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firewhoman schrieb vor 32 Minuten:

Also, dass das Viech nicht auf euer Grundstück kommt, dafür ist schon sie selber zuständig! Muss sie halt ihr GS einzäunen, das ist sicher nicht deine Sache.

Sonst wart einmal, was dein Anwalt sagt, wenn du eh einen hast.

Naja zahlen muss ich den schon wenns zum Gericht kommt (und ich verlier?).Aber ja per se hab ich einen an dem ich mich wenden kann und das hab ich eh gemacht.Er ruft mich morgen an.

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Grauer Prophet schrieb vor 13 Minuten:

Naja zahlen muss ich den schon wenns zum Gericht kommt (und ich verlier?).Aber ja per se hab ich einen an dem ich mich wenden kann und das hab ich eh gemacht.Er ruft mich morgen an.

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wie du es beweisen kannst... leg deine ASB Posts vor Gericht offen. :D das ist besser als jede Gedankennotiz

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Gast
Hammerwerfer schrieb vor 2 Minuten:

Hast du eine Rechtschutzversicherung?

Wie du es beweisen kannst... leg deine ASB Posts vor Gericht offen. :D das ist besser als jede Gedankennotiz

Nein.

Aber das ist auch nur bedingt Relevant.Ich bin im Recht und nehme mir einen Anwalt wenn sie vor Gericht gehen will.

Ich zahl lieber den Anwalt als einen Cent ihr.

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Waldorf&Statlers Kommentar - siehe Signatur!

Ich würde sie gleich wegen Verleumdung auch anzeigen/klagen mim RA. Die Funsn glaubt wahrscheinlich das ihr einknickts wegen einer "Klage". Und dann den Tierschutz auf sie hetzen.

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Wien nur du allein!

Besitzstörung (und das ist das Wegbringen der Katze) ist immer etwas zach, weil man da recht leicht hineinfällt und weder einen Schaden noch böse Absichten braucht. Was es allerdings benötigt wird ist, dass dein Fehlverhalten für dich erkennbar war. Wenn du also glaubhaft darlegen kannst, dass du keine Ahnung hattest, dass das ihre Katze ist und freilaufende Katzen bei euch eher ungewöhnlich sind, dann würde das Gericht wohl im deinen Sinne entscheiden. Aber schlussendlich ist das sehr Abwägungssache der Richterin und kann auch andersrum ausgehen (so sie wirklich klagt).

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Gast
Hammerwerfer schrieb vor 15 Minuten:

Hast du Fotos der Katze bevor du sie ins Tierheim gebracht hast wie sie ausgeschaut hat (=> ungepflegt usw, also Hinweis auf Streuner).

Sie hat nur ein Auge ,das war für mich der klare Beweis daß es ein streuner wahr die Versorgung dieses war mit als leihe unklar (hat Ned gerichtet ausgesehen) ich hab diverse Aufnahmen aber keine die klar zeigen das sie ein streuner ist ,was aber auch gar Ned der Punkt war ,ich hab das Tierheim angerufen und gesagt eine fremde Katze mit einem Auge und keinen offensichtlichen Besitzer terrorisiert seit einer Woche mein Haus ,was kann ich tun 

Antwort bringens erm vorbei 

Frage dort -haben sie ihre Nachbarn gefragt (hab ich die wussten Ned wem sie gehört) Antwort ja die wissen es auch Ned ,Antwort -also ein streuner passt danke schönen Tag ....

Die Anzeige beruht ja darauf das ich die Katze unabhängig vom Zustand mit dem Wissen wer ihre Besitzerin sei ins Tierheim brachte ,und das stimmt nicht zu dem Zeitpunkt war mit der Besitzer unbekannt ,die Katze war Ned komplett verhungert sah aber Recht zerupft aus plus komisches verhalten ,kein Band kein Chip (,ihre Schuld) Ned amal a offizielle Meldung ihrerseits (Polizei hat uns das gesagt)

 

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Chefjugo am Platz

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

bearbeitet von Hutz

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Hutz schrieb vor 3 Minuten:

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

Ist jetzt nicht meine Kernkompetenz, aber die Frage wird sein, ob du was anderes hättest machen können. Also doch irgendwie zwischen die Lkw auf der rechten Seite reinzwicken oder so.

Grundsätzlich darfst DU nicht schneller fahren, du hast ja kein Blaulicht. Normalerweise müsstest du so bald als möglich rechts ran fahren und das Einsatzfahrzeug vorbeilassen. Sollte es in so einem Fall wirklich zu einer Anzeige kommen, müsstest du halt vor der strafenden Behörde glaubhaft machen, dass das in absehbarer Zeit nicht möglich war.

Ist analog zur Frage, "darf ich vor einem hinter mir näherkommenden Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfahren" - nein, darf man nicht!

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firewhoman schrieb vor 2 Minuten:

Ist analog zur Frage, "darf ich vor einem hinter mir näherkommenden Einsatzfahrzeug bei Rot in die Kreuzung einfahren" - nein, darf man nicht!

Sondern stehen bleiben und das Einsatzfahrzeug nicht passieren lassen?

Ich bin da mal in die Kreuzung reingefahren und rechts rangefahren und so sas Einsatzfahrzeug vorbeigelassen. Von allen anderen Richtungen sind bereits alle gestanden.

Hutz schrieb vor 11 Minuten:

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

Wenn man das Einsatzfahrzeug nicht vorbei/überholen lassen kann soll man einfach normal weiter fahren und nicht langsamer werden oder so. Das ist mein Wissensstand.

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Neocon schrieb vor 55 Minuten:

Besitzstörung (und das ist das Wegbringen der Katze) ist immer etwas zach, weil man da recht leicht hineinfällt und weder einen Schaden noch böse Absichten braucht. Was es allerdings benötigt wird ist, dass dein Fehlverhalten für dich erkennbar war. Wenn du also glaubhaft darlegen kannst, dass du keine Ahnung hattest, dass das ihre Katze ist und freilaufende Katzen bei euch eher ungewöhnlich sind, dann würde das Gericht wohl im deinen Sinne entscheiden. Aber schlussendlich ist das sehr Abwägungssache der Richterin und kann auch andersrum ausgehen (so sie wirklich klagt).

Müsste mir nicht der Ankläger nachweißen das ich böse Absichten hatte?

Wie soll man nachweißen jemanden nicht zu kennen? Und umgekehrt?

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Sekt für die Nutten - Champagner für uns!
Hammerwerfer schrieb vor 26 Minuten:

Sondern stehen bleiben und das Einsatzfahrzeug nicht passieren lassen?

Grundsätzlich ja. Du hast keine Sondersignale, also könntest du einen Unfall verursachen, weil andere Verkehrsteilnehmer nicht damit rechnen (müssen), dass du dich entgegen der Verkehrsregeln verhältst.

Zitat

Ich bin da mal in die Kreuzung reingefahren und rechts rangefahren und so sas Einsatzfahrzeug vorbeigelassen. Von allen anderen Richtungen sind bereits alle gestanden.

Eh. Irgendeine Möglichkeit wird es immer geben.

Zitat

Wenn man das Einsatzfahrzeug nicht vorbei/überholen lassen kann soll man einfach normal weiter fahren und nicht langsamer werden oder so. Das ist mein Wissensstand.

Ja, aber eben auch nicht schneller, als die StVO erlaubt. Und bei nächster Gelegenheit vorbeilassen.

Wenn z.B. einer auf deine Spur wechselt oder dich kreuzt, der dich zwar sieht, aber davon ausgeht, dass er noch vor dir vorbeikommt (was nach normaler Geschwindigkeit auch möglich wäre), und du schießt ihn ab, bist du schuld. Weil du bist eben kein Einsatzfahrzeug!
Du darfst also nur tun, was dir nach der StVO sowieso erlaubt wäre.

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Wien nur du allein!
Grauer Prophet schrieb vor 15 Minuten:

Müsste mir nicht der Ankläger nachweißen das ich böse Absichten hatte?

Wir sind hier eben nicht im Strafrecht. Im Zivilrecht gelten nicht so strenge Regeln.

Aber dein Anruf im Tierheim verleiht deiner Geschichte viel Glaubwürdigkeit. Sollte sich über Einzelgesprächnachweis belegen lassen, dass du dort angerufen hast. Ideal wäre natürlich dass sich jemand vom Tierheim daran erinnert und das bestätigen kann. Ist aber nicht zwingend notwendig - die kriegen wahrscheinlich unzählige solcher Anrufe.

Würde an deiner Stelle, falls ein normales Gespräch nicht hilft, dem Anwalt das Mal alles so schreiben. Gut möglich, dass die Sache dann erledigt. Ein Schreiben verschickt der schnell Mal, eine Klage einbringen weniger.

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Wien nur du allein!
Hutz schrieb vor 49 Minuten:

Abseits von irren Weibern mit vernachlässigten Katzen hätt ich auch eine Frage:

Ich bin heut auf der Schnellstraße heimgefahren, war auf der Überholspur und hab mit 100 km/h eine Kolonne LKW überholt, die halt allesamt recht wenig Abstand zueinander hielten. Dann sah ich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht hinter mir, das ziemlich schnell näher kam. Hab daher massiv die Geschwindigkeit überschritten (ca. auf 140 km/h), um die Rettung (in diesem Fall) nicht zu behindern.

Wäre ich geblitzt worden, hätte ich da eigentlich eine Chance in einem etwaigen Verfahren? Bin eh nicht erwischt worden, etc. , aber mich beschäftigt jetzt schon eine solche Situation (hatte ich noch nie in meinen mehr als 30 Jahren mit dem Führerschein)

Gibt etwas das nennt sich Notstand. Also dass du etwas Verbotenes machst, dafür aber nicht bestraft wirst (so ähnlich wie Notwehr). Wird wohl zutreffen, wenn du mit zwei Reifen auf den Gehsteig rollst damit ein Einsatzfahrzeug passieren kann.

In deinem Fall denke ich aber eher nicht. Behörde wird argumentieren du hättest dich einreihen müssen. Auch setzt du mit 140 statt 100 eine deutliche Gefahrenquelle (im Vergleich zu am Gehsteig rollen o.ä.). Diese Faktoren gilt es bei der Abwägung zu berücksichtigen.

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Neocon schrieb vor 2 Stunden:

Wir sind hier eben nicht im Strafrecht. Im Zivilrecht gelten nicht so strenge Regeln.

Aber dein Anruf im Tierheim verleiht deiner Geschichte viel Glaubwürdigkeit. Sollte sich über Einzelgesprächnachweis belegen lassen, dass du dort angerufen hast. Ideal wäre natürlich dass sich jemand vom Tierheim daran erinnert und das bestätigen kann. Ist aber nicht zwingend notwendig - die kriegen wahrscheinlich unzählige solcher Anrufe.

Würde an deiner Stelle, falls ein normales Gespräch nicht hilft, dem Anwalt das Mal alles so schreiben. Gut möglich, dass die Sache dann erledigt. Ein Schreiben verschickt der schnell Mal, eine Klage einbringen weniger.

Also im inet steht dem gegnerischen Anwalt soll man gar nix schreiben 

Das Tierheim hat ja alleine schon gegen den Datenschutz Verstoßen als sie meine Daten weiterreichten die stehen sicher Ned in meiner Ecke ,der Anruf beim Tierheim ging an ein random Handy da wird vermutlich gar nix aufgezeichnet(gesehen vor Ort altes Nokia)

Evtl lass ich meinen Anwalt einen Brief schreiben an den Gegner Anwalt.

Die Chance für ein normales Gespräch ist dahin das ist jetzt die 2te Klage....außerdem hatten wir mit der noch nie Kontakt ihre Klingel geht Ned etc selbst wenn ich wollte würde das schwer werden.und ich will mit der Person nix zu tun haben.

Zwecks Glaubwürdigkeit,welcher normale Mensch bringt ein Tier wissend das eine Besitzerin da ist ins Tierheim UND gibt dort freiwillig seine Daten an.allein das sollte reichen ich hätte auch in den Wald fahren können und im Nachhinein sollen.

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