegen eine Zahlung von 100 oder 200 € verzichtest du auf deine Schadenersatz-Ansprüche und auf eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Aber wenn du gerade einen Prozess gegen die WL führst, sollte so ein Vergleich von einem Anwalt aufgesetzt werden (damit der Verzicht nicht für die andere Sache gilt). Ist bei der möglichen Entschädigungshöhe halt Geldverschwendung.

Also aus meiner Sicht zahlt es sich eher nicht aus, rechtlich dagegen vorzugehen.

 

 

Am besten ist also du meldest es dem DATB der Wiener Linien dass du falsche Auskunftsdaten erhalten hast.
In einem weiteren Schritt kannst du natürlich der DSB melden dass die Wiener Linien ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind. 

Wird aber ein Streitfall sein ob schon eine falsche Übermittlung einer Unterlassung gleichkommt. Wahrscheinlich eher nicht und außerdem hat die DSB wohl ohnehin viel zu tun und wird daher ein Ansinnen derart geringer Priorität wohl eher erst einmal unbearbeitet lassen.

 

Ich würd da eher im Zuge des Kontakts mit dem DATB der WL eine Frist setzen dass sie dir die korrekten Daten zusenden. 
Da kommst schneller an dein Ziel als über die Behörde.

 

 

Neocon schrieb vor 5 Stunden:

Könntest probieren den WL einen Vergleich anzubieten: Gegen eine Zahlung von 100 oder 200 € verzichtest du auf deine Schadenersatz-Ansprüche und auf eine Anzeige bei der Datenschutzbehörde. Aber wenn du gerade einen Prozess gegen die WL führst, sollte so ein Vergleich von einem Anwalt aufgesetzt werden (damit der Verzicht nicht für die andere Sache gilt). Ist bei der möglichen Entschädigungshöhe halt Geldverschwendung.

Never ever würd ich das probieren. Schon gar nicht gegen ein Großunternehmen mit zig Juristen. 
Wie du eh schon schreibst müsste er einen konkreten Schaden nachweisen können und den kann man wohl auch mit größter Phantasie nirgendwo herbeikonstruieren. 

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Wien nur du allein!
ooeveilchen schrieb vor 7 Minuten:

Never ever würd ich das probieren. Schon gar nicht gegen ein Großunternehmen mit zig Juristen. 
Wie du eh schon schreibst müsste er einen konkreten Schaden nachweisen können und den kann man wohl auch mit größter Phantasie nirgendwo herbeikonstruieren. 

Ja in dem Fall wohl nicht. Er selbst ist ja nicht mal der Betroffene der Datenpanne. Aber ganz generell kann ich mir schon vorstellen, dass man in ähnlichen Fällen kleinere Beträge aushandeln kann. Allein so ein Verfahren vor DSB kostet ein Unternehmen an internen Ressourcen (Arbeitsstunden des Juristen) mehr als das "Schweigegeld".

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Neocon schrieb vor 38 Minuten:

Ja in dem Fall wohl nicht. Er selbst ist ja nicht mal der Betroffene der Datenpanne. Aber ganz generell kann ich mir schon vorstellen, dass man in ähnlichen Fällen kleinere Beträge aushandeln kann. Allein so ein Verfahren vor DSB kostet ein Unternehmen an internen Ressourcen (Arbeitsstunden des Juristen) mehr als das "Schweigegeld".

Die Frage ist ob rechtlich so etwas nicht eher unter Erpressung respektive Nötigung fällt. 

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letzter Besuch: Gerade eben
ooeveilchen schrieb vor 20 Stunden:

Hab passenderweise erst heute eine Prüfung zum zertifizierten Datenschutzbeauftragten abgeschlossen daher geb ich mal meinen Senf dazu ab :lol:

 

Grundsätzlich ist das erste dass du tun solltest:

 

Weiters ist auch korrekt:

 

 

Am besten ist also du meldest es dem DATB der Wiener Linien dass du falsche Auskunftsdaten erhalten hast.
In einem weiteren Schritt kannst du natürlich der DSB melden dass die Wiener Linien ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen sind. 

Wird aber ein Streitfall sein ob schon eine falsche Übermittlung einer Unterlassung gleichkommt. Wahrscheinlich eher nicht und außerdem hat die DSB wohl ohnehin viel zu tun und wird daher ein Ansinnen derart geringer Priorität wohl eher erst einmal unbearbeitet lassen.

 

Ich würd da eher im Zuge des Kontakts mit dem DATB der WL eine Frist setzen dass sie dir die korrekten Daten zusenden. 
Da kommst schneller an dein Ziel als über die Behörde.

 

 

Never ever würd ich das probieren. Schon gar nicht gegen ein Großunternehmen mit zig Juristen. 
Wie du eh schon schreibst müsste er einen konkreten Schaden nachweisen können und den kann man wohl auch mit größter Phantasie nirgendwo herbeikonstruieren. 

Danke!

Neocon schrieb vor 20 Stunden:

Ja in dem Fall wohl nicht. Er selbst ist ja nicht mal der Betroffene der Datenpanne. Aber ganz generell kann ich mir schon vorstellen, dass man in ähnlichen Fällen kleinere Beträge aushandeln kann. Allein so ein Verfahren vor DSB kostet ein Unternehmen an internen Ressourcen (Arbeitsstunden des Juristen) mehr als das "Schweigegeld".

Da ich ja nicht direkt der Geschädigte bin, sondern mein Namensgleicher Brudi, hab ich schon überlegt ihn zu kontaktieren und ihn über den Fall zu informieren, denn das wäre zwar nach einer Meldung dieser Datenpanne eine Pflicht des Unternehmens, aber so wie ich die Wiener Linien kennengelernt habe bin ich mir da nicht sicher ob da was kommt. Dann kann er selbst entscheiden wie er damit umgehen will und ob er etwas in die Wege leiten will.

ooeveilchen schrieb vor 20 Stunden:

Die Frage ist ob rechtlich so etwas nicht eher unter Erpressung respektive Nötigung fällt. 

Die Wiener Linien würde ich sehr gern erpressen, auf die hab ich einen Grant. Nur deswegen frag ich hier überhaupt, ich bin generell sehr gegen so Streitigkeiten wegen Kleinigkeiten, aber in diesem Fall kommt eben starke persönliche Abneigung dazu.

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Weltklassekicker

ich melde mich auch zu einer Frage bezüglich Verbraucherrechte bzw. B2B-Geschäfte. 

Eine Bekannte hat ein Cafe eröffnet. Ein befreundeter Barista hat, ohne Bestellung u. vor Eröffnung des Cafes, mehrere Packungen seines Kaffees vorbeigebracht und ist gegangen ohne einen Preis zu nennen. Kurze Zeit später schickt er eine Rechnung und besteht auf Zahlung. 

Wie schaut die Lage da aus? 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Shock the monkey schrieb vor 21 Minuten:

ich melde mich auch zu einer Frage bezüglich Verbraucherrechte bzw. B2B-Geschäfte. 

Eine Bekannte hat ein Cafe eröffnet. Ein befreundeter Barista hat, ohne Bestellung u. vor Eröffnung des Cafes, mehrere Packungen seines Kaffees vorbeigebracht und ist gegangen ohne einen Preis zu nennen. Kurze Zeit später schickt er eine Rechnung und besteht auf Zahlung. 

Wie schaut die Lage da aus? 

Kann sich brausen gehen. Unverlangt und unbestellt Zugeschicktes oder auch Gebrachtes ist wie ein Geschenk zu behandeln. Muss nicht bezahlt werden.

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Wien nur du allein!
Shock the monkey schrieb vor 39 Minuten:

ich melde mich auch zu einer Frage bezüglich Verbraucherrechte bzw. B2B-Geschäfte. 

Eine Bekannte hat ein Cafe eröffnet. Ein befreundeter Barista hat, ohne Bestellung u. vor Eröffnung des Cafes, mehrere Packungen seines Kaffees vorbeigebracht und ist gegangen ohne einen Preis zu nennen. Kurze Zeit später schickt er eine Rechnung und besteht auf Zahlung. 

Wie schaut die Lage da aus? 

Gibt's den Kaffee noch oder hat sie ihn verarbeitet? Falls zweites: Weil sie dachte es wäre eine kostenlose Kostprobe oder eh zu bezahlen aber deutlich günstiger?

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Weltklassekicker
Neocon schrieb vor 47 Minuten:

Gibt's den Kaffee noch oder hat sie ihn verarbeitet? Falls zweites: Weil sie dachte es wäre eine kostenlose Kostprobe oder eh zu bezahlen aber deutlich günstiger?

Kleine Mengen sind verwendet worden um zu üben. Ich vermute sie wird es als gratis Probe verstanden haben. Ich greif mir sowieso an den Kopf wieso man sich bei ungefrater Lieferung nicht meldet und nachfragt.

bearbeitet von Shock the monkey

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!

Es ist sowieso egal. Unverlangt Zugeschicktes ist wie ein Geschenk zu betrachten. Kommt im Onlinehandel immer wieder vor.

Man stelle sich vor, es wäre anders ... da ließe sich gut Umsatz machen. Einfach irgendwem irgendwas zuschicken, was der gar nicht wollte, und dann auf Bezahlung bestehen!

Ich würd den Herrn Barista anrennen lassen und nix zahlen, maximal zurückgeben, was noch übrig ist ... soll er doch klagen, wenn er unbedingt meint. Viel Spaß!

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Weltklassekicker
firewhoman schrieb vor 3 Minuten:

Es ist sowieso egal. Unverlangt Zugeschicktes ist wie ein Geschenk zu betrachten. Kommt im Onlinehandel immer wieder vor.

Man stelle sich vor, es wäre anders ... da ließe sich gut Umsatz machen. Einfach irgendwem irgendwas zuschicken, was der gar nicht wollte, und dann auf Bezahlung bestehen!

Ich würd den Herrn Barista anrennen lassen und nix zahlen, maximal zurückgeben, was noch übrig ist ... soll er doch klagen, wenn er unbedingt meint. Viel Spaß!

Könnte der Barista sich auf eine mündliche Bestellung berufen? Oder eine Abmachung bei der Annahme? (obwohl es beides nicht gegeben hat) 

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Shock the monkey schrieb vor 20 Minuten:

Könnte der Barista sich auf eine mündliche Bestellung berufen? Oder eine Abmachung bei der Annahme? (obwohl es beides nicht gegeben hat) 

Pfff ... ohne irgendwas Schriftliches wird das ganz schwer werden. Eben weil es beides nicht gegeben hat.

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ASB-Messias
firewhoman schrieb vor 36 Minuten:

Es ist sowieso egal. Unverlangt Zugeschicktes ist wie ein Geschenk zu betrachten. Kommt im Onlinehandel immer wieder vor.

Man stelle sich vor, es wäre anders ... da ließe sich gut Umsatz machen. Einfach irgendwem irgendwas zuschicken, was der gar nicht wollte, und dann auf Bezahlung bestehen!

Ich würd den Herrn Barista anrennen lassen und nix zahlen, maximal zurückgeben, was noch übrig ist ... soll er doch klagen, wenn er unbedingt meint. Viel Spaß!

So einfach und eindeutig ist es ganz bestimmt nicht. Onlinehandel ist auch nochmal was anderes, als es hier offenbar der Fall war. Auch der Wert der Ware ist von Bedeutung; Säcke von Kaffeebohnen werde ich nicht einfach als "Geschenk" betrachten, kleinere Proben dafür wohl schon. Ich würde die Ware zurückschicken bzw abholen lassen und die verbrauchte Menge nicht ersetzen. 

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Wien nur du allein!
Shock the monkey schrieb vor 3 Stunden:

Kleine Mengen sind verwendet worden um zu üben. Ich vermute sie wird es als gratis Probe verstanden haben. Ich greif mir sowieso an den Kopf wieso man sich bei ungefrater Lieferung nicht meldet und nachfragt.

Müsste man sich dann genauer ansehen wer hat was gedacht, gesagt und reagiert und wie hat der andere das verstanden.

Würde an ihrer Stelle aber einfach darauf verweisen, dass sie dachte es war ein kostenlose Probe und er sich den Rest innerhalb 2 Wochen (oder so) abholen kann.

Edit: Und ihm würde ich einen ähnlichen Rat geben: Hol dir was noch da ist und vergiss den Rest.

bearbeitet von Neocon

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